Sonntag, 28. Januar 2018

Bistum Regensburg: Bistum versucht, Akten von verstorbener Missbrauchsbeauftragter einzuklagen

Dieser Fall dürfte deutschlandweit einzigartig sein: Das Bistum musste die Akten der 2013 verstorbenen Psychologon Birgit Böhm einklagen.

Von 2008 - 2013 nahm die Missbrauchsbeauftragte des Bistums Regensburg, Birgit Böhm,  Schilderungen schlimmster Missbräuche entgegen und leitete sie, vorsichtig, an den Generalvikar des Bistums, Michael Fuchs, weiter. Entschieden hatte damals die Psychologin, was sie an das Bistum weitergibt und was nicht. Doch dann verstarb die Psychologin überraschend. Bei ihrem Nachfolger meldeten sich 4 Betroffene, deren Antrag aber nicht vorlag. Dabei hätten sie alles bereits der verstorbenen Psychologin geschildert. - Am 23. Januar 2018 traf sich nun der Generalvikar mit dem Sohn und Erben der Psychologin vor Gericht wieder. Bereits in erster Instanz war eine Klage gescheitert, das Bistum ging in Berufung. Das Bistum fordert den Sohn auf, die Unterlagen herauszugeben, die seine Mutter im Laufe ihrer Tätigkeit erstellt hat. Es geht insgesamt um 15 Fälle. Um das Problem der Verschwiegenheitspflicht zu lösen, brachte Generalvikar Fuchs u.a. den Vorschlag ein: Der Sohn von Dr. Böhm beauftragt unabhängig einen Anwalt, den wiederum das Bistum bezahlt ...

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Samstag, 27. Januar 2018

Bistum Trier / Klosterneuburg: Unabhängige Expertenkommission soll offene Fragen, die den Missbrauch durch einen ehemaligen Trierer Priesterseminaristen betreffen, aufklären

"Es genügt eben nicht, jemanden vor die Tür zu setzen, man muss auch schauen, wohin er geht."

Zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall aus dem Jahr 1993 hat das Stift Klosterneuburg "eine unabhängige und weisungsfreie Expertengruppe" eingesetzt. Das hat das Stift in einer Pressemitteilung am Samstag, 27. Jänner 2018 bekanntgegeben.

Zur Verantwortung des Stiftes erklärte der Augustiner Chorherr, man habe nach Auffliegen des Missbrauchs dem Opfer geglaubt und den Täter rasch aus dem Kloster entfernt. 1996 wurde der Ex-Chorherr allerdings in Rumänien in der Diözese Oradea zum Priester geweiht und war in der Folge in der deutschen Diözese Würzburg als Pfarrer tätig, wo er sich 2002 an einem Kind verging. Daraus müsse man lernen, so Höslinger im "profil"-Gespräch: "Es genügt eben nicht, jemanden vor die Tür zu setzen, man muss auch schauen, wohin er geht."

den vollständigen Artikel auf "erzdioezese-wien.at" lesen


  • Die Expertengruppe wird von Brigitte Dörr, Büroleiterin der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, geleitet. Ihr gehören weiters an der Psychiater Reinhard Haller und der frühere Präsident des Wiener Stadtschulrates, Kurt Scholz - beide sind Mitglieder der Unabhängigen Opferschutzkommission - sowie Beatrix Mayrhofer, Präsidentin der Vereinigung der Frauenorden Österreichs. Bei Bedarf werde man weitere Fachleute hinzuziehen.Die Aufklärung der Vorwürfe sowie Empfehlungen für die Zukunft stünden im Fokus, wird seitens des Stiftes Klosterneuburg betont. Die Expertengruppe soll den Sachverhalt erheben sowie dokumentieren, beurteilen und für das zukünftige Tun des Stiftes Empfehlungen abgeben. (wienerzeitung.at)


Freitag, 26. Januar 2018

Verein Geschädigter des Aloisiuskollegs zu Bonn- Bad Godesberg e.V. erklärt Dialog mit Jesuitenorden als gescheitert

Die Mitgliederversammlung des ECKIGER TISCH BONN Verein Geschädigter des Aloisiuskollegs zu Bonn-Bad Godesberg e.V. hat im Dezember 2017 auf Antrag des Vorstands entschieden, dass der Verein den Dialog mit der "Deutschen Provinz der Jesuiten" als  gescheitert ansieht und zum Schluss kommt, dass weitere Gespräche keinen Sinn haben.

das vollständige Schreiben auf "eckiger-tisch-bonn.de" lesen


  • Bonner Missbrauchsopfer: Dialog mit Jesuiten gescheitert . Acht Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals an Schulen haben Betroffenenvertreter in Bonn den Dialog mit dem Jesuitenorden für gescheitert erklärt. Der Verein Eckiger Tisch warf dem Orden am Freitagabend (26.01.2018) vor, keine wirkliche interne Aufarbeitung zu betreiben. (wdr.de)

Bistum Regensburg / Deggendorf: Ex-Priester äußert sich

Ein wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs angeklagter ehemaliger Priester hat sich gestern vor dem Landgericht Deggendorf zu den Vorwürfen geäußert. Die Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie ein Gerichtssprecher heute mitteilte.

Laut Anklageschrift hat der aus Wuppertal stammende frühere Priester seit Mitte der 90er-Jahre fünf Jungen bei insgesamt mindestens 100 Gelegenheiten sexuell missbraucht. Der Mann soll außerdem versucht haben, eine 18-Jährige zu vergewaltigen. Eine Vielzahl der Übergriffe wertet die Anklagebehörde als schweren sexuellen Missbrauch. Einige der Taten sollen im Raum Mainz geschehen sein.


  • Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der Angeklagte damit begründet, dass mit seiner Aussage sexuelle Verflechtungen und Einzelheiten aus dem Sexualbereich zur Sprache kommen würden, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. (pnp.de)


Donnerstag, 25. Januar 2018

Die Reaktion des Papstes auf einen Missbrauchsskandal wirft die Frage auf: Wie geht man richtig mit Tätern und Opfern um?

Während des Papstbesuchs in Chile, am Rande eines Gottesdienstes, wurde der Papst auf den chilenischen Bischof Juan Barros, 61, angesprochen. Missbrauchsopfer werfen dem Bischof vor, von Verbrechen gewusst und geschwiegen zu haben. Die Antwort von Franziskus: "Alles ist Verleumdung. Ist das klar?"- Tatsächlich sind die Vorwürfe gegen Barros unbewiesen. Doch die harschen Worte des Papstes lösten auch bei seinen Verbündeten Befremden aus. Sie fügten den Überlebenden sexuellen Missbrauchs "großen Schmerz" zu, erklärte Bostons Kardinal Sean O’Malley, Vorsitzender der päpstlichen Kinderschutzkommission. Betroffene würden ins Abseits gestellt, wenn man ihnen signalisiere: Wer Vorwürfe nicht belegen kann, dem glaubt man nicht.

Missbrauchsopfer sind darauf angewiesen, dass man ihnen glaubt, wenn sie aussprechen, was ihnen von Tätern (und Vertuschern) angetan wurde. Ohne Vertrauensvorschuss ist Aufarbeitung von Missbrauch unmöglich. Zugleich aber haben bezichtigte Personen das Anrecht auf ein faires Verfahren, zu dem auch die Unschuldsvermutung gehört. Wie sollen nun die Verantwortlichen, denen ein Missbrauchsvorwurf zugetragen wird – ob Papst, Bischof, Betriebschef, Schulleiter – gerecht bleiben?

Hans Zollner: "Meine Erfahrung als Jesuit und Schulleiter, dem Missbrauchsfälle angezeigt wurden, lautet: Man muss Betroffenen einen positiven Vertrauensvorschuss gewähren. Die Unschuldsvermutung geht mit einem methodischen Misstrauen gegenüber Anzeigen und Bezichtigungen einher – und muss es auch. Deswegen darf man das Problem nicht einfach den Juristen zuschieben. Die Entscheidungssituation ist also unausweichlich: glauben oder nicht glauben."

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Mittwoch, 24. Januar 2018

Bistum Trier / Freisen: zum Ablauf eines Kirchengerichtverfahrens - die offizielle Version (!)

Die SZ hat beim Erzbistum Köln nachgehört. Christina Weyand von der Pressestelle erläutert ausführlich die einzelnen Schritte, bis es zu dem Verfahren kommt. Dieses ist übrigens nicht öffentlich, alle Beteiligten unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht (Secretum pontificium).

  1. die Ernennung des Kirchenanwalts und die Bestellung des Gerichtshofes
  2. Dem Gerichtshof muss der Kirchenanwalt, nachdem er die Akten durchgearbeitet hat, die Anklageschrift vorlegen
  3. Der Vorsitzende des Gerichtshofes prüft die Anklageschrift und verfügt deren Annahme oder Ablehnung
  4. Der Angeklagte wird förmlich geladen
  5. Der Angeklagte wird aufgefordert, einen Verteidiger zu benennen, über dessen Zulassung dann zu entscheiden ist
  6. Es folgt die Beweisaufnahme, das heißt, der Angeklagte und die Zeugen (vor allem: die geschädigten Personen) werden vom Gericht gehört. Dies geschieht nicht in einer Verhandlung, wie wir sie aus dem staatlichen Prozess kennen, sondern nacheinander, ohne unmittelbare Konfrontation. Über die Anhörungen werden Protokolle angefertigt und zu den Akten genommen. Gegebenenfalls werden andere Beweismittel geprüft. Auch Sachverständigengutachten, beispielsweise über die Glaubhaftigkeit der Geschädigten, sind möglich.
  7. Sind die Beweismöglichkeiten erschöpft, erfolgt die sogenannte Aktenoffenlegung
  8. Förmlicher Abschluss der Beweisaufnahme
  9. Es schließt sich die Diskussion der Sache an, das heißt, Kirchenanwalt und Anwalt des Beschuldigten legen Stellungnahmen vor, auf die beide einmal Erwiderungen schreiben können.
  10. Das Verfahren kommt in die Urteilsphase: Jeder der drei Richter erhält die Akten und muss schriftlich sein Votum für die Urteilssitzung vorbereiten. Das in dieser Sitzung nach Vortrag und Diskussion der Voten der einzelnen Richter gefällte Urteil muss ausgefertigt und durch Bekanntgabe an den Kirchenanwalt des erstinstanzlichen Gerichtes, den Kirchenanwalt bei der Glaubenskongregation in Rom und den Beklagten oder dessen Anwalt mit Angabe der Rechtsmittel (Möglichkeit der Berufung) verkündet werden.
  11. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn die Berufungsfrist ohne Einlegung einer Berufung verstrichen ist

Samstag, 20. Januar 2018

Bistum Münster / Kleve: Bischof Genn legte Klever Pfarrer nahe, um Entpflichtung zu bitten - Bistum Münster wollte offiziellen Grund verschweigen - Bistum selbst formulierte Abschiedsbrief an Gemeinde - Strafanzeige gestellt

Zunächst, so die Schilderung der Eltern des Jungen, wollte das Bistum als offiziellen Grund für den plötzlichen Rücktritt ein Burn-out-Syndrom des Geistlichen angeben. Erst nachdem die Eltern des Jugendlichen energisch gegen eine solche Darstellung protestiert hatten, habe sich die Diözese - mit Zustimmung von Bischof Felix Genn - für die nebulöse Formulierung "unangemessenes Kommunikationsverhalten" entschieden. - Das Bistum hatte daraufhin den Abschiedsbrief an die Gemeinde formuliert. "Aber das ist nichts Besonderes, das ist der übliche Weg", sagt der Geistliche. Wie der Klever Oberstaatsanwalt Günter Neifer auf Anfrage "rp-online.de"  bestätigte, ist in dem Fall eine Strafanzeige eingegangen, die derzeit geprüft werde.

Zunächst sind es nur Komplimente, dann schreibt der Pfarrer irgendwann per Whatsapp auch über seine Gefühle. Der Junge sei der wichtigste Mensch in seinem Leben, er solle ihn nicht verlassen. Er habe ihn nämlich "unendlich doll lieb!".  Wie nah der Pfarrer dem Minderjährigen war, lässt sich an Zahlen erkennen: Der Ausdruck des Chatverlaufs (liegt der Redaktion komplett vor) umfasst mehr als 3000 Din-A4-Seiten.

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  • Das Bistum Münster hat am Samstag  innerhalb weniger Stunden auf diese Berichterstattung reagiert und Stellung bezogen. 
  • Auf diese Stellungnahme des Bistums wiederum reagierte die "nrz".
  • "Den Vorwurf der Mutter des Jungen, man habe die Entpflichtung des Pfarrers zunächst nicht mit unangemessenem Kommunikationsverhalten, sondern mit einem Burn-out des Pfarrers begründen wollen, dementiert das Bistum in seiner Stellungnahme. Unserer Redaktion (rp-online) liegen allerdings mehrere Aussagen von am Verfahren beteiligten Personen vor, die einen solchen Verdacht begründen. Unter anderem eine eidesstattliche Versicherung der Mutter des betroffenen Jugendlichen, mit der unsere Redaktion im Zuge der Berichterstattung in regelmäßigem Kontakt steht. Nach dem Dementi aus Münster hat unsere Redaktion (rp-online) das Bistum ebenfalls um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gebeten, um die eigene Darstellung zu untermauern. Das lehnte ein Bistumssprecher am Sonntag ausdrücklich ab." (den vollständigen Artikel auf "rp-online.de" lesen)

Bistum Regensburg: 75 Anträge auf "Anerkennung erlittener körperlicher Gewalt" im vergangenen Jahr

Wie die Diözese Regensburg am Freitag in einem Zwischenbericht mitteilte hatten im vergangenen Jahr 75 Personen einen Antrag auf Anerkennung erlittener körperlicher Gewalt gestellt. Insgesamt hatten demnach 75 Personen im letzten Jahr einen Antrag auf eine solche Anerkennungszahlung gestellt, in 45 Fällen wurde Geld ausgezahlt. Zudem hatte das Bistum Regensburg 28 weitere Fälle einvernehmlich an andere Bistümer, Orden oder kirchliche Institutionen weiter geleitet.

Die anderen Fälle sind noch in Bearbeitung oder aus Gründen der Zuständigkeit an andere Bistümer oder kirchliche Institutionen weitergeleitet worden. Achtmal bekamen Opfer die Höchstsumme von 5.000 Euro.

Der zeitliche Schwerpunkt der dargelegten Straftaten liegt den Angaben zufolge in den 1960er und 1970er Jahren, die Beschreibungen reichen aber noch bis in das Jahr 1986. „Die beschuldigten Täterinnen und Täter sind verstorben oder in einem Alter und Gesundheitszustand, der es nicht erlaubt, die Auseinandersetzung mit den Vorwürfen zu fordern“, heißt es weiter in dem Bericht.

Die heute veröffentlichenten Anerkennungszahlungen haben nichts zu tun mit den Misshandlungsfällen bei den Regensburger Domspatzen. Im Zusammenhang mit dem Misshandlugnsskandal bei dem weltberühmten Knabenchor wurde bis heute bereits über mehr als 130 Opferanträge entschieden. Die Domspatzen-Missbrauchsopfer bekommen auch deutlich mehr Geld: zwischen 5.000 und 20.000 Euro.

Quelle: "br.de", katholisch.de"   

Freitag, 19. Januar 2018

Bistum Trier: Pfarrbrief löst Empörungswelle aus



Ein Gemeindebrief der Pfar­rei­en­gemein­schaft St. Ste­pha­nus sorgt für Empörung. Er zeigt den Heiligen Blasius – in einer denkbar ungünstigen Position.


"Die Angst, die uns den Hals zuschnürt; die Wut, die uns sprachlos macht; die Schuld, die uns verstummen lässt; die Scham, die wie ein Kloß im Halse sitzt; das Unrecht, das uns lähmt - auf die Fürsprache des heiligen Blasius bitten wir Gott um Segen und Heilung."

Das Motiv wurde inzwischen von der Homepage der Pfarreiengemeinschaft Illingen bereits wieder gelöscht. 

Dominik Holl (27), Sprecher der bischöflichen Pressestelle Saarbrücken: „Die Zeich­nung stammt aus einer On­line-Platt­form zur Er­stel­lung von Pfarr­brie­fen. Die Zeich­nung be­zieht sich auf eine Le­gen­de des Hei­li­gen Bla­si­us, eines Bi­schofs aus dem 4. Jahr­hun­dert. Die­ser soll einen rö­mi­schen Sol­da­ten im Ge­fäng­nis vor dem Er­sti­ckungs­tod ge­ret­tet haben."

Warum das Bild wieder entfernt wurde?  "Um weitere Missinterpretationen und falsche Kontextualisierungen zu vermeiden." so Holl

Mittwoch, 17. Januar 2018

Bistum Trier: Glaubwürdigkeit auf katholisch: Während der Papst in Chile Opfer sexuellen Missbrauchs um Verzeihung bittet, hält sich der ehemalige chilenische Erzbischof, auf dem Vorwürfe schwersten sexuellen Missbrauchs lasten, seit Jahren im Bistum Trier auf

Papst Franziskus Opfer hat wegen des sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche in Chile um Verzeihung gebeten. „Es ist richtig, um Entschuldigung zu bitten und den Opfern mit aller Kraft zu helfen“, sagte Franziskus am Dienstag in Santiago de Chile. Einen Protestzug gegen den Missbrauch stoppten Spezialeinheiten mit Wasserwerfern. Er empfinde „Schmerz“ und „Scham“, wenn er an den „irreparablen Schaden“ denke, der „diesen Kindern“ durch Kirchenfunktionäre zugefügt worden sei, sagte der Papst im Präsidentenpalast, wo er von Staatschefin Michelle Bachelet empfangen wurde. Die Kirche müsse sich darum bemühen, dass „sich das nicht wiederholt“.

den vollständigen Artikel auf "epochtimes.de" lesen



Einer der Beschuldigten, ein ehemaliger chilenischer Erzbischof, auf dem schwerste Vorwürfe sexuellen Missbrauchs lasten, lebt seit 2005 im Bistum Trier. Ausgerechnet im Bistum des Missbrauchsbeauftragten der DBK, Bischof Dr. Stephan Ackermann.  Recherchen bestätigen diese Angaben.

"An jenem Wochenende, ungefähr gegen 17.00h, brachten sie uns zum Besuch in das Erzbistum von La Serena, wo wir mehr als einmal waren und wo ich Zeuge des verabscheuungswürdigsten Gräuels an einem meiner Freunde wurde."

Mit diesen Worten beginnt der Auszug aus dem Buch " Detrás de los muros del SENAME (“Mi infierno en el SENAME)". Darin beschreibt Édison Llanos,  wie er als Kind mitansehen musste, wie sein Freund von dem ehemaligen chilenischen Erzbischof, Monseñor Francisco José Cox,vergewaltigt wurde.

2002 gab Erzbischof Francisco Javier Errázuriz Ossa erstmals öffentlich zu,  dass der Beschuldigte freiwillig wegen "unangemessenen Verhaltens"  im Zusammenhang mit seiner "etwas überschwänglichen Zuneigung insbesondere zu Kindern" zurückgetreten und versetzt worden sei.  Unklar bleibt, ob es sich tatsächlich um eine freiwillige Entscheidung oder um eine Auflage der Kirche handelte.  Gleichzeitig wurden Vorwürfe laut, die Kirche habe ihn geschützt, indem sie ihn nach Deutschland geschickt habe.

Der Generaloberer der Schönstatt-Patres,  P. Juan Pablo Catoggio sagte auf WDR-Anfrage, Cox sei von der Bischofkongregation in Rom den Schönstatt-Patres anvertraut worden. "Sollten die Fakten stimmen, müsste Cox angeklagt werden".  - Doch das ist bisher nicht geschehen. 

Nachdem er zuerst in die Schweiz ging, lebt Cox seit 2005 im Bistum Trier.  -  Zu diesem Zeitpunkt war der heutige Kardinal Reinhard Marx Bischof von Trier.

Weitere Hintergründe und Informationen: "Bistum Trier / Chile: "Katholisches Kartell" reicht bis ins Bistum Trier"

Dienstag, 16. Januar 2018

Bistum Münster: Pfarrer bittet nach "unangemessenen Kurzmitteilungen" um Entpflichtung




Quelle: bistum-muenster.de

Das Bistum Münster gab am Montag auf NRZ-Nachfrage weitere Hintergründe zur Entpflichtung von Materborns Pfarrer Christoph Grosch bekannt. Nach Angaben des Bistumssprechers Stephan Kronenburg kann ein sexueller Hintergrund in der WhatsApp Kommunikation ausgeschlossen werden. Wie gestern berichtet, sprach das Bistum in einer Presseerklärung von einem „unangemessenen Kommunikationsverhalten“ gegenüber einen Jugendlichen als Grund für die Entpflichtung. Diese Formulierung ließ einen breiten Raum für Spekulationen zu.Nach eingehender Prüfung der Juristen im Bistum sei man zur Auffassung gekommen, dass keine sexuelle Belästigung, Anspielungen oder dergleichen vorliege. Daher habe man den Fall auch nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben müssen, so Kronenburg.

Auch ein kirchenrechtliches Verfahren muss Pfarrer Christoph Grosch nicht fürchten. Worum es genau in der Kommunikation ging, möchte das Bistum nicht preisgeben. Nur so viel: „Es geht um das Thema ‘Nähe und Distanz’. Er ist nun einmal Pfarrer“, so Kranenburg. (sic!) Wie er künftig im Bistum eingesetzt wird, hänge auch im Wesentlichen von seinen Entscheidungen ab: „Zunächst bleibt er im Dienst der Kirche“, so Kronenburg.

den vollständigen Artikel auf "nrz.de" lesen



  • "Wenn jemand sagt, er brauche eine Auszeit, dann ziehen sich die Leute in der Regel irgendwohin zurück. Sonst führt das auch zu nichts", sagt der Sprecher. Dass die katholische Kirche reich an Rückzugsorten ist, betonte er: "Ob ein Kloster oder andere kirchliche Häuser, da haben wir sicher einige Möglichkeiten. ("rp-online.de")
  • Christoph G. bleibt auch nach seiner Entpflichtung Priester. Bischof Genn hat ihn lediglich von seinen Aufgaben, was die Leitung der Gemeinde betrifft, freigestellt. Eine Rückkehr in den Dienst ist somit durchaus möglich. Erst wenn ein geweihter Geistlicher um seine Demission bittet und dieser durch den Bischof zugestimmt wird, ist er von seinen Funktionen entbunden. Priester bleibt er immer.("rp-online.de")

Montag, 15. Januar 2018

Bistum Trier: 36 "Fälle" von Missbrauchsverdacht - 33 "kircheninterne Ermittlungen" - 135 Betroffene - 3 laufende "kircheninterne Ermittlungen"

"Seit 2010 hat es im Bistum Trier 36 Fälle von Missbrauchsverdacht gegeben. Gegen 33 katholische Geistliche sind die kircheninternen Ermittlungen inzwischen  abgeschlossen, drei laufen noch - einer davon in Freisen. Laut Bistum sind 90 Opfer entschädigt wurden - mit im Schnitt 5.000,00 Euro pro Fall.  Insgesamt hatten sich 135 Opfer im Bistum Trier gemeldet: 5 Anträge wurden abgelehnt, 35 mutmaßliche Opfer verfolgen ihr Anliegen nicht weiter."

Quelle: "Saarländischer Rundfunk"; Aktueller Bericht, ab Minute 18:06 


Verlässliche Angaben? - Fehlanzeige!


Dieses Mal kommt eine weitere Variable hinzu: "Fälle (!) von Missbrauchsverdacht" !  - und:  "kircheninterne Ermittlungen" kann sowohl einen kirchenrechtlichen Strafprozess beinhalten als auch auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung! 

"interne Verfahren", "kircheninterne Verfahren", "kirchliche Voruntersuchungen", "kirchenrechtliche Untersuchungen",  "kircheninterne Ermittlungen", "beschuldigte Priester", "beschuldigte Priester, bei denen sich der Missbrauchsverdacht bestätigt hat", "Priester, die suspendiert wurden", "Priester, die entlassen wurden", "laisierte Priester", "Priester, die in den Laienstand versetzt wurden", "Priester, die unter Aufsicht gestellt wurden", "Täter, die unter Auflagen weiterarbeiten", "Täter", "lebende Täter", "verstorbene Täter", "Entschädigungszahlungen insgesamt"; "bewilligte Anträge", "gestellte Anträge", "Opfer, die ihre Anträge nicht weiter verfolgen",  "in den vergangenen Jahren", "in den letzten Jahren", "inzwischen", "seit Beginn des Missbrauchsskandals"  -  und immer wieder die Worthülse "Fälle" (!!!), das Wort, das selbst das Bistum Trier nicht in der Lage ist zu definieren. 

Dies sind die unterschiedlichen Variablen, mit denen das Bistum Trier jährlich in seinen Angaben jongliert. -  Lediglich die Höhe der Entschädigungssumme  bleibt als fixe Angabe bestehen. Ein Vergleich der Angaben mit Vorjahren bleibt unmöglich.  Transparenz? - Fehlanzeige! Angaben über die Anzahl kirchliche Strafverfahren wurden wenige Stunden zuvor  z.B. völlig außer Acht gelassen.  Hieß es heute morgen noch in der dpa-Meldung des Bistums Trier, dass derzeit zwei "kirchlichenrechtliche Untersuchungen" laufen, wurde unter der Begrifflichkeit "kircheninterne Ermittlungen"  nun auch das strafrechtliche Kirchenverfahren  eingordnet. - Bischof Ackermann wird vermutlich seine Gründe haben, warum er seine jährlichen Angaben  nicht transparenter veröffentlicht. / ca

Bistum Trier: 135 Opfer meldeten sich - "interne Verfahren" gegen 33 Priester - zwei laufende "kirchenrechtliche Untersuchungen"

135 Betroffene hätten sich in den vergangenen Jahren gemeldet, teilte Bistumssprecherin Judith Rupp am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit

Über die Jahre sei gegen insgesamt gegen 33 Priester in kircheninternen Verfahren ermittelt worden, sagte Rupp. Derzeit liefen noch zwei kirchenrechtliche Voruntersuchungen.


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Donnerstag, 11. Januar 2018

Bistum Trier: Guido Britz, Anwalt des ehemaligen Pfarrers von Freisen kritisiert Entscheidung des Vatikans

An der Entscheidung des Vatikans, den Ex-Pfarrer von Freisen vor ein kirchliches Gericht zu stellen, hat der Anwalt des Geistlichen scharfe Kritik geübt. Der Jurist warf der Kirche vor, an seinem Mandanten ein Exempel statuieren zu wollen. Mit seinem Mandanten wolle die Kirche "einen Sündenbock" haben. Der Fall solle dokumentieren, "dass man in Zukunft aktiver sein will", sagte Anwalt Guido Britz.  Der Mann selbst bestreitet die Vorwürfe. Das angekündigte Verfahren sieht Britz deshalb auch als Chance zur Rehabilitierung seines Mandanten. 

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Hintergrund:

  • Der ehemalige Pfarrer von Freisen wurde insgesamt acht (!) Mal angezeigt. Darunter zwei Mal vom Bistum Trier selbst. Die Vorwürfe reichen von illegalem Waffenbesitz bis zum schweren sexuellen Missbrauch einer Grundschülerin: So steht in der Kriminalakte, die der ZEIT vorliegt: "Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes durch Vollzug des Beischlafes oder anderer Handlungen von einem über Achtzehnjährigen". - Zu einer Anklage ist es nie gekommen. Alle Verfahren wurden inzwischen von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eingestellt – das letzte Anfang April 2017 –, weil entweder die mutmaßliche Tat zu lange zurück lag oder der Anfangsverdacht keine Anklage rechtfertigte oder die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für unwahrscheinlich hielt.  "Gut im Gedächtnis geblieben ist M. Folgendes: Im Jahr 2013, als zum zweiten Mal gegen ihn ermittelt wurde – wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch einer Grundschülerin –, habe es ein kircheninternes Abkommen gegeben. "Wir hatten vereinbart, dass nichts nach außen dringen darf", sagt er. Nur drei eingeweihte Parteien habe es gegeben: ihn selbst, seinen vorgesetzten Gemeindepfarrer Hanno Schmitt und das Bistum."
Quelle: "Sein Pfarrer soll ihn missbraucht haben: Aber er kann es nicht beweisen. Wie soll die Kirche mit einem mutmaßlichen Täter umgehen, der mehrfach angezeigt, aber nie verurteilt wurde? Der heikle Fall im Bistum Trier.", "Zeit.de", 03.05.2017

Mittwoch, 10. Januar 2018

Bistum Trier: Ehemaliger Pfarrer von Freisen vor Kirchengericht - Strafverfahren wird eingeleitet





direkt zum Beitrag "Aktueller Bericht", SR, 10.01.2018


Hintergrund:
  • Der ehemalige Pfarrer von Freisen wurde insgesamt acht (!) Mal angezeigt. Darunter zwei Mal vom Bistum Trier selbst. Die Vorwürfe reichen von illegalem Waffenbesitz bis zum schweren sexuellen Missbrauch einer Grundschülerin: So steht in der Kriminalakte, die der ZEIT vorliegt: "Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes durch Vollzug des Beischlafes oder anderer Handlungen von einem über Achtzehnjährigen". - Zu einer Anklage ist es nie gekommen. Alle Verfahren wurden inzwischen von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eingestellt – das letzte Anfang April 2017 –, weil entweder die mutmaßliche Tat zu lange zurück lag oder der Anfangsverdacht keine Anklage rechtfertigte oder die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für unwahrscheinlich hielt.  "Gut im Gedächtnis geblieben ist M. Folgendes: Im Jahr 2013, als zum zweiten Mal gegen ihn ermittelt wurde – wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch einer Grundschülerin –, habe es ein kircheninternes Abkommen gegeben. "Wir hatten vereinbart, dass nichts nach außen dringen darf", sagt er. Nur drei eingeweihte Parteien habe es gegeben: ihn selbst, seinen vorgesetzten Gemeindepfarrer Hanno Schmitt und das Bistum."
Quelle: "Sein Pfarrer soll ihn missbraucht haben: Aber er kann es nicht beweisen. Wie soll die Kirche mit einem mutmaßlichen Täter umgehen, der mehrfach angezeigt, aber nie verurteilt wurde? Der heikle Fall im Bistum Trier.", "Zeit.de", 03.05.2017

Bistum Trier: Gegen den unter Missbrauchsverdacht stehenden früheren Pfarrer von Freisen wird ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln eingeleitet

Glaubenskongregation lässt Fall des früheren Freisener Pfarrers gerichtlich klären

Trier – Gegen den früheren Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen wird ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln eingeleitet. Das hat die Glaubenskongregation in Rom nach Prüfung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung des Bistums Trier gegen den Priester mitgeteilt.

Da der frühere Pfarrer die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bestreitet, hat die Glaubenskongregation die Klärung in einem Gerichtverfahren angeordnet. Es findet am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln statt, weil der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann die Kongregation gebeten hatte, das Verfahren nicht innerhalb der Diözese Trier zu führen. Damit wird auch eine größtmögliche Neutralität sichergestellt.

Quelle: Pressemeldung Bistum Trier, 10.01.2018




Dass ein kirchenrechtliches Strafenverfahren allerdings mit nicht zu vielen Hoffnungen für ein Opfer verbunden sein darf, zeigen folgende Fälle:
  • Bistum Würzburg: "Das Bistum kam hingegen in einem internen Kirchengerichtsverfahren zu der Ansicht, "die behauptete Straftat" sei "nahezu auszuschließen." Aus den rund 1300 Seiten internen Akten über das Verfahren, die dem SPIEGEL vorliegen, geht dabei hervor, dass der Beschuldigte selbst gemeinsam mit dem damaligen Generalvikar des Bistums entschied, den wohl verjährten Fall nicht durch eine Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Obendrein wurde der mutmaßliche Täter über die Vorwürfe vorgewarnt, durfte im Würzburger Kirchenarchiv sonst unzugängliche Akten zu seinem eigenen Fall durcharbeiten und konnte so selbst Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen." (spiegel.de)
  • Der Film "Richter Gottes" gibt zum ersten Mal einen Einblick in die Welt der deutschen Kirchengerichte. Er zeigt, welche Prozesse dort geführt werden. Wer die Angeklagten, wer die Opfer sind. Wer dort richtet. Zum ersten Mal sprechen Prozessbeteiligte ausführlich über ihre Arbeit. Erzählt wird entlang der Geschichte eines Missbrauchstäters der katholischen Kirche in Deutschland. Es ist das erste Mal, dass er sich überhaupt öffentlich äußert. Er und auch seine Opfer berichten in diesem Film von ihrem Kirchengerichtsprozess, vom Umgang der Kirche mit diesem Fall. ("Richter Gottes - die geheimen Prozesse der Kirche", ARD) ab Minute 11.36 (gbs, Koblenz)



Bistum Regensburg sieht Verbesserungsbedarf: "Täter finden immer wieder Lücken, die sie ausnützen"

Nachdem in Deggendorf der Fall eines ehemaligen Priesters verhandelt wird, der Kinder immer wieder sexuell missbraucht haben soll, hat sich das Bistum Regensburg dazu geäußert. Bei der Verhinderung solcher Straftaten gebe es weiterhin Verbesserungsbedarf, heißt es.

Seit Jahren sei die Kirche bemüht, durch Präventionsschulungen und die Pflicht zur Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse die Sensibilität für das Thema wachzuhalten, "um genau solche Fälle möglichst zu verhindern", erklärte Generalvikar Michael Fuchs. Leider fänden Täter immer wieder Lücken, die sie ausnützten.

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So ergaben  Recherchen im Bistum Trier im vergangenen Jahr, dass noch nicht einmal der Missbrauchsbeauftragte der DBK, Bischof Ackermann selbst,  sich  dazu in der Lage sah, all seine eigenen Priester zu einer verbindlichen Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung  bzw. an der Teilnahme an dem Präventionsprogramm zu bewegen. /ca


Deggendorf: Ehemaliger Priester schweigt weiter

Ein wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs angeklagter ehemaliger Priester hat am Dienstag vor dem Landgericht Deggendorf erneut die Aussage verweigert. Er werde sich zu den Vorwürfen nicht äußern, ließ der 53-Jährige über seinen Anwalt ausrichten. "Er fühlt sich dazu nicht in der Lage." Bereits zum Prozessauftakt Mitte Dezember hatte der Mann geschwiegen. Laut Anklageschrift hat der aus Wuppertal stammende frühere Priester seit Mitte der Neunzigerjahre fünf Jungen bei insgesamt mindestens 100 Gelegenheiten sexuell missbraucht. Außerdem soll er versucht haben, eine 18-Jährige zu vergewaltigen. 

Montag, 8. Januar 2018

Bistum Trier: über die Phrase der "Null-Toleranz" - Ein Kommentar

Die amerikanische Linie der Nulltoleranz-Linie gegenüber den Tätern ist bis heute die Ausnahme von der Regel. Die Bischofskonferenz der USA hatte sich ihr Vorgehen als nationales Sonderrecht („kirchliches Partikularrecht“) in Rom genehmigen lassen. - In Deutschland hielt man das offensichtlich nicht für nötig. 

Anders als in den USA wird die kirchenrechtliche Höchststrafe der Entlassung aus dem Priesteramt nämlich hierzulande nur in extremen Fällen angewandt. Nicht selten setzen Bischöfe – nach Therapien und positiven forensischen Gutachten – die meist schon betagten Täter weiterhin in der Sonder- oder Aushilfsseelsorge, Altenheimen und Krankenanstalten ein. 

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz , Ackermann, sagte im September 2013 in einem Interview mit dem Kölner „domradio“ unter der irreführenden Überschrift: „Natürlich wird ein Täter nicht mehr eingesetzt“
„Bei den Klerikern war es ja so, dass wir bei den Leitlinien 2010 vor allem auch geschaut haben, was geschieht mit jemandem, der straffällig geworden ist, der Täter ist. Was ist da denkbar an künftigem Einsatz. Wir haben vor allen Dingen auf die Schwere des Vergehens geschaut. Auch die Strafe, die zu verhängen ist, natürlich immer in enger Abstimmung mit der Glaubenskongregation in Rom. Und zweitens haben wir geguckt, wie ist das Risiko. Die forensische Begutachtung soll ja dazu dienen, zu schauen, wie ist das Risiko, ob es da ein Gefährdungspotenzial gibt, auch künftig. Und wir hatten klar gesagt, es gibt die Einschränkung, natürlich wird jemand, der Täter geworden ist, nicht mehr eingesetzt im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Aber das heißt natürlich, dann auch nicht mehr im allgemeinen Feld der Pastoral, etwa als Pfarrer, weil Kinder und Jugendliche zu diesem Feld dazugehören.“ 
Worte, an die sich Ackermann allerdings selbst nicht hielt. Es verging seitdem kaum ein Jahr, in dem die Medien nicht über einen Pfarrer berichteten, der weiterhin zelebrierte - auch wenn er mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, Übergriffen, Distanzunterschreitungen etc. konfrontiert war. 

Seine Null-Toleranz-Politik, so räumte Ackermann später ein, sei missverstanden worden. Sie gelte nämlich nicht – wie beispielsweise in den USA – den Tätern, sondern lediglich den Taten. 

Ackermann präzisierte daraufhin auch seine Aussage gegenüber auffällig gewordenen Priestern: "Erst, wenn ein pädophiler Täter (also ein Priester, der nicht nur pädophil diagnostiziert wurde, sondern auch wegen Missbrauchs verurteilt wurde, ca) im Kirchendienst bleibe, müsse ein psychiatrisches Gutachten klären, ob und wie er ohne Gefährdung Minderjähriger eingesetzt werden könne."

Pädophil diagnostiziert wurde bisher jedoch nur eine geringe Prozentzahl der Priester, die sich an Kindern und Jugendlichen vergingen. - Somit hat auch kaum ein Priester im Bistum Trier zu befürchten, aus dem Klerikerstand entlassen zu werden:  Es müssen nämlich gleich drei Kriterien erfüllt sein, bevor sich sowohl ein Priester, der sich an Kindern verging als auch Bischof Ackermann Gedanken um eine Entlassung des Priesters aus dem Klerikerstand machen muss. Erstens muss ein Priester pädophil diagnostiert werden. Zweitens: seine Prognose muss als "gefährdend gegenüber Kindern" eingestuft sein und drittens: Der Priester muss wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden sein, so dass er überhaupt strafrechtlich als Täter gilt. - In den meisten Fällen wird erst dann die Glaubenskongregation in Rom für eine Entlassung aus dem Klerikerstand stimmen. - Und dies trifft auf die wenigstens Priester, die sich an Kindern vergingen,  zu. - Allein schon dadurch, dass eine Vielzahl der Taten  nach der deutschen Gesetzgebung verjährt ist. 

Die Befürchtungen, dass die meisten Priester, auch diejenigen, die im Bistum Trier in den letzten Jahren sexuell auffällig wurden, nahezu uneingeschränkt weiter zelebrieren, dürfte sich bewahrheiten.  Was sich bisher belegen ließ:  Pfarrer, die bzgl. ihrer priesterlichen Tätigkeiten Einschränkungen auferlegt bekamen und sich nicht daran hielten, hatten bisher keinerlei Konsequenzen zu befürchten.  Die Anzahl der Priester, die von Bischof Ackermann aus dem Klerikerstand entlassen wurden, lassen sich aufgrund der hohen Toleranz des Missbrauchsbeauftragten an einer Hand abzählen. So sind im Bistum Trier bisher offiziell drei Priester entlassen wurden. Allerdings erst, nachdem Medien über die Fälle berichteten.  - Und: Einer von ihnen bat dabei selbst um die Entpflichtung.  

- Während Bischof Ackermann sich also weiterhin auf Begutachtungen verlässt, bzw. die Gutachten als Grundlage für eine Weiterbeschäftigung zunutze zieht und die Priester, die sexuell missbraucht haben, weiter beschäftigen kann, gesteht der Schweizer Bischof Felix Gmürr nun ein: „«Solche Berichte sind zwar in schönem Deutsch verfasst, aber sie tönen für mich als Nichtfachmann manchmal etwas schwammig. Es wird bei der Beurteilung einer Rückfallgefahr viel im Konjunktiv geredet – könnte, sollte, müsste und vielleicht –, weil man es eben hier nicht mit harten Fakten zu tun hat. Wie schätze ich die Gefahr also ein?» Weiterhin stellt Gmürr die Frage: "Was tun, wenn beim Täter die Einsicht fehlt?" - und zwar unabhängig davon, ob er verurteilt wurde oder nicht.
2012 ließ Ackermann veröffentlichen: „Selbstverständlich müssen wir uns zunächst um die Opfer kümmern, sind aber auch verpflichtet, uns mit den Tätern und ihrem Verbleib auseinanderzusetzen – nicht zuletzt unter Wiedereingliederungs- und Rückfallgesichtspunkten sowie vor dem Hintergrund der Rechte eines jeden Menschen. Unsere langfristige Arbeit mit sexuellen Missbrauchstätern aus dem kirchlichen Umfeld ist eine herausfordernde, aber notwendige Arbeit“, sagte Msgr. Arsenault. „Ein Behandlungsprogramm muss sowohl die verhaltens- und psychodynamische Perspektive, aber auch die kirchlich-spirituelle Dimension eines Täters berücksichtigen“, sagte Arsenault und unterstrich dabei auch die Bedeutung eines länderübergreifenden Austauschs."
Dass Ackermann sich selbst bis in das Jahr 2017 nachweislich intensiver um auffällige Priester kümmerte, als um eines seiner Opfer ist bekannt und belegbar. Auch, dass Ackermann 2012 die "Bedeutung eines länderübergreifenden Austauschs" betont, hat einen sehr bitteren Beigeschmack: "Länderübergreifend" wurden nämlich bisher die Täter ausgetauscht. Bei der Antwort auf die Frage, wie man mit auffällig gewordenen Priestern verfährt, scheint dieser "länderübergreifenden Austausch" nicht so erfolgreich gewesen zu sein wie bei der Versetzung der Täter. Sonst würden sich die Schweizer Bischöfe heute wohl kaum mit der Frage konfrontiert sehen, auf die Bischof Ackermann seit acht Jahren keine Antwort findet. - Die USA hatte auf diese Frage schon Jahre zuvor eine Antwort: Keine Toleranz gegenüber den Tätern. 

Doch nicht nur in seinem  eigenen Bistum, sondern auch länderübergreifend wahrt der Missbrauchsbeauftragte eine große Toleranz gegenüber den Tätern. Dies wird z.B. im Fall des ehemaligen chilenischen Bischofs deutlich, auf dem Vorwürfe schwersten sexuellen Missbrauchs lasten und der seit 2005 im Bistum Trier Zuflucht gefunden hat.

Über den ersten offiziellen Fall im Umgang mit vorbestraften Priestern im Bistum Trier berichtete übrigens der „SPIEGEL“ im Jahr 1973: Ein in Österreich wegen Unzucht mit drei Jugendlichen zu fünf Monaten Kerker verurteiltem Priester, der in der Diözese Freiburg Priester werden wollte, wurde seine Bewerbung wegen „der Gefährdung der ihm anzuvertrauenden Jugendlichen“ abgelehnt. – Im Bistum Trier hingegen gab es keine Bedenken. Der damals amtierende Bischof Matthias Wehr schickte ihn ausgerechnet auf die Vakanz in Ehlenz (wo 1960 schon sein Vorgänger wegen gleichartiger Neigungen in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion abgeholt worden war): In Ehlenz verging sich der Geistliche dann in über hundert Fällen an 19 Kindern und Jugendlichen. Der Artikel endet mit dem Zitat eines Dorfbewohner: “ "Die größte Schweinerei hat der Bischof gemacht, wenn er gewußt hat, dass der Pastor so'n Kerl war."  

2015 dann eine neue Erklärung zur "Nulltoleranz": Für Ackermann steht fest, dass in seiner Kirche inzwischen eine Nulltoleranz gegenüber sexuellen Übergriffen herrscht - "nicht formaljuristisch, aber faktisch".

- Immerhin legt die Schweizer Bischofskonferenz Zahlen vor, die zeigen, dass in den letzten sechs Jahren zwei Beschuldigte verwarnt wurde, zwei ein Rayonverbot erhielten, drei Beschuldigte aus dem Kirchenamt entlassen wurde, einer suspendiert und einem weiteren eine Aufgabe zugewiesen wurde, bei der er keinen Kontakt zu potenziellen Opfern hat. Sechs Beschuldigte machten eine Therapie. 

In Deutschland hält der Missbrauchsbeauftragte diese Zahlen unter Verschluss bzw. behauptete Ackermann im März 2016 in einem Interview im „tagesspiegel“ auf die Frage: „Wie viele Täter wurden aus ihren Ämtern entlassen?

„Da bin ich überfragt.“

- Manch ein Betroffener hofft daher auf die Paralleljustiz des Kirchenstrafrechts: "Die Ahndung von sexuellem Missbrauch wird nach Auffassung des Vatikans jedoch oft durch unzureichende Kenntnisse der Bischöfe im katholischen Kirchenrecht behindert. "Das Problem sind nicht so sehr die Instrumente, die zur Verfügung stehen, sondern eher ihre Kenntnis und korrekte Anwendung", sagte der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopal." 

Dass ein kirchenrechtliches Strafenverfahren in Deutschland allerdings mit nicht zu vielen Hoffnungen für ein Opfer verbunden sein darf, zeigen folgende Fälle:
  • Bistum Würzburg: "Das Bistum kam hingegen in einem internen Kirchengerichtsverfahren zu der Ansicht, "die behauptete Straftat" sei "nahezu auszuschließen." Aus den rund 1300 Seiten internen Akten über das Verfahren, die dem SPIEGEL vorliegen, geht dabei hervor, dass der Beschuldigte selbst gemeinsam mit dem damaligen Generalvikar des Bistums entschied, den wohl verjährten Fall nicht durch eine Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Obendrein wurde der mutmaßliche Täter über die Vorwürfe vorgewarnt, durfte im Würzburger Kirchenarchiv sonst unzugängliche Akten zu seinem eigenen Fall durcharbeiten und konnte so selbst Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen." (spiegel.de)
  • Der Film "Richter Gottes" gibt zum ersten Mal einen Einblick in die Welt der deutschen Kirchengerichte. Er zeigt, welche Prozesse dort geführt werden. Wer die Angeklagten, wer die Opfer sind. Wer dort richtet. Zum ersten Mal sprechen Prozessbeteiligte ausführlich über ihre Arbeit. Erzählt wird entlang der Geschichte eines Missbrauchstäters der katholischen Kirche in Deutschland. Es ist das erste Mal, dass er sich überhaupt öffentlich äußert. Er und auch seine Opfer berichten in diesem Film von ihrem Kirchengerichtsprozess, vom Umgang der Kirche mit diesem Fall. ("Richter Gottes - die geheimen Prozesse der Kirche", ARD) ab Minute 11.36 (gbs, Koblenz)
  • "Ausgeschlossen, dass man Pfarrer H. jemals noch mit Jugendlichen arbeiten lässt" - so schrieb der Psychiater Werner Huth  über einen pädophilen Gottesmann. Doch das Erzbistum München ignorierte die Warnung.
Am 15. Juli 2010 hat die römische Glaubenskongregation eine Neufassung der ihr vorbehaltenen Normen über schwerwiegende Straftaten (Normae de gravioribus delictis Congregationi pro Doctrina Fidei reservatae) veröffentlicht. Die Novellierung dieses erstmals im Jahre 2001 erschienenen Erlasses verwertet die praktischen Erfahrungen der letzten neun Jahre in materiell- und verfahrensrechtlicher Hinsicht.

Sie berücksichtigt auch die am 12. April 2010 von derselben Kongregation gebotene "Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs". Beigegeben sind der Verlautbarung ein kurzes einführendes Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation, ein Überblick zur Entwicklung des einschlägigen kirchlichen Rechts seit dem Codex Iuris Canonici/1917 und eine Erklärung des Pressesprechers.Gegenüber der bisher geltenden kirchenrechtlichen Lage betreffend die Missbrauchsdelikte sind folgende Änderungen hervorzuheben:
  • Die Verjährungsfrist wird auf 20 Jahre verlängert, verbunden mit der Möglichkeit einer weiteren Erstreckung oder Aufhebung im Einzelfall (Art. 7 § 1). Damit kommt das kirchliche Recht ähnlichen Forderungen aus staatlicher Sicht entgegen.
  • Erwerb, Aufbewahrung und Verbreitung von kinderpornographischem Material durch Kleriker in übler Absicht (turpe patrata) werden als selbständiger Tatbestand erfasst (Art. 6 § 1 Nr. 2). Dieser geht zum Teil über die entsprechende Normen weltlichen Strafrechts (§§ 184b, 184c StGB) hinaus.
  • Der Schutzbereich des Missbrauchsdelikts, ursprünglich auf Minderjährige beschränkt, wird auf Erwachsene mit geistiger Behinderung ausgedehnt (Art. 6 § 1 Nr. 1).
  • "Sehr schwerwiegende Fälle", bei denen die begangene Straftat offenkundig ist und dem Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben worden war, kann die Kongregation dem Papst direkt vorlegen, damit dieser über die Entlassung aus dem Klerikerstand oder über die Absetzung zusammen mit der Dispens von der Zölibatsverpflichtung entscheidet (Art. 21 § 2 Nr. 2). Damit wird eine schon in der Verständnishilfe (Teil B unter 2) beschriebene Verfahrensweise normativ erfasst.
Ein kirchenrechtliches Strafverfahren führt in den allerwenigsten Fällen zu einer Entlassung aus dem Klerikerstand. - Doch wäre das nicht das Mindeste, was man den Betroffenen schuldig ist?

Claudia Adams

Bistum Trier / Schweiz: Basler Bischof Felix Gmürr: "Ich frage mich immer wieder: Was mache ich mit solchen Seelsorgern?"

Die katholische Kirche der Schweiz hat dank Meldungen von Opfern in den letzten Jahren gegen 200 Priester und Personen im kirchlichen Umfeld identifiziert, die sexueller Übergriffe beschuldigt werden. Ein Teil der Täter ist bereits tot. Ihre Taten liegen Jahrzehnte zurück. Doch der Kirche werden laufend neue Beschuldigte bekannt, denn Opfer berichten von neuen Vorfällen. Von den gegen 250 gemeldeten Missbrauchsfällen für den Zeitraum von 1950 bis heute ereigneten sich mindestens 25 in den letzten sieben Jahren (!).

Die Bischöfe können gegen Beschuldigte Sanktionen ergreifen. Zahlen der Bischofskonferenz zeigen, dass sie in den letzten sechs Jahren zwei Beschuldigte verwarnt haben, zwei erhielten ein Rayonverbot, drei wurden aus dem Kirchenamt entlassen, einer suspendiert, und einem weiteren wurde eine Aufgabe zugewiesen, bei der er keinen Kontakt zu potenziellen Opfern hat. Sechs Beschuldigte machten eine Therapie.

Der Bischof von Basel ist in seinem Bistum verantwortlich für den Umgang mit Beschuldigten und Tätern. Eine schwierige Aufgabe, wie er sagt. Bei der Frage, welche Massnahme man treffe, fällt den Bischöfen mit Unterstützung von kirchlichen Fachgremien die schwierige Aufgabe zu, die Rückfallgefahr eines Täters einzuschätzen. Therapieberichte könnten dabei helfen. Doch Bischof Gmür winkt ab: «Solche Berichte sind zwar in schönem Deutsch verfasst, aber sie tönen für mich als Nichtfachmann manchmal etwas schwammig. Es wird bei der Beurteilung einer Rückfallgefahr viel im Konjunktiv geredet – könnte, sollte, müsste und vielleicht –, weil man es eben hier nicht mit harten Fakten zu tun hat. Wie schätze ich die Gefahr also ein?»

Schwierig sei dies vor allem, wenn die Einsicht fehle. «Es gibt immer wieder Beschuldigte, die mir erzählen, der Übergriff sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen. Sie sagen: ‹Ich hätte nie gedacht, dass ich das tun könnte›, oder: ‹Es war nichts Grosses, ich würde nie mehr so etwas tun›. Das ist nicht die wahrhaftige Einsicht, die es braucht, damit wir sicher sein können, dass es nicht mehr vorkommt», sagt Gmür. "Das ist ein Dilemma. Ich frage mich immer wieder: Was mache ich mit solchen Seelsorgern?"


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Sonntag, 7. Januar 2018

Bistum Trier / Schweiz: «Nicht alle in der Kirche haben den Ernst der Lage erkannt» - Welches Risiko trägt die Kirche, wenn sie ­Übergriffe intern regelt?




Welches Risiko trägt die Kirche, wenn sie ­Übergriffe intern regelt? 
Dazu der St. Galler Staatsanwalt Elmar Tremp im Interview.

"Ich glaube, dass in der Kirche auch heute noch nicht alle wirklich den Ernst der Lage erkannt haben – und nicht wissen, wann sie einen Verdacht melden müssen.Ich warne die Kirchenleute mit Nachdruck davor, in ernsthaften Fällen selbstständig Abklärungen zu treffen. Die Vertreter der Kirche, die solche Untersuchungen führen, sind zwar im Kirchenrecht gut ausgebildet, das macht sie aber nicht zu kompetenten Ermittlern. Es beginnt allein schon damit, dass sie oft nicht verstehen, wann ein Verdachtsfall ein Offizialdelikt ist, der Staat also untersuchen muss."

Bei Übergriffen auf ­Minderjährige muss die Kirche zwingend die Justiz einschalten. Bei Erwachsenen nicht. Deshalb und weil die Opfer nicht wollen, kommt es kaum zu Anzeigen. Was halten Sie davon?
Das ist ein wunder Punkt. Und es gibt Argumente dafür und dagegen. Als Strafverfolger kann es aber nicht mein Kernproblem sein, was das Opfer meint. Denn es könnten weitere Opfer betroffen sein – und die muss ich zu schützen versuchen. Zudem kann man nicht von vornherein wissen, ob ein Opfer durch eine Anzeige retraumatisiert würde. Ich kann mit der Opferhilfestelle dafür sorgen, dass Betroffene gestärkt werden. Sie haben spezielle Informations- und Schutzrechte, die ich beachten muss.

Welches Risiko trägt die Kirche, wenn sie ­Übergriffe intern regelt?
Noch ist das rechtlich nicht im Detail geprüft. Es kommt auf die konkreten Umstände an. Aber es ist gut möglich, dass die Kirche eine Garantenpflicht hat und der Bischof sich strafbar macht, wenn er ein Offizialdelikt nicht meldet.

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  • Zwar liefert die Bischofskonferenz auf Anfrage Statistiken, die zeigen, dass es seit den 50er-Jahren bis heute zu Vergewaltigungen, Schändungen und Nötigungen gekommen ist. Doch was bedeuten diese nackten Zahlen? Wo, in welchem Pfarramt, in welchem Kloster, in welchem Bistum, haben sich diese Vorfälle zugetragen? Was ist genau ­vorgefallen, und was ist mit den Tätern passiert? Wir wissen es nicht. Es ist zudem anzunehmen, dass sich viele ­Opfer bis heute nicht getrauen, von ihrem Leid zu berichten. Es wäre auch nachvollziehbar, wenn sie sich nicht ­ausgerechnet an jene ­Institution wenden ­wollen, deren Vertreter sie ­missbraucht und ­verraten haben. Die Dunkelziffer dürfte deshalb hoch sein. Fraglich ist auch, ob wirklich alle Übergriffe schonungslos aufgeklärt werden. Denn aus Rücksicht auf die Opfer werden sie zum Teil ­kirchenintern abgeklärt statt an die Justiz weitergeleitet. Das ist heikel. Es wäre deshalb Zeit, mit Strafverfolgern neue Wege zu suchen, um gegen Beschuldigte zu ermitteln, ohne die Opfer zu belasten. Das lässt sich machen, sagen ­Opferberaterinnen und Ermittler. ("Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht, endlich alles zu erfahren", tagesanzeiger.ch)

Bistum Trier / Schweiz: Paralleljustiz - Katholische Kirche schaltet bei Übergriffen die Justiz oft nicht ein

10 Prozent der Vorfälle passierten in jüngster Zeit

Die katholische Kirche in der Schweiz hat seit 2010 in allen Diözesen Anlaufstellen für von Kirchenleuten sexuell missbrauchten Menschen eingerichtet. Dort melden Opfer in den letzten Jahren im Schnitt zwei Vorfälle pro Monat, zwischen 2010 und 2017 kam es laut Informationen der Bischofskonferenz zu insgesamt gegen 250 Meldungen. Die Vorwürfe reichen von ­ungefragten Zärtlichkeiten bis zu sexuellen Attacken. Allein im J­a­nuar 2017 meldeten Opfer 22 Missbrauchsfälle, darunter auch pädophile Übergriffe von zehn Priestern im Bistum Sitten. Sie hatten zwischen 1950 und 1992 Kinder missbraucht, wie am Mittwoch bekannt wurde.

Ermittlungen oft nur kirchenintern

Tatsächlich entscheiden in manchen Fällen interne Gremien, wann die Kirche Vorwürfe selber untersucht und wann sie Strafverfolger einschaltet. Nur: Je nach Schwere sind sexuelle Übergriffe Offizialdelikte, eigentlich müssten Ermittler von Amtes wegen Verfahren einleiten, wenn sie davon erfahren würden. Auch wenn die Opfer keine Anzeige machen.

Strafverfolger warnen. Elmar Tremp, St. Galler Staatsanwalt und Mitglied des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld», sagt: «Ich rate den Kirchenleuten mit Nachdruck davon ab, in ernsthaften Fällen selbstständig Abklärungen zu treffen. Die Vertreter der Kirche, die solche Untersuchungen führen, sind zwar im kanonischen Recht gut ausgebildet, doch das macht sie nicht zu kompetenten Ermittlern.» Zudem dürfe man nicht von vornherein davon ausgehen, dass ein Opfer durch Ermittlungen erneut traumatisiert werde.

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  • Zehn pädophile Priester identifiziert: Identifiziert wurden die Priester aufgrund von Zeugenaussagen von rund zehn Opfern, die sich beim Bistum Sitten letztes Jahr gemeldet haben. Laut Gérard Falcioni, einem der Opfer, sind die Zahlen jedoch weit von der Realität entfernt. Er habe allein im Wallis rund 50 Opfer getroffen, sagte Falcioni dem Radiosender. Viele der Betroffenen wollten aber nicht öffentlich über das Erlebte sprechen. Falcioni ist zudem der Ansicht, dass die Kirche die pädophilen Priester gedeckt hat, indem diese beispielsweise in andere Kirchgemeinden versetzt worden seien. Frühere Bischöfe hätten von all dem gewusst, aber nichts dagegen unternommen. (srf.ch)

Samstag, 6. Januar 2018

Schweiz: Die katholische Kirche mauert


«Dieses Vorgehen ist absolut erniedrigend»: 
Walter Nowak. 
Eine Sprecherin der Bischofskonferenz bezeichnete den Fall als «absolut glaubwürdig».



Seit mehr als zwei Jahren wartet Missbrauchsopfer Walter Nowak auf eine Reaktion von der katholischen Kirche. Doch nichts passiert.

Die katholische Kirche tut sich mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte schwer. Vor zwei Jahren kündigte sie an, einstigen Zöglingen, die in ihren Institutionen sexuell missbraucht worden waren, eine Genugtuung zu zahlen. Walter Nowak, in den sechziger Jahren im Kloster Fischingen TG psychisch, physisch und sexuell missbraucht, wartet bis heute.

Als die Bischofskonferenz 2015 einen Entschädigungsfonds ankündigte, schrieb Nowak der Kirche. Er erhielt nicht mal eine Antwort...


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  • Missbrauchsopfer von Fischingen: «Die Kirche ist mir eine Antwort schuldig» (tagblatt.ch)
  • Walter Nowak: «Ich habe nie begriffen, was mit mir los war. Jetzt wird aus den Akten klar: Im Kloster wurde ich missbraucht. Und in Münsterlingen erhielt ich keine Hilfe, sondern wurde zum Versuchskaninchen.» (beobachter.ch)