Donnerstag, 31. Dezember 2015

Erzbistum Köln: Verfahren wegen sexueller Grenzverletzung - Pfarrer J. darf im Einzelfall wieder arbeiten

Das Erzbistum Köln hat auf Anfrage bestätigt, dass der wegen des Vorwurfs sexueller Grenzverletzungen entpflichtete Pfarrer Winfried Jansen, im Einzelfall wieder priesterlich tätig werden darf. Das Verfahren gegen ihn ist noch nicht beendet.

Jansen dürfe aber in Einzelfällen wieder priesterlich tätig werden, erläutert das Erzbistum. Unter anderem habe er in der Vergangenheit Bestattungen und Taufen gefeiert, teilweise einschließlich Eucharistie. „Seit der Entpflichtung wird über jeden Einzelfall seines priesterlichen Tätigwerdens entschieden“, erklärte Heckeley. Einen festgeschriebenen „Aktionsradius“ gebe es zwar nicht, ein Einsatz in Erftstadt erscheine aber sicherlich nicht sinnvoll.


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