"Weil ein erneuter Übergriff bekannt geworden ist: Und zwar soll dieser Priester auch einen Gefangenen aus der Arrestanstalt in Weimar angefasst haben, mit sexueller Absicht und da hat das Mädchen dann, 6 Jahre nach den Übergriffen, die Kraft gefunden, zu sagen, was da gewesen ist. Der Priester ist daraufhin suspendiert worden und wieder ins Bistum Fulda zurückversetzt worden - von dort kam er nämlich - und dann erst ist offiziell bekannt geworden, dass der Mann sozusagen "auf Bewährung" nach Erfurt gekommen ist, weil er auch im Bistum Fulda schon einen Strafbefehl wegen sexueller Übergriffe bekommen hatte."
Was genau wird dem Mann denn vorgeworfen?
Der heute 71jährige soll 2000 ein 10jähriges Mädchen aus seiner Gemeinde missbraucht haben und - wie man so schön sagt - "auch, im direkten Umfeld der Gemeinde."
Es ist ja schon der 3. Prozess - und ich hab's gerade angedeutet - wegen derselben Vorwürfe. Warum sind so viele Verfahren nötig?
Ja, der Mann ist erst am Amtsgericht verurteilt worden, und zwar wegen 2fachen sexuellen Missbrauchs zu 15 Monaten auf Bewährung. Dagegen hat er Berufung eingelegt. Das Landgericht Erfurt hat diese Verurteilung bestätigt. Dagegen ist er in Revision gegangen und die Revisionsrichter haben gesagt: Bei diesen 15 Monaten habe das Gericht nicht ausreichend gewürdigt, dass dem Mann ja auch nach kirchlichem Recht ja auch noch Sanktionen drohen. Und das müsse man bei der Strafe berücksichtigen. Deshalb hat das Gericht heute einen Kirchenrechtler gehört und der hat gesagt: "Ja, es gibt auch ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Mann. " Im allerschlimmsten Fall droht ihm da auch, dass er nicht mehr als Priester arbeiten darf und damit auch seine Pension verliert. Aber wie das ausgeht, das weiß man natürlich noch nicht.
Warum hat das Opfer jahrelang nach den Taten plötzlich die Kraft gefunden, über den Missbrauch zu sprechen?
Weil ein erneuter Übergriff bekannt geworden ist, und zwar soll dieser Priester auch einen Gefangenen aus der Arrestanstalt in Weimar angefasst haben, mit sexueller Absicht und da hat das Mädchen dann, 6 Jahre nach den Übergriffen, die Kraft gefunden, zu sagen, was da gewesen ist. Der Priester ist daraufhin suspendiert worden und wieder ins Bistum Fulda zurückversetzt worden - von dort kam er nämlich - und dann erst ist offiziell bekannt geworden, dass der Mann sozusagen "auf Bewährung" nach Erfurt gekommen ist, weil er auch im Bistum Fulda schon einen Strafbefehl wegen sexueller Übergriffe bekommen hatte. Und jetzt muss man sich mal vorstellen: Das ist also jetzt 15 Jahre her diese Übergriffe und morgen muss das Mädchen noch einmal aussagen und ein Arzt hat heute schon bestätigt, dass sie schwer unter diesen Übergriffen leidet.
zum Hintergrund:" Bereits zwei Kinder in Bistum Fulda missbraucht"
Als die katholische Kirche über Missbrauchsskandale debattierte, wurde auch der Fall D. aufgedeckt. Die jetzt abgeurteilten Übergriffe waren nicht die einzigen, die sich der Priester hatte zuschulden kommen lassen. Er war sozusagen zur "Bewährung" nach einschlägigen Strafen im Bistum Fulda ins Erfurter Bistum versetzt worden.
Im Oktober 1997 war ihm auf dem Gebiet des Bistums Fulda ein Strafbefehl zugestellt worden. Darin wurde er des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern in zwei Fällen für schuldig befunden, verwarnt und zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 115 DM (insgesamt 13.800 DM) verurteilt. Außerdem wurde er unter eine Bewährungszeit von zwei Jahren gestellt.
den vollständigen Artikel vom 09.12.2012 auf "tlz.de" lesen
_____________________________________
Als die katholische Kirche über Missbrauchsskandale debattierte, wurde auch der Fall D. aufgedeckt. Die jetzt abgeurteilten Übergriffe waren nicht die einzigen, die sich der Priester hatte zuschulden kommen lassen. Er war sozusagen zur "Bewährung" nach einschlägigen Strafen im Bistum Fulda ins Erfurter Bistum versetzt worden.
Im Oktober 1997 war ihm auf dem Gebiet des Bistums Fulda ein Strafbefehl zugestellt worden. Darin wurde er des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern in zwei Fällen für schuldig befunden, verwarnt und zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 115 DM (insgesamt 13.800 DM) verurteilt. Außerdem wurde er unter eine Bewährungszeit von zwei Jahren gestellt.
den vollständigen Artikel vom 09.12.2012 auf "tlz.de" lesen