Donnerstag, 31. Dezember 2015

Erzbistum Köln: Verfahren wegen sexueller Grenzverletzung - Pfarrer J. darf im Einzelfall wieder arbeiten

Das Erzbistum Köln hat auf Anfrage bestätigt, dass der wegen des Vorwurfs sexueller Grenzverletzungen entpflichtete Pfarrer Winfried Jansen, im Einzelfall wieder priesterlich tätig werden darf. Das Verfahren gegen ihn ist noch nicht beendet.

Jansen dürfe aber in Einzelfällen wieder priesterlich tätig werden, erläutert das Erzbistum. Unter anderem habe er in der Vergangenheit Bestattungen und Taufen gefeiert, teilweise einschließlich Eucharistie. „Seit der Entpflichtung wird über jeden Einzelfall seines priesterlichen Tätigwerdens entschieden“, erklärte Heckeley. Einen festgeschriebenen „Aktionsradius“ gebe es zwar nicht, ein Einsatz in Erftstadt erscheine aber sicherlich nicht sinnvoll.


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Samstag, 19. Dezember 2015

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Hildesheimer Bischof räumt Fehler ein

Bischof Norbert Trelle hat sich am Freitag in einem offenen Brief zu den neuesten Vorwürfen geäußert. Im Mittelpunkt steht, wie das Bistum mit dem mutmaßlichen Missbrauch einer 11-Jährigen im Jahr 2006 durch Pater Peter R. umgegangen ist. Erst 2010 hatte sich das Mädchen offenbart.

In dem Schreiben räumt Trelle Fehler ein: „Aus heutiger Sicht und mit der Erfahrung von fünf Jahren Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch würden wir heute anders entscheiden und vorgehen. Dass wir damals so entschieden haben, bedauern wir heute sehr.“

Bereits im Januar 2010 –  drei Monate vor dem ersten Gespräch zwischen dem Mädchen und Weihbischof Heinz-Günter Bongartz – war bekannt geworden, dass ausgerechnet Pater Peter R. als einer der Haupttäter im Missbrauchsskandal am Berliner Gymnasium Canisius-Kolleg gilt mit mehr als 100 Opfern. Seine dortigen Straftaten aus dem 1970er und 1980er Jahre sind inzwischen verjährt. Der Fall der betroffenen Schülerin – sie ist heute 20 Jahre alt – ist noch nicht verjährt.

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Freitag, 18. Dezember 2015

Bistum Hildesheim: Bischof gibt Fehler im Umgang mit Missbrauchsfall zu

Im März 2010 erhob ein 14-jähriges Mädchen Missbrauchsvorwürfe gegen einen Pater im Bistum Hildesheim. Dann geschah monatelang nichts. Nun hat der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle Fehler im Umgang mit dem Fall eingeräumt, den Vorwurf der Vertuschung aber zurückgewiesen.

Der Hinweis auf einen Missbrauchsvorwurf gegen den Geistlichen Peter R. sei 2010 aus heutiger Sicht zu spät an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden, teilte Trelle mit. "Dass wir damals so entschieden haben, bedauern wir heute sehr", schrieb der Bischof an die Bistumsmitarbeiter.

Bistum Hildesheim: Erneute Stellungnahme

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbrüder,

Sie werden in den vergangenen Tagen die Berichterstattung über das Vorgehen des Bistums Hildesheim in Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer Peter R. verfolgt haben.

In den letzten fünf Jahren haben wir die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Hildesheim mit Klarheit und Entschiedenheit vorangetrieben. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem die Opfer dieser schrecklichen Verbrechen. Insofern bedrückt mich die Situation der heute jungen Frau sehr, die sich damals an uns gewandt hat.

Mit erheblichem personellen und materiellen Aufwand haben wir seit fünf Jahren in die Präventionsarbeit investiert. Sie selbst haben persönlich dazu beigetragen, indem Sie an der für alle pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtenden Präventionsschulung teilgenommen haben. Für diese große Bereitschaft bin ich Ihnen sehr dankbar.

Vor diesem Hintergrund kann ich gut nachvollziehen, dass bei Ihnen durch die Berichterstattung über unseren Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen Peter R. Irritationen entstanden sind und nicht wenige von Ihnen enttäuscht und womöglich sogar verärgert sein mögen.

Zu einigen Aspekten des Verfahrens erlaube ich mir, nochmals ausführlich Stellung zu nehmen.
Wesentliche Kritik betrifft die Einschätzung des Erstgesprächs, das der damalige Missbrauchsbeauftragte und heutige Weihbischof Bongartz mit dem damals 14-jährigen Mädchen in Begleitung ihrer Religionslehrerin im März 2010 geführt hat. Einer vollständigen Veröffentlichung des Vermerks über das am 4. März 2010 (Anm. der Redaktion: das Datum ist berichtigt, im versandten Brief ist fälschlicherweise vom 3. März die Rede) mit dem Mädchen geführte Gespräch, der offenbar verschiedenen Redaktionen im Wortlaut vorliegt, hat die Betroffene gegenüber dem Bistum Hildesheim bislang nicht zugestimmt.

Der Inhalt des über dieses Gespräch angefertigten Vermerks wird in der Presseberichterstattung jedoch teils unzutreffend, teils unvollständig und irreführend wiedergegeben bzw. zitiert. Weiter wird der Vermerk über dieses Gespräch in einigen Medien irreführend als „Geheimprotokoll“ bezeichnet, obwohl dessen Inhalt Gegenstand der Pressekonferenz des Bistums Hildesheim vom 1. Dezember 2015 war. Ein Video der vollständigen Pressekonferenz ist über die Mediathek des Norddeutschen Rundfunks (www.ndr.de) im Internet abrufbar.

Im Rahmen des im März 2010 gemeinsam mit ihrer damaligen Religionslehrerin geführten Gesprächs gab das Mädchen an, sie habe Peter R., der ein enger Freund ihrer erziehungsberechtigten Großeltern gewesen war, für vier Tage in Berlin besucht und habe mit ihm in einem Zimmer übernachtet. Dabei sei Peter R. ihr nahe gekommen und habe ihr einen Kuss auf die Wange gegeben. Insoweit heißt es in dem Gesprächsvermerk: „Sonst sei aber nichts geschehen.“ Dies findet beispielsweise in einer Berichterstattung von Spiegel-Online vom 15.12.2015, die vorgibt „wörtlich“ aus diesem Gesprächsprotokoll zu zitieren, keine Erwähnung. Vielmehr heißt es dort verkürzt: „In dem Kirchenprotokoll steht wörtlich, Peter R. sei bei einer Übernachtung der Minderjährigen ‚nahe gekommen‘.“

Darüber hinaus gab das Mädchen, wie in dem Gesprächsvermerk festgehalten, an, „schon in früheren Zeiten habe Peter R. immer wieder Situationen herbeigeführt, in denen er mit ihr allein gewesen sei. Er sei dabei aufdringlich geworden (Umarmungen), aber nie übergriffig.“

In der bereits erwähnten Berichterstattung von Spiegel-Online wird der Gesprächsvermerk von März 2010 hingegen auch insoweit unvollständig zitiert, wenn es lediglich heißt: „Schon in früheren Zeiten habe Peter R. immer wieder Situationen herbeigeführt, in denen er mit ihr allein gewesen sei. Er sei dabei aufdringlich geworden... .“

Das Mädchen verneinte im Rahmen des Erstgesprächs wiederholt die Nachfrage, ob es neben dem erwähnten Wangenkuss und den Umarmungen bei davorliegenden Gelegenheiten zu weiteren, darüber hinausgehenden Übergriffigkeiten gekommen sei. Da sich das Mädchen in diesem ersten Gespräch im März 2010 sehr zurückhaltend äußerte, bot Weihbischof Bongartz ihr an, mit ihren erziehungsberechtigten Großeltern zu sprechen. Auch machte er deutlich, dass sie jederzeit wieder mit ihm das Gespräch suchen könne. Ihre Religionslehrerin würde dabei behilflich sein. Auf die eindringliche und wiederholte Bitte des Mädchens hin wurde – um das seitens des Mädchens dem Weihbischof und ihrer Lehrerin gegenüber entgegengebrachte Vertrauen nicht sogleich wieder zu enttäuschen – von einem Gespräch mit den Großeltern abgesehen. Da ein sexueller Missbrauch zu diesem Zeitpunkt nicht benannt wurde, wurden zunächst auch die staatlichen Stellen nicht einbezogen. Neben den bereits erwähnten Gesprächsangeboten wurde das Mädchen, da sie zum damaligen Zeitpunkt eine Therapie wahrnahm, ermutigt, gegebenenfalls auch mit ihrer Therapeutin über die Vorkommnisse zu sprechen. Entgegen der Darstellung in der Berichterstattung von Spiegel-Online vom 15.12.2015 wurde dem Mädchen daher nicht lediglich geraten, dass sie zukünftig den Kontakt mit Peter R. meiden solle.

Aus heutiger Sicht und mit der Erfahrung von fünf Jahren Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch würden wir heute anders entscheiden und vorgehen. Dass wir damals so entschieden haben, bedauern wir heute sehr. Womöglich wäre es dem Mädchen eine größere Hilfe und Unterstützung gewesen, wenn man sich im März 2010 über ihre ausdrückliche Bitte hinweggesetzt und trotz oder wegen ihrer zurückhaltenden Schilderung das Gespräch mit den erziehungsberechtigten Großeltern gesucht und/oder unmittelbar die Staatsanwaltschaft kontaktiert hätte. Denn das Mädchen offenbarte sich im Rahmen einer Therapie und sodann auch gegenüber ihren Großeltern – wie nachfolgend dargestellt – erst im Oktober 2010.

Als im November 2010 die erziehungsberechtigten Großeltern Weihbischof Bongartz aufsuchten, ergaben sich aufgrund ihrer Schilderungen und der Vorlage einer von ihrer Enkeltochter verfassten handschriftlichen Erklärung eindeutige Hinweise auf sexuellen Missbrauch. So schilderte das Mädchen nunmehr, Peter R. sei, als sie ihn in Berlin besuchte, bei einer Übernachtung im selben Zimmer auf einmal zu ihr gekommen, habe sich auf sie gelegt und versucht, sie zu küssen „(und etwas mehr)“. Sie habe daraufhin ihren Kopf weggedreht, und er habe sich dann wieder hingelegt. Der Inhalt des Gesprächs im März 2010 wurde den Erziehungsberechtigten mitgeteilt und der seinerzeit verfasste Gesprächsvermerk auszugsweise vorgelesen. Weihbischof Bongartz wies die Großeltern auf die Pflicht des Bistums hin, diesen Missbrauchsvorwurf der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Die Großeltern erklärten sich hiermit einverstanden. Zu den Unterlagen, die der Staatsanwaltschaft übergeben wurden, gehörte ein Protokoll über das mit den Großeltern geführte Gespräch. Gegenstand dieses Gesprächs mit den Großeltern war auch die Vorgeschichte von Peter R. und das Bekanntwerden der Vorgänge im Canisius-Kolleg.

Mittlerweile höre ich davon, dass die Staatsanwaltschaft Berlin prüft, ihre Untersuchungen in dieser Angelegenheit gegen Peter R., der die Vorwürfe nach wie vor bestreitet, wieder aufzunehmen. Diesen Schritt würde ich sehr begrüßen.

Fünf Jahre der intensiven Auseinandersetzung mit den Verbrechen des sexuellen Missbrauchs liegen hinter uns. Ich bleibe dabei, dass Klarheit und Entschiedenheit der einzig mögliche Umgang mit diesem Thema sind. Mit großer Loyalität sind Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Weg mitgegangen und haben diese Linie durch Ihr Engagement im Rahmen der Präventionsarbeit persönlich unterstützt. Dafür danke ich Ihnen und bitte Sie herzlich, dass wir diesen Weg miteinander weitergehen.

Aus Hildesheim grüße ich Sie freundlich und wünsche Ihnen und den Ihnen Anvertrauten schon heute ein gesegnetes Weihnachtsfest,

Ihr

+ Norbert Trelle
Bischof von Hildesheim"


Quelle:  "bistum-hildesheim.de"

Bistum Hildesheim: KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche" stellt Anfragen zum Verhalten der Hildesheimer Bistumsleitung im Fall des Pfarrers Peter R.



den vollständigen Text auf "wir-sind-kirche.de" lesen

Mittwoch, 16. Dezember 2015

Bistum Hildesheim: Missbrauch in Bistum - Wird wieder ermittelt?

Bereits am Dienstag hatten sich die Vorwürfe gegen das Bistum noch einmal ausgeweitet. Anders als von Bischof Norbert Trelle dargestellt, habe das Opfer bereits in einem ersten Gespräch mit dem Bistum konkrete Angaben zu den Annäherungsversuchen des Priesters gemacht, teilte der WDR am Dienstag mit. Dem Sender liege nun das bislang vom Bistum nicht veröffentlichte Protokoll über das Gespräch mit dem Mädchen am 4. März 2010 vor. Darin stehe unter anderem wörtlich, dass Peter R. dem Mädchen bei einer Übernachtung im selben Zimmer "nahe gekommen" sei. Bischof Trelle wird sich in den kommenden Tagen zu den Vorwürfen äußern, kündigte ein Sprecher des Bistums an. Allerdings nicht persönlich, sondern in einem Brief an die Mitarbeiter des Bistums, der auch im Internet veröffentlicht werden soll.

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Dienstag, 15. Dezember 2015

Bistum Hildesheim: Der Bischof und die "Ablage Missbrauch"

Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle verteidigt sein Verhalten im Fall eines 14-jährigen Mädchens, den er nicht als Missbrauch ansah. Ein bislang geheim gehaltenes Protokoll seiner eigenen Kirche zeigt ein ganz anderes Bild.

Er entschuldigte auf einer Pressekonferenz vor wenigen Tagen sein Verhalten mit folgenden Worten: Dass ein Priester "dem Mädchen gegenüber solche Zeichen der Zuwendung gegeben hat - Wangenkuss, oder wie man das sagt, so zur Begrüßung", das sei "ja heute unter Jugendlichen fast schon Gang und Gäbe". Da gingen bei ihm als Bischof "nicht alle roten Lampen an".

Bischof Trelle weiß, dass es dabei nicht um irgendeinen Priester geht, sondern um Peter R., einen der bekanntesten Missbrauchstäter in der katholischen Kirche. Den kannte Trelle bereits im Februar 2010, bevor das Mädchen sich meldete - nicht nur als einen Hauptverdächtigen im Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg, sondern auch von Übergriffen in seinem eigenen Bistum.

Er habe damals nicht im Geringsten aus den Aussagen des Mädchens einen Missbrauchsfall erkennen können, behauptet der Hildesheimer Bischof heute. Dumm für Trelle, dass es ein bisher von seiner Kirche geheim gehaltenes Protokoll über das Gespräch vom 4. März 2010 gibt, das nun dem WDR und SPIEGEL ONLINE vorliegt ...

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zur Erinnerung: "Bistum ignorierte Leitlinien" (2012)
"... Besonders tragisch an dem Fall ist, dass die Mutter des ersten Opfers das Bistum Hildesheim bereits 2006 gebeten hatte, es möge Andreas L. den Kontakt zu ihrem Sohn dienstrechtlich untersagen. Zu diesem Zeitpunkt soll der Priester das Kind bereits zwei Jahre lang schwer missbraucht haben – über 200 Mal. Nach Darstellung des Bistums soll damals aber von sexuellem Missbrauch „ausdrücklich” noch nicht die Rede gewesen sein...."

Freitag, 11. Dezember 2015

sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: "Wenn es stimmt, dass die Gelder aus Missbrauchsaufdeckung sind, das wäre der Gipfel, wenn das Geld auf diese Weise missbraucht wird und 20 000 Euro hinter der Würschtldose liegen, dann ist ja klar, dass da was nicht sauber ist in seinem Verwaltungsbereich."

Nach der Razzia in der Glaubenskongregation im Vatikan hat Prof. Johannes Grabmeier, Vorsitzender des Vereins "Laienverantwortung Regensburg" den Rücktritt des Präfekts der Kongregation, des früheren Regensburger Bischofs Kardinal Gerhard Ludwig Müller, verlangt.

"Und wenn er dazu die Unterlagen nicht rausgibt, die angefordert werden, dann zieht er jeden Verdacht auf sich. So wie Müller mit allem umgegangen ist, so muss jetzt auch in derselben Weise das aufgeklärt werden und dann hat er schleunigst seinen Posten zu verlassen. Er war ja schon immer eine Fehlbesetzung von Regensburg bis Rom und wenn sich das alles bewahrheitet, hat sich das, was wir seit 13 Jahren sagen, mehr als bestätigt."

Mittwoch, 9. Dezember 2015

Razzia im Vatikan: Finanzermittler des Vatikans haben die Büros des Kurienkardinals Gerhard Ludwig Müller durchsucht. Dabei sollen sie 20.000 Euro Bargeld beschlagnahmt haben. - Das Geld soll aus Gebühren stammen, die der Vatikan aus Bistümern für die Untersuchung von Missbrauchsfällen bezieht ...

Im Schreibtisch von Müllers Verwaltungschef Mauro Ugolini sollen die Fahnder laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung hinter einer alten Dose Wiener Würstchen einen Stapel Banknoten gefunden haben.  Vatikan-Sprecher Federico Lombardi erklärte zu dem Vorfall, in der Glaubenskongregation im Vatikan habe es "Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung" gegeben. Kardinal Müller habe aber mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun gehabt, so Lombardi laut Radio Vatikan. 

Lombardi und Müller reagierten damit auf den "Bild"-Artikel, in dem behauptet wird, der Präfekt der Glaubenskongregation habe mit den Behörden nicht zusammenarbeiten wollen und sich geweigert, der Finanzaufsicht Unterlagen auszuhändigen. Deshalb hätten die Behörden sich für eine Hausdurchsuchung entschieden.

Der 67-jährige Müller ist als Chef der Glaubenskongregation zuständig für Missbrauchsfälle und deren Aufarbeitung. Die "Bild"-Zeitung berichtete, die jetzt beschlagnahmte Summe stamme aus Gebühren, die der Kongregation für ebendiese Aufgabe aus den verschiedenen Diözesen überwiesen werden.

den vollständigen Artikel auf "spiegel.de" lesen



Mit den Vorgängen in der Glaubenskongregation vertraute Geistliche bezweifelten, dass Gebühren für Missbrauchsverfahren als Bargeld in der Kongregation gelagert würden. Allerdings würden sogenannte Gerichtsgebühren auch bei Missbrauchsverfahren erhoben, für die die jeweiligen Diözesen zuständig seien. Diese Bearbeitungsgebühr beliefe sich auf eine Größenordnung von etwa 100 Euro pro Verfahren. Wie der Vatikan im Jahr 2014 bekannt gab, seien in den vergangenen zehn Jahren weltweit rund 3400 glaubwürdige Beschuldigungen gegen Täter eingegangen. In vielen Fällen leitete die Glaubenskongregation ein Disziplinarverfahren ein.

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sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche: Das Versetzungskarussell auffällig gewordener katholischer Priester dreht sich weiter


Deutschland 2015

Bereits auffällig gewordene katholische Priester werden nachweislich weiterhin in andere Pfarreien - mitunter auch in andere Bistümer - versetzt.

In der Hoffnung,
 dass ihre Taten auf diese Weise vertuscht werden können.

Kinder und Jugendliche bleiben also weiterhin 
der Gefahr ausgesetzt, 
Opfer von sexuellen Übergriffen durch diese Priester zu werden.

Täterschutz.



Bistum Fulda / Bistum Erfurt: ein katholischer Priester aus dem Bistum Fulda wird sexuell übergriffig und "auf Bewährung" ins Bistum Erfurt versetzt. Dort wird er erneut übergriffig, suspendiert und wieder nach Fulda zurückversetzt.

"Weil ein erneuter Übergriff bekannt geworden ist: Und zwar soll dieser Priester auch einen Gefangenen aus der Arrestanstalt in Weimar angefasst haben, mit sexueller Absicht und da hat das Mädchen dann, 6 Jahre nach den Übergriffen, die Kraft gefunden, zu sagen, was da gewesen ist. Der Priester ist daraufhin suspendiert worden und wieder ins Bistum Fulda zurückversetzt worden - von dort kam er nämlich - und dann erst ist offiziell bekannt geworden, dass der Mann sozusagen "auf Bewährung" nach Erfurt gekommen ist,  weil er auch im Bistum Fulda schon einen Strafbefehl wegen sexueller Übergriffe bekommen hatte."

das vollständige Interview auf "mdr.de" hören



Was genau wird dem Mann denn vorgeworfen?

Der heute 71jährige soll 2000 ein 10jähriges Mädchen aus seiner Gemeinde missbraucht haben und - wie man so schön sagt - "auch, im direkten Umfeld der Gemeinde."

Es ist ja schon der 3. Prozess - und ich hab's gerade angedeutet - wegen derselben Vorwürfe. Warum sind so viele Verfahren nötig?

Ja, der Mann ist erst am Amtsgericht verurteilt worden, und zwar wegen 2fachen sexuellen Missbrauchs zu 15 Monaten auf Bewährung. Dagegen hat er Berufung eingelegt.  Das Landgericht Erfurt hat diese Verurteilung bestätigt. Dagegen ist er in Revision gegangen und die Revisionsrichter haben gesagt: Bei diesen 15 Monaten habe das Gericht nicht ausreichend gewürdigt, dass dem Mann ja auch nach kirchlichem Recht ja auch noch Sanktionen drohen.  Und das müsse man bei der Strafe berücksichtigen.  Deshalb hat das Gericht heute einen Kirchenrechtler gehört und der hat gesagt: "Ja, es gibt auch ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Mann. " Im allerschlimmsten Fall droht ihm da auch, dass er nicht mehr als Priester arbeiten darf und damit auch seine Pension verliert. Aber wie das ausgeht, das weiß man natürlich noch nicht.

Warum hat das Opfer jahrelang nach den Taten plötzlich die Kraft gefunden, über den Missbrauch zu sprechen?

Weil ein erneuter Übergriff bekannt geworden ist, und zwar soll dieser Priester auch einen Gefangenen aus der Arrestanstalt in Weimar angefasst haben, mit sexueller Absicht und da hat das Mädchen dann, 6 Jahre nach den Übergriffen, die Kraft gefunden, zu sagen, was da gewesen ist. Der Priester ist daraufhin suspendiert worden und wieder ins Bistum Fulda zurückversetzt worden - von dort kam er nämlich - und dann erst ist offiziell bekannt geworden, dass der Mann sozusagen "auf Bewährung" nach Erfurt gekommen ist,  weil er auch im Bistum Fulda schon einen Strafbefehl wegen sexueller Übergriffe bekommen hatte. Und jetzt muss man sich mal vorstellen: Das ist also jetzt 15 Jahre her diese Übergriffe und morgen muss das Mädchen noch einmal aussagen und ein Arzt hat heute schon bestätigt,  dass sie schwer unter diesen Übergriffen leidet.


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zum Hintergrund:" Bereits zwei Kinder in Bistum Fulda missbraucht"

 Als die katholische Kirche über Missbrauchsskandale debattierte, wurde auch der Fall D. aufgedeckt. Die jetzt abgeurteilten Übergriffe waren nicht die einzigen, die sich der Priester hatte zuschulden kommen lassen. Er war sozusagen zur "Bewährung" nach einschlägigen Strafen im Bistum Fulda ins Erfurter Bistum versetzt worden.
Im Oktober 1997 war ihm auf dem Gebiet des Bistums Fulda ein Strafbefehl zugestellt worden. Darin wurde er des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern in zwei Fällen für schuldig befunden, verwarnt und zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 115 DM (insgesamt 13.800 DM) verurteilt. Außerdem wurde er unter eine Bewährungszeit von zwei Jahren gestellt.

den vollständigen Artikel vom 09.12.2012 auf "tlz.de" lesen 

Dienstag, 8. Dezember 2015

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche - zur Erinnerung

Bischof Ackermann über den Stand der Missbrauchs-Aufarbeitung in der Kirche: "Das Kapitel wird nie zu Ende sein"

Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche ist nach Ansicht des Trierer Bischofs Stephan Ackermann noch nicht abgeschlossen. "Ich glaube nicht, dass das Kapitel jemals zu Ende sein wird", sagte Ackermann, der seit 2010 Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Es gebe heute immer noch Menschen, die sexuelle Übergriffe aus der Vergangenheit meldeten. "Das ist natürlich von der Fallzahl her nicht vergleichbar mit der ersten Zeit, aber es ist nicht so, dass man sagen könnte, es ist abgeschlossen."

Bisher hat die Deutsche Bischofskonferenz nach eigenen Angaben bei rund 1.600 Opfern die Zahlung einer finanziellen Entschädigung empfohlen, die über die jeweiligen Bistümer oder Orden erfolgt. 

Ackermann kündigte an, er wolle seine Arbeit als Beauftragter zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals künftig "anders akzentuieren". "Es ist richtig, nicht nur rückwärts zu schauen. Es geht um einen sicheren Raum für Kinder und Jugendliche - und wir setzen uns auch gesellschaftlich dafür ein." (stz/dpa)

Montag, 7. Dezember 2015

Bistum Hildesheim: "Wie will Norbert Trelle seine Verantwortung für den in Berlin lebenden Pater R. wahrnehmen, dass er nicht wieder zum Täter wird? Diese Frage, urteilte die Pressestelle des Bistums, gehe über die »eigentliche Thematik« hinaus. - Deswegen wurde sie nicht beantwortet."

Alles richtig gemacht?

Das Bistum Hildesheim will nichts falsch gemacht haben bei der Verfolgung eines Priesters, der des Missbrauchs beschuldigt wurde

Aufgrund des ARD-Films prüft nun die Berliner Staatsanwaltschaft, ob sie noch einmal Ermittlungen gegen Pater R. aufnimmt. Und das Bistum Hildesheim erklärt, es würde dies »angesichts der jüngsten Entwicklung« begrüßen. Welcher Entwicklung? Eva Müller hat das gemacht, was doch auch ein kirchliches Strafverfahren hätte leisten müssen: Sie hat mit den Betroffenen – dem Priester, dem Mädchen und seinen Großeltern – geredet. Warum hat das Kirchengericht in Berlin das Mädchen und seine Familie nicht angehört? Bleibt noch die Zusatzfrage an den zuständigen Diözesanbischof von Pater R.: Wie will Norbert Trelle seine Verantwortung für den in Berlin lebenden Pater R. wahrnehmen, dass er nicht wieder zum Täter wird? Diese Frage, urteilte die Pressestelle des Bistums, gehe über die »eigentliche Thematik« hinaus. Deswegen wurde sie nicht beantwortet. 

Es ist beklagenswert, dass auch nach dem Aufdecken weit verbreiteten Missbrauchs durch Geistliche Anfang 2010 das Verhalten der Verantwortlichen in der Kirche noch immer nicht erkennen lässt, dass es Ihnen wirklich um rückhaltlose Aufklärung geht. Aber es ist beschämend, wie die Verantwortlichen darauf reagieren, wenn man ihnen eigenes Versagen nachweist.


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Samstag, 5. Dezember 2015

Bistum Hildesheim irrtiert mit Aussagen die Öffentlichkeit

Wenn der Fall Pfarrer R. tatsächlich von der Staatsanwaltschaft neu aufgerollt werden würde, inwieweit würde das Bistum Hildesheim seinen Beitrag dazu leisten und die Akten aus dem Geheimarchiv zur Aufklärung der Staatsanwaltschaft übergeben?

Das Bistum Hildesheim behauptet öffentlich "Nach Auskunft unserer Rechtsabteilung besteht die Pflicht zur Herausgabe der Akten gegenüber staatlichen Behörden und Gerichten."

Doch wie soll das gehen? - Schließlich scheiterte selbst der Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer an dieser Hürde - und somit auch die "Missbrauchsstudie", mit der die Kirche angeblich ihren Beitrag zur Aufklärung leisten wollte. Selbst das "päpstliche Geheimnis" würde außer Kraft gesetzt werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass jährlich die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten sind ....









Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) besagt jedoch:

  • Canon 489 (1): 
In der Diözesankurie muß es außerdem ein Geheimarchiv geben, wenigstens aber einen eigenen Schrank oder ein eigenes Fach im allgemeinen Archiv, das fest verschlossen und so gesichert ist, daß man es nicht vom Ort entfernen kann; in ihm müssen die geheimzuhaltenden Dokumente mit größter Sorgfalt aufbewahrt werden.

  • Canon 489 (2):
Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.
  • Canon 490 
Nur der Bischof darf den Schlüssel zum Geheimarchiv haben.

  • Canon 490 (3)
Aus dem Geheimarchiv bzw. Geheimschrank dürfen keine Dokumente herausgegeben werden.



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Selbst Prof. Dr. Pfeiffer vom Kriminologischen Institut Niedersachen gelang es nur mit einem Trick, in die - noch vorhandenen - Akten einzusehen:

"Bei Vertragsabschluss wusste ich natürlich von den Geheimarchiven." Mit einem "Trick" hätten ehemalige Richter und Staatsanwälte, die im Auftrag der KFN arbeiteten, die Akten durchsehen können: Sie wurden vorab zu Mitarbeitern der Diözese gemacht, unterschrieben also zwei Verträge, um kirchenrechtlich gleichgestellt zu sein. Aber: "Ich wurde erst im Herbst 2012 auf die kirchenrechtlichen Vorschriften der Aktenvernichtung aufmerksam gemacht", sagt der KFN-Chef."



Und der Kirchenrechtler, Prof. DDr. Norbert Lüdecke, schreibt folgendes:

Auszug aus "Norbert Lüdecke, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Priester.
Statement aus kirchenrechtlicher Sicht"

"Die Staatsanwaltschaft
Ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits, wenn der Bischof vom Verdacht Kenntnis erhält, läuft das kirchliche Verfahren zusätzlich, aber ggf. weniger aufwendig. Die Kirche beantragt bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und nimmt Erkenntnisse daraus zu ihren Akten. Manchmal wird dann auf die kirchliche Aussage des etwaigen Opfers verzichtet. Der kirchliche Opferkontakt gilt überhaupt als prekär: Psychologisch, weil unnötige und unprofessionelle Befragungen weiter traumatisieren können, und rechtlich, weil das Opfer Zeuge in einem staatlichen Prozess sein kann und dem Täteranwalt keine Vorlagen gegeben werden dürfen.
Aus kirchlicher Sicht können Mitwirkende an der kirchlichen Voruntersuchung von der Staatsanwaltschaft als Zeugen vernommen werden, solange der kirchliche Strafprozess noch nicht begonnen hat. Auch die Kirche stellt ihre Erkenntnisse aus der Voruntersuchung zur Verfügung. Ist diese abgeschlossen, sind ihre Unterlagen unzugänglich, weil im Geheimarchiv oder im Vatikan oder als Bestandteil der Prozessakten unter päpstlichem Geheimnis. Ein nennenswerter Raum für staatliche Ermittlungen besteht jetzt nicht mehr. Ermittlungsmaßnahmen, die sich gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Personen richten und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die die Betreffenden das Zeugnis verweigern dürften, sind unzulässig, entsprechende Gegenstände beschlagnahmefrei. An kirchlichen Strafverfahren Beteiligte können sich daher auf das Zeugnisverweigerungsrecht in seelsorglichen Dingen berufen, der Bischof aus demselben Grund den Zugang zum Archiv verweigern. Kirchenamtlich gelten auch Prozesse als Seelsorge. Inwieweit Staatsanwaltschaften das akzeptieren, ist nicht einheitlich vorherzusagen. Der Papst kann um Dispens von der Schweigepflicht gebeten werden."

"Es zeigt sich, dass – entgegen den Behauptungen der Kirche – das “päpstliche Geheimnis”, gelinde gesagt, kaum Spielraum lässt, um Missbrauchsfälle den Strafverfolgungsbehörden zu melden."  Betrachtungen hierzu hat der hpd veröffentlicht: „Kein höheres Gut“: Die Päpstliche Geheimhaltung.





Freitag, 4. Dezember 2015

Bistum Hildesheim: "Ermittlungsarbeit der Berliner Staatsanwaltschaft wirft Fragen auf" (!)



Quelle: fb / "Bistum Hildesheim"

Bistum Hildesheim: Wird alter Missbrauchsfall wieder aufgerollt?

Das Bistum Hildesheim wird im Jubiläumsjahr von alten Geschichten geplagt: Die Staatsanwaltschaft Berlin könnte in einem Missbrauchsfall aus dem Jahr 2006 erneut Ermittlungen aufnehmen, der bereits das Bistum Hildesheim beschwert.

Hannover. „Wir greifen die Sache noch einmal auf und prüfen, ob es einen Anfangsverdacht gibt“, sagt Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin. Die „Sache“ schlug diese Woche durch einen ARD-Bericht hohe Wellen und ließ den Hildesheimer Bischof Norbert Trelle sogar von einer „Kampagne“ sprechen. Sie rüttelt jedenfalls kräftig am Selbstverständnis der Bistumsleitung. Die glaubte in Missbrauchsangelegenheiten eigentlich, seit 2010 einen anderen Kurs eingeschlagen zu haben, während Missbräuche früher tatsächlich meist vertuscht und durch möglichst stille Versetzungen auffälliger Pfarrer „gelöst“ worden sind. Doch just einer dieser alten Fälle bringt die Vergangenheit wieder hoch...

den vollständigen Artikel (kostenpflichtig) auf "haz.de" lesen

Bistum Hildesheim




Wieso wissen eigentlich so viele Menschen darüber Bescheid, was in dem "geheimen internen Gesprächsprotokoll steht"? - Müssen Betroffene davon ausgehen, dass ihre Detailschilderungen der grausamen Taten durch katholische Priester an die jeweiligen Bistümer auch von Personen eingesehen wurden, die nicht dazu ermächtigt waren? Oder gar anderen Zecken dienten? Unfassbar. - ca


Hintergrund:
"Doch darin sollen die Formulierungen "Zu mir ins Bett legen" und "Küssen" auftauchen, das sagen mehrere Personen aus dem Bistum, die das Schriftstück ("geheime, internes Gesprächsprotokoll", Anmerk. ca) einsehen konnten." (Quelle: spiegel.de)

Bistum Hildesheim: Glaubwürdigkeit von Bischof Trelle steht auf dem Spiel

Missbrauch in der katholischen Kirche: Der Pater, das Mädchen und ein geheimes Protokoll

Im März 2010 erhebt ein 14-jähriges Mädchen Missbrauchsvorwürfe gegen einen Pater im Bistum Hildesheim. Monatelang geschieht nichts. Der Bischof verteidigt heute das Vorgehen der Kirche - und gerät immer stärker unter Druck.

Das Gespräch mit der 14-Jährigen habe damals "keine eindeutigen Hinweise auf sexuellen Missbrauch ergeben". Aus dem bislang geheimen internen Gesprächsprotokoll zitierte er dabei nicht.

Doch darin sollen die Formulierungen "Zu mir ins Bett legen" und "Küssen" auftauchen, das sagen mehrere Personen aus dem Bistum, die das Schriftstück einsehen konnten. Das Opfer ist schockiert von der jüngsten Reaktion des Bischofs.

Konkrete Vorwürfe hatte es intern schon seit Jahren gegeben, doch Peter R. wurde vom Bistum Hildesheim nur nach Wolfsburg und Hannover versetzt. Auch Diakon Otto kritisierte damals die Bistumsspitze und bekannte reumütig: "Ich war zum Stillschweigen verdonnert." 

Donnerstag, 3. Dezember 2015

Bistum Mainz / Weisenau: "Chronik eines Skandals"

Chronik eines Skandals:  In einer Kita in Mainz sollen Kinder andere sexuell gequält haben. Die Erzieherinnen wurden dafür verantwortlich gemacht. Doch was geschah wirklich?

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"Eine Mutter, Journalistin, hatte den Brief, den die Eltern von der Kirche bekommen hatten, der Allgemeinen Zeitung gegeben. Daraufhin unterrichtet das Bischöfliche Ordinariat die Staatsanwaltschaft." (!!!) Daraufhin????  Berechtigte Frage: Hätte das Bistum die Staatsanwaltschaft auch unterrichtet, wenn die Vorfälle nicht an die Öffentlichkeit geraten wäre? (Anmerk. ca)

Bistum Mainz / Pfungstadt




Während das Bistum Mainz offiziell erklären lässt, 
dass Präventionskonzept habe "diesmal nicht gegriffen", 

bleibt die Frage, 

ob der Angeklagte überhaupt vom Bistum geschult wurde,
sowohl von  dem Leiter der Präventionsstelle im Bistum Mainz, Prof. Dr. jur. Michael Ling, als auch von dem "social media team" des Bistums Mainz unbeantwortet.

Stand, 03.12.2015
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Erklärung des Bistums Mainz zur Kath. Kita in Pfungstadt vom 11.08.2015. Die Rede ist von "niederschwelligen sexuellen Belästigungen an 2 Mädchen", die sich an der "Untergrenze zur Strafbarkeit" befindet (Zitat, Presseklärung Bistum Mainz)




02.12.2015

Die Anklage lautet: 
"Verdacht auf sexuellen Missbrauch in neun Fällen 
und Besitz kinderpornographischer Schriften"

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Gleichzeitig wird ein Pfarrer im Bistum Mainz mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs konfrontiert.

Die Öffentlichkeit wird nicht darüber informiert.
Der Pfarrer darf weiterhin zelebrieren und Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben - trotz der im Raum stehenden Vorwürfe. Keine Konsequenzen.

Erst im Nachhinein wird die Öffentlichkeit darüber informiert.

Das nennt man dann wohl "Gottvertrauen"

Deutschland, 2015


Bistum Mainz / Pfungstadt: Sexueller Missbrauch in katholischem Kindergarten: Sechs Mädchen betroffen

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage im Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer katholischen Kindertagesstätte im südhessischen Pfungstadt erhoben.

Der beschuldigte Mann werde wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch in neun Fällen und des Besitzes kinderpornographischer Schriften vor dem Amtsgericht Darmstadt angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Der im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in der Kindertagesstätte Beschäftigte habe sechs Mädchen im Alter von vier bis sieben Jahren beim Umziehen im Genitalbereich berührt, wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor. Darüber hinaus soll er kinderpornographische Bilddateien auf seinem Computer gespeichert haben.

Der Mann sei von Mitarbeitern der Kindertageseinrichtung in einem Wirtschaftsraum der Kita aufgefunden worden, nachdem er die Kinder belästigte, hatte das Bistum Mainz im August mitgeteilt. Als die Pfarrei St. Antonius als Trägerin dem Bistum am 30. Juli den Fall gemeldet habe, seien sofort die Ermittlungsbehörden und das zuständige Jugendamt eingeschaltet worden. Der mutmaßliche Täter sei fristlos entlassen worden. Das Bistum bedauerte den Vorfall und sagte den betroffenen Kindern und ihren Eltern Unterstützung zu.

In der betroffenen Kita sei die Präventionsverordnung des Bistums und das Schutzkonzept für Kindertageseinrichtungen umgesetzt worden, hieß es weiter. Entsprechend habe der Bufdi ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorgelegt, das seine Einsatzfähigkeit in der Kita bescheinigte. dpa

Quelle: main-echo.de

Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs: Anklage gegen Kindergarten-Mitarbeiter (n-tv)


direkt zur Presseerklärung des Bistums Mainz: Vorgänge in der katholischen Kindertagesstätte in Pfungstadt (11.08.2015) "Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht niederschwelliger Missbrauchshandlungen. Das bedeutet, dass sich die Handlungen, die dem Bufdi vorgeworfen werden, am unteren Rand der Strafbarkeit befinden."

Mittwoch, 2. Dezember 2015

Bistum Mainz: Erklärung des Bistums Mainz zur aktuellen Entwicklung um die Kindertagesstätte in Mainz-Weisenau


"Das Bistum Mainz weist darauf hin, dass das Ermittlungsverfahren gegen einen Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs von der Staatsanwaltschaft Mainz geführt worden ist. Das Bistum Mainz hat in diesem Fall nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf eine Veröffentlichung der Vorwürfe verzichtet.
Die Vorwürfe gegen den Pfarrer wurden im Rahmen der Ermittlungen gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte von zwei Kindern erhoben. Aufgrund des Inhalts dieser Vorwürfe sprach eine deutliche Vermutung dafür, dass diese Vorwürfe sich im Ergebnis als nicht haltbar erweisen würden. Dennoch muss auch solchen Vorwürfen sorgfältig nachgegangen werden. Dafür besteht seitens des Bistums Verständnis, auch dafür, dass solche Ermittlungen Zeit benötigen. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Staatsanwaltschaft Mainz. (...)"

die vollständige Pressemitteilung auf "bistummainz.de" lesen 

Dienstag, 1. Dezember 2015


"Das Mädchen soll davon berichtet haben, dass der beschuldigte Pater R. sich zu dem Mädchen ins Bett gelegt habe 
und ihr einen Kuss auf die Wange gegeben habe. 
Das wertete Bongartz nicht als einen sexuellen Missbrauch."

Anders formuliert: 

Wenn ein einschlägig bekannter Missbrauchstäter, der dazu dem Bistum als Haupttäter des Canisius-Skandals bekannt ist, ein 11jähriges Mädchen belästigt – dann ist das KEIN Grund für weitere Nachforschungen, auch, wenn ein sexueller Missbrauch nicht explizit erwähnt wird?

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"Fragwürdiges Verhalten" - Der NDR Kultur Redakteur Florian Breitmeier findet die Vorgehensweise der Verantwortlichen im Bistum Hildesheim im aktuellen Missbrauchsfall bedenklich. Das komplette Interview mit dem Redakteur Florian Breitmeier auf NDR Kultur lesen.


Bistum Hildesheim: Bistum wehrt sich - Pater war auch in Göttingen

Nie eine Strafanzeige
Peter R. war von 1972 bis 1981 an dem Berliner Jesuiten-Gymnasium als Religionslehrer tätig gewesen. 1982 wurde er in die Jesuiten-Niederlassung Göttingen als Jugendseelsorger versetzt, wo er sieben Jahre arbeitete. Das Bistum Hildesheim soll bei seiner Einstellung nichts von den Missbrauchsvorwürfen gewusst haben. 1986 soll ein früherer Schüler des Berliner Jesuitenkollegs Peter R. in Göttingen aufgesucht und mit einem Schraubenzieher angegriffen haben. Als eine Sekretärin deswegen die Polizei rufen wollte, soll der Pater dies abgelehnt haben. Nach Angaben aus Kirchenkreisen soll Peter R. den Vorfall damit erklärt haben, dass der Besucher Geld von ihm gewollt habe. Vermutlich habe der Angriff jedoch einen ganz anderen Hintergrund gehabt. Der frühere Schüler sei vermutlich ein Missbrauchsopfer gewesen. Er soll sich später das Leben genommen haben.

Übergriffe in Göttingen?

Nachdem es auch in Göttingen Hinweise auf sexuelle Übergriffe gab, wurde der Pater 1989 nach Hildesheim versetzt. Dort soll es dann zu weiteren Vorfällen gekommen sein. 1993 informierte eine Mutter den damaligen Bischof Homeyer darüber, dass Peter R. ihre 14-jährige Tochter unsittlich berührt habe. Daraufhin wurde ihm die Jugendarbeit verboten, weitere Konsequenzen – etwa eine Strafanzeige – gab es nicht. 1997 wurde er nach neuen Vorwürfen ins Dekanat Wolfsburg versetzt, später nach Berlin und Hannover. 2003 wurde er aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.

Fazit: In all den Jahren wurde nie Strafanzeige gegen den Pater erstattet. Vier Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals verurteilte das Kirchengericht des Erzbistums Berlin Peter R. wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Geldstrafe von 4000 Euro.

Bistum Hildesheim: Bischof wehrt sich gegen Vertuschungsvorwürfe in Missbrauchsfall

Hat die katholische Kirche in einem Missbrauchsfall die Staatsanwaltschaft erst mit Verzögerung informiert? Nein, sagt der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle. Dieser Vorwurf sei ungeheuerlich.

Das Bistum Hildesheim soll die Aufklärung in einem Fall sexuellen Missbrauchs eines Mädchens verschleppt haben. Das zeigte der WDR in seiner Dokumentation "Richter Gottes". Bischof Norbert Trelle wies die Anschuldigung nun zurück. "Der Vorwurf einer Verschleppung und Vereitelung ist ungeheuerlich", sagte der katholische Geistliche.

Matthias Katsch, Sprecher der Missbrauchsopfer vom Canisius-Kolleg, hatte den Rücktritt Trelles gefordert. "Er und das Hildesheimer Bistum haben entgegen den Versprechungen der Kirche gehandelt und einen Serientäter geschützt, ohne sich um das Opfer zu kümmern."

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Bistum Hildesheim weist Vorwürfe zurück: "In keiner Weise haltbar"


Das Bistum Hildesheim nimmt Stellung zur WDR-Reportage

In der WDR-Reportage „Richter Gottes – Die geheimen Prozesse der Kirche“ wurde dem Bistum Hildesheim vorgeworfen, 2010 einen angezeigten Missbrauchsvorwurf zu spät an die Staatsanwaltschaft weitergegeben zu haben.

„Angesichts des tatsächlichen Ablaufs der Geschehnisse sind die Vorwürfe in keiner Weise haltbar“, erklärt der stellvertretende Generalvikar Weihbischof Heinz-Günter Bongartz. 

Die Chronologie der Ereignisse hat der zuständigen Redakteurin der WDR-Reportage vorgelegen. „Uns ist es unverständlich, wie auf dieser Grundlage derartige Vorwürfe erhoben werden können. Für mich sind bei einer solchen Transparenz des Verfahrens die erhobenen Vorwürfe nicht nachvollziehbar. Die Kirche hat nicht im Geheimen ermittelt. Das nach Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens durchgeführte kirchenrechtliche Strafverfahren ist als zusätzliche disziplinarische Maßnahme zu verstehen“, sagt der Weihbischof.

Bistum Hildesheim / Erzbistum Berlin: Missbrauch in der Katholischen Kirche - Geheime Paralleljustiz

Ein Mädchen meldet einen nicht verjährten Missbrauch, der in Verbindung mit dem Berliner Canisius-Kolleg steht. Doch die Kirche informiert erst zehn Monate später die Staatsanwaltschaft.

Als das Mädchen dies berichtete, kannte die Bistumsleitung Pater R. schon bestens, nicht nur als mutmaßlichen Serientäter vom Berliner Canisius-Kolleg. Auch auf einer eigenen Pressekonferenz, nur vier Wochen zuvor, hatte das Bistum zwei andere Missbrauchsfälle von Pater R. im Bereich des eigenen Bistums zugegeben, denen man "leider nicht nachgegangen sei".

 "Wir haben es daher bis heute mit einem Serientäter zu tun, der sich in keinem staatlichen Prozess einem Gericht stellen musste, obwohl diese Tat nicht verjährt ist", sagt Katsch.

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