In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Kloster hat sich nun auch der zweite Kläger mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt.
Bregenz - In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat sich nun auch der zweite Kläger, ein 46-Jähriger, der als Internatszögling von einem Pater vergewaltigt worden sein soll, mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt. Laut Insidern beträgt die Entschädigungssumme 350.000 Euro, offiziell wurde eine Schweigeklausel in den Vertrag genommen. (red, DER STANDARD, 20.8.2013)
Quelle: "derstandard.at"