Bregenz – In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat sich nun auch der zweite Kläger, der als Internatszögling von einem Pater vergewaltigt wurde, mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt.
Von zwei ehemaligen Schülern geklagt
Das Kloster war 2012 von zwei damals 58 und 46 Jahre alten Männern geklagt worden, die als Kinder Schüler des Internats des Klosters waren. Dabei wurden beide vom selben Pater mehrfach missbraucht. Wie Anwalt Sanjay Doshi im VOL.AT-Gespräch bestätigt, ist das erwiesen. Beide forderten unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner 2013 in Zwischenurteilen fest, dass die Vorfälle nicht verjährt sind.
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