Samstag, 31. August 2013

Missbrauchsfall Don Carli: Diözese prüft Rekurs - Welche Mitverantwortung trägt die Diözese?

Bozen - Im Missbrauchsfall Don Carli ist kein Ende in Sicht. Die Diözese Bozen-Brixen setzt sich gegen das zivilrechtliche Urteil zur Wehr.

Wie berichtet, wurde die Diözese sowie die Bozner Pfarrei Pio X. zur Zahlung von 700.000 Euro Schadenersatz verdonnert. Nun überlegt die Kirche Rekurs gegen das zivilrechtliche Urteil einzulegen, so Generalvikar Michele Tomasi. Es sei unverständlich, dass ohne strafrechtliches Urteil eine zivilrechtliche Verurteilung möglich ist.

Don Giorgio Carli wurde 2003 wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen in den Jahren zwischen 1989 und 1994 festgenommen worden. In dieser Zeit war Don Carli Kooperator in der Bozner Pfarrei Pio X. Der heute 48-jährige Priester hatte seine Schuld stets bestritten. Er wurde in erster Instanz vom Vorwurf freigesprochen. In zweiter Instanz kam es jedoch zur Verurteilung des Pfarrers zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft.

Es folgte ein Freispruch wegen Verjährung vom Kassationsgericht im Jahr 2009. Die Schadenersatzzahlung – also der zivilrechtliche Teil - an das Opfer bleibt aber bestehen.

Nun soll überprüft werden, nach welchem Prinzip hier festgestellt worden ist, dass die Diözese eine Mitverantwortung trägt.