Es ist nicht vorbei – auch wegen eines richtungsweisenden Urteils des Obersten Gerichtshofs, das die Rechte der Opfer deutlich stärkt. Die Höchstrichter lassen nun in bestimmten Fällen auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz auch zu, wenn Fälle lange zurückliegen. Die Bedingung: Die Vorstehung eines Klosters muss gewusst haben, dass einer der Ihren, dem Kinder und Jugendliche anvertraut sind, sich einschlägiger Verbrechen schuldig gemacht hat (und womöglich bereits vorbestraft ist). Diese bestimmten Fälle sind so selten auch wieder nicht. Denn neben Äbten werden nun auch Bischöfe von Diözesen in die Ziehung genommen. Wie das? Das Versetzen von Priestern, die zu Tätern wurden, innerhalb der Diözese oder in ein anderes Bundesland war bis in die jüngere Vergangenheit relativ unreflektiert eine weit geübte Praxis.