Die Diözese muss ein Opfer sexuellen Missbrauchs und die Eltern des Mädchens entschädigen – mit 700.000 Euro.
Die Erste Sektion der Abteilung für Zivilsachen am Landesgericht in Bozen hat die Diözese Bozen-Brixen bzw. die Pfarrei San Pio X. zur Zahlung des Schadenersatzes im Fall Don Giorgio Carli verurteilt.
500.000 Euro wurden dem Opfers des sexuellen Missbrauchs zugesprochen. Jeweils 100.000 Euro bekommen die Eltern des Mädchens, das vor zehn Jahren den Missbrauch durch den Geistlichen angezeigt hatte.
Don Giorio Carli war im Juli 2003 wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verhaftet worden. Das Mädchen hatte angegeben, dass der Geistliche sie über fünf Jahre hinweg im Pfarrhaus sexuell missbraucht habe. Den ersten Missbrauch habe es gegeben, als das Mädchen gerade mal neun Jahre alt war.