Dienstag, 27. Februar 2018

Erzbistum Berlin: Sechs neue Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe im Jahr 2017 gemeldet

Dem katholischen Erzbistum Berlin sind im vergangenen Jahr sechs neue Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe gemeldet worden. Insgesamt liegen damit 59 solcher Meldungen vor, wie das Erzbistum am Dienstag mitteilte. Die Kirche erfasst Beschuldigungen gegen Geistliche, Ordensangehörige und Mitarbeiter im Kirchendienst systematisch seit 2002. Die Vorwürfe reichten bis ins Jahr 1947 zurück.

Ende 2017 wurde kein kirchliches Ermittlungsverfahren neu aufgenommen. Ein im Jahr 2015 begonnenes Verfahren wurde sowohl vor der Justiz wie auch innerhalb der Kirche abgeschlossen. 

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Freitag, 23. Februar 2018

Bistum Augsburg: Bistum verschwieg Gewalt und sexuellen Missbrauch in katholischen Kinderheim in Donauwörth

Die Vorfälle bringen das Bistum in Erklärungsnot. Zwar erfuhr es bereits im März 2011 von den Vorwürfen der Schwestern, befand diese für glaubwürdig und zahlte ihnen nur einen Monat später eine Entschädigung. Doch die Öffentlichkeit informierte das Bistum sieben Jahre lang nicht. Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung teilt das Bistum mit, dass in dieser Zeit sogar ein drittes Opfer eine Entschädigung erhielt. Hoffte man, dass die Vorfälle keine Wellen schlagen? Dass sich mögliche weitere Opfer nicht zu Forderungen ermuntert fühlen? 

Dass das Bistum sieben Jahre lang stillhielt, rechtfertigt ein Sprecher damit, dass einer der drei entschädigten Betroffenen gebeten habe, "der Öffentlichkeit keine Angaben zu den Zahlungen zu machen. Der Opferschutz und die Persönlichkeitsrechte haben deshalb eine Aufarbeitung dieser Fälle erschwert". Kam dem Bistum nicht in den Sinn, dass es weitere Opfer gegeben haben könnte? Immerhin dürften zwischen 1916 und 1977, als das Heim bestand, Hunderte Kinder dort gewohnt haben. Dass die Kirche die Zahlungen geheim hielt und mit dem Argument "Opferschutz" argumentiert, klingt auch deshalb fragwürdig, weil die Schwestern im BR-Bericht betonen, dass die Misshandlungen endlich an die Öffentlichkeit kommen müssten.

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  • "Deutschland Deine Kinder" , Erfahrungsbericht einer Überlebenden aus Donauwörth (hpd.de, 11/2011)
  • "Misshandlungen im Kinderheim in Donauwörth": Schläge, Misshandlungen, psychische Gewalt: Zwei Schwestern kamen 1965 ins Kinderheim Heilig Kreuz in Donauwörth, wo sie furchtbare Erfahrungen machten. Das Kinderheim kennt kaum jemand - was wohl kein Zufall ist. Eine Recherche. (br.de)

Donnerstag, 22. Februar 2018

Deggendorf: ehemaliger Priester muss in die Psychiatrie

Ein ehemaliger Geistlicher ist in Bayern unter anderem wegen schweren Kindesmissbrauchs zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war bereits vorbestraft.

Im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Priester hat das Landgericht Deggendorf den Angeklagten zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Mann wird zunächst in einer Psychiatrie untergebracht. Die Frage nach einer an die Haft anschließenden Sicherungsverwahrung hänge von einem möglichen Therapieerfolg ab, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Trautwein.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der aus Wuppertal stammende Mann seit Mitte der Neunzigerjahre fünf Jungen in mehr als 100 Fällen schwer sexuell missbraucht. Verurteilt wurde er zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung und Besitz von jugendpornografischem Material. Die Taten soll er vor allem im Raum Mainz und im bayerischen Landkreis Deggendorf begangen haben. Mehr zu dem Fall lesen Sie hier.

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Dienstag, 20. Februar 2018


S e n d e h i n w e i s

Dienstag, 20.02.2018
20.15h, ARTE






Als Papst Franziskus 2013 sein Amt antrat, stand die Bewältigung der Missbrauchsskandale und die Vermeidung solch krimineller Taten weit oben auf der Agenda. Mit Franziskus verbanden viele Gläubige und Überlebende die Hoffnung, dass er mit dem Unwesen aufräumen und Transparenz herstellen würde. Doch der Journalist John Dickie zieht nach vier Jahren Amtszeit eine ernüchternde Bilanz.

Der Film reist von Italien und Frankreich in die USA und ins Heimatland des Papstes, nach Argentinien. Er schaut zurück auf die Amtszeiten der letzten Päpste, trifft Experten und fragt, ob Kindesmissbrauch nicht tiefer im System der Kirche verwurzelt ist, als zu befürchten war. Er lässt aber vor allem Überlebende zu Wort kommen, die häufig erst nach Jahrzehnten überhaupt in der Lage waren, über das zu sprechen, was ihnen als Kind angetan wurde – und was ihr weiteres Leben tiefgreifend geprägt hat.

Arte, 20.02.2018, 20.15h


  • „Hinter dem Altar“: Das Kreuz mit der Verschwiegenheit. John Dickies Film über die eigenartige Haltung der Katholischen Kirche zum Thema Kindesmissbrauch. (fr.de)

Donnerstag, 8. Februar 2018

Bistum Limburg: Kinderporno-Ermittlungen gegen Bistumsmitarbeiter könnten bald abgeschlossen sein

Die Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Bistums Limburg wegen Besitzes von Kinderpornografie könnten schon bald abgeschlossen sein. „Wir hoffen, dass es einen zeitnahen Abschluss in wenigen Wochen gibt“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein Jahr nach Bekanntwerden des Verdachts gegen den Mann. Dann erst könne entschieden werden, ob das Material eine Anklageerhebung zulässt.

Im Büro und in der Wohnung des Bistumsmitarbeiters war im vergangenen Februar Datenmaterial sichergestellt worden. Der Mann wurde vom Bistum vom Dienst freigestellt, bis die Vorwürfe geklärt sind. Der Mann hatte nach Bistumsangaben in einer früheren Funktion mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet.

Mittwoch, 7. Februar 2018

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: "Wir Opfer sind es gewohnt, dass Bischöfe lügen. Aber es ist hart zu ertragen, wenn selbst der Papst das tut"

Der Brief eines chilenischen Missbrauchsopfers bringt Papst Franziskus in Erklärungsnot: Auf Nachfrage von Reportern sagte Papst Franziskus, es hätten sich bislang keine Opfer bei ihm gemeldet. - Da beschloss Juan Carlos Cruz, mit seinem Brief von 2015 an die Öffentlichkeit zu gehen. Franziskus brachte er damit in Erklärungsnot. In einem Telefonat mit der Süddeutschen Zeitung sagte Cruz: "Wir Opfer sind es gewohnt, dass Bischöfe lügen. Aber es ist hart zu ertragen, wenn selbst der Papst das tut."

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Missbrauchsvertuschung: Papst in Erklärungsnot
Gerade nahm der Papst einen chilenischen Bischof in Schutz, der Missbrauch vertuscht haben soll. Jetzt bringt ein Brief Franziskus in Bedrängnis: Wusste der Pontifex schon 2015 Bescheid?

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Sonntag, 28. Januar 2018

Bistum Regensburg: Bistum versucht, Akten von verstorbener Missbrauchsbeauftragter einzuklagen

Dieser Fall dürfte deutschlandweit einzigartig sein: Das Bistum musste die Akten der 2013 verstorbenen Psychologon Birgit Böhm einklagen.

Von 2008 - 2013 nahm die Missbrauchsbeauftragte des Bistums Regensburg, Birgit Böhm,  Schilderungen schlimmster Missbräuche entgegen und leitete sie, vorsichtig, an den Generalvikar des Bistums, Michael Fuchs, weiter. Entschieden hatte damals die Psychologin, was sie an das Bistum weitergibt und was nicht. Doch dann verstarb die Psychologin überraschend. Bei ihrem Nachfolger meldeten sich 4 Betroffene, deren Antrag aber nicht vorlag. Dabei hätten sie alles bereits der verstorbenen Psychologin geschildert. - Am 23. Januar 2018 traf sich nun der Generalvikar mit dem Sohn und Erben der Psychologin vor Gericht wieder. Bereits in erster Instanz war eine Klage gescheitert, das Bistum ging in Berufung. Das Bistum fordert den Sohn auf, die Unterlagen herauszugeben, die seine Mutter im Laufe ihrer Tätigkeit erstellt hat. Es geht insgesamt um 15 Fälle. Um das Problem der Verschwiegenheitspflicht zu lösen, brachte Generalvikar Fuchs u.a. den Vorschlag ein: Der Sohn von Dr. Böhm beauftragt unabhängig einen Anwalt, den wiederum das Bistum bezahlt ...

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Samstag, 27. Januar 2018

Bistum Trier / Klosterneuburg: Unabhängige Expertenkommission soll offene Fragen, die den Missbrauch durch einen ehemaligen Trierer Priesterseminaristen betreffen, aufklären

"Es genügt eben nicht, jemanden vor die Tür zu setzen, man muss auch schauen, wohin er geht."

Zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall aus dem Jahr 1993 hat das Stift Klosterneuburg "eine unabhängige und weisungsfreie Expertengruppe" eingesetzt. Das hat das Stift in einer Pressemitteilung am Samstag, 27. Jänner 2018 bekanntgegeben.

Zur Verantwortung des Stiftes erklärte der Augustiner Chorherr, man habe nach Auffliegen des Missbrauchs dem Opfer geglaubt und den Täter rasch aus dem Kloster entfernt. 1996 wurde der Ex-Chorherr allerdings in Rumänien in der Diözese Oradea zum Priester geweiht und war in der Folge in der deutschen Diözese Würzburg als Pfarrer tätig, wo er sich 2002 an einem Kind verging. Daraus müsse man lernen, so Höslinger im "profil"-Gespräch: "Es genügt eben nicht, jemanden vor die Tür zu setzen, man muss auch schauen, wohin er geht."

den vollständigen Artikel auf "erzdioezese-wien.at" lesen


  • Die Expertengruppe wird von Brigitte Dörr, Büroleiterin der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, geleitet. Ihr gehören weiters an der Psychiater Reinhard Haller und der frühere Präsident des Wiener Stadtschulrates, Kurt Scholz - beide sind Mitglieder der Unabhängigen Opferschutzkommission - sowie Beatrix Mayrhofer, Präsidentin der Vereinigung der Frauenorden Österreichs. Bei Bedarf werde man weitere Fachleute hinzuziehen.Die Aufklärung der Vorwürfe sowie Empfehlungen für die Zukunft stünden im Fokus, wird seitens des Stiftes Klosterneuburg betont. Die Expertengruppe soll den Sachverhalt erheben sowie dokumentieren, beurteilen und für das zukünftige Tun des Stiftes Empfehlungen abgeben. (wienerzeitung.at)


Freitag, 26. Januar 2018

Verein Geschädigter des Aloisiuskollegs zu Bonn- Bad Godesberg e.V. erklärt Dialog mit Jesuitenorden als gescheitert

Die Mitgliederversammlung des ECKIGER TISCH BONN Verein Geschädigter des Aloisiuskollegs zu Bonn-Bad Godesberg e.V. hat im Dezember 2017 auf Antrag des Vorstands entschieden, dass der Verein den Dialog mit der "Deutschen Provinz der Jesuiten" als  gescheitert ansieht und zum Schluss kommt, dass weitere Gespräche keinen Sinn haben.

das vollständige Schreiben auf "eckiger-tisch-bonn.de" lesen


  • Bonner Missbrauchsopfer: Dialog mit Jesuiten gescheitert . Acht Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals an Schulen haben Betroffenenvertreter in Bonn den Dialog mit dem Jesuitenorden für gescheitert erklärt. Der Verein Eckiger Tisch warf dem Orden am Freitagabend (26.01.2018) vor, keine wirkliche interne Aufarbeitung zu betreiben. (wdr.de)

Bistum Regensburg / Deggendorf: Ex-Priester äußert sich

Ein wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs angeklagter ehemaliger Priester hat sich gestern vor dem Landgericht Deggendorf zu den Vorwürfen geäußert. Die Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie ein Gerichtssprecher heute mitteilte.

Laut Anklageschrift hat der aus Wuppertal stammende frühere Priester seit Mitte der 90er-Jahre fünf Jungen bei insgesamt mindestens 100 Gelegenheiten sexuell missbraucht. Der Mann soll außerdem versucht haben, eine 18-Jährige zu vergewaltigen. Eine Vielzahl der Übergriffe wertet die Anklagebehörde als schweren sexuellen Missbrauch. Einige der Taten sollen im Raum Mainz geschehen sein.


  • Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der Angeklagte damit begründet, dass mit seiner Aussage sexuelle Verflechtungen und Einzelheiten aus dem Sexualbereich zur Sprache kommen würden, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. (pnp.de)


Donnerstag, 25. Januar 2018

Die Reaktion des Papstes auf einen Missbrauchsskandal wirft die Frage auf: Wie geht man richtig mit Tätern und Opfern um?

Während des Papstbesuchs in Chile, am Rande eines Gottesdienstes, wurde der Papst auf den chilenischen Bischof Juan Barros, 61, angesprochen. Missbrauchsopfer werfen dem Bischof vor, von Verbrechen gewusst und geschwiegen zu haben. Die Antwort von Franziskus: "Alles ist Verleumdung. Ist das klar?"- Tatsächlich sind die Vorwürfe gegen Barros unbewiesen. Doch die harschen Worte des Papstes lösten auch bei seinen Verbündeten Befremden aus. Sie fügten den Überlebenden sexuellen Missbrauchs "großen Schmerz" zu, erklärte Bostons Kardinal Sean O’Malley, Vorsitzender der päpstlichen Kinderschutzkommission. Betroffene würden ins Abseits gestellt, wenn man ihnen signalisiere: Wer Vorwürfe nicht belegen kann, dem glaubt man nicht.

Missbrauchsopfer sind darauf angewiesen, dass man ihnen glaubt, wenn sie aussprechen, was ihnen von Tätern (und Vertuschern) angetan wurde. Ohne Vertrauensvorschuss ist Aufarbeitung von Missbrauch unmöglich. Zugleich aber haben bezichtigte Personen das Anrecht auf ein faires Verfahren, zu dem auch die Unschuldsvermutung gehört. Wie sollen nun die Verantwortlichen, denen ein Missbrauchsvorwurf zugetragen wird – ob Papst, Bischof, Betriebschef, Schulleiter – gerecht bleiben?

Hans Zollner: "Meine Erfahrung als Jesuit und Schulleiter, dem Missbrauchsfälle angezeigt wurden, lautet: Man muss Betroffenen einen positiven Vertrauensvorschuss gewähren. Die Unschuldsvermutung geht mit einem methodischen Misstrauen gegenüber Anzeigen und Bezichtigungen einher – und muss es auch. Deswegen darf man das Problem nicht einfach den Juristen zuschieben. Die Entscheidungssituation ist also unausweichlich: glauben oder nicht glauben."

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Mittwoch, 24. Januar 2018

Bistum Trier / Freisen: zum Ablauf eines Kirchengerichtverfahrens - die offizielle Version (!)

Die SZ hat beim Erzbistum Köln nachgehört. Christina Weyand von der Pressestelle erläutert ausführlich die einzelnen Schritte, bis es zu dem Verfahren kommt. Dieses ist übrigens nicht öffentlich, alle Beteiligten unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht (Secretum pontificium).

  1. die Ernennung des Kirchenanwalts und die Bestellung des Gerichtshofes
  2. Dem Gerichtshof muss der Kirchenanwalt, nachdem er die Akten durchgearbeitet hat, die Anklageschrift vorlegen
  3. Der Vorsitzende des Gerichtshofes prüft die Anklageschrift und verfügt deren Annahme oder Ablehnung
  4. Der Angeklagte wird förmlich geladen
  5. Der Angeklagte wird aufgefordert, einen Verteidiger zu benennen, über dessen Zulassung dann zu entscheiden ist
  6. Es folgt die Beweisaufnahme, das heißt, der Angeklagte und die Zeugen (vor allem: die geschädigten Personen) werden vom Gericht gehört. Dies geschieht nicht in einer Verhandlung, wie wir sie aus dem staatlichen Prozess kennen, sondern nacheinander, ohne unmittelbare Konfrontation. Über die Anhörungen werden Protokolle angefertigt und zu den Akten genommen. Gegebenenfalls werden andere Beweismittel geprüft. Auch Sachverständigengutachten, beispielsweise über die Glaubhaftigkeit der Geschädigten, sind möglich.
  7. Sind die Beweismöglichkeiten erschöpft, erfolgt die sogenannte Aktenoffenlegung
  8. Förmlicher Abschluss der Beweisaufnahme
  9. Es schließt sich die Diskussion der Sache an, das heißt, Kirchenanwalt und Anwalt des Beschuldigten legen Stellungnahmen vor, auf die beide einmal Erwiderungen schreiben können.
  10. Das Verfahren kommt in die Urteilsphase: Jeder der drei Richter erhält die Akten und muss schriftlich sein Votum für die Urteilssitzung vorbereiten. Das in dieser Sitzung nach Vortrag und Diskussion der Voten der einzelnen Richter gefällte Urteil muss ausgefertigt und durch Bekanntgabe an den Kirchenanwalt des erstinstanzlichen Gerichtes, den Kirchenanwalt bei der Glaubenskongregation in Rom und den Beklagten oder dessen Anwalt mit Angabe der Rechtsmittel (Möglichkeit der Berufung) verkündet werden.
  11. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn die Berufungsfrist ohne Einlegung einer Berufung verstrichen ist

Samstag, 20. Januar 2018

Bistum Münster / Kleve: Bischof Genn legte Klever Pfarrer nahe, um Entpflichtung zu bitten - Bistum Münster wollte offiziellen Grund verschweigen - Bistum selbst formulierte Abschiedsbrief an Gemeinde - Strafanzeige gestellt

Zunächst, so die Schilderung der Eltern des Jungen, wollte das Bistum als offiziellen Grund für den plötzlichen Rücktritt ein Burn-out-Syndrom des Geistlichen angeben. Erst nachdem die Eltern des Jugendlichen energisch gegen eine solche Darstellung protestiert hatten, habe sich die Diözese - mit Zustimmung von Bischof Felix Genn - für die nebulöse Formulierung "unangemessenes Kommunikationsverhalten" entschieden. - Das Bistum hatte daraufhin den Abschiedsbrief an die Gemeinde formuliert. "Aber das ist nichts Besonderes, das ist der übliche Weg", sagt der Geistliche. Wie der Klever Oberstaatsanwalt Günter Neifer auf Anfrage "rp-online.de"  bestätigte, ist in dem Fall eine Strafanzeige eingegangen, die derzeit geprüft werde.

Zunächst sind es nur Komplimente, dann schreibt der Pfarrer irgendwann per Whatsapp auch über seine Gefühle. Der Junge sei der wichtigste Mensch in seinem Leben, er solle ihn nicht verlassen. Er habe ihn nämlich "unendlich doll lieb!".  Wie nah der Pfarrer dem Minderjährigen war, lässt sich an Zahlen erkennen: Der Ausdruck des Chatverlaufs (liegt der Redaktion komplett vor) umfasst mehr als 3000 Din-A4-Seiten.

den vollständigen Artikel auf "rp-online.de" lesen


  • Das Bistum Münster hat am Samstag  innerhalb weniger Stunden auf diese Berichterstattung reagiert und Stellung bezogen. 
  • Auf diese Stellungnahme des Bistums wiederum reagierte die "nrz".
  • "Den Vorwurf der Mutter des Jungen, man habe die Entpflichtung des Pfarrers zunächst nicht mit unangemessenem Kommunikationsverhalten, sondern mit einem Burn-out des Pfarrers begründen wollen, dementiert das Bistum in seiner Stellungnahme. Unserer Redaktion (rp-online) liegen allerdings mehrere Aussagen von am Verfahren beteiligten Personen vor, die einen solchen Verdacht begründen. Unter anderem eine eidesstattliche Versicherung der Mutter des betroffenen Jugendlichen, mit der unsere Redaktion im Zuge der Berichterstattung in regelmäßigem Kontakt steht. Nach dem Dementi aus Münster hat unsere Redaktion (rp-online) das Bistum ebenfalls um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gebeten, um die eigene Darstellung zu untermauern. Das lehnte ein Bistumssprecher am Sonntag ausdrücklich ab." (den vollständigen Artikel auf "rp-online.de" lesen)

Bistum Regensburg: 75 Anträge auf "Anerkennung erlittener körperlicher Gewalt" im vergangenen Jahr

Wie die Diözese Regensburg am Freitag in einem Zwischenbericht mitteilte hatten im vergangenen Jahr 75 Personen einen Antrag auf Anerkennung erlittener körperlicher Gewalt gestellt. Insgesamt hatten demnach 75 Personen im letzten Jahr einen Antrag auf eine solche Anerkennungszahlung gestellt, in 45 Fällen wurde Geld ausgezahlt. Zudem hatte das Bistum Regensburg 28 weitere Fälle einvernehmlich an andere Bistümer, Orden oder kirchliche Institutionen weiter geleitet.

Die anderen Fälle sind noch in Bearbeitung oder aus Gründen der Zuständigkeit an andere Bistümer oder kirchliche Institutionen weitergeleitet worden. Achtmal bekamen Opfer die Höchstsumme von 5.000 Euro.

Der zeitliche Schwerpunkt der dargelegten Straftaten liegt den Angaben zufolge in den 1960er und 1970er Jahren, die Beschreibungen reichen aber noch bis in das Jahr 1986. „Die beschuldigten Täterinnen und Täter sind verstorben oder in einem Alter und Gesundheitszustand, der es nicht erlaubt, die Auseinandersetzung mit den Vorwürfen zu fordern“, heißt es weiter in dem Bericht.

Die heute veröffentlichenten Anerkennungszahlungen haben nichts zu tun mit den Misshandlungsfällen bei den Regensburger Domspatzen. Im Zusammenhang mit dem Misshandlugnsskandal bei dem weltberühmten Knabenchor wurde bis heute bereits über mehr als 130 Opferanträge entschieden. Die Domspatzen-Missbrauchsopfer bekommen auch deutlich mehr Geld: zwischen 5.000 und 20.000 Euro.

Quelle: "br.de", katholisch.de"   

Freitag, 19. Januar 2018

Bistum Trier: Pfarrbrief löst Empörungswelle aus



Ein Gemeindebrief der Pfar­rei­en­gemein­schaft St. Ste­pha­nus sorgt für Empörung. Er zeigt den Heiligen Blasius – in einer denkbar ungünstigen Position.


"Die Angst, die uns den Hals zuschnürt; die Wut, die uns sprachlos macht; die Schuld, die uns verstummen lässt; die Scham, die wie ein Kloß im Halse sitzt; das Unrecht, das uns lähmt - auf die Fürsprache des heiligen Blasius bitten wir Gott um Segen und Heilung."

Das Motiv wurde inzwischen von der Homepage der Pfarreiengemeinschaft Illingen bereits wieder gelöscht. 

Dominik Holl (27), Sprecher der bischöflichen Pressestelle Saarbrücken: „Die Zeich­nung stammt aus einer On­line-Platt­form zur Er­stel­lung von Pfarr­brie­fen. Die Zeich­nung be­zieht sich auf eine Le­gen­de des Hei­li­gen Bla­si­us, eines Bi­schofs aus dem 4. Jahr­hun­dert. Die­ser soll einen rö­mi­schen Sol­da­ten im Ge­fäng­nis vor dem Er­sti­ckungs­tod ge­ret­tet haben."

Warum das Bild wieder entfernt wurde?  "Um weitere Missinterpretationen und falsche Kontextualisierungen zu vermeiden." so Holl

Mittwoch, 17. Januar 2018

Bistum Trier: Glaubwürdigkeit auf katholisch: Während der Papst in Chile Opfer sexuellen Missbrauchs um Verzeihung bittet, hält sich der ehemalige chilenische Erzbischof, auf dem Vorwürfe schwersten sexuellen Missbrauchs lasten, seit Jahren im Bistum Trier auf

Papst Franziskus Opfer hat wegen des sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche in Chile um Verzeihung gebeten. „Es ist richtig, um Entschuldigung zu bitten und den Opfern mit aller Kraft zu helfen“, sagte Franziskus am Dienstag in Santiago de Chile. Einen Protestzug gegen den Missbrauch stoppten Spezialeinheiten mit Wasserwerfern. Er empfinde „Schmerz“ und „Scham“, wenn er an den „irreparablen Schaden“ denke, der „diesen Kindern“ durch Kirchenfunktionäre zugefügt worden sei, sagte der Papst im Präsidentenpalast, wo er von Staatschefin Michelle Bachelet empfangen wurde. Die Kirche müsse sich darum bemühen, dass „sich das nicht wiederholt“.

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Einer der Beschuldigten, ein ehemaliger chilenischer Erzbischof, auf dem schwerste Vorwürfe sexuellen Missbrauchs lasten, lebt seit 2005 im Bistum Trier. Ausgerechnet im Bistum des Missbrauchsbeauftragten der DBK, Bischof Dr. Stephan Ackermann.  Recherchen bestätigen diese Angaben.

"An jenem Wochenende, ungefähr gegen 17.00h, brachten sie uns zum Besuch in das Erzbistum von La Serena, wo wir mehr als einmal waren und wo ich Zeuge des verabscheuungswürdigsten Gräuels an einem meiner Freunde wurde."

Mit diesen Worten beginnt der Auszug aus dem Buch " Detrás de los muros del SENAME (“Mi infierno en el SENAME)". Darin beschreibt Édison Llanos,  wie er als Kind mitansehen musste, wie sein Freund von dem ehemaligen chilenischen Erzbischof, Monseñor Francisco José Cox,vergewaltigt wurde.

2002 gab Erzbischof Francisco Javier Errázuriz Ossa erstmals öffentlich zu,  dass der Beschuldigte freiwillig wegen "unangemessenen Verhaltens"  im Zusammenhang mit seiner "etwas überschwänglichen Zuneigung insbesondere zu Kindern" zurückgetreten und versetzt worden sei.  Unklar bleibt, ob es sich tatsächlich um eine freiwillige Entscheidung oder um eine Auflage der Kirche handelte.  Gleichzeitig wurden Vorwürfe laut, die Kirche habe ihn geschützt, indem sie ihn nach Deutschland geschickt habe.

Der Generaloberer der Schönstatt-Patres,  P. Juan Pablo Catoggio sagte auf WDR-Anfrage, Cox sei von der Bischofkongregation in Rom den Schönstatt-Patres anvertraut worden. "Sollten die Fakten stimmen, müsste Cox angeklagt werden".  - Doch das ist bisher nicht geschehen. 

Nachdem er zuerst in die Schweiz ging, lebt Cox seit 2005 im Bistum Trier.  -  Zu diesem Zeitpunkt war der heutige Kardinal Reinhard Marx Bischof von Trier.

Weitere Hintergründe und Informationen: "Bistum Trier / Chile: "Katholisches Kartell" reicht bis ins Bistum Trier"

Dienstag, 16. Januar 2018

Bistum Münster: Pfarrer bittet nach "unangemessenen Kurzmitteilungen" um Entpflichtung




Quelle: bistum-muenster.de

Das Bistum Münster gab am Montag auf NRZ-Nachfrage weitere Hintergründe zur Entpflichtung von Materborns Pfarrer Christoph Grosch bekannt. Nach Angaben des Bistumssprechers Stephan Kronenburg kann ein sexueller Hintergrund in der WhatsApp Kommunikation ausgeschlossen werden. Wie gestern berichtet, sprach das Bistum in einer Presseerklärung von einem „unangemessenen Kommunikationsverhalten“ gegenüber einen Jugendlichen als Grund für die Entpflichtung. Diese Formulierung ließ einen breiten Raum für Spekulationen zu.Nach eingehender Prüfung der Juristen im Bistum sei man zur Auffassung gekommen, dass keine sexuelle Belästigung, Anspielungen oder dergleichen vorliege. Daher habe man den Fall auch nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben müssen, so Kronenburg.

Auch ein kirchenrechtliches Verfahren muss Pfarrer Christoph Grosch nicht fürchten. Worum es genau in der Kommunikation ging, möchte das Bistum nicht preisgeben. Nur so viel: „Es geht um das Thema ‘Nähe und Distanz’. Er ist nun einmal Pfarrer“, so Kranenburg. (sic!) Wie er künftig im Bistum eingesetzt wird, hänge auch im Wesentlichen von seinen Entscheidungen ab: „Zunächst bleibt er im Dienst der Kirche“, so Kronenburg.

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  • "Wenn jemand sagt, er brauche eine Auszeit, dann ziehen sich die Leute in der Regel irgendwohin zurück. Sonst führt das auch zu nichts", sagt der Sprecher. Dass die katholische Kirche reich an Rückzugsorten ist, betonte er: "Ob ein Kloster oder andere kirchliche Häuser, da haben wir sicher einige Möglichkeiten. ("rp-online.de")
  • Christoph G. bleibt auch nach seiner Entpflichtung Priester. Bischof Genn hat ihn lediglich von seinen Aufgaben, was die Leitung der Gemeinde betrifft, freigestellt. Eine Rückkehr in den Dienst ist somit durchaus möglich. Erst wenn ein geweihter Geistlicher um seine Demission bittet und dieser durch den Bischof zugestimmt wird, ist er von seinen Funktionen entbunden. Priester bleibt er immer.("rp-online.de")

Montag, 15. Januar 2018

Bistum Trier: 36 "Fälle" von Missbrauchsverdacht - 33 "kircheninterne Ermittlungen" - 135 Betroffene - 3 laufende "kircheninterne Ermittlungen"

"Seit 2010 hat es im Bistum Trier 36 Fälle von Missbrauchsverdacht gegeben. Gegen 33 katholische Geistliche sind die kircheninternen Ermittlungen inzwischen  abgeschlossen, drei laufen noch - einer davon in Freisen. Laut Bistum sind 90 Opfer entschädigt wurden - mit im Schnitt 5.000,00 Euro pro Fall.  Insgesamt hatten sich 135 Opfer im Bistum Trier gemeldet: 5 Anträge wurden abgelehnt, 35 mutmaßliche Opfer verfolgen ihr Anliegen nicht weiter."

Quelle: "Saarländischer Rundfunk"; Aktueller Bericht, ab Minute 18:06 


Verlässliche Angaben? - Fehlanzeige!


Dieses Mal kommt eine weitere Variable hinzu: "Fälle (!) von Missbrauchsverdacht" !  - und:  "kircheninterne Ermittlungen" kann sowohl einen kirchenrechtlichen Strafprozess beinhalten als auch auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung! 

"interne Verfahren", "kircheninterne Verfahren", "kirchliche Voruntersuchungen", "kirchenrechtliche Untersuchungen",  "kircheninterne Ermittlungen", "beschuldigte Priester", "beschuldigte Priester, bei denen sich der Missbrauchsverdacht bestätigt hat", "Priester, die suspendiert wurden", "Priester, die entlassen wurden", "laisierte Priester", "Priester, die in den Laienstand versetzt wurden", "Priester, die unter Aufsicht gestellt wurden", "Täter, die unter Auflagen weiterarbeiten", "Täter", "lebende Täter", "verstorbene Täter", "Entschädigungszahlungen insgesamt"; "bewilligte Anträge", "gestellte Anträge", "Opfer, die ihre Anträge nicht weiter verfolgen",  "in den vergangenen Jahren", "in den letzten Jahren", "inzwischen", "seit Beginn des Missbrauchsskandals"  -  und immer wieder die Worthülse "Fälle" (!!!), das Wort, das selbst das Bistum Trier nicht in der Lage ist zu definieren. 

Dies sind die unterschiedlichen Variablen, mit denen das Bistum Trier jährlich in seinen Angaben jongliert. -  Lediglich die Höhe der Entschädigungssumme  bleibt als fixe Angabe bestehen. Ein Vergleich der Angaben mit Vorjahren bleibt unmöglich.  Transparenz? - Fehlanzeige! Angaben über die Anzahl kirchliche Strafverfahren wurden wenige Stunden zuvor  z.B. völlig außer Acht gelassen.  Hieß es heute morgen noch in der dpa-Meldung des Bistums Trier, dass derzeit zwei "kirchlichenrechtliche Untersuchungen" laufen, wurde unter der Begrifflichkeit "kircheninterne Ermittlungen"  nun auch das strafrechtliche Kirchenverfahren  eingordnet. - Bischof Ackermann wird vermutlich seine Gründe haben, warum er seine jährlichen Angaben  nicht transparenter veröffentlicht. / ca

Bistum Trier: 135 Opfer meldeten sich - "interne Verfahren" gegen 33 Priester - zwei laufende "kirchenrechtliche Untersuchungen"

135 Betroffene hätten sich in den vergangenen Jahren gemeldet, teilte Bistumssprecherin Judith Rupp am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit

Über die Jahre sei gegen insgesamt gegen 33 Priester in kircheninternen Verfahren ermittelt worden, sagte Rupp. Derzeit liefen noch zwei kirchenrechtliche Voruntersuchungen.


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Donnerstag, 11. Januar 2018

Bistum Trier: Guido Britz, Anwalt des ehemaligen Pfarrers von Freisen kritisiert Entscheidung des Vatikans

An der Entscheidung des Vatikans, den Ex-Pfarrer von Freisen vor ein kirchliches Gericht zu stellen, hat der Anwalt des Geistlichen scharfe Kritik geübt. Der Jurist warf der Kirche vor, an seinem Mandanten ein Exempel statuieren zu wollen. Mit seinem Mandanten wolle die Kirche "einen Sündenbock" haben. Der Fall solle dokumentieren, "dass man in Zukunft aktiver sein will", sagte Anwalt Guido Britz.  Der Mann selbst bestreitet die Vorwürfe. Das angekündigte Verfahren sieht Britz deshalb auch als Chance zur Rehabilitierung seines Mandanten. 

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Hintergrund:

  • Der ehemalige Pfarrer von Freisen wurde insgesamt acht (!) Mal angezeigt. Darunter zwei Mal vom Bistum Trier selbst. Die Vorwürfe reichen von illegalem Waffenbesitz bis zum schweren sexuellen Missbrauch einer Grundschülerin: So steht in der Kriminalakte, die der ZEIT vorliegt: "Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes durch Vollzug des Beischlafes oder anderer Handlungen von einem über Achtzehnjährigen". - Zu einer Anklage ist es nie gekommen. Alle Verfahren wurden inzwischen von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eingestellt – das letzte Anfang April 2017 –, weil entweder die mutmaßliche Tat zu lange zurück lag oder der Anfangsverdacht keine Anklage rechtfertigte oder die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für unwahrscheinlich hielt.  "Gut im Gedächtnis geblieben ist M. Folgendes: Im Jahr 2013, als zum zweiten Mal gegen ihn ermittelt wurde – wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch einer Grundschülerin –, habe es ein kircheninternes Abkommen gegeben. "Wir hatten vereinbart, dass nichts nach außen dringen darf", sagt er. Nur drei eingeweihte Parteien habe es gegeben: ihn selbst, seinen vorgesetzten Gemeindepfarrer Hanno Schmitt und das Bistum."
Quelle: "Sein Pfarrer soll ihn missbraucht haben: Aber er kann es nicht beweisen. Wie soll die Kirche mit einem mutmaßlichen Täter umgehen, der mehrfach angezeigt, aber nie verurteilt wurde? Der heikle Fall im Bistum Trier.", "Zeit.de", 03.05.2017