Mittwoch, 10. Mai 2023

Warum die Staatsanwaltschaft zwar gegen den Neffen, aber nicht gegen Edmund Dillinger selbst ermittelt: "Kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person"

"Ein Ermittlungsverfahren habe die Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet", sagte Behördensprecher Mario Krah.  Zur Begründung sagte Krah, dass sich im Zuge der sogenannten Vorermittlungen „noch kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person ergeben habe“. Bislang habe man auch die Personalakte des Geistlichen nicht angefordert.

Während die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Neffen Dillingers ermittelt, weil er die zahllosen Fotos seines Onkels an sich genommen hat, läuft in Trier im Zusammenhang mit dem Skandalfall Dillinger aktuell kein Verfahren. Diese würden allerdings eingeleitet, wenn sich „Hinweise auf Missbrauchssachverhalte ergäben, die die hiesige Zuständigkeit beträfen“, sagte Chef-Staatsanwalt Peter Fritzen unserer Redaktion.

Fritzens Vorgänger, der von der Aufklärungskommission frisch ernannte Dillinger-Sonderermittler Jürger Brauer, ist nach eigenen Angaben schon aktiv geworden: Gemeinsam mit dem (ebenfalls pensionierten) Ex-Oberstaatsanwalt Ingo Hromada hat der ehemalige Generalstaatsanwalt die ersten Anfragen an Institutionen und Personen, die zum Fall Dillinger etwas wissen könnten, bereits abgeschickt. „Mal schauen, was bei den Rückmeldungen dabei ist“, sagte Brauer am Mittwoch im Gespräch mit unserer Redaktion.

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