Donnerstag, 28. Dezember 2017

Bistum Paderborn: Missbrauchsopfer fordert mehr Hilfe - Wenn der Missbrauch durch einen Priester zum Leben am Existenzminimum führt

Andreas Meier wird als Kind von einem katholischen Pfarrer im Erzbistum Paderborn missbraucht. Die Diözese zahlt ihm 6.000 Euro, doch der 50-Jährige fühlt sich im Stich gelassen. Meier: "Ich stecke in einer Lebenskrise."

Lange schafft es Meier danach, die Erinnerungen zu verdrängen. Er hat Beziehungen, gründet eine Familie, doch es gibt auch viele Krisen in seinem Leben. Meier verletzt sich selbst. Manchmal so stark, dass er ins Krankenhaus muss. Er leidet an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und vielen weiteren Erkrankungen. „Ich habe zahlreiche Therapien absolviert und mehrere Aufenthalte in der Psychiatrie hinter mir, doch die Krisen bleiben trotzdem nicht aus." Meier ist seit einigen Jahren Frührentner. „Es ist ein Leben am Existenzminimum."

Der Sprecher des Erzbistums, Thomas Throenle, erklärt dazu: „Wir machen auch Gesprächsangebote, aber irgendwann ist auch der Handlungsspielraum eines Erzbistums ausgereizt."


den vollständigen Artikel auf "nw.de" lesen




Übernahme der Verantwortung?

"Wir wissen, dass Ihr Leid nicht zu ermessen und durch nichts wieder gut zu machen ist. Die den Opfern zugedachten finanziellen Leistungen, die Übernahme von Therapiekosten können daher nur stets eine symbolischen Charakter haben, können nur ein Zeichen für die Übernahme der Verantwortung sein"


aus meiner eigenen Korrespondenz mit dem Bistum Trier, 04. Januar 2012 (ca)





  • Bistümer horten Milliarden - und schweigen: Die katholische Kirche erhielt 2016 sechs Milliarden Euro Kirchensteuern, wie Erhebungen von Statista zeigen. Und das, obwohl seit der Jahrtausendwende 2,2 Millionen Menschen aus der Kirche ausgetreten sind.Dank Wirtschaftsboom werden die Einnahmen aus der Kirchensteuer in diesem Jahr noch größer ausfallen. Geldsorgen hat die katholische Kirche also keine.Das zeigt auch ein Blick in die Finanzen der 27 deutschen Bistümer. Die besitzen ein Vermögen von mehr als 26 Milliarden Euro. Doch was passiert mit dem Geld? Kommt es Bedürftigen zu Gute? Erhalten Mitarbeiter der Caritas mehr Gehalt - oder werden neue Kindergärten oder Krankenhäuser finanziert? Nein, nichts der Gleichen. Das Geld fließt nicht an Bedürftige oder Arbeitende. Stattdessen horten die Bistümer einen Großteil ihres Vermögens, wie eine Auswertung der Geschäftsbücher des Jahres 2015 zeigt. (den vollständigen Artikel auf "focus.de" lesen,  27.12.2017)

Dienstag, 19. Dezember 2017

Erzbistum Freiburg: Altarweihe in Oberharmersbach: Kirchenvertreter räumt Fehler im Umgang mit den Missbrauchsfällen ein

Altarweihe in Oberharmersbach: Kirchenvertreter räumt Fehler im Umgang mit den Missbrauchsfällen ein: Weihbischof Berger: »Die Wunden bleiben zurück«

Als der Freiburger Weihbischof Michael Gerber den Altar einweiht, spricht er in seiner Predigt auch deutlich Fehler der Kirche an, was den Umgang mit zurückliegenden Missbrauchsfällen durch einen früheren Pfarrer angeht.

Die heutige Weihe sei auch Ausdruck einer besonderen Verpflichtung der Kirche, Menschen mit besonderen leidvollen Erfahrungen zu helfen. Diese den Menschen zugefügten Wunden blieben auch zurück, wie die besagten Stellen auf dem Altar. »Es ist schmerzlich zu wissen, dass die Kirche ihrer Verantwortung nicht immer nachgekommen ist«, kritisierte er die Haltung der Diözese zu den Fällen des Missbrauchs in Oberharmersbach. Gerade den Menschen mit existenziellen Tiefpunkterfahrungen müsse verstärkt die Fürsorglichkeit der Kirche gelten. 




Missbrauchsprozess gegen Ex-Priester: Das seltsame Leben des Pater Thomas

Als Pater Thomas gewann er das Vertrauen einer Kirchengemeinde. Nun steht er vor Gericht, unter anderem wegen Kindesmissbrauchs. Und Gläubige fragen sich, wie sehr man sich in einem Menschen täuschen kann.

Er soll seit Mitte der Neunzigerjahre fünf Jungen insgesamt mindestens hundert Mal missbraucht und versucht haben, eine 18-Jährige zu vergewaltigen. Eine Vielzahl der vorgeworfenen Übergriffe, die in Polen, Italien, Österreich und der Schweiz sowie bei Mainz und im Landkreis Deggendorf begangen worden sein sollen, wird als schwerer sexueller Missbrauch gewertet. Dem 53-Jährigen werden auch Urkundenfälschung, Betrug und Missbrauch von Titeln vorgeworfen.

Anwältin Cornelia Gößl vertritt die Familie des zehnjährigen Jungen als Nebenkläger. Noch bevor die Anklageschrift verlesen wird, fordert sie, für das gesamte Verfahren die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Übergriffe auf den Zehnjährigen hätten diesen "stark physisch und psychisch belastet". Der Junge werde durch eine mögliche öffentliche Berichterstattung "sein Leben lang gebrandmarkt", sagt Gößl. Der Vorsitzende Richter unterbricht die Verhandlung bis Mittwoch. Dann soll klar sein, ob man unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterverhandelt.

Gößl sagt auch, sie hoffe, dass das Verfahren Aufschluss darüber gebe, wie der Täter in der örtlichen Kirchengemeinde "so gut Fuß fassen konnte". Diese Frage stellt sich tatsächlich.

Bistum Hildesheim: Nach schweren Versäumnissen und wissentlicher Inkaufnahme von Gefährdung Minderjähriger will das Bistum Hildesheim künftig früher und entschlossener auf Verdachtsfälle reagieren

Nach dem Vorwurf schwerer Versäumnisse im Umgang mit sexuellem Missbrauch will das Bistum Hildesheim künftig früher und entschlossener auf Verdachtsfälle reagieren.

Eine Mitte Oktober vorgelegte unabhängige Studie hatte dem Bistum Hildesheim jahrzehntelange schwerwiegende Versäumnisse im Umgang mit Missbrauchsfällen angelastet. Die Gefährdung von Minderjährigen sei vom Bistum demnach wissentlich in Kauf genommen worden. Selbst nach Bekanntwerden massenhaften Missbrauchs in katholischen Einrichtungen habe das Bistum im Fall eines Serientäters nur zögerlich reagiert.

Dazu erhält der bischöfliche Beraterstab zu Fragen sexuellen Missbrauchs mit der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) eine unabhängige Leitung, teilte das Bistum am Montag mit. Außerdem werden fünf externe Fachleute als Ansprechpartner in den verschiedenen Regionen des Bistums angestellt. Erarbeitet wird überdies eine neue Rahmenordnung, die alle Verfahrenswege im Umgang mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt klar regelt und für alle Einrichtungen des Bistums gültig sein wird, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Montag, 18. Dezember 2017

Bistum Trier (Freisen II) / Klosterneuburg: Unter dubiosen Umständen wurde ein Mann zum Priester geweiht, der einen Jungen missbraucht hat - trotz Suspendierung konnte er im Bistum Trier Messen halten

Er hat zugegeben, einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Trotzdem wurde er danach zum Priester geweiht. Und hat sogar Gottesdienste in Freisen gehalten. Wie das alles passieren konnte, das beschäftigt derzeit Medien in Süddeutschland und Österreich sowie die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Klosterneuburg bei Wien. 

Er lebte als Kind in Freisen, feierte dort seine Primiz und ist seit dem Jahr 2002 suspendiert. Er hatte zugegeben, in Unterfranken einen elfjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Das berichtete „Die Zeit“. Aber damit nicht genug. Wie vor wenigen Wochen bekannt wurde, soll er sich bereits 1993 im Stift Klosterneuburg bei Wien an einem jugendlichen Ministranten vergangen haben.

Vor seinem Eintritt habe sich das Stift über den jetzigen Ruhestandspfarrer im Priesterseminar in Trier erkundigt, von dort aber keine negative Auskunft erhalten, die eine Aufnahme in das Noviziat des Stiftes in Frage gestellt hätte. Nach SZ-Informationen heißt es im Gutachten aus Trier, V. sei unter Vorbehalt ins Priesterseminar aufgenommen worden. Grundlage dafür sei ein Zeugnis des Direktors des Erzbischöflichen Collegiums Marianum in Neuss, wo V. vier Jahre lang lebte. Dieses Zeugnis bescheinigte V. einen ausgeprägten Hang zum oberflächlichen Umgang mit den Dingen des Lebens. Es wurden Zweifel an dem Alter entsprechender Reife geäußert. V. verließ also 1987 das Priesterseminar in Trier, um dem Orden in Österreich beizutreten. 

Seine erste Messe, die Primiz, führte den frisch gebackenen Priester zurück nach Freisen. 1996 hielt ausgerechnet der damalige Pfarrer, über dessen Schicksal wegen Missbrauchsvorwürfen derzeit von der Glaubenskongregation im Vatikan entschieden wird (die SZ berichtete), die Primiz-Ansprache. 2006, also nach seiner Suspendierung, soll er mit dem Freisener Pfarrer in die Kirche eingezogen sein. Diesen habe er 2008 sogar im Gottesdienst vertreten. ...

Die Trierer Bistumssprecherin Judith Rupp nimmt dazu wie folgt Stellung: „Dass Herr V. 2008 einen Gottesdienst in Freisen gefeiert hat, hat das Bistum erst nach der Feier erfahren. Die Feier von weiteren Gottesdiensten im Bistum Trier ist ihm daraufhin untersagt worden.“

den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Bistum Trier / Köllerbach / Banneux: in eigener Sache - Buchfund

Anfang Juli diesen Jahres erhielt ich einen Anruf aus dem belgischen Wallfahrtsort Banneux. Ein älterer Herr gab an, das nachfolgende Buch gefunden zu haben. Da das Buch einen Zettel enthielt, auf dem meine vollständige Anschrift zu lesen war, kontaktierte er mich und bat mich darum, den Eigentümer dieses "Goldenen Buches" ausfindig zu machen. 

Der Eigentümer dieses "Goldenen Buches" kann sich also gerne an mich wenden (Claudia Adams, email-Adresse im Impressum).










"Köllerbach, September 2006 
(zur Deutschlandweihe an das Unbefleckte Herz Mariä)"





auf der Vorderseite eines innenliegenden Zettels 
meine vollständige Anschrift 



auf der Rückseite des Zettels u.a. folgende Namen:

Prof. Paul Gerhard Müller 
Pater Manfred Jöckel




Schweizer Pius-Bruder in Brüssel wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Ein Schweizer Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius X (FSSPX) aus dem Wallis wurde am 13. Dezember in Brüssel wegen sexuellen Missbrauchs eines Knaben verurteilt.

Das Berufungsgericht in Brüssel hat den Priester der traditionalistischen Priesterbruderschaft zu fünf Jahren Haft  verurteilt, drei Jahre davon unbedingt, berichtet die Agentur «Belga». Der Missbrauch an einem Knaben ereignete sich zwischen 2010 und 2011 in einem Internat der Bruderschaft in der belgischen Hauptstadt. In erster Instanz war der Angeklagte freigesprochen worden.

Die Richter in Brüssel folgten der Anklage des Generalstaatsanwalts, der auf schuldig sprach und eine fünfjährige Freiheitsstrafe forderte, einen Teil davon unbedingt. Aus Mangel an Beweisen wurde der Priester in zwei weiteren Fällen freigesprochen. Die beiden betroffenen Personen hatten keine Zivilklage beim Berufungsgericht eingereicht.

Der Priester war bereits im Wallis der Pädophilie verdächtigt worden. Er wurde 2006 von einem kirchlichen Gericht freigesprochen. Allerdings war ihm verboten worden, während zehn Jahren Kontakt zu Kindern zu haben.

den vollständigen Artikel auf "kath.ch" lesen


Bistum Trier / Klosterneuburg: nach Missbrauchsvorwürfen gegen ehemaligen Priesterseminaristen aus dem Bistum Trier: Stift Klosterneuburg beschließt Einsetzung einer Expertengruppe um Vorwürfe lückenlos aufzuklären

Hintergrund: Das Stift Klosterneuburg sieht sich mit Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall aus dem Jahr 1993 konfrontiert. Konkret wird dem Stift Klosterneuburg vorgeworfen, den Beschuldigten, einen ehemaligen Priesterseminaristen aus dem Bistum Trier, nicht der staatlichen Justiz zugeführt zu haben, über Jahre hinaus für seinen Unterhalt aufgekommen zu sein und ihn in seinem weiteren kirchlichen Karriereweg unterstützt zu haben.

„Wenn Vorwürfe gegenüber dem Stift Klosterneuburg im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch erhoben werden, dann hat das Stift die Verpflichtung, diesen lückenlos nachzugehen und diese aufzuarbeiten,“ begründet der Propst des Stiftes Klosterneuburg, Bernhard Backovsky, den heutigen Beschluss des Kapitelrates über die Einsetzung einer weisungsfreien Expertengruppe zur Aufarbeitung der in den letzten Wochen erhobenen Vorwürfe. Dabei gehe es einerseits um eine umfassende Beleuchtung des Geschehenen sowie um den Gewinn von Erkenntnissen für das zukünftige Tun des Stiftes Klosterneuburg.

Propst Bernhard Backovsky abschließend: „Als im Jahre 1993 erste Vorwürfe geäußert wurden, hat das Stift konsequent im Sinne des Betroffenen gehandelt und den Beschuldigten umgehend aus dem Kloster entfernt. Wenn es zum weiteren Umgang mit diesem Fall – wie in den Medien aufgebracht – offene Fragen gibt, stehen wir nicht an, den aufgeworfenen Fragen in aller Aufrichtigkeit nachzugehen. Wir wollen jedoch auch darüberhinausgehend bestmöglich und umfassend Klarheit schaffen, um jedenfalls für die Zukunft die richtigen Schlüsse im Sinne der Prävention ziehen zu können.“

den vollständigen Artikel auf "stift-klosterberg.at" lesen


Mittwoch, 13. Dezember 2017

Bistum Würzburg: Diözese Würzburg zeigt Ruhestandspriester wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen an


Würzburg (POW) Die Diözese Würzburg hat am Mittwoch, 13. Dezember, einen Ruhestandspriester der Diözese Würzburg bei der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen angezeigt.

Gleichzeitig informierte sie die römische Glaubenskongregation. Der Missbrauch soll sich in der ersten Hälfte der 1970er Jahre ereignet haben. Erste Hinweise auf den Missbrauch waren vom mutmaßlichen Opfer an die stellvertretende Missbrauchsbeauftragte der Diözese Würzburg, Dr. Claudia Gehring, herangetragen worden. Die Diözese Würzburg handelt damit gemäß den „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener“ im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.

zum vollständigen Artikel auf "pow.bistum-wuerzburg.de" (Pressestelle Ordinariat Würzburg).

Dienstag, 12. Dezember 2017

Bistum Trier / Kirn: neue Aufgabe für Kirner Pfarrer




Quelle: Pfarrblatt der Pfarrei Hl. Christopherus, 12/2017 "kirchen-in-kl.de"




"Das Wirken des Pfarrers sei in der Pfarrei zuletzt von vielen Konflikten überschattet gewesen. Unter anderem (!) wurde auch der Vorwurf laut, sein Umgang mit Kindern und Jugendlichen sei unangemessen."




Quelle: "Westricher Rundschau", 14.12.2017


Möge sich jeder sein eigenes Bild von dieser Inszenierung machen.  (ca)



Dienstag, 5. Dezember 2017

Bistum Trier: Nach Absprache mit Bischof Ackermann: Kirner Priester kommt Disziplinarverfahren durch Verzichtserklärung zuvor - Künftiger Einsatzort bleibt offen

Der in der Pfarreiengemeinschaft Kirn tätige Pfarrer ist seit über einem Jahr erkrankt. Offenbar kannten viele Gläubige in der Pfarreiengemeinschaft nicht die wirklichen Hintergründe, die der 52-Jährige im aktuellen Pfarrbrief nun freimütig schildert. In seinem öffentlichen Schreiben an die Gremien und Gläubigen der Pfarreiengemeinschaft ist zu lesen, es habe sich auch "körperliche Intimität mit dem Flüchtling ergeben", der Pfarrer selbst schreibt, er habe die Distanz, die seine Rolle als Priester geboten hätte, nicht gewahrt. Konkreter wird der gebürtig von der Mosel stammende Priester nicht.

In einer seinerzeit veröffentlichten Meldung der Polizei ist davon die Rede, dass bei einem tödlichen Unfall in Kirn ein 23-jähriger Fußgänger „plötzlich und unvermittelt vom rechten Gehweg aus die Fahrbahn“ betreten habe und dort von einem Auto erfasst worden sei. Der junge Mann sei schwer verletzt worden und später im Krankenhaus gestorben. - "Nach allem, was wir wissen", schreibt der Priester weiter, gebe es keinen Zusammenhang zwischen "unserem Kontakt und der Entscheidung des Mannes, sich das Leben zu nehmen". Die Gründe für den Suizid seien nach Angaben des Priesters vermutlich in der Traumatisierung des Flüchtlings zu suchen. - Belege für diese Einschätzung werden allerdings nicht genannt.

Das Bistum Trier hat nach Angaben von Sprecherin Judith Rupp im Februar „über sich verdichtende Gerüchte“ von dem Fall erfahren. Nach Gesprächen mit dem Betroffenen und der Staatsanwaltschaft hätten sich die Gerüchte bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt war laut Judith Rupp das staatsanwaltschaftliche Verfahren bereits wieder eingestellt.

Inzwischen ist nach Bistumsangaben auch das Disziplinarverfahren gegen den Priester beendet, indem er seinem Amtsverzicht zugestimmt habe. Zudem sei ihm auferlegt worden, künftig nicht mehr in der Flüchtlingsarbeit tätig zu werden, sagte Judith Rupp unserer Zeitung. 

den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen

Montag, 4. Dezember 2017

Bistum Trier: Bischof Ackermann erneut in Erklärungsnot - Syrer sollte vor seinem Suizid noch einmal vernommen werden

Der Pfarrer schreibt, dass der 23-Jährige, der sich im vergangenen Jahr das Leben genommen hatte, ein Flüchtling aus Syrien gewesen sei, der bei ihm Hilfe wegen einer schweren Traumatisierung gesucht habe. Weiter schreibt er: „Hier hat sich schließlich eine auch körperliche Intimität ergeben, die dieser Situation nicht angemessen war.“ Er habe die Distanz, die seine Rolle als Priester geboten hätte, nicht gewahrt. „Ich habe das Vertrauensverhältnis in nicht angemessener Weise ausgenutzt.“

Offenbar sah das auch der 23 Jahre alte Syrer so: „Kurz vor seiner Selbsttötung hat der Mann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen mich erstattet“, schreibt der Pfarrer. Diese habe das Verfahren jedoch kurz darauf eingestellt, weil kein Straftatbestand vorgelegen habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach bestätigte das am Montag auf Anfrage. Der 23-Jährige habe eine sehr allgemein gehaltene Anzeige wegen sexueller Aktivitäten erstattet. „Er fühlte sich wohl ausgenutzt“. Man habe ihn noch mal vernehmen wollen, dazu sei es aber nicht mehr gekommen, weil sich der Mann schon das Leben genommen hatte. „Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der Pfarrer sich in irgendeiner Form strafbar gemacht hat“, sagte der Sprecher. Weder habe der 23-Jährige von Gewalt berichtet, noch habe ein Abhängigkeitsverhältnis im strafrechtlichen Sinne bestanden: „Ein Pfarrer ist rechtlich betrachtet nicht der Betreuer seiner ganzen Gemeinde.“

Auch wenn strafrechtlich kein Abhängigkeitsverhältnis besteht: Ein Seelsorger und ein hilfesuchender Mensch sind nicht gleichberechtigt, sagt die Psychiaterin Maya Schuppli-Delpy. In ihrem Vortrag zu „Sexuellen Grenzüberschreitungen in Therapie, Pflege und Seelsorge“ heißt es, wer seelischen Beistand suche, sei „a priori in einer unterlegenen, verletzlichen und abhängigen Position“ – und auf die persönliche Integrität, die Uneigennützigkeit und die Kompetenz der hilfeleistenden Person angewiesen.

„Mit dem Bischof habe ich vereinbart, dass wir über meinen künftigen Einsatz als Priester erst gegen Ende der Therapie sprechen werden.“ Eine Sprecherin des Bistums Trier bestätigt das auf Anfrage. Es habe ein persönliches Gespräch mit dem Bischof gegeben, nach dem Ende der Therapie werde man schauen, wo der Pfarrer künftig eingesetzt werde. Die Frage, warum ein Mann, der das Vertrauensverhältnis zu einem schwer traumatisierten Mann „in nicht angemessener Weise ausgenutzt“ hat, weiter für das Bistum arbeiten darf, will sie dann lieber schriftlich gestellt bekommen. Die Antwort stand am Montagnachmittag noch aus.

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Bistum Trier: ein Jahr nach Suizid von syrischem Flüchtling - Pfarrer lässt verwirrendes Schreiben veröffentlichen, welches weitere Fragen aufwirft

Heribert B., Pfarrer der katholischen Pfarreiengemeinschaft Kirn, hat sich im Pfarrbrief an die Öffentlichkeit gewandt.  Er habe sich im letzten Jahr mit einem schwer traumatisierten Flüchtling aus Syrien eingelassen, der seine Hilfe und auch den persönlichen Kontakt zu ihm gesucht habe. Aus dem Vorfall wurde eine Tragödie: Der Mann begeht im Dezember 2016 Suizid. - Kurz nachdem er den Pfarrer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat und diese das Verfahren nicht weiter verfolgte.

"Heute möchte ich Ihnen die Hintergründe meiner Erkrankung nennen und die Konsequenzen, die sich daraus für mich ergeben.
Als vor nunmehr zwei Jahren die vielen Flüchtlinge nach Deutschland kamen, hat auch unsere Pfarreiengemeinschaft mit einer bis dahin nicht gekannten Hilfsbereitschaft reagiert. Viele haben sich in der Begleitung der geflüchteten Menschen persönlich sehr engagiert. Auch ich habe mich hier eingebracht. Nach und nach sind mir dabei immer mehr Aufgaben zugewachsen und schließlich -so kann ich es heute im Rückblick sagen -auch über den Kopf gewachsen. 
In besonderer Weise hat damals ein 23-jähriger Mann aus Syrien, der durch seine Erfahrung von Krieg und Vertreibung schwer traumatisiert war, meine Hilfe und auch den persönlichen Kontakt zu mir gesucht. Hier hat sich schließlich eine auch körperliche Intimität ergeben, die dieser Situation nicht angemessen war.
In dieser Situation habe ich die Distanz, die meine Rolle als Begleiter eines geflüchteten Menschen und auch meine Rolle als Priester geboten hätte, nicht gewahrt. Ich habe das Vertrauensverhältnis in nicht angemessener Weise ausgenutzt.
Wie manche von Ihnen vielleicht wissen, hat sich dieser Mann im Dezember vergangenen Jahres das Leben genommen. Zwar gibt es nach allem, was wir wissen, keinen direkten Zusammenhang zwischen unserem Kontakt und der Entscheidung des Mannes, sich das Leben zu nehmen; die Gründe sind vermutlich in seiner Traumatisierung zu suchen. Dessen ungeachtet belastet mich die Tatsache sehr.
Kurz vor seiner Selbsttötung hat der Mann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen mich erstattet. Diese hat das Verfahren jedoch kurz darauf eingestellt, weil kein Straftatbestand vorlag.
Dennoch bedauere und bereue ich das Vorgefallene zutiefst. Natürlich missbilligt auch unser Bischof mein Verhalten. Nach Gesprächen mit den Verantwortlichen des Bistums bin ich zu der Entscheidung gekommen, als eine Konsequenz dem Bischof meinen Verzicht auf die Pfarrstelle in der Pfarreiengemeinschaft Kirn anzubieten.
Der Bischof hat diesen Verzicht inzwischen angenommen.
Ich möchte nach vorne schauen, und deshalb werde ich meine Therapie, die ich Ende November des vergangenen Jahres begonnen habe, mit einem längeren stationären Aufenthalt in einer Klinik fortsetzen. Teil dieser Therapie ist es, das Erlebte und mein Verhalten zu reflektieren und zu bearbeiten, um eine gefestigte Handlungssicherheit für die Zukunft zu gewinnen. Ich werde kommenden Freitag, am 1. Dezember 2017, meinen zweiten stationären Klinikaufenthalt beginnen.
Mit dem Bischof habe ich vereinbart, dass wir über meinen künftigen Einsatz als Priester erst gegen Ende der Therapie sprechen werden.
Mir ist es wichtig, Sie heute in dieser Offenheit zu informieren, gerade weil ich weiß, wie viele von Ihnen in den letzten Monaten an meiner Situation Anteil genommen haben.
Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, sofern Ihnen das möglich ist, mir das Vorgefallene zu verzeihen - auch weil dadurch mein priesterliches Zeugnis verdunkelt wurde.
Für die Zukunft der Pfarreiengemeinschaft Kirn, in der ich gerne Ihr Pfarrer und Seelsorger war, und in der ich mich wohlgefühlt habe, wünsche ich allen Gottes Segen.

H. B."

Quelle: "pfarreiengemeinschaft-kirn.de"


  • "Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelte, kam aber zu dem Schluss, dass es sich um ein Verhältnis zwischen zwei erwachsenen Männern handele und weil zwischen ihnen auch kein Abhängigkeitsverhältnis bestanden habe, hätten sie die Ermittlungen gegen den Priester eingestellt." (swr.de)
  • "Pfarrer beichtet Verhältnis zu 23-jährigem Flüchtling - Kontakt endete in Tragödie"(rheinzeitung.de)
  • "Unfall in Kirn: 23-jähriger Fußgänger tödlich verletzt" (11.12.2016, rheinzeitung), " Warum der 23-Jährige unvermittelt auf die Straße trat, ist nach Angaben der Polizei noch nicht klar." (swr.de), "Verkehrsunfall mit tödlich verletztem Fußgänger" (polizei rlp)
  • "Ein Jahr später sind neue Informationen zu dem Suizid bekannt geworden: Zu finden sind sie in dem Gemeindebrief der katholischen Pfarreiengemeinschaft Kirn. Der Brief beginnt mit einem Hinweis auf die Weihnachtskollekte 2017, es folgt ein Adventsgedicht („Sehet auf, ihr, deren Blick schuldbeladen sich nicht erheben kann“), und schließlich ein persönlicher Brief des Pfarrers, der offenbar seit mehr als einem Jahr krankgeschrieben ist. Es ist eine Art Beichte, die der Mann ablegt – und mit der er auch den Verzicht auf seine Pfarrstelle erklärt." (faz.net)

Freitag, 1. Dezember 2017

Bistum Augsburg / Nördlingen: Zahl der mutmaßlich Betroffenen steigt auf fünf an

Nach den Missbrauchs-Vorwürfen gegen den bisherigen Nördlinger Stadtpfarrer haben Kirchenvertreter die Gemeinde zu einem nichtöffentlichen Gesprächsabend geladen. 

Wie berichtet, soll Paul E.  in seiner Zeit am Maristenkolleg in Mindelheim einen Jungen über mehrere Jahre immer wieder unsittlich berührt haben. Inzwischen sind dem Bistum weitere Missbrauchsfälle bekannt. Darunter ist das Opfer, das sich zunächst an die Redaktion unserer Zeitung gewandt hat. Diesen Fall, der sich in E.  Kaplanzeit ereignet haben soll, hat der Geistliche zunächst abgestritten. Generalvikar Monsignore Harald Heinrich bestätigte allerdings am Donnerstag die Vorwürfe und sagte, dass E. einen weiteren Bub in dieser Zeit sexuell missbraucht hätte. Außerdem überprüft die Staatsanwaltschaft Mindelheim im Zuge der bereits berichteten Umfeldermittlungen, ob es zwei weitere mögliche Opfer aus der Zeit am Maristenkolleg in Memmingen gibt. Diese soll  E. wohl im Gespräch mit der Missbrauchsbeautragten erwähnt haben. Insgesamt sind also bislang fünf mögliche Opfer bekannt.

Viele Gläubigen kritisierten das Bistum über die Vorgehensweise: dass der Fall E. vor dem Sonntagsgottesdienst so öffentlich gemacht worden ist, beispielsweise. Der Generalvikar entgegnete den Gläubigen, die Kirchengemeinde sollte die Nachricht als erstes vom Bischof erfahren und nicht aus der Presse. Es ginge der Kirche inzwischen „um die Wahrheit“. Er führt die Kritik aus der Bevölkerung unter anderem darauf zurück, dass allein der Begriff „sexuell missbraucht“ die Leute erschlagen hätte. „Dieses Thema klingt nie nett“, sagte er weiter.

den vollständigen Artikel auf "augsburger-allgemeine.de" lesen


  • Das Bistum ruft weitere mögliche Opfer auf, sich beim Bistum, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Memmingen zu melden. Jetzt gelte es, sowohl auf Täterseite als auch auf Opferseite die Aufarbeitung zu unterstützen. Der Gesprächsabend in Nördlingen sei ein erster Schritt dazu gewesen, so Heinrich. Ob nochmals so ein Abend stattfinden werde, stehe noch nicht fest. Von kirchlicher Seite gehe der Fall jetzt an die Glaubenskongregation. Man erwarte dann eine Weisung, wie der Bischof weiter verfahren solle. ("br.de")