Der Pfarrer schreibt, dass der 23-Jährige, der sich im vergangenen Jahr das Leben genommen hatte, ein Flüchtling aus Syrien gewesen sei, der bei ihm Hilfe wegen einer schweren Traumatisierung gesucht habe. Weiter schreibt er: „Hier hat sich schließlich eine auch körperliche Intimität ergeben, die dieser Situation nicht angemessen war.“ Er habe die Distanz, die seine Rolle als Priester geboten hätte, nicht gewahrt. „Ich habe das Vertrauensverhältnis in nicht angemessener Weise ausgenutzt.“
Offenbar sah das auch der 23 Jahre alte Syrer so: „Kurz vor seiner Selbsttötung hat der Mann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen mich erstattet“, schreibt der Pfarrer. Diese habe das Verfahren jedoch kurz darauf eingestellt, weil kein Straftatbestand vorgelegen habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach bestätigte das am Montag auf Anfrage. Der 23-Jährige habe eine sehr allgemein gehaltene Anzeige wegen sexueller Aktivitäten erstattet. „Er fühlte sich wohl ausgenutzt“. Man habe ihn noch mal vernehmen wollen, dazu sei es aber nicht mehr gekommen, weil sich der Mann schon das Leben genommen hatte. „Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der Pfarrer sich in irgendeiner Form strafbar gemacht hat“, sagte der Sprecher. Weder habe der 23-Jährige von Gewalt berichtet, noch habe ein Abhängigkeitsverhältnis im strafrechtlichen Sinne bestanden: „Ein Pfarrer ist rechtlich betrachtet nicht der Betreuer seiner ganzen Gemeinde.“
Auch wenn strafrechtlich kein Abhängigkeitsverhältnis besteht: Ein Seelsorger und ein hilfesuchender Mensch sind nicht gleichberechtigt, sagt die Psychiaterin Maya Schuppli-Delpy. In ihrem Vortrag zu „Sexuellen Grenzüberschreitungen in Therapie, Pflege und Seelsorge“ heißt es, wer seelischen Beistand suche, sei „a priori in einer unterlegenen, verletzlichen und abhängigen Position“ – und auf die persönliche Integrität, die Uneigennützigkeit und die Kompetenz der hilfeleistenden Person angewiesen.
Auch wenn strafrechtlich kein Abhängigkeitsverhältnis besteht: Ein Seelsorger und ein hilfesuchender Mensch sind nicht gleichberechtigt, sagt die Psychiaterin Maya Schuppli-Delpy. In ihrem Vortrag zu „Sexuellen Grenzüberschreitungen in Therapie, Pflege und Seelsorge“ heißt es, wer seelischen Beistand suche, sei „a priori in einer unterlegenen, verletzlichen und abhängigen Position“ – und auf die persönliche Integrität, die Uneigennützigkeit und die Kompetenz der hilfeleistenden Person angewiesen.
„Mit dem Bischof habe ich vereinbart, dass wir über meinen künftigen Einsatz als Priester erst gegen Ende der Therapie sprechen werden.“ Eine Sprecherin des Bistums Trier bestätigt das auf Anfrage. Es habe ein persönliches Gespräch mit dem Bischof gegeben, nach dem Ende der Therapie werde man schauen, wo der Pfarrer künftig eingesetzt werde. Die Frage, warum ein Mann, der das Vertrauensverhältnis zu einem schwer traumatisierten Mann „in nicht angemessener Weise ausgenutzt“ hat, weiter für das Bistum arbeiten darf, will sie dann lieber schriftlich gestellt bekommen. Die Antwort stand am Montagnachmittag noch aus.