Mittwoch, 27. September 2023

 

„Die Trierer Clique in der Deutschen Bischofskonferenz versucht bis heute alles, dass erst nach Dienstende von Marx seine Zeit als Bischof von Trier in Sachen Missbrauch wirklich aufgearbeitet wird.“

 

Thomas Schüller Kirchenrechtler



(Quelle: "domradio.de")

Donnerstag, 21. September 2023

Bistum Trier : Causa Dillinger: Betroffene von Edmund Dillinger werden weiterhin gebeten, sich zu melden

  • Schwierige Ausgangslage im Fall Dillinger: 7.000 Fotos aus dem Nachlass Dillingers sind von der saarländischen Polizei vernichtet worden, außerdem fünf Aktenordner, eine ganze Serie von Terminkalendern, in denen Dillinger minutiös alles notiert hatte, einschließlich Flugdaten. Das hätte uns sehr viel weitergeholfen, um an Leute heranzukommen, sagt Ingo Hromada.
  • Dillinger fällt als Priester und Religionslehrer in Hermeskeil erstmals auf: Im Juli 1965 kam Edmund Dillinger als Kaplan in die Pfarrei St. Peter in Bitburg. Ab August unterrichtete er katholische Religion am Neusprachlichen Gymnasium in Hermeskeil. Er war in dieser Zeit auch in der Pfarrgemeinde St. Martin in Hermeskeil im Einsatz. In dieser Zeit fiel Dillinger zum ersten Mal wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs auf. 1970 wurde er beurlaubt, er ging zum Studium nach Köln. Weitere Konsequenzen gab es für den Priester nicht. Das Bistum Trier entzog ihm erst 2012 das Recht, Messen zu lesen.
  • Schwierige Suche nach Opfern Dillingers: Schon zu Beginn ihrer Mission riefen Jürgen Brauer und Ingo Hromada mögliche Missbrauchsopfer Dillingers dazu auf, sich zu melden. Mit drei Betroffenen konnten sie bis heute sprechen.
  • Verein Missbrauchsopfer im Bistum Trier bleibt skeptisch: Mitte Mai gab es ein Treffen der beiden Staatsanwälte mit dem Verein "MissBit", Missbrauchsopfer im Bistum Trier. So hofften sie, mit weiteren möglichen Opfern Dillingers sprechen zu können. Die kennt der Verein eigenen Angaben nach. Doch Vertreter von MissBit reagierten reserviert, äußerten Vorbehalte gegenüber dem Projekt und Zweifel an der Unabhängigkeit der Studie. Für "MissBit" gebe es Bedingungen, sollte der Verein mit dem Projekt zusammenarbeiten. "Unsere Priorität ist es, die Betroffenen zu schützen. Da müssen Bedingungen erfüllt sein, um danach vertrauensvoll miteinander zu arbeiten, das ist nicht gelungen.", sagte Schell.
  • Projekt sucht weiter nach Betroffenen: Das Projekt zum Aufarbeiten des Falls Dillinger hofft weiter, dass sich Missbrauchsopfer bei ihnen melden und mit ihnen reden. Die beiden Staatsanwälte im Ruhestand haben 25 Namen von afrikanischen Stipendiaten herausfinden können und versuchen, mit ihnen in Kontakt zu treten. auch Opfer Dillingers aus Bitburg, Hermeskeil, Saarlouis, der Region Köln und Fulda wären der Schlüssel, um in dem Projekt weiterzukommen, sagen sie.
  • Viele Interviews mit Zeugen aus Dillingers Zeit als Religionslehrer geführt: Brauer und Hromada haben inzwischen 25 Interviews mit Menschen geführt, die Edmund Dillinger kannten, vor allem aus seiner Zeit am Max-Planck-Gymnasium Saarlouis, wo er von 1979 bis 1999 Religionslehrer war. Drei Befragte sagten, sie hätten sexuelle Übergriffe Dillingers auf andere beobachtet. Über Dillingers Verhalten wurde viel geredet, Gerüchte wurden verbreitet und verfestigten sich. Doch ganz konkrete Informationen für die Studie kamen bei den Befragungen von Zeitzeugen kaum heraus.
  • Mehr als 4.000 Fotos ausgewertet: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat dem Projekt zum Fall Dillinger schon Akteneinsicht gewährt. Dabei ging es um Material, das der Neffe des verstorbenen Priesters an sich genommen hatte. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft Mainz wurden 4.385 Fotos ausgewertet, Dias und Papierfotos. Keines der Fotos enthalte kinderpornografische Darstellungen. 10 Fotos zeigten strafrechtlich relevante jugendpornografische Darstellungen, 12 weitere Fotos hätten Motive, die sich im Grenzbereich zur Jugendpornografie befänden.
  • Hatte Dillinger Zimmer und Dusche mit jungem Afrikaner geteilt? Anfang der 1970er Jahre gründete Edmund Dillinger nach einer Reise nach Kamerun ein Afrika-Hilfswerk. Es stand im Zusammenhang mit dem Cartellverband katholischer deutscher Studentenverbindungen, deren Seelsorger Dillinger war. Das Hilfswerk finanzierte auch Stipendien für afrikanische Auszubildende und Studenten, die Dillinger teilweise auch in seinem Haus in Friedrichsthal im Saarland unterbrachte. Ein Informant sagte den Machern der Studie, Dillinger sei 1986 bei einer Reise nach Rom in Begleitung eines jungen Mannes aus Afrika gewesen, mit dem er ein Zimmer geteilt und mit dem er gleichzeitig die Dusche genutzt hätte.
  • Dillinger soll auf Afrikareise einen anderen Namen benutzt haben: Ein Zeitzeuge berichtete für die Studie von einer von Dillinger geleiteten Reise nach Kamerun 1986. Dillinger habe während der zwei Wochen darauf bestanden, mit dem Pseudonym Eric Delay angesprochen zu werden. Die Mitreisenden hätten ihn außerdem als ihren Vater bezeichnen sollen, weil das in Afrika erforderlich sei und so sein müsse. Der Zeitzeuge vermutete, Dillinger habe sich in Afrika Freiräume verschaffen und nicht als Priester erkannt werden wollen.
  • Schwierige Suche nach Opfern sexuellen Missbrauchs Dillingers in Afrika: Mögliche Opfer Dillingers in Afrika zu finden, sei schwierig. Er hatte viele Reisen unternommen. Aber weil die Terminkalender von der saarländischen Polizei verbrannt wurden, sei es kompliziert die genauen Daten nachzuvollziehen, so die Ermittler. In vielen afrikanischen Ländern ist Homosexualität gesellschaftlich geächtet und wird noch immer strafrechtlich verfolgt. Mögliche Opfer Dillingers, die sich jetzt melden, gehen also ein hohes Risiko ein, was viele abschrecken dürfte. Über Kontakte ehemaliger Studenten aus Kamerun und den Verein Partnerschaft Rheinland-Pfalz-Ruanda versuchen Brauer und Hromada, weiter zu kommen.
  • Was noch getan werden soll: Der erste Zwischenbericht der Studie zum Fall Dillinger ist mehr eine Art Rechenschaftsbericht. 40 digitale Fallakten sind bisher angelegt. Bei vielen Behörden wurde Akteneinsicht beantragt. Informationen mit der Universität Trier und der dort laufenden historischen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier wurden ausgetauscht. Auch Medienberichte zum Fall Dillinger wurden ausgewertet. Die Auswertung vieler Akten steht noch aus, unter anderem die Akten der Staatsanwaltschaft Trier bezüglich der Anzeige des Bistums Trier gegen Dillinger aus dem Jahr 2012.
  • Bewertung der Ergebnisse erst im Abschlussbericht: Jürgen Brauer und Ingo Hromada machen deutlich, ihr Zwischenbericht biete noch keine Analyse oder Bewertung des Falls Dillinger oder des Umgangs des Bistums Trier mit Missbrauchsfällen. Sie legen in ihrem ersten Zwischenbericht offen, was sie bisher unternommen haben, um Licht in den Fall Dillinger zu bringen. Viel Arbeit stehe aber noch aus. Das Projekt ist auf neun Monate angelegt. Ein weiterer Zwischenbericht ist in drei Monaten geplant. Eine Bewertung der Erkenntnisse soll es erst im Abschlussbericht geben.
  • Zeitzeugen und Missbrauchsopfer von Dillinger weiter gesucht: Was im Wesentlichen für die Studie zum Fall Dillinger noch fehlt sind weitere Menschen, die von sexuellem Missbrauch durch den Priester betroffen sind. Auch nach dem Veröffentlichen ihres Zwischenberichts haben Brauer und Hromada die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, dass sie Vertrauen bekommen. (Quelle: "swr.de")

Bistum Trier: Causa Dillinger: "Warum lügt ihr immer weiter?“- Der Versuch einer Chronologie im Fall Dillinger

 „Warum lügt ihr immer weiter?“ - Der Versuch einer Chronologie im Fall Dillinger

Der Zwischenbericht zur Aufarbeitung des Falles Edmund Dillinger gibt tiefe Einblicke: Der Geistliche war von 1964 bis 2018 immer wieder auffällig. Es wurden Gespräche geführt, Dekrete erlassen und Akten im Geheimarchiv der Kirche verwahrt. Die Redaktion hat versucht, aus den ihr vorliegenden Unterlagen die Vorfälle chronologisch zu rekonstruieren. 

Die Chronik beginnt 1964, als Dillinger als Kaplan in Saarlouis auffällig wird. Ein Pfarrer berichtet von zweifelhaften "Berührungen" Dillingers an Schülern. Im Oktober 1964 berichtet habe dann, ein 14jähriger "italienischer Junge" nachts Dillingers Haus verlassen. Dillinger bestritt damals das Alter des Jungen und gibt an, der nächtliche Besuch habe einem "sprachlichen Austausch" gedient. "Der Junge" war trotz aller Nachforschungen nicht mehr auffindbar.

1970 vergeht sich Edmund Dillinger dann einem damals 15jährigen Schüler auf einer Wallfahrt nach Rom. Ein mitreisender Theologiestudent hatte den Vorfall kirchenintern gemeldet, worauf Dillinger von seiner Tätigkeit als Lehrer am Gymnasium in Hermes beurlaubt und nach Opladen im Bistum Köln versetzt wurde.(die vollständige Chronik auf "rheinz-zeitung.de" lesen)

Mittwoch, 20. September 2023

Bistum Trier: Causa Dillinger - Kommission stellte ersten Zwischenbericht vor

25 Interviews, davon drei mit mutmaßlichen Opfern: Im Fall des Priesters Dillinger gibt es einen ersten Zwischenbericht. 

Bei der Aufarbeitungskommission im Bistum Trier haben sich bislang drei mutmaßliche Missbrauchsopfer des katholischen Priesters Edmund Dillinger gemeldet. Diese hätten von »persönlich erlebten unangemessenen, sexuell motivierten Verhaltensweisen berichtet«, heißt es im ersten Zwischenbericht von Justizexperten zur Causa Dillinger, der nun in Trier vorgestellt wurde. Die meisten der bisher 25 befragten Zeitzeugen seien nicht selbst Opfer gewesen.

»Wir lassen keine Gelegenheit aus, bei Betroffenen für eine Kontaktaufnahme zu werben«, teilten der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vizechef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, als Autoren des Berichts mit. Ein Ziel des Projekts sei, mögliche Betroffene zu identifizieren, auch damit diese ihnen zustehende Leistungen zur Anerkennung ihres Leids erhielten. »Eine proaktive Kontaktaufnahme« mit möglichen Opfern verbiete sich aber, »weil damit die Gefahr einer Retraumatisierung« verbunden sein könnte.

Einzelne Zeitzeugen hätten davon berichtet, sexuelle Übergriffe auf andere beobachtet oder von Dritten hiervon erfahren zu haben. Die Erlebnisse der Befragten betreffen die Zeit ab dem Beginn seines Dienstes in der Kirche 1961 als Kaplan in Saarbrücken bis zu einem Vorfall, der sich 2018 in Fulda ereignet habe.

Der erste Zwischenbericht umfasse weder abschließende Ergebnisse noch Bewertungen, sondern er beschreibe die Arbeit des Projekts und gebe einen Überblick über erste Schritte, teilten Brauer und Hromada mit. Finale Ergebnisse werde es im Abschlussbericht geben.

Die Juristen hätten bisher Einblick genommen in die Akten der Staatsanwaltschaft Mainz, sagte Brauer. Dazu gehörten 236 Diapositive, 13 Papierfotos und Datenträger. Die Behauptung, das Bildmaterial belege vielfachen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen habe keine Bestätigung gefunden. Die Einsichtnahme in die Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken stehe noch aus.

Der zweite Zwischenbericht wurde für November angekündigt. (den vollständigen Bericht auf "spiegel.de" lesen)

Bistum Trier: Causa Dillinger: Kommission stellt heute ersten Zwischenbericht im Missbrauchsfall Dillinger vor

Die Aufarbeitungskommission im Bistum Trier stellt am heutigen Mittwoch (14.30 Uhr) den ersten Zwischenbericht zum Fall des unter Missbrauchsverdacht stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger vor. Den Bericht haben der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, in einem eigenen Projekt für die Kommission erstellt.

Der frühere Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht im Verdacht, ab den 1970er Jahren über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Viele Bilder waren auf Reisen entstanden, darunter in Afrika.

Ein zweiter Zwischenbericht ist für den 22. November angekündigt, zum Abschluss der Untersuchung soll ein umfassender Bericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier folgen. Der Justizexperte Hromada hatte Anfang August gesagt, der erste Bericht werde „eine Zusammenstellung sein, was wir bisher gemacht haben und was wir vorhaben“.

Großteil der Asservate von Staatsanwaltschaft vernichtet

Seit Mitte Juli läuft bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Ziel ist es, Zeugen zu finden, die Angaben zu etwaigen noch lebenden Tätern und noch nicht verjährten Straftaten in dem Komplex machen können.

Der Fall hatte auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil ein Großteil der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters bereits vernichtet wurde und somit auch der Unabhängigen Kommission nicht mehr zur Verfügung steht. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sichergestelltes Material am 5. Juli verbrennen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter gesehen hatte. Für die Vernichtung des Materials entschuldigte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (dpa)


Mittwoch, 6. September 2023

Bistum Trier: "Niederlage auf ganzer Linie" - Ein Kommentar

Respekt- und stillos

Das nennt man wohl eine Niederlage auf ganzer Linie: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat den Schmerzensgeldprozess gegen eine jahrelang von einem katholischen Priester missbrauchte Bistumsangestellte verloren. Die vom Arbeitsgericht verhängten 20.000 Euro werden dem Bischof nicht wehtun. 

Für die Schmerzensgeldverhandlung vor dem Trierer Arbeitsgericht hatte die Vorsitzende Richterin schon vor Monaten das persönliche Erscheinen Ackermanns angeordnet. Dass der Bischof dann doch nicht persönlich erschien, mag zwar formaljuristisch in Ordnung sein. Stil- und respektlos ist es aber dennoch.

Das Trierer Kirchenoberhaupt hätte die Möglichkeit gehabt, sich noch einmal bei dem Opfer ausdrücklich für sein Fehlverhalten zu entschuldigen. Karin Weißenfels war da – obwohl die Anwesenheit der traumatisierten Frau nicht gefordert war.

Deutliches Symbol von Ackermann

Dass der Trierer Bischof sich hinterm Dom versteckte, statt den für ihn mit Sicherheit nicht angenehmen Gang zum wenige Hundert Meter entfernten Gericht zu wählen, ist ein deutliches Symbol: Da stiehlt sich jemand aus seiner Verantwortung. Eines hat Stephan Ackermann damit auf jeden Fall erreicht: Die Abwendung vieler Gläubiger von der katholischen Kirche wird dieses Verhalten des Bischofs noch beflügeln.  (den vollständigen Kommentar von R. Seydewitz auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)


Bistum Trier: "Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, die Verantwortung für sein Fehlverhalten zu übernehmen"

Nach der Urteilsverkündung

Ackermann ist nicht bereit, die Verantwortung für sein Fehlverhalten zu übernehmen

Anwalt von Weißenfels: "Bischof übernimmt keine Verantwortung"

Bei der Klägerin kam es trotzdem nicht gut an, dass der Bischof sich dem Verfahren nicht stellte, sagte ihre Anwalt Oliver Stegmann: "Ich hätte erwartet, dass er kommt, weil es eben ein Zeichen gesetzt hätte gegenüber der Klägerin, die seit Jahren dafür kämpft, dass das ihr widerfahrene Unrecht aufgearbeitet wird." Das Verhalten des Bischofs zeige, dass er nicht bereit sei, die Verantwortung für sein Fehlverhalten zu übernehmen.

Reine Machtdemonstration

Ähnlich sieht es Hermann Schell, Vorstandsmitglied der Opferinitiative MissBit, der den Prozess verfolgt hat: "Der Bischof wollte seine Macht demonstrieren und das ist gründlich in die Hose gegangen, jetzt ist das Urteil da."

Gewisse Genugtuung für die Klägerin

Dieses Urteil wertet Oliver Stegmann als Erfolg: "Ich bin natürlich sehr zufrieden mit der Entscheidung. Die Klägerin hat voll obsiegt. Und das Urteil verschafft ihr eine gewisse Genugtuung." (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Bistum Trier: Trierer Bischof Stephan Ackermann verliert Klage und muss Schmerzensgeld zahlen

Der Trierer Bischof muss an eine Bistumsangestellte 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat am Mittwoch das Trierer Arbeitsgericht entschieden. Die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekanntgewordenen Frau war von einem katholischen Priester geschwängert und später zur Abtreibung gedrängt worden. Karin Weißenfels ist dadurch schwer traumatisiert. Weil Bischof Stephan Ackermann in einer Diskussionsrunde ihren Klarnamen genannt hatte, wurde Weißenfels nach eigenen Angaben retraumatisiert. Ackermann hatte sich dafür später entschuldigt. Die Klägerseite hatte 20.000 Euro Schmerzensgeld vom Bischof gefordert. Eigentlich sollte Stephan Ackermann in der Verhandlung persönlich erscheinen. Er ließ sich aber durch einen Justiziar vertreten. Es sei „verantwortungslos, dass der Bischof nicht selbst erschienen ist“, sagte einer der beiden Anwälte der Klägerin nach der Urteilsverkündung. Ob der Bischof das Urteil akzeptiert, war zunächst noch unklar. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Bistum Trier: Bischof Ackermann erscheint nicht vor Gericht - Hintergründe unklar

Schmerzensgeld-Prozess startet ohne Bischof Ackermann

Triers Bischof Stephan Ackermann ist heute in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht persönlich vor Gericht erschienen.

Die Anwälte des Bischofs teilten am Morgen zu Prozessbeginn mit, dass sie ihren Mandanten vertreten werden. Eine Vollmacht Ackermann sei dafür ausreichend. Warum der Bischof dem Verfahren offenbar fernbleiben wird, wurde nicht mitgeteilt.

Bei dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht geht es um den Fall "Karin Weißenfels".  (Quelle: "swr.de")

Dienstag, 5. September 2023

Bistum Trier: Nachdem der ehemalige Trierer Generalvikar und heutiger Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, u.a. von einer "Schuldverwicklung" in der Causa Weißenfels sprach - musste auch Bätzing eine Unterlassungserklärung in der Causa Weißenfels unterschreiben






Nicht nur der ehemalige Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Ackermann, sondern auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Damit darf er bestimmte Aussagen nicht wiederholen.

Im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe aus dem Bistum Trier hat auch der Limburger Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Bätzing darf demnach bestimmte Aussagen über den Fall der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau nicht wiederholen. Das geht aus der von Bätzing unterzeichneten Erklärung von November 2022 hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Zuerst hatte der Deutschlandfunk am Dienstag über den Vorgang berichtet. Ein Sprecher der Bischofskonferenz teilte auf Anfrage mit, Bischof Bätzing werde sich zu dem Fall nicht äußern.

Bätzing verpflichtet sich in der Erklärung, im Fall Weißenfels unter anderem nicht mehr von einer "Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen" und einer "Schuldverwicklung" zu sprechen. Diese Formulierungen legten eine normale Beziehung und eine Mitschuld von Weißenfels nahe, gingen nicht auf den sexuellen Missbrauch ein und seien verharmlosend, heißt es in einem Schreiben von Weißenfels' Anwalt an den Bischof. Weiter geht es um eine Aussage zu Bätzings Umgang mit dem Fall und sein Wissen darüber. Bätzing war von 2012 bis 2016 Chef der Bistumsverwaltung in Trier, bevor er Bischof von Limburg wurde. Die entsprechenden Aussagen stammen aus einer Pressekonferenz im Frühjahr 2021. (den vollständigen Artikel auf "katholisch.de" lesen)

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Bistum Trier: Causa Karin Weißenfels - Das Versagen der Bischöfe


Kardinal Reinhard Marx, ehemaliger Bischof von Trier  und sein Nachfolger , Stephan Ackermann, Bischof von Trier und ehemals Missbrauchsbeauftrager der DBK  (picture alliance/dpa/ Arne Dedert) / Quelle: Deutschlandfunk.de


"Ich möchte wissen, warum die beiden Priester vom ehemaligen Trierer Bischof Reinhard Marx nur ein bisschen und von seinem Nachfolger, Stefan Ackermann, gar nicht bestraft wurden.


Ich möchte wissen, warum die römisch-katholische Kirche Abtreibung verdammt, aber bis heute jene Kleriker schütz, die ihr zur Abtreibung geraten haben."

"Mit der Nennung meines Klarnamens hat Bischof Ackermann mich zutiefst verletzt. Weil er mich damit meinen Berufskollegen/Innen schutzlos ausgesetzt und mir damit mein Recht auf Selbstbestimmung genommen hat. Durch die Offenlegung meines Namens hat er mir irreversiblen Schaden zugefügt, da ich nun bei jeder Begegnung mit Kolleg/innen befürchten muss, dass diesen meine veröffentlichte Leidensgeschichte bekannt ist."

- Karin Weißenfels -



"Der Fall Karin Weißenfels steht paradigmatisch für einen schlimmen Umgang der katholischen Kirche mit dem noch gar nicht erforschten und bekanntgewordenen Feld der sexuellen und auch seelischen Gewalt an pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das scheuen die Bischöfe wie der Teufel das Weihwasser, dass das öffentlich wird. Und es zeigt auch noch einmal die Frauenfeindlichkeit."

- Prof. Dr. Thomas Schüller, Institut für kanonisches Kirchenrecht, Münster - 



Quelle: deutschlandfunk.de  (ab Minute 09.00)



Bistum Trier: Klage gegen Trierer Bischof Ackermann - Gerichtstermin am folgenden Mittwoch

Das juristische Tauziehen zwischen dem Trierer Bischof Stephan Ackermann und einer Mitarbeiterin des Bistums geht in die nächste Runde.

Weil ein Vergleich bislang nicht zustande kam, treffen sich die beiden Streitparteien nun am Mittwoch erneut vor dem Trierer Arbeitsgericht.

In dem Verfahren geht es um die Schmerzensgeldklage einer wegen Missbrauchs traumatisierten Angestellten des Bistums. Die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretende Frau fordert vom Trierer Bischof 20.000 Euro Schmerzensgeld. Der Grund: Stephan Ackermann hatte vor einiger Zeit in einer Diskussion den Klarnamen der einst von einem katholischen Priester geschwängerten und später von Geistlichen zur Abtreibung gedrängten Frau genannt. Ackermann entschuldigte sich dafür zwar öffentlich und gab auch eine Unterlassungserklärung ab. Aber Karin Weißenfels will von ihm Schmerzensgeld haben, weil durch die Namensnennung die traumatischen Erlebnisse von einst wieder hochgekommen seien.

Ein sogenannter Gütetermin im März war gescheitert. Damals hatte der Anwalt des Bischofs, der Kölner Jurist Christoph Legerlotz, schwere Vorwürfe gegen Karin Weißenfels erhoben. Die Attacken von Weißenfels seien auch für den Trierer Bischof ein Trauma. Die Behauptungen seien „das Schlimmste, was man einem Bischof vorwerfen“ könne. Später hieß es, die Äußerungen seien so nicht gemacht worden; der Bischof sei auch nicht traumatisiert.

Wegen der Nennung des Klarnamens von Karin Weißenfels wurden der Trierer Bischof und die Bistumsleitung übrigens erst unlängst vom katholischen Datenschutzzentrum in Frankfurt zum „Nachsitzen“ verdonnert. Sie müssen an einer Schulung „zu datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ teilnehmen. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Montag, 4. September 2023

Bistum Trier: Erster Zwischenbericht in Causa Dillinger fertig

Die Untersuchung im Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger kommt voran. Der erste Zwischenbericht von zwei Justizexperten für die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier sei fertig, sagte der Vorsitzende der Kommission, Gerhard Robbers, der Deutschen Presse-Agentur in Trier. Der genaue Termin der Veröffentlichung stehe noch nicht fest. Robbers rechnete aber mit «einem baldigen Termin».

Der frühere Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht in Verdacht, ab den 1970er Jahren über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters, Steffen Dillinger, hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen.

Die Aufarbeitung der Justizexperten in dem Fall geht unterdessen weiter. Der beteiligte frühere Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer sagte, die Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Mainz dauere noch an. Dazu gehören Fotos und Unterlagen, die der Neffe ursprünglich bei den Ermittlungsbehörden in Mainz abgeliefert hatte. Zehn Bilder waren als strafrechtlich relevante jugendpornografische Fotos eingestuft wurden, bei zwölf Bildern war es nicht eindeutig.

Zudem werde Brauer im Laufe des Septembers Einsicht in die Akten bei der Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft bekommen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit. Brauer sagte, er habe Termine zur Einsicht für Mitte September angesprochen. Er und der frühere Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada sind mit dem Auswerteprojekt für die Aufarbeitungskommission betraut.

Die Einsicht in die Unterlagen in Saarbrücken wird allerdings nur noch begrenzt möglich sein. Denn den Großteil der Asservate aus dem Nachlass des Ex-Priesters gibt es nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte sichergestelltes Material aus dessen Haus am 5. Juli verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter gesehen hatte.

Für die Vernichtung des Materials hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost entschuldigt. Es sei ein Fehler gewesen, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte. Brauer hatte die Vernichtung als «schweren Schlag für die Aufarbeitung» bezeichnet. Man hatte sich «wichtige Ansätze für weitere Recherchen insbesondere nach Betroffenen erhofft». Auch beim Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) war das Entsetzen groß.

Seit Mitte Juli läuft bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Ziel ist es, Zeugen zu finden, die Angaben zu etwaigen noch lebenden Tätern und noch nicht verjährten Straftaten in dem Komplex machen können. Wie ist der Stand? «Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten können gegenwärtig nicht mitgeteilt werden», sagte der Sprecher. (dpa)