Dienstag, 23. Oktober 2018

Bistum Trier: Die erschütternde Ignoranz des Bischofs - ein Kommentar

Während Bischöfe aus anderen Bistümern ihr eigenes Versagen oder zumindest das ihrer Vorgänger einräumen,  während im Bistum Hamburg ein Beirat aus Betroffenen hinzugezogen wird, der Wissenschaftler mit der Untersuchung der Vorfälle beauftragen und begleiten soll, während der Hildesheimer Bischof sich dafür ausspricht, dass Akten auch für Externe geöffnet werden sollen, während der Freiburger Bischof angibt, Gespräche mit Betroffenen suchen zu wollen, während der Bamberger Bischof nach der MHG-Studie berichtet, dass sich weitere Betroffene gemeldet haben, deren Fälle bisher nicht aktenkundig waren, während das Bistum Berlin öffentlich Betroffene dazu aufruft, sich zu melden,  sendet der Missbrauchsbeauftragte, Bischof Ackermann in seinem eigenen Bistum selbst ein folgenschweres und katastrophales Signal an die Betroffenen: "Betroffene unerwünscht!" - Hinweise auf weitere Betroffene und Täter? Ebenso unerwünscht. 

"Die Betroffenen müssen sich schon selber melden" heißt es weiterhin seitens des Generalvikariates in Trier.  So war es bereits vor der MHG-Studie, so ist es auch nachweislich danach. Nur ein Beispiel, wie das Bistum Trier mit Hinweisen über weitere Betroffene und mutmaßlichen Tätern umgeht:  So informierte ich vor einiger Zeit das Generalvikariat darüber, dass es ernstzunehmende   Hinweise auf ein weiteres Opfer und einen weiteren mutmaßlichen Täter im Bistum Trier gäbe.  Daraufhin wurde mir in aller Deutlichkeit mitgeteilt, dass man Hinweisen erst nachginge,  wenn sich ein Betroffener selber beim Bistum Trier melden würde. Überraschenderweise wandte sich  innerhalb weniger Tage der Bruder des mutmaßlichen Täters schriftlich  an mich und gab an, vom Bistum Trier über meine Hinweise informiert worden zu sein. Es folgte eine Klageandrohung seitens des Bruders mir gegenüber.  Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Opfer um das einzige Opfer handelt, ist recht gering. Ob die Akte dieses Priesters auch zu denen gehörte, die in die MHG-Studie einflossen , bleibt offen. -  Und die Signalwirkung? Verheerend! - Jegliche Hinweise, die dazu beitragen können, die Wahrheit ans Licht zu bringen, waren und bleiben -  offensichtlich auch weiterhin -  unerwünscht.  Hinweise können demnach noch so plausibel und glaubwürdig sein.   Dass es verständliche und nachvollziehbare Gründe dafür gibt,  dass Betroffene sich nicht an die Kirche wenden, das sollte inzwischen auch schon bis zum Missbrauchsbeauftragten der DBK, Bischof Stephan Ackermann, vorgedrungen sein. - Sollte man meinen. 

Der Missbrauchsbeauftragte der DBK, Bischof Ackermann selbst,  sucht allerdings keinen Kontakt zu Betroffenen. Auch bietet er keine Gespräche an. Er ruft auch nicht dazu auf, dass Betroffene sich weiterhin melden sollen. Ganz zu schweigen von dem Versprechen einer zukünftigen Einbindung der Betroffenen. Ackermann sagte bis heute nicht: "Ich habe nichts zu verbergen".  Ackermann bot auch keine externe Untersuchung in seinem Bistum an. Im Gegenteil: Nach der MHG-Studie tauchten weitere Fragen und Ungereimtheiten auf, auf die es bis heute keine Antworten gibt. 

Stattdessen verirrt Ackermann sich nun in einem neuen "Projekt". Kirchenintern - versteht sich. Als scheine er davor zu fliehen, sich seiner eigenen Verantwortung zu stellen.  Es fällt auf, dass Ackermann lediglich  auf der Suche nach Erklärungen ist, die auch sein dürfen. Was nicht sein darf und was nicht sein durfte - wird Ackermann auch nicht erklären dürfen.  Dazu gehört auch, dass Ackermann, der stets im übermächtigen Schatten seines Vorgängers steht,  vermutlich niemals den ehemaligen Bischof von Trier und heutigen DBK-Vorsitzenden Kardinal Marx belasten und zur Verantwortung ziehen dürfte. Zudem würden die Konsequenzen, die Ackermann gegenüber Marx einfordern müsste, auch Ackermann selbst betreffen. Doch dazu fehlt Ackermann Rückgrat. - Und Mut.

Dabei läge nichts näher, als die Antwort auf die Frage,  wie das alles hatte geschehen können,  in seinem eigenen Bistum zu suchen. Bei seinen Vorgängern, also unter anderem auch bei Kardinal Marx - und bei sich selbst. Gerade in seinem eigenen Bistum dürfte Ackermann die meisten Antworten finden. Exemplarisch und stellvertretend für alle anderen Bistümer. Die Forderung, die inzwischen seit acht Jahren  auf dem Tisch liegt, lautet: Zuhören. Hinschauen statt wegschauen. Eingestehen. Verantwortung für das eigene Versagen übernehmen und Konsequenzen ziehen. Und: Handeln statt leerer Worte. 

Es ist  auffallend, mit welcher Krampfhaftigkeit Ackermann versucht, Schuldige und Verantwortliche  zu suchen, die es offiziell gar nicht geben darf. Und mit welcher ebenso großer Krampfhaftigkeit er sich dagegen  wehrt, selbst einer von denen zu sein, die sich ihrer Verantwortung stellen und endlich Konsequenzen ziehen müssen. Auffallend, wie Ackermann immer weitere Studien und Projekte inszeniert und konstruiert,  die Antworten darauf geben sollen, wie das alles geschehen konnte. Aber auch hier gelten kirchliche Prioritäten:  Es gilt, nur das preiszugeben, was sich nicht vermeiden lässt. Die Kirche behält die Kontrolle. Verantwortlichkeiten bleiben verborgen, dürfen nicht nachvollziehbar sein.  Eine Rekonstruktion? Schier unmöglich. -   Auffallend, wie Ackermann sich immer weiter verrennt. Nur, um nicht mit der Problematik im eigenen Bistum konfrontiert zu werden. Nur nicht den Kontakt zu Betroffenen suchen und denjenigen zuhören, die den Mut aufbrachten, ihr Schweigen zu brechen - und offensichtlich erneut zum Schweigen gebracht werden sollen.  Nur keinen externen Profis einen Blick in die Originalakten eingestehen. - Es ist allzu offensichtlich, dass es im Bistum Trier noch sehr viel zu verbergen gilt.

Man müsste dem Missbrauchsbeauftragten der DBK,  Bischof Ackermann, endlich  einen Spiegel vorhalten.  Vermutlich wäre der Anblick für Ackermann erst einmal  schwer zu ertragen. Und auch schmerzhaft. Aber möglicherweise auch wachrüttelnd.  - Der Schaden, den Ackermann mit seiner Ignoranz - nicht nur den Betroffenen gegenüber - anrichtet, ist enorm.  - Vermutlich wird er aber in spätestens  acht Jahren erneut vor der Presse stehen und abermals mit seiner typischen Runzelfalte-auf-der-Stirn-Mimik "bedauern",  was er bereits 2010 "bedauerte": "Wir haben Fehler gemacht. Wir hätten uns mehr um die Opfer kümmern und sie in den Vordergrund stellen müssen. "  - Denn darin ist er tatsächlich Profi. 

Claudia Adams

Montag, 22. Oktober 2018

Bischof Ackermann: neues Projekt

Kirchenkrise: Neues Projekt soll "institutionelles Versagen" der Bistümer aufarbeiten

Wie geht es weiter in der Kirchenkrise in Deutschland? Der DBK-Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann sowie der DBK-Sekretär und Jesuitenpater Hans Langendörfer „berieten mit den Generalvikaren der 27 Bistümer über die Erklärung der Bischöfe zu den Ergebnissen der Studie“, so die Pressemitteilung.

Im Zentrum standen Konsequenzen der Beratungen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz aus der Missbrauchsstudie. Diese ist auf scharfe Kritik von medizinischen Experten, ehemaligen Opfern und Politikern gestoßen, wie CNA Deutsch berichtete. Kritiker bemängeln, dass weiter völlig unklar ist, ob und wie die eigentlichen Gründe für sündhaftes Verhalten durch Bischöfe und Priester in Deutschland angepackt werden: Sexuelles Fehlverhalten, Missbrauch und systematische Vertuschung haben zudem noch zu keinem einzigen Rücktritt durch einen deutschen Verantwortlichen geführt.

Quelle: vaticanhistory.de, dbk.de


Nachtrag: Prälat Dr. Günter Assenmacher (66) ist Offizial des Erzbistums Köln und leitet das kirchliche Gericht. Bei seinem Besuch in der Redaktion sprach er u.a. über die Schwierigkeiten, eine „gerechte Strafe“ für Missbrauchstäter zu finden. Assenmacher will mit seinen Kollegen ins Gespräch kommen – zum Beispiel darüber, dass die angezeigten Fälle überhaupt an die kirchlichen Gerichte gelangen, wie die dort geführten Verfahren vom Verdikt einer geheimniskrämerischen Paralleljustiz befreit werden können, wie die Urteile bekannt gemacht und den Opfern und der Öffentlichkeit verständlich gemacht werden können und woran sich im Sinne des Kirchenrechts eine „gerechte Strafe“ für bestimmte Vergehen bemisst
kirchenzeitung-koeln.de

Bistum Trier / Chile: "Die Schönstatt-Patres, die mit ihm wohnten, wussten, dass Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen vermieden werden sollte"

"Doch wie kam es überhaupt dazu, dass Cox in seinem Exil Kontakt zu Minderjährigen hatte?"

Die schriftliche Antwort der Schönstatt-Gemeinschaft Deutschland: "Die Schönstatt-Patres, die mit ihm wohnten, wussten, dass Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen vermieden werden sollte und man hat darauf geachtet, so gut es möglich war. Ihm wurden keinerlei pastorale Aufgaben übergeben."

Die  katholische Laiengruppe "Juan XXIII" , die die Missbrauchsopfer von Cox unterstützt und dessen Rückkehr nach Chile fordert,  kritisiert die Schönstatt-Bewegung: Sie habe jahrelang zur Vertuschung von Cox' Taten beigetragen. "Unserer Meinung nach schützt Schönstatt einen Pädophilen, einen Sexualstraftäter."  Die Patres selbst rechtfertigen ihre bisherige Gastfreundschaft für Cox: "Es gab bis in diesem Jahr keine Anzeige und daher bis jetzt auch keine entsprechende Aufforderung durch die chilenische Justiz."




Montag, 15. Oktober 2018

Bistum Trier / Chile: Schönstatt-Pater Güthlein: "Klarheit und Wahrheit mag hart sein, ist aber notwendig.“

Pater Güthlein betonte, dass Pater Cox in den letzten 16 Jahren auf dem Berg im internationalen Haus der Patres zurückgezogen gelebt habe. „Aus der Sicht der deutschen Schönstatt-Bewegung ist mir nichts bekannt, wo er hier irgendwie öffentlich in Erscheinung getreten ist.“ Das sei, wie er auf Nachfrage erfahren habe, auch so in der 12jährigen Amtszeit seines Vorgängers gewesen. „Für die deutsche Schönstatt-Bewegung lebte er wohl wirklich zurückgezogen.“

Stellungnahme von Pater Ludwig Güthlein, Schönstatt-Bewegung Deutschland

"Keinem sei bekannt, dass Cox irgendwie öffentlich in Erscheinung getreten ist".  Eine sehr fragwürdige Aussage, wenn man bedenkt, dass es Fotos gibt, die Cox nicht nur im öffentlichen Raum zeigen, sondern dazu auch ein Foto, welches den Kontakt von Cox zu einem Kind belegt. /  ca



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Eine Dokumentation über Francisco José Cox Huneeus die auch  belegt, wie sich die  Mitglieder der katholische Kirchenhierachie, die sich gegen die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs wehrten,  verhielten. Dieser Bericht wurde ursprünglich am 3. November 2002 auf PrimerLinea.cl veröffentlicht. (theclinic.cl)

Samstag, 13. Oktober 2018

Bistum Trier / Chile: Schönstatt will Justiz unterstützen

"Wir bekräftigen unsere feste Bereitschaft, mit der Justiz in allem was zweckdienlich ist, zusammenzuarbeiten. Deshalb veranlassen wir eine medizinische Untersuchung um bestimmen zu können, ob eine Rückkehr von Francisco José Cox nach Chile möglich ist."


Bistum Trier / Chile: kirchliche Höchststrafe für ehemaligen chilenischen Erbischof - Cox aus Klerikerstand entlassen





Freitag, 12. Oktober 2018



stets aktualisierte Meldungen
über Entwicklungen und  Reaktionen
auf die Ergebnisse der der MHG-Studie 
finden sich auf der Seite "Aktuelles"





Bistum Trier / Chile: "Wenn die deutsche Justiz darum bittet, werden wir Cox nach Chile zurückbringen"

Patricio Moore fue designado por la comunidad Schoenstatt, de la que es miembro el exobispo de Chillán Francisco José Cox, para responder especialmente sobre la situación del sacerdote. Moore reconoce en esta entrevista que fue “una irresponsabilidad trasladarlo a Vallendar” en 2002, el mismo año en que recibió la primera acusación por abuso por parte de Hernán Godoy en La Serena, aunque matiza que la decisión se tomó debido a una petición del Vaticano. Sin embargo admite que deberían haber tomado en cuenta los “rumores” que existían sobre Cox, al que el superior provincial de la época consultó sobre su situación. 

Para reparar el daño, Moore asegura que están dispuestos a traerlo de vuelta a Chile si la justicia lo pide, esto debido a que en Alemania no será juzgado por la Fiscalía de Coblenza, ya que la legislación antigua solo investigaba delitos contra menores de 16 años y la víctima tenía 17. 


-¿Cree que fue una irresponsabilidad trasladarlo a Alemania?
-Fue el Vaticano que nos pidió si lo podíamos recibir en Schoenstatt. En ese momento el provincial nuestro investigó en Chile en los tribunales y dijeron que no había ninguna denuncia, mirado desde ahora sí, no fue una buena decisión llevarlo a Alemania.

-Pero, Juan Pablo Catoggio, superior de Schoenstatt, dijo hace algunos días que “entre 1990 y 1997 conocimos diferentes testimonios y no respondimos como la situación lo requería”. Eso nos da a entender que Schoenstatt no tenía denuncias formales, pero sí antecedentes...

-Lo que sé es que los antecedentes eran rumores, y quizás sí, es verdad, en ese momento deberíamos haber ido al encuentro de esos rumores.

den vollständigen Artikel auf "ladiscusion.cl" lesen

Pater Patricio Moore, Mitglied des Generalrates der Schönstatt-Patres, wurde in Santiago / Chile geboren und studierte Theologie in Münster.

Mittwoch, 10. Oktober 2018

Bistum Trier / Münster: Was der ehemaliger Trierer und jetzige Münsteraner Pressesprecher Dr. Stephan Kronenburg wohl vergaß, zu erwähnen: Bei dem Priester, dem im Bistum Münster die "Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt" wurde, handelt es sich um einen bolivianischen Generalvikar

Laut Angaben von Wikipedia handelt es sich bei dem "Pfarrer", der im Bistum Münster ein Zelebrationsverbot erhielt, um den Generalvikar (!) eines bolivianischen Bischofs.

Quelle: Wikipedia


  • "Seine Diözese, deren Generalvikar er ist, umfasst 780 000 Quadratkilometer und ist in 49 Pfarreien eingeteilt, in denen 98 Priester wirken." (mainpost.de)
  • "Nach dem Theologiestudium in Lantershofen wurde er als 35-Jähriger zum Priester geweiht. Das war 1989." (nrz.de)

Da bekommt die Aussage "Es handelte sich dabei NICHT um ein Verhältnis auf Augenhöhe, sondern es gab ein Gefälle“ doch eine ganz neue Bedeutung, wenn es sich um einen Generalvikar handelt! Die Frage, wo der bolivianische Priester zukünftig eingesetzt wird, bleibt abzuwarten. / Anmerk. ca

Erzbistum Köln: mutmaßlicher Missbrauch an 12jähriger zwischen 1993 und 1996 - keine Ermittlungen gegen bereits vorbestraften Priester wegen Verjährung

Im August diesen Jahres informierte das Erzbistum Köln die Staatsanwaltschaft Koblenz darüber, dass gegen einen Priester Vorwürfe sexuellen Missbrauchs geäußert wurden. Dem Pfarrer wird vorgeworfen, sich zwischen 1993 und 1996 an einer 12jährigen vergangen zu haben. Der Priester bestreitet die neuen Vorwürfe. Am 9. Oktober teilte die Staatsanwaltschaft nun mit, dass gegen den Priester aufgrund der strafrechtlichen Verjährung keine Ermittlungen aufgenommen werden dürfen.

Gegen den Priester wurden bereits im Jahr 2011 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind erhoben und es erging ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht gegen ihn über eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung. Bereits 2011 wurde er umgehend von allen Aufgaben entpflichtet und ihm wurde die öffentliche Ausübung von priesterlichen Tätigkeiten, sowie sämtlicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen untersagt.

Wegen  der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Rechtslage betreffend der Verjährung von Taten des Missbrauchs von Kindern ist spätestens im August 2012 die strafrechtliche Verjährung eingetreten.

rhein-zeitung.de

Bistum Trier / Bistum Münster: nach "unangemessene Nachrichten pornografischen/sexuellen Inhalts mit einem anderen erwachsenen Mann" wurde einem Priester nun die Ausübung des priesterlichen Dienstes im Bistum Münster untersagt - Sein Theologiestudium absolvierte er im Bistum Trier

Ein Priester aus dem brasilianischen Bistum Dourados, der im Rahmen einer Sabbatzeit seit einem Jahr als Pastor in der Pfarrei St. Franziskus Duisburg-Homberg im Bistum Münster eingesetzt war, ist am 2. Oktober mit sofortiger Wirkung von dieser Aufgabe freigestellt worden. Aus dem Dienst des Bistums Münster wurde er entlassen. Die Ausübung des priesterlichen Dienstes im Bistum Münster wurde ihm untersagt. Der Bischof von Dourados wurde hierüber informiert.

Grund für die Maßnahme ist, dass der Priester über WhatsApp unangemessene Nachrichten pornografischen/sexuellen Inhalts mit einem anderen erwachsenen Mann ausgetauscht hat. Hierüber war das Bistum Ende September informiert worden. Der Priester hat das eingeräumt.

Bistum-muenster.de

"Es handelte sich dabei NICHT um ein Verhältnis auf Augenhöhe, sondern es gab ein Gefälle“ erklärte der er neue Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp. Das Gemeindeteam war offensichtlich unerfahren mit solch einer Situation und reagiert überfordert.  Für den Priester sei eine Übergangslösung gefunden worden, damit er finanziell nicht ins Bodenlose falle. „Der am 2. Oktober aus dem Dienst des Bistums entlassene Pastor ist weiterhin Priester der katholischen Kirche. Im Bistum Münster ist ihm jedoch die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt.

waz.de

Nach dem Theologiestudium in Lantershofen wurde er als 35-Jähriger zum Priester geweiht. Das war 1989.

nrz.de


Wenn dem Pastor nun die Ausübung des priesterlichen Dienstes ausschließlich im Bistum Münster untersagt wurde und er weiterhin Priester der katholischen Kirche ist, dann wird er wohl bald in einem anderen Bistum zelebrieren. Wenn das nicht an die "Versetzungstaktik" der katholischen Kirche in den letzten Jahrzehnte erinnert. /Anmerkung ca


Montag, 8. Oktober 2018

Bistum Trier / Chile: offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Koblenz

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 01.08.2018 eine Strafanzeige der Schönstatt Patres in Vallendar erhalten, in der einem 84 Jahre alten früheren chilenischen Erzbischof zur Last gelegt wird, im Jahr 2004 in Vallendar an einem zur Tatzeit 17 Jahre alten bolivianischen Staatsangehörigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Der Geschädigte, der zwischenzeitlich US-Amerikaner geworden sei, habe an einem Studienprogramm der Schönstatt Patres teilgenommen. Er soll die Vorkommnisse erstmals im November 2017 dem Missbrauchsbeauftragten der Katholischen Gemeinschaft Schönstatt-Patres International e.V. mitgeteilt haben. Auf dessen Veranlassung wurde eine kirchliche Untersuchung in den USA durchgeführt, die sich wegen einer Namensänderung und eines Umzugs des Geschädigten bis Juli 2018 hinzog. Dessen Aussagen wurden im Ergebnis durch den kirchlichen Untersuchungsführer als glaubwürdig erachtet, so dass es in der Folge zu der Anzeigeerstattung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz kam.
Diese musste jedoch die Aufnahme von Ermittlungen ablehnen. Das geschilderte Verhalten des Angezeigten erfüllte zur Tatzeit 2004 keinen Straftatbestand. In der bis 2008 geltenden Fassung des § 182 StGB waren durch den Tatbestand des Missbrauchs von Jugendlichen nur Personen unter 16 Jahre geschützt. Der Geschädigte soll zur Tatzeit jedoch 17 Jahre alt gewesen sein. Hinweise darauf, dass der Geschädigte als Schutzbefohlener im Sinne des § 174 StGB des angezeigten Bischofs anzusehen sein könnte, haben sich nicht ergeben. Die Begegnungen des Bischofs mit dem Geschädigten erfolgten nach dessen Angaben nicht im Rahmen des Studienprogramms, an dem der Bischof offensichtlich nicht beteiligt war. Dessen ungeachtet wären Straftaten nach § 174 StGB bei der Anzeigeerstattung in Anwendung der wechselnden, seit den Vorkommnissen geltenden Verjährungsvorschriften bereits seit mehreren Jahren verjährt gewesen, so dass sich auch aus diesem Grund die Aufnahme von Ermittlungen verbot.
Rechtliche Hinweise:
Nach der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 182 Absatz 1 StGB wurde mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer als Person über achtzehn Jahre eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbrauchte, dass sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornahm oder an sich von ihr vornehmen ließ oder diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmte, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.
Gemäß § 174 StGB machte sich zur Tatzeit u.a. strafbar, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit, vornahm oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen ließ.
Bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht sind, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 78 Absatz 3 Ziffer 4 StGB fünf Jahre. Gemäß § 78b StGB in den vom 01.04.2004 bis 30.09.2009 geltenden Fassungen ruhte die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Geschädigten, das dieser jedoch bereits im August 2004 vollendet hatte. Verjährung einer etwaigen Tat gemäß § 174 StGB wäre damit im August 2009 eingetreten.


gez. Kruse
Leitender Oberstaatsanwalt


Bistum Trier / Chile: Staatsanwaltschaft Koblenz lehnt Ermittlungen ab: Straftatbestand wurde nicht erfüllt

Ein chilenischer Ex-Erzbischof, der seit rund 15 Jahren in Vallendar lebt, steht unter Missbrauchsverdacht. Die Staatsanwaltschaft wird aber nicht gegen ihn ermitteln.

Das geschilderte Verhalten des Angezeigten, dem der Missbrauch von mindestens einem Schutzbefohlenen auf deutschem Boden vorgeworfen wird, habe zur Tatzeit 2004 keinen Straftatbestand erfüllt.






"Auch wenn es keine formelle Anzeige gab, hat unsere Gemeinschaft ihn zum Rücktritt von seinem pastoralen Amt bewogen", behauptet der Generaloberer der Gemeinschaft der Schönstatt-Patres, P. Juan Pablo Catoggio - und ließ gleichzeitig zu, dass Cox über Jahre hinweg Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hatte.



Bistum Trier / Chile: Betroffener nahm an Studienprogramm der Schönstatt-Patres teil

2002 kam Cox nach Deutschland und wohnt seitdem in einem der Gebäude auf dem weitläufigen Campus der Schönstatt-Bewegung in Vallendar. Zwei Jahre später wurde er auch dort zum Täter. Er soll, so die Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag, "im Jahr 2004 in Vallendar an einem zur Tatzeit 17 Jahre alten bolivianischen Staatsangehörigen sexuelle Handlungen vorgenommen haben". Das Opfer nahm  an einem Studienprogramm der Schönstatt-Patres teil.

Im Fall Cox scheinen viele zu ahnen, dass es wohl um einen klerikalen Serientäter gehen kann. Warum die Schönstatt-Spitze in den langen Jahren seit 2002 keine Verbindung mit der chilenischen Justiz aufnahm, bleibt offen. 

den vollständigen Artikel auf "dw.de" lesen

Bistum Trier / Chile: Interview mit emeritiertem Bischof Cox: "Das ist zur Zeit nicht mein Problem"























Quelle: 24horas.cl/ Francisco Moreno


Aufgrund der Vorwürfe sexuellen Missbrauchs in Chile und in Deutschland suchte ein Team von "24horas.cl" den emeritierten Bischof Cox in Vallendar auf und sprach mit ihm über die Vorwürfe.

direkt zum Videobeitrag auf "24horas.cl"

Sonntag, 7. Oktober 2018

Bistum Trier / Chile: öffentliche Stellungnahmen der Schönstatt-Bewegung zu Francisco José Cox

Wie seit einigen Tagen auch von Medien in Deutschland berichtet, gibt es gegen den 1997 emeritierten Erzbischof der Erzdiözese La Serena, Chile, P. Francisco José Cox, der zur Gemeinschaft der Schönstatt-Patres gehört, Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs. Pater Ludwig Güthlein, Leiter der Schönstatt-Bewegung Deutschland und Pater Juan Pablo Catoggio, Generaloberer der Schönstatt-Patres haben dazu Stellungnahmen abgegeben, die schoenstatt.de nachfolgend veröffentlicht.



Samstag, 6. Oktober 2018

Bistum Trier / Chile: Bistum Trier lehnt Zuständigkeit ab

Das Bistum Trier begrüßte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die Ermittlungen zur Klärung der Vorwürfe. Der Generalobere habe das Bistum informiert. Da der emeritierte Erzbischof „aber Mitglied eines Instituts des geweihten Lebens päpstlichen Rechts ist, und nicht in einem Gestellungsverhältnis des Bistums Trier steht oder stand, fällt der Fall nicht in die Zuständigkeit des Bistums Trier“, hieß es in der Stellungnahme.

Kirche-und-leben.de


Bistum Trier: Chilenischer Erzbischof soll in Deutschland Schutzbefohlenen missbraucht haben

Gegen einen katholischen Erzbischof aus Chile wurde in Deutschland Anzeige erstattet, weil er einen Schutzbefohlenen missbraucht haben soll. Der Vorfall soll sich 2004 ereignet haben.

WELT AM SONNTAG liegt ein Schreiben des Generaloberen der Gemeinschaft der Schönstatt-Patres in Vallendar vor, der bestätigt, dass gegen den bei ihnen lebenden Chilenen Francisco José Cox, 84, emeritierter Erzbischof von La Serena, im vergangenen Jahr Anzeige erstattet wurde.

Es handele sich um einen „Vorfall, der angeblich im Jahr 2004 stattgefunden haben soll“, heißt es in dem Schreiben. Der oder die Betroffene residiere im Ausland. Die Gemeinschaft habe daraufhin die Staatsanwaltschaft, die Diözese Trier und die Glaubenskongregation informiert.

den vollständigen Artikel auf "welt.de" lesen


Bistum Trier: Wie konnte es dazu kommen, dass Cox, auf dem schwerste Vorwürfe sexuellen Missbrauchs lasten, im Bistum Trier weiterhin Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hatte?

 Bildquelle: Agrupación Juan XXIII

Laut Angaben der "Agrupación Juan XXIII" handelt es sich hierbei um
ein Foto von Cox aus dem Jahre 2017. Der Generaloberer der Schönstatt-Gemeinschaft , Fr. Juan Pablo Catoggio gibt an, dass Foto sei vor ungefähr 5 Jahren in Deutschland aufgenommen worden. 

Freitag, 5. Oktober 2018

Bistum Trier / Chile: Erstmals beschäftigt sich die deutsche Justiz mit einem katholischen Erzbischof, dem sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Deutschland vorgeworfen wird

Ein Erzbischof aus Chile floh nach sexuellen Verbrechen vor der Justiz seines Landes nach Deutschland. Dann verübte er auch hier sexuellen Missbrauch. Und nun beschäftigt sich erstmals die deutsche Justiz mit dem Fall.

Erstmals beschäftigt sich die deutsche Justiz mit einem katholischen Erzbischof, dem sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Deutschland vorgeworfen wird.

Der Deutschen Welle liegt ein Schreiben des Schönstatt-Säkularinstituts vor, welches das juristische Verfahren nach einem Missbrauchsfall im Jahr 2004 bestätigt.

Die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft und das Bistum Trier wollten sich am Freitag noch nicht zu dem Vorgang äußern.

den vollständigen Artikel auf "dw.com/de" lesen


damals zuständiger Bischof von Trier (2002 - 2008): Reinhard Marx (Anmerk. ca)

Bistum Trier / Chile: Kardinal Marx und Bischof Ackermann erneut in Erklärungsnot: emeritierter chilenischer Bischof, der seit 2002 im Bistum Trier "ein Leben der Stille, des Gebets und der Buße führt", soll zwischen 2004 und 2007 in Deutschland übergriffig geworden sein

Zwischen 2004 und 2007 soll ein emeritierter chilenische Erzbischof, der offiziell im Bistum Trier "ein Leben der Stille, des Gebets und der Buße" führt, in Deutschland sexuell übergriffig geworden sein:  Das mutmaßliche Opfer klagt Cox nun in den USA an.
  • elmostrador.cl: "Der Aufenthaltsort von Francisco José Cox in Deutschland" (4.10.2018)
  • diariolaregion.cl: "Wenn diese Nachrichten wahr sind, ist alles gegeben, damit er ausgeliefert werden kann."
  • latercera.com: Derzeit beschäftigt die Kongregation für Glaubenslehre in Rom eine Beschwerde gegen den ehemaligen Erzbischof Cox wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs,  die zwischen 2004 und 2007 in Deutschland stattgefunden haben sollen. (3.10.2018)
  • cnn.chile: "Aus den Zeugenaussagen sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Erzbischof von La Serena, Francisco José Cox, ergaben sich neue Details:  Eines seiner Opfer wies darauf hin, dass es für den Priester ein Schutznetz geben würde (...)".

Bereits 1992 wurden Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Erzbischof laut.  Es fanden jedoch über Jahre hinweg keine Untersuchungen der Vorwürfe statt. Erst 1997 erfolgte eine Untersuchung durch die Apostolische Nuntiatur.  Daraufhin trat Cox  - ohne öffentliche Erklärung - von seinen Ämtern zurück.

2002 gab Erzbischof Francisco Javier Errázuriz Ossa erstmals öffentlich zu,  dass Cox freiwillig wegen "unangemessenen Verhaltens"  im Zusammenhang mit seiner "etwas überschwänglichen Zuneigung insbesondere zu Kindern" zurückgetreten und versetzt worden sei.  Unklar bleibt, ob es sich tatsächlich um eine freiwillige Entscheidung oder um eine Auflage der Kirche handelte.  Gleichzeitig wurden Vorwürfe laut, die Kirche habe ihn geschützt, indem sie ihn nach Deutschland geschickt habe.

Der damals zuständige Bischof von Trier: Kardinal Reinhard Marx.


Montag, 1. Oktober 2018

Bischof Ackermann will Studienergebnisse mit Gremien und Räten beraten - Betroffene bleiben weiterhin außen vor

„Es gibt keine Prävention von sexueller Gewalt ohne den Blick zurück und die Aufarbeitung“, betont Bischof Ackermann die Notwendigkeit der Studie. Mit der Studie sei die Kirche jetzt „einen Schritt weiter“. Bislang hätten die Verantwortlichen stärker auf die Einzelfälle geschaut, „jetzt sehen wir systemische Aspekte, katholische Spezifika und Risiko-Konstellationen“. Die Empfehlungen der Forscher dienten als „Roadmap“ für die Bischöfe. Ackermann will die Studienergebnisse mit den Gremien und Räten beraten.

Ackermann könne die Wut und Aggression mancher Menschen verstehen, die große Erwartungen an die Kirche hätten, die aber nun wahrnähmen, dass gerade Amtsträger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden oder die Möglichkeiten konterkarieren.  Ackermann will die Studienergebnisse mit den Gremien und Räten beraten.

Gehört Ackermann nicht genau zu denjenigen Amtsträgern, die ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden und die eigenen Worte über Jahre hinweg selbst konterkarierten?  (Anmerkung, ca)

den vollständigen Artikel auf "bistum-trier.de" lesen

Bischof Ackermann: "Als Bischof und gerade auch als Beauftragter der Bischofskonferenz für die Fragen des sexuellen Missbrauchs habe ich die Zahlen, die die Studie nennt, leider erwartet."

Brief von Bischof Dr. Ackermann an alle Gläubigen im Bistum nach Veröffentlichung der Studie über sexualisierte Gewalt in der Kirche (nach allen Gottesdiensten vorgelesen am 29. & 30. September 2018)

Darin heißt es unter anderem:

"Leider gab es das auch in unserem Bistum. Im Rahmen der Studie wurden sämtliche Akten (!) der Kleriker, die zwischen 1946 und 2015 in unserem Bistum lebten und arbeiteten, durchgesehen. Allerdings haben wir vieles erst erfahren durch die Meldungen von Betroffenen, vor allem seit dem Jahr 2010. Auch wenn wir heute über einen anderen Kenntnisstand in Bezug auf die Ursachen und die Folgen sexualisierter Gewalt verfügen als die Verantwortlichen früherer Zeiten, so gab es doch Situationen, in denen man es auch früher schon hätte besser wissen können."

den vollständigen "Brief an die Gläubigen" auf "bistum-trier.de" lesen


Bischof Ackermann lässt am Wochenende einen Brief vorlesen, der die Gottesdienstbesucher erreicht. Die Betroffenen erreicht er auf diese Weise nicht. -  So können seine Worte nicht in Frage gestellt werden. Und die Reaktionen bleiben aus. Opium fürs Volk. -  Ich wünschte, er würde endlich die Betroffenen selbst kontaktieren und ihnen Gesprächsangebote unterbreiten. Nicht nur über sie sprechen, sondern mit ihnen. Ansonsten wird genau das erneut passieren, was bereits seit 2010 passiert: Es werden leere Worte bleiben. / ca