(06.06.2014) Nach einer Pressemitteilung des Bistums bezieht sich der Vorwurf auf einen Vorfall, der sich bereits Anfang der 80er, also vor rund 30 Jahren, im Raum Koblenz abgespielt haben soll. Das Bistum hat jetzt offenbar die dortige Staatsanwaltschaft informiert. Strafrechtlich könnte der Fall also bereits verjährt sein.
Kirchenrechtliche Voruntersuchung eingleitet
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat gegen den Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Weiskirchen eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Gemäß den im vergangenen Jahr überarbeiteten Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs wird der Beschuldigte nun befragt, eventuell auch ein so genanntes forensisches Gutachten erstellt.
Priester darf vorerst keine Gottesdienste mehr abhalten
Bis zum Abschluss der Untersuchung ist es dem Priester untersagt, öffentlich Gottesdienst zu feiern. Nach Angaben der Bistumsleitung wurden die ehren- und hauptamtlich Tätigen in der Pfarreiengemeinschaft Weiskirchen über den Vorwurf informiert. Sie könnten bei Bedarf Unterstützungsangebote des Bistums in Anspruch nehmen.
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