Mittwoch, 18. Juni 2014

erneuter Schlag ins Gesicht der Betroffenen: ausgerechnet der ehemalige Missbrauchsbeauftragte und Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier nimmt Täter weiterhin in Schutz





Katholische Kirche

Zum Artikel "Missbrauchsvorwürfe gegen Trierer Bistumspriester" (TV vom 7./8./9. Juni):

In der Ausgabe von Pfingsten lässt sich der Volksfreund nicht die Gelegenheit entgehen, auf der Titelseite in einer Schlagzeile zu texten: "Missbrauchsvorwürfe gegen Trierer Bistums priester". Und weiter in hervorgehobener Schrift: "Erneut ist ein katholischer Priester mit Missbrauchsvorwürfen konfrontiert." Im Text werden sogar die Untaten gezählt: "Damit hat sich die Zahl der mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten Bistumspriester auf insgesamt 74 erhöht." Nirgendwo wird erwähnt, dass es sich um einen Zeitraum von 60 Jahren handelt und dass in dieser Zeit etwa dreitausend Priester im Bistum Trier tätig waren. Außerdem werden Vorgänge zusammengezählt, die man eigentlich gar nicht zusammenzählen kann, nämlich sowohl nach deutschem Recht strafbare wie auch nicht strafbare Handlungen, denen nur die Kirche wegen ihrer eigenen Gesetze nachgeht. In dieser Statistik finden sich sogar Beschuldigungen gegen Priester, die bereits verstorben waren, als die Vorwürfe erhoben wurden, und die nie die Gelegenheit hatten, sich dazu zu äußern. Wohlgemerkt, jeder Missbrauch eines Priesters tut weh und ist zutiefst zu bedauern, weil menschliches Vertrauen missbraucht worden ist. Aber man hat den Eindruck, dass hier die gesamte Priesterschaft des Bistums kollektiv beschuldigt wird wegen der Vergehen einiger weniger. Hat man denn schon einmal lesen können: Das war jetzt die 73. Straftat eines Polizisten in den letzten 60 Jahren oder der 75. Missbrauchsfall eines Lehrers seit dem Zweiten Weltkrieg? Niemand käme auf eine solche Idee. Bei den Priestern aber tut man es. Die Bürger sind gegen solche Darstellungen durch das Verjährungsrecht geschützt. Jenseits der Verjährungsgrenzen darf nicht ermittelt werden. Also darf auch darüber nicht geschrieben werden, und eine solche Statistik, wie sie bei den katholischen Priestern aufgemacht wird, ist bei anderen Bevölkerungsgruppen nicht möglich. Obwohl die katholische Kirche als einzige verfolgt, was jenseits der bürgerlichen Verjährungszeiten liegt, wird sie an den Pranger gestellt: als zu lasch. Völlig absurd ist es, dem Bischof, der fünf Jahre im Amt ist, Vorwürfe zu machen wegen eines (nach deutschem Recht nicht strafbaren) Missbrauchsfalles vor 34 Jahren. Nachdem der Bischof nach Kenntnis der Beschuldigung sofort die Beurlaubung vom Dienst verfügt hat, zitiert Herr Seydewitz die Äußerung einer Opferinitiative: "Der jüngste Fall zeige, dass die Aufarbeitung in der Kirche nicht funktioniere." Man zeige uns den Minister, der sich für den Missbrauch eines seiner Beamten vor fast vierzig Jahren heute noch in die Pflicht nehmen lässt. Danach können wir darüber reden, ob für den Trierer Bischof die Einsetzung einer unabhängigen Kommission erforderlich ist. Dr. Rainer Scherschel, Trier Anm. d. Red.: Herr Scherschel war im Bistum für den Priestereinsatz zuständig und acht Jahre lang Missbrauchsbeauftragter.