Darin heißt es:
"Wegen sexuellen Missbrauchs beschuldigter Pfarrer wird nach Deutschland ausgeliefert
Strafverfahren gegen deutschen Pfarrer in Südafrika eingestellt
Aachen, (iba) – Ein Strafverfahren in Südafrika gegen einen Pfarrer des Bistums Aachen ist am 10. Juni 2014 eingestellt worden. Dem Priester, der in der deutschen Gemeinde in Johannesburg als Seelsorger tätig war, wurde vorgeworfen, Kinder seiner Gemeinde gegen deren Willen festgehalten zu haben. Der Geistliche wurde daraufhin vom Katholischen Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bis zur Klärung der Vorwürfe von seinen dienstlichen Verpflichtungen als Pfarrer der deutschsprachigen Gemeinde in Johannesburg entbunden. Zurzeit ist nicht bekannt, warum das Strafverfahren in Südafrika eingestellt worden ist.
Allerdings wird sich Pfarrer K. in Deutschland strafrechtlich verantworten müssen, weil gegen ihn ein internationaler Haftbefehl besteht. Das südafrikanische Gericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld gefolgt und hat die Auslieferung angeordnet. Grund für den internationalen Haftbefehl ist, dass der Pfarrer aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld dringend verdächtig ist, während seiner Dienstzeit im Bistum Aachen zwei Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Dieser Vorwurf wurde durch eine Selbstanzeige des Pfarrers vom 4. Mai 2010 untermauert.
Unmittelbar nach der Selbstanzeige hat der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff den Geistlichen vom priesterlichen Dienst suspendiert und den Bestimmungen entsprechend die Glaubenskongregation in Rom umfassend informiert. Die vatikanische Behörde hat Bischof Heinrich Mussinghoff angewiesen, mit weiteren kirchenrechtlichen Maßnahmen zu warten, bis Erkenntnisse des Gerichtsverfahrens in Südafrika und des Strafprozesses in Deutschland vorliegen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird kirchenrechtlich über die Entlassung des Pfarrers aus dem Klerikerstand entschieden.
Pfarrer K. befindet sich zurzeit in Auslieferungshaft in einem Gefängnis in Südafrika. Die Auslieferung wird vom südafrikanischen Staat betrieben. Der südafrikanische Justizminister ist selbst mit dem Verfahren befasst. Sobald das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, wird Pfarrer K. nach Deutschland ausgeliefert. (iba/Na 99) "