Donnerstag, 30. Oktober 2025

Trierer Missbrauchsstudie: Systematische Fehler unter Marx und Ackermann

Besonders kritisch sehen die Autoren die Zeit unter Bischof Marx: Bei der Fürsorge für die Betroffenen lasse sich „lediglich das Versagen der Bistumsleitung konstatieren“. Die Anzeige- und Informationspflicht gegenüber Staatsanwaltschaft und übergeordneten Kirchenbehörden sei vernachlässigt worden. „Ein selbstkritischer Blick auf die eigenen kirchlichen Strukturen fehlte“, schreiben die Wissenschaftler.

Kritik gibt es auch an staatlichen Stellen. Unter anderem berichten die Autoren von einer „Absprache zweier Behörden mit negativen Folgen: Zum einen wurde eine strafrechtliche Überprüfung vermieden und zum anderen wurde das Umfeld nicht über den Vorfall informiert.“ Das Bistum und das Bildungsministerium des Saarlandes verständigten sich laut Darstellung darauf, einem gemeldeten Fall ohne entsprechende Anzeige der Eltern nicht nachzugehen.

Systematische Fehler fänden sich jedoch in beiden Amtszeiten: „Die Fürsorgepflicht für die Täter wurde höher gewichtet als das öffentliche Sicherheitsbedürfnis“, bilanzieren die Wissenschaftler. Sie sprechen generell von Versäumnissen in der Personalführung. Den Bischöfen werfen sie mangelnde Transparenz vor: „Vielfach übernahmen die Medien die Aufklärung, die das Bistum hätte leisten müssen.“ Eine unzureichende Aktenführung und Informationsweitergabe werden ebenfalls kritisiert. (den vollständigen Artikel auf "Kirche-und-leben.de" lesen)


Trierer Missbrauchs-Studie belastet Bischöfe


Kardinal Marx und Bischof Ackermann   (AFP or licensors)



Trierer Missbrauchs-Studie belastet Bischöfe

Ein neuer Missbrauchsbericht - und wieder stehen katholische Bischöfe in der Kritik: Kardinal Reinhard Marx, von 2001 bis 2008 Bischof von Trier und heute Erzbischof von München und Freising, sowie der amtierende Trierer Bischof Stephan Ackermann.

Sie hätten nicht alles getan, um Missbrauchsfälle transparent aufzuklären, lautet das Fazit einer am Donnerstag in Trier präsentierten Studie. Demnach wurden im Untersuchungszeitraum bis 2021 insgesamt 37 Beschuldigte (21 unter Marx, 16 unter Ackermann) und mindestens 59 Betroffene (35 unter Marx, 24 unter Ackermann) im Bistum ermittelt.

Besonders kritisch sehen die Autoren die Zeit unter Bischof Marx: Bei der Fürsorge für die Betroffenen lasse sich „lediglich das Versagen der Bistumsleitung konstatieren“. Die Anzeige- und Informationspflicht gegenüber Staatsanwaltschaft und übergeordneten Kirchenbehörden sei vernachlässigt worden. „Ein selbstkritischer Blick auf die eigenen kirchlichen Strukturen fehlte“, schreiben die Wissenschaftler.

Kritik gibt es auch an staatlichen Stellen. Unter anderem berichten die Autoren von einer „Absprache zweier Behörden mit negativen Folgen: Zum einen wurde eine strafrechtliche Überprüfung vermieden und zum anderen wurde das Umfeld nicht über den Vorfall informiert“. Das Bistum und das Bildungsministerium des Saarlandes verständigten sich laut Darstellung darauf, einem gemeldeten Fall ohne entsprechende Anzeige der Eltern nicht nachzugehen.

Kritik an Kommunikation der Staatsanwälte

„Auch die Strafverfolgungsbehörden kommunizierten nur unzureichend“, stellen die Forscher fest. Staatsanwaltschaften in Trier sowie Saarbrücken hätten in verschiedenen Fällen das Bistum nicht über ihre Entscheidungen informiert. „Eine routinierte Form der Kommunikation zwischen den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften und dem Bistum hinsichtlich der Meldung von bekanntgewordenen Fällen sexualisierter Gewalt entwickelte sich erst nach 2010.“

Positiver sehen die Forscher die Zeit unter Bischof Ackermann zwischen 2010 und 2021. Der Umgang der Bistumsverwaltung mit Fällen sexualisierter Gewalt sei professionalisiert worden. Die „institutionelle Öffentlichkeit“ sei wesentlich größer gewesen. Demnach war Ackermann bei allen neuen Fällen an der Bearbeitung beteiligt.

Medien, die für Aufklärung sorgen


Das Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Priester und Bistumsbedienstete sei tatsächlich Chefsache geworden, heißt es. Der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes aller neu gemeldeten Fälle kam das Bistum in 15 von 16 Fällen nach. In einem Fall wurde eine Meldung - nach Prüfung - nicht weiterverfolgt.

Systematische Fehler fänden sich jedoch in beiden Amtszeiten: „Die Fürsorgepflicht für die Täter wurde höher gewichtet als das öffentliche Sicherheitsbedürfnis“, bilanzieren die Wissenschaftler. Sie sprechen generell von Versäumnissen in der Personalführung. Den Bischöfen werfen sie mangelnde Transparenz vor: „Vielfach übernahmen die Medien die Aufklärung, die das Bistum hätte leisten müssen.“ Eine unzureichende Aktenführung und Informationsweitergabe werden ebenfalls kritisiert.

Risiko für Kinder gesunken

Es gebe aber auch positive Entwicklungen. So sei die Zahl betroffener Kinder und Jugendlicher im Untersuchungszeitraum deutlich gesunken. Das Risiko für katholische Kinder, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, habe sich in den zurückliegenden drei Jahrzehnten halbiert. Seit 2010 spiele Fürsorge für Betroffene eine „zentrale Rolle im Rahmen der institutionellen wie individuellen Aufarbeitung“. Strukturen mit Ansprechpersonen und Fachgremien seien eingerichtet.

Die Wissenschaftler werteten für den rund 140-seitigen Bericht fast 1.300 Aktenbände aus und führten 30 Gespräche. Insgesamt gab es laut Studie in den vergangenen Jahrzehnten mindestens 734 Betroffene sexualisierter Gewalt. Zudem wurden für die Jahre 1946 bis 2021 insgesamt 246 Beschuldigte identifiziert, „die sich sexualisierter Gewalt schuldig gemacht haben, sowie zwei weitere Personen ausschließlich wegen Besitzes von Kinderpornografie“. (Quelle: "vaticannews.ca")

Links zur Studie (Kurzfassung und Gesamtstudie)


Kurzfassung: aufarbeitung.uni-trier.de

Gesamtstudie: aufarbeitung.uni-trier.de

"Es ist qualvoll und schmerzhaft"


Es ist qualvoll und schmerzhaft, diese mehr als 140 Seiten lange Studie durchzulesen. Wie Priester teils ¼ Jahrhundert lang immer wieder Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. 

Wie Täter von drei Trierer Bischöfen in Folge regelrecht beschützt wurden und so ungehindert weiter quälen und missbrauchen konnten. 

Den Bischöfen ging es vor allem darum, die Täter zu schützen. 

Auch in der Amtszeit Marx war das noch so. 

Wurde ein Fall gemeldet, ging man allzu leicht von bösen Gerüchten oder Erpressung aus, glaubte dem Täter, ließ ihn gewähren. 

Anders als Stein und Spital schickten Marx und Ackermann Missbrauchstäter nicht mehr nach Afrika oder Lateinamerika:  Aber in Altenheime und Krankenhäuser. 

Die Fürsorgepflicht für die Täter nahmen sie sehr ernst.

Nicht so, wenn es um die Betroffenen ging. 

Die Studie belegt: Die Kirche änderte ihre Vorgehensweise nicht aus eigenem Antrieb, sondern weil der gesellschaftliche Druck ab 2010 zu groß wurde. 

Von Missbrauch Betroffene schlossen sich in Initiativen wie „MissBiT“ zusammen und kämpften um ihr Recht. 

Die Gesellschaft hatte sich mehr geändert als die Kirche: Eltern glaubten ihren Kindern jetzt, wenn sie von Missbrauch sprachen. Der Priester war nicht mehr der „Herr“. 

Die Kirche reagierte allzu oft immer noch nur dann, wenn es sich nicht vermeiden ließ. 

Es wurden neue Strukturen geschaffen, mehr für Prävention getan.

Eine gewisse Ironie hat ein Ergebnis der Studie aber: 

Die Wahrscheinlichkeit als katholisches Kind von einem Priester missbraucht zu werden, hat sich halbiert. - Aber vor allem deshalb, weil immer mehr Menschen aus der Kirche ausgetreten sind und es immer weniger Kinder gibt. ("swr.de") (transkribiert: ca)


Wenn Priester Kinder missbrauchen: Studie über sexuelle Gewalt im Bistum Trier

Wenn Priester Kinder missbrauchen: Studie über sexuelle Gewalt im Bistum Trier


Es geht um sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier. Teilweise um Kinderpornographie. Historiker der Uni Trier haben dafür tausende Akten ausgewertet.

Die Historiker Lena Haase und Lutz Raphael haben für ihren Zwischenbericht über den sexuellen Missbrauch im Bistum Trier nicht nur Aktenbände studiert, sondern auch 30 Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen geführt. Sie gehen demnach von 37 Beschuldigten und mindestens 59 Betroffenen aus für den Zeitraum von 2001 – 2021 im Bistum Trier.

Studie zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier - Eine Analyse von Ulrich Pick (den vollständigen Beitrag auf SWR (den vollständigen Beitrag auf "swr.de" lesen)



Montag, 27. Oktober 2025

Veröffentlichung des 3. Zwischenberichts am Donnerstag, 30. Oktober 2025 - "Bis 1990 sei im Durchschnitt jeder neunte im Bistum zum Priester Geweihte als Beschuldigter auffällig geworden", heißt es in dem zuletzt veröffentlichten zweiten Zwischenbericht

Historiker der Universität Trier legen am Donnerstag den dritten Zwischenbericht zum sexuellen Missbrauch im Bistum Trier vor. Der Bericht ist Teil einer historischen Studie. Sie arbeitet den sexuellen Missbrauch durch Kleriker und Laien in der Diözese zwischen 1946 und 2021 wissenschaftlich auf. Es geht vor allem um den Umgang mit bekannt gewordenen Fällen. Die Berichte untersuchen vor allem das Verhalten von Verantwortlichen des Bistums. Im 3.Bericht geht es um die Amtszeiten des früheren Bischofs Marx und des amtierenden Bischofs Ackermann. (Quelle: sr.de)

Das Thema Missbrauch lässt das Bistum Trier nicht los. Ende des Monats soll ein weiterer Zwischenbericht der Uni Trier neue Erkenntnisse über sexuelle Übergriffe durch katholische Priester ans Licht bringen – diesmal aus den Amtszeiten von Bischof Stephan Ackermann und seinem Vorgänger Reinhard Marx. Der Bericht der Trierer Wissenschaftler Lena Haase und Lutz Raphael deckt den Zeitraum von 2002 bis 2021 ab – Jahre, in denen Stephan Ackermann als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz bundesweit als Gesicht kirchlicher Aufklärung galt.

Drei heutige Bischöfe haben schon Fehler eingeräumt Sein Vorgänger Reinhard Marx stieg in dieser Zeit zum Erzbischof von München und Freising auf, wurde 2010 Kardinal und vier Jahre später Vorsitzender der Bischofskonferenz.

Auch Marx‘ Nachfolger an der Spitze der deutschen Bischöfe hat Trierer Wurzeln. Vor seinem Wechsel nach Limburg war Bätzing Generalvikar in Trier. Alle drei Bischöfe standen in der Vergangenheit wegen des Umgangs mit Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer im saarländischen Freisen bereits in der Kritik und räumten später Fehler im Umgang mit den Betroffenen ein.

Erschreckende Zahlen über Opfer und Täter

Der Fall Freisen dürfte in dem vor der Veröffentlichung stehenden dritten Zwischenbericht der Trierer Forscher eine wichtige Rolle spielen. Die zuvor erschienenen Berichte beleuchteten den Missbrauch in den Amtszeiten der Bischöfe Bernhard Stein (1967– 1981) und Hermann Josef Spital (1981–2001). Unter beiden Trierer Bischöfen wurde nach Recherchen der Wissenschaftler alles daran gesetzt, das Thema Missbrauch durch Priester unter der Decke zu halten und die Täter zu schützen.

Zuletzt war von mindestens 711 Opfern im Zeitraum zwischen 1946 und 2021 und 234 (mutmaßlichen) Tätern im Bistum Trier die Rede. Bis 1990 sei im Durchschnitt jeder neunte im Bistum zum Priester Geweihte als Beschuldigter auffällig geworden, heißt es in dem zuletzt veröffentlichten zweiten Zwischenbericht der Uni Trier. - Erschreckende Zahlen. Denkbar, dass die mit dem neuen Bericht noch einmal nach oben korrigiert werden müssen.

(den vollständigen Bericht auf "volksfreund.de" lesen)

Mittwoch, 22. Oktober 2025

Weitere kirchenrechtliche Strafanzeige gegen Bischof Ackermann: Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, Vernichtung von Aktennotiz, wahrheitswidrige Angaben und Rufschädigung

Amtsmissbrauch, Urkundendelikte und Rufschädigung: Diese Vorwürfe hat eine Missbrauchsbetroffene gegen Bischof Stephan Ackermann erhoben und Strafanzeige beim Papst eingereicht. Unserer Zeitung liegt diese vor. Wir listen auf und gehen ins Detail.

Eine Frau, die angibt, mehr als ein Jahrzehnt sexualisierte Gewalt durch einen Priester erlebt zu haben, hat im August 2025 eine kirchenrechtliche Strafanzeige beim Vatikan eingereicht. Adressiert ist sie an Papst Leo XIV. In dem zwölfseitigen Dokument, das unserer Zeitung vorliegt, werden schwere Vorwürfe gegen Stephan Ackermann erhoben, einen der ranghöchsten deutschen Kirchenmänner. In der Anzeigeschrift steht sinngemäß, der Bischof von Trier habe Rufschädigung begangen, sein Amt missbraucht, und eine ihn möglicherweise belastende Aktennotiz sei vernichtet worden.

Dabei handele es sich u.a. um eine Notiz aus dem Jahr 2013, in der ein Gespräch zwischen Ackermann und Karin Weißenfels, einem Pater und dem Beichtpriester festgehalten worden sein soll. Heute gibt es die Notiz laut Strafanzeige nicht mehr. Sie soll vernichtet worden sein.  Dokumentiert wurde die Vernichtung der Strafanzeige zufolge in einem Aktenvermerk des Bistums, der Fragen aufwirft: In einem Schriftsatz des Bistums, der der "Rhein-Zeitung" in Kopie vorliegt, heißt es: "Inhaltlich war das Buch (...) 'Erzählen als Widerstand' Gegenstand der Notiz." Das Buch erschien erst 2020, die mutmaßlich vernichtete Notiz stammt aus dem Jahr 2013. Wie ein solcher zeitlicher Bezug möglich sein soll, bleibt offen. Das Bistum Trier äußerte sich auf Nachfrage nicht zum dem Sachverhalt. Kirchenrechtler Benz kommentiert: Wenn man schon trickst, soll man sich klüger anstellen". In der Strafanzeige ist von mehreren Urkundendelikten die Rede. 

Karin Weißenfels hatte im Juni 2019 schon einmal kirchenrechtliche Beschwerde in Rom eingereicht. Es ging damals um die Frage, ob die mutmaßlichen Taten der Priester ordnungsgemäß aufklärt wurden. Der aktuellen Strafanzeige zufolge antwortete Ackermann den übergeordneten Erzbistum Köln damals persönlich in einer E-Mail, dass der Fall Weißenfels die Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht erfülle. Die Vorwürfe der Betroffenen hätten sich damals nicht auf Straftaten des sechsten Gebots bezogen, das im kirchlichen Kontext auch sexualisierte Übergriffe regelt. Das Ergebnis damals: Die Klage von Karin Weißenfels aus dem Jahr 2019 wurde abgewiesen.

Eine Kopie von Ackermanns E-Mail liegt der "Rhein-Zeitung" vor. Gleich an den Anfang hatte Ackermann einen Zwinkersmiley gesetzt. Am Ende empfiehlt er eine mögliche Antwort: "Damit käme der Metropolit (Erzbischof von Köln) - nach Prüfung zu der Erkenntnis, dass die Meldung 'offenkundig haltlos' ist". 

Doch laut der aktuellen Strafanzeige stimmt die Einordnung Ackermanns nicht mit der Aktenlage überein. Im November 2005 hat der damalige Bischof Reinhard Marx eine solche kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Priester angeordnet, der Weißenfels mehr als 13 Jahre sexualisierte Gewalt angetan haben soll. Zwar wurde die im Jahr 2005 angeordnete kirchenrechtliche Voruntersuchung nicht durchgeführt, da Karin Weißenfels ihre Aufforderung dazu nach einigen Monaten zurückzog. Dennoch wird in der Strafanzeige dokumentiert: "Durch diese bewusst wahrheitswidrige Angabe erreicht Bischof Ackermann, dass die Klage nicht behandelt wird." - Dem Bischof wird demnach vorgeworfen, dass er gelogen und sein Amt missbraucht habe.

Nach Hinweisen der "Rhein-Zeitung" erlitt auch eine zweite Person sexualisierte Gewalt durch denselben Priester - sie soll in den 1970er Jahren als Kind betroffen sein. 

Den in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfen hätte die "Rheinzeitung" gern eine Reaktion des Bistums und Ackermann gegenübergestellt. Das Bistum Trier und der Trierer Bischof wurden mehrfach mit ausführlichen Fragenkatalogen um Stellungnahme gebeten. Die Pressestelle verwies jedoch darauf, dass es von einer Stellungnahme absehe - mit dem Hinweis, dass es sich in der Vergangenheit mehrfach zum Fall Weißenfels gegenüber verschiedenen Medien geäußert habe. 

den vollständigen Bericht auf "rhein-zeitung.de" lesen 


Dazu Christiane Florin: "Im Fall Karin Weißenfels sind vor allem die Bischöfe Ackermann und Marx bisher durch Täterschutz aufgefallen. Bätzing, ehemals Generalvikar in Trier, hat auf Kosten der Betroffenen öffentlich gelogen und still zwei Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Seit August liegt eine Strafanzeige von Karin Weißenfels gegen Ackermann bei Papst Leo XIV. Ein Rücktritt des Trierer Bischofs wäre spätestens angezeigt gewesen, als er den Klarnamen der Betroffenen mit Vorsatz genannt hat und zu einem Schmerzensgeld verurteilt wurde. Mal sehen, wie lange der Kleruskleber hält." (Quelle: fb)

Samstag, 18. Oktober 2025

Bistum Trier: Ankündigung Pressekonferenz zum 3. Zwischenbericht über sexuellen Missbrauch in den Jahren 2002 - 2021 für den 30. Oktober, 14.30h / es geht um die Amtszeit von Marx und Ackermann

Neue Erkenntnisse über sexuellen Missbrauch im Bistum Trier in den Jahren 2002 bis 2021 soll ein weiterer Zwischenbericht liefern. 

Untersucht wurden die Amtszeiten des amtierenden Bischofs Stephan Ackermann und seines Amtsvorgängers Reinhard Marx (2002–2008), heißt es am Donnerstag in einer Mitteilung von Wissenschaftlern der Universität Trier. 

Sie wollen in einer Pressekonferenz am 30. Oktober die Ergebnisse ihrer Forschungen veröffentlichen. Es ist bereits der dritte Zwischenbericht über sexuellen Missbrauch an Kindern, Jugendlichen sowie hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen.

Marx wurde 2007 von Papst Benedikt XVI. zum Erzbischof von München und Freising ernannt. Seine Amtseinführung erfolgte 2008, seine Erhebung in den Kardinalsstand 2010. Ackermann war langjähriger Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Deren aktueller Vorsitzender, der Limburger Bischof Georg Bätzing, diente unter Ackermann rund vier Jahre als Generalvikar und trug damit die Hauptverantwortung für die Verwaltung im Bistum Trier.

Zwischenberichte brachten Erkenntnisse

Zuletzt präsentierte das "Projekt zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier" der Trierer Universität im vergangenen Jahr einen Zwischenbericht über die Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital (1981–2007). In der Amtszeit des 2007 gestorbenen Bischofs gab es demnach mindestens 199 Missbrauchsbetroffene. ("katholisch.de")



Freitag, 26. September 2025

Offener Kommentar aus Betroffenensicht: "Keine Straftat" heißt nicht „keine Tat"

Wieder einmal erschüttert ein Missbrauchsfall das Bistum Trier. Und wieder einmal erleben wir Betroffene dasselbe Muster: Wegsehen, Abwiegeln, Intransparenz.

2015 gab es bereits Vorwürfe. -  Das Generalvikariat (!) entschied, es sei „eine disziplinarische Angelegenheit“.  Für  Betroffene klingt das wie ein Schlag ins Gesicht: Missbrauch wird zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft. Kinder und Jugendliche wurden nicht geschützt, die Institution schon.

Es ist kaum zu ertragen, dass derselbe Priester später sogar Ansprechperson für das Schutzkonzept sein konnte. Für Betroffene ist das blanker Hohn: Täter in Schutzfunktionen, Opfer im Schweigen.

Dass die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat, ist ein bekanntes Muster. Wir wissen: Viele Taten sind verjährt, schwer nachweisbar oder in Grauzonen. Aber „keine Straftat“ heißt nicht „keine Tat“. Für uns bleibt das Erlebte real, unabhängig davon, ob es Akten füllt.

Und erst jetzt, also 10 Jahre nach den ersten Vorwürfen, wird nach „neuen Erkenntnissen“ gehandelt. Welche das sind, bleibt verschwiegen. Wieder ein Akt der Intransparenz. Wir sollen vertrauen, obwohl immer wieder das Gegenteil gelebt wird.

Die Zahlen sprechen Bände: 711 betroffene Kinder und Jugendliche, 234 beschuldigte Priester allein im Bistum Trier. Das sind keine Zahlen. Das sind zerstörte Kindheiten, Biografien, Leben. Das ist das Hellfeld. - Die Dunkelziffer wird im Dunklen bleiben. 

Wie viele Kinder mussten und müssen leiden, weil die Kirche Täter schützt und Betroffene ignoriert?

Für uns Betroffene bleibt die bittere Erkenntnis: Die Institution handelt nicht aus Einsicht, sondern erst, wenn der Druck von außen zu groß wird. 

Claudia Adams

PS. Der damalige zuständige Trierer Generalvikar hieß übrigens: Georg Bätzing... 


Hintergrund:

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" (Quelle: Blog)

Die Organisation MissBiT – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier hat mit einer Pressemitteilung auf einen Artikel im Trierischen Volksfreund reagiert. Es geht ausgerechnet um Vorwürfe gegen einen Priester, der maßgeblich an der Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt beteiligt gewesen sein soll. (Quelle: hpd.de)


BistumTrier: Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste - Grund für die Maßnahme: Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person.

"Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste
Priester beurlaubt 

Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt.

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums Trier die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt. Grund für die Maßnahme sind Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person. Die Vorwürfe wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet, die die Ermittlungen allerdings eingestellt hat. 

Erstmals waren im Jahr 2015 Vorwürfe gegen den Priester erhoben worden. Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat haben diese Vorwürfe umfassend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine disziplinarische Angelegenheit handelte, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien (Fassung von 2013) zum Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gefallen sind. Die Verhaltensweisen des Priesters erfüllten auch nach Prüfung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im Jahr 2018/2019 erkennbar keinen Straftatbestand. [Zur Erinnerung: Im Nachgang der sogenannten MHG-Studie hatte das Bistum Trier mit den Generalstaatsanwaltschaften vereinbart, alle (Verdachts-)Fälle sexuellen Missbrauchs im Bistum (nochmals) durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften prüfen zu lassen.] Entsprechend der Bewertung des Bistums wurde der Vorwurf auf disziplinarischer Ebene behandelt.  

Nachdem 2024 die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft Koblenz erneut vorgetragen wurde, und zwar mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung, und nach der neuerlichen Einstellung der staatlichen Ermittlungen konnte die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen werden. Aufgrund dort gewonnener neuer Erkenntnisse hat Bischof Ackermann nun die genannte Maßnahme veranlasst. Bis zum Erweis des Gegenteils gilt für den Priester die Unschuldsvermutung. Daher ist die getroffene Maßnahme nicht als Vorverurteilung zu verstehen. Sie entspricht vielmehr der gültigen Interventionsordnung und dient der Prävention. 

Das Seelsorgeteam sowie die ehrenamtlichen Gremien der Pfarrei sind informiert."
(Quelle: Bistum Trier)

Samstag, 13. September 2025

Bistum Trier: "Leistungen in Anerkennung des Leids" im Jahr 2024

Das Bistum Trier hat im Jahr 2024 Leistungen von 1.071.500 Euro für 40 Anträge ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 38.737,19 Euro erstattet. «Insgesamt haben 196 Betroffene Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten», hieß es in einem Bericht des Bistums. Somit seien seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl 3.698.500 Euro als Leistungen in Anerkennung des Leids gezahlt und Therapiekosten von 182.037,33 Euro erstattet worden.

«Außerdem wurden 2024 im Nachgang zum Aufarbeitungsprojekt "Albertinum Gerolstein" 29.000 Euro an Betroffene ausgezahlt», hieß es. Einem Bericht eines kirchenunabhängigen Projekts zufolge waren Schüler des ehemaligen bischöflichen Internats Albertinum in der Eifel misshandelt worden.


den vollständigen Artikel auf "zeit.de" lesen

Donnerstag, 4. September 2025

Bistum Trier: Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird: "Wieder bin ich Bittstellerin, wieder halte ich meine Hand auf, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht" (ca)



Bistum Trier stellt "Leitfaden bei Anliegen zur individuellen Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bistum Trier"vor. Direkt zur Broschüre auf der Seite des Bistums Trier. 


Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird

Das Bistum Trier eröffnet seinen Leitfaden mit einer Definition von „Aufarbeitung“, die bereits verrät, wohin die Reise geht: in die Relativierung. Statt klar zu benennen, was Aufarbeitung zwingend bedeuten muss – nämlich Verantwortung übernehmen, Strukturen offenlegen, Schuld anerkennen –, versteckt man sich hinter Floskeln: Der Begriff sei „nicht geschützt“ und „nicht einheitlich definiert“. Das ist kein zufälliger Hinweis, sondern ein rhetorisches Manöver: Wer einen Begriff schwammig hält, kann ihn nach Belieben füllen – und gleichzeitig alles abwehren, was unbequem wäre.

Weiter wird unterschieden zwischen individueller und institutioneller Aufarbeitung. Institutionelle Aufarbeitung sei „klar verortet“ bei der Unabhängigen Aufarbeitungskommission – also: ausgelagert. Damit entzieht sich das Bistum der direkten Verantwortung und verweist auf ein Gremium, das zwar unabhängig heißen mag, aber ohne die Kirche nicht existiert.

Die individuelle Aufarbeitung dagegen wird bewusst im Ungefähren gelassen. „Vom Ziel der Betroffenen aus denken“ klingt großherzig, ist aber in Wahrheit ein Papiersatz ohne Substanz. Denn wer definiert letztlich, was möglich ist? Natürlich nicht die Betroffenen selbst, sondern das Bistum – in seinen Verfahren, mit seinen Kriterien, mit seinen Grenzen.

Und wenn es heißt, die Verfahren sollten „knapp und einfach“ beschrieben werden, zeigt sich erneut das Muster: Reduktion auf Verwaltungsschritte. Aufarbeitung wird hier auf Prozesse, Akteneinsichten und Antragswege verkleinert – nicht auf Wahrheitssuche, Gerechtigkeit oder öffentliche Verantwortung.

Ein schönes Versprechen – mit engen Grenzen

Die Verantwortlichen betonen, der Ausgangspunkt müsse das Ziel der Betroffenen sein. Doch die Verfahren, die tatsächlich möglich sind – Akteneinsicht, Anerkennung von Leid, ergänzende Hilfen – bleiben streng innerhalb institutioneller Vorgaben. Ob Akten lückenhaft sind, wie lange ein Verfahren dauert oder welche Unterlagen einsehbar sind: All das bestimmt die Institution, nicht die Betroffenen. Das Versprechen, „vom Ziel der Betroffenen aus“ zu denken, wird so zum Scheinprinzip.

Betroffenenbeirat – eingebunden statt unabhängig

Besonders deutlich wird das beim Betroffenenbeirat. Das Bistum räumt selbst ein, dass ihm „Vorschuss-Misstrauen“ entgegengebracht wird. Doch statt echte Unabhängigkeit zu schaffen, verweist man auf den Beirat – ein Gremium, das direkt an die kirchliche Verwaltung angebunden ist. Betroffene sollen glauben, hier gebe es eine Kontrollinstanz. In Wahrheit bleibt es eine kirchlich kontrollierte Struktur, ohne echte Macht.

Aktenlücken als Zufall dargestellt

Wenn von „lückenhaften Akten“ die Rede ist, klingt das wie ein bedauerlicher Umstand der Vergangenheit. Tatsächlich aber sind diese Lücken das Ergebnis jahrzehntelanger Vertuschung, bewusster Nicht-Dokumentation und systematischer Schonung von Tätern. Wer das verschweigt, lenkt ab vom institutionellen Versagen und tarnt Schuld als bloße „Grenze des Möglichen“.

Keine verbindlichen Fristen – alte Ohnmacht

Besonders schmerzhaft ist die Aussage, man könne keine Bearbeitungszeiten zusagen. Für Betroffene bedeutet das: Wieder Unsicherheit, wieder Abhängigkeit, wieder Machtgefälle. Schon der Missbrauch war geprägt von Kontrollverlust. Dass nun auch die Aufarbeitung keine Verlässlichkeit gibt, wirkt wie eine zweite Entmündigung.

Ein Baukasten voller Hürden

Die Liste der Verfahren klingt nach vielen Optionen: Akteneinsicht, Auskunftsrechte, spirituelle Begleitung, Anerkennungsleistungen, Hilfssysteme, Unfallversicherung, Öffentlichkeit. Doch jedes dieser Verfahren ist an Bedingungen, Formalitäten und Prüfungen gebunden. Was nach Vielfalt aussieht, ist in Wirklichkeit ein Labyrinth, in dem Betroffene sich erneut abmühen müssen – während die Institution jederzeit die Spielregeln vorgibt.

Spirituelle Heilung – ein doppelter Zynismus

Besonders irritierend: Das Bistum bietet „traumasensible Seelsorge“ an, um Betroffenen bei der Aufarbeitung toxischer religiöser Bilder zu helfen. Doch gerade diese religiöse Sprache wurde von Tätern genutzt, um Kinder und Jugendliche zu manipulieren. Wenn dieselbe Institution nun Heilung anbietet, wirkt das wie ein doppeltes Spiel: erst Spiritualität als Waffe, dann Spiritualität als Heilmittel.

Das Ende bestimmt die Institution

Am Schluss erklärt das Bistum, ein Aufarbeitungsprozess könne nur gemeinsam beendet werden. Doch gleichzeitig behält man sich vor, Verfahren „ruhen zu lassen“, wenn „alles ausgeschöpft“ sei. Das bedeutet: Am Ende entscheidet doch wieder die Institution, wann Schluss ist. Betroffene haben keine Garantie, dass ihr Bedürfnis nach Anerkennung, Wahrheit und Gerechtigkeit ernsthaft bis zum Ende verfolgt wird.

Für Betroffene jedoch bleibt das Gefühl, erneut Bittsteller zu sein, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht. Aufarbeitung wird so zur Verwaltung der Ohnmacht – nicht zu dem, was sie sein müsste: ein klarer, mutiger Schritt in Richtung Verantwortung.

Dienstag, 2. September 2025

Bistum Trier: Wurden auch im Bistum Trier unter Marx, Bätzing und Ackermann Sexualstrafäter nicht nur versetzt, sondern auch Opfer weitergereicht? - Betroffene berichten von Täter-Netzwerken: Kleriker, die sich untereinander absprachen und sich gegenseitig Opfer zuführten



Symbolkarte: Versetzungen von Tätern und pädokriminelle Netzwerke in deutschen Diözesen  (ca)


 (...) Für Manfred Schmitz ist die Vermutung, dass „sein“ Täter Netzwerk-Kontakte hatte, eine zusätzliche Beschwernis, auch wenn er nur unter diesem einen Priester zu leiden hatte: Johannes Besgen (1928-2017) war in den 1960ern Kaplan in Geilenkirchen, der heute 72-jährige Rechtsanwalt damals Messdiener. Besgen nahm ihn mit in Urlaub, machte viele Fotos. Auf einem lehnt der schlaksige Junge in Badehose am Heck des dunkelblauen Opels, dahinter die Kärntener Alpen. Besgen fuhr mit ihm auch zu einem Freund, der Pfarrer in Hermeskeil war. „Passiert“ ist damals nichts: „Ich habe im Auto gewartet, bis der Besgen zurückkam“, erzählt Schmitz. Der Name des Freundes: Edmund Dillinger (1935-2022).

Nach dessen Tod fand sein Neffe in Dillingers Haus rund 7000 Fotos und Negative mit Jungen und jungen Männern in sexualisierten Posen. Einige stammten von Afrika-Reisen, die Dillinger für ein von ihm gegründetes Hilfswerk unternommen hatte. Es gibt zahllose potenzielle Opfer, 20 sind bisher bekannt. Seit 1961 gab es Missbrauchsvorwürfe, weshalb Dillinger immer wieder versetzt wurde, wie Journalisten und Sonderermittler des Bistums Trier feststellten. Dort gehörten zum „grauen“ Netzwerk der Vertuscher auch der derzeitige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und sein Vorgänger: Georg Bätzing und Reinhard Marx.

Schmitz fürchtete, das Dillinger auch Fotos von ihm gehortet haben könnte, die Besgen gemacht hatte. Er durchforstete den Nachlass, fand keine Fotos von sich, allerdings Terminkalender, in denen Dillinger über Jahrzehnte Telefonate, E-Mails, Reisen, Besuche, Messfeiern notiert hatte – wichtige Beweise für ein mögliches Netzwerk. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sie allerdings vernichten.

Es gibt Fotos von einigen Blättern. Sie dokumentieren, wie hartnäckig Dillinger die Nähe von Studenten und Priesteramtskandidaten suchte, unter anderem im Bistum Eichstätt. Auffällig sind auch die befreundeten Mitbrüder: Mehrere wurden in den letzten Jahren aus ihrer Gemeinde entfernt oder vom Dienst suspendiert. Der Grund lässt sich denken. (...)


den vollständigen Artikel "Missbrauch in der Kirche: Wie Täter ihre Opfer an andere Priester weiterreichen" auf "soester-anzeiger.de" lesen


Dienstag, 12. August 2025

Bistum Trier: Täterorganisation bietet Opferberatung an – und nennt es "Heilung"



Dipl.-Theologe, Dipl.-Pädagoge PD Dr. Andreas Zimmer
(Fotoquelle: Bistum Trier)

Zimmer selbst ist  Teil des Systems und vertritt als Präventionsbeauftragter des Bistums Trier genau jene Institution, die systematisch Missbrauch ermöglicht, vertuscht und Täter geschützt hat. Er arbeitet nicht im Auftrag einer neutralen, unabhängigen Stelle, sondern innerhalb des Machtapparates, der Betroffene zutiefst verletzt hat.

Sonntag, 3. August 2025

Bistum Trier: Nach Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki: Gratwanderung für Bischof Ackermann

Für Ackermann ist der Weg jetzt weitgehend vorgezeichnet. Ob er selbst Ermittler wird oder nicht, entscheidet Rom in den kommenden Wochen. In beiden Varianten wird er unter Beobachtung stehen – von der Öffentlichkeit, von Betroffenen und von seinen Amtsbrüdern.

Die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ist inzwischen in Rom gelandet. Bischof Stefan Ackermann aus Trier hat sie – wie es die vatikanischen Verfahrensregeln vorsehen – weitergeleitet. Grundlage dafür ist das Motu proprio Vos estis lux mundi, das Papst Franziskus 2019 eingeführt hat. Die Frage, die sich nun stellt: Welche Rolle spielt Ackermann im weiteren Verlauf – und was kann jetzt konkret auf ihn zukommen?

Bistum Trier: Bischof Ackermann leitet Anzeige gegen Kardinal Woelki gemäß Vatikanverfahren weiter

Der Trierer Bischof Stefan Ackermann hat die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki nach Rom weitergeleitet. Damit nimmt alles den Gang, den Papst Franziskus 2019 mit den Verfahrensregeln im Motu proprio "Vos estis lux mundi" festgelegt hat. Viel Spielraum hatte Ackermann nicht: Die Verfahrensordnung legt sowohl seine Zuständigkeit als auch seine Aufgaben klar fest.

Donnerstag, 31. Juli 2025

Bistum Trier: Ackermann leitet Anzeige gegen Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki entsprechend kirchenrechtlicher Vorgabe weiter

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die kirchenrechtliche Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan weitergegeben. In seiner Funktion als dienstältester Bischof der Metropolie habe er die Anzeige entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben über die Nuntiatur an das Bischofsdikasterium zur Prüfung weitergeleitet, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ackermann habe sowohl den Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz als auch Kardinal Woelki darüber informiert.

Mittwoch, 30. Juli 2025

UKA-Tätigkeitsbericht 2024: Bistum Trier führt Statistik mit höchsten Fallzahlen an


"Und hinter jeder Zahl verbirgt sich ein Schrei."

- Claudia Adams -



Am 29. Juli wurde der "Tätigkeitsbericht der Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) 2024" veröffentlicht. 

Daraus ergeben sich für das Bistum Trier folgende Fakten:

Mittwoch, 23. Juli 2025

"Wohl kaum aus Überzeugung" - Ein Kommentar von Claudia Adams

Ackermann im Zwiespalt: Ein Bischof zwischen Pflicht und Moral

Bischof Stephan Ackermann befindet sich erneut in einer Situation, die nicht nur seine persönliche Integrität, sondern auch das Vertrauen in die katholische Kirche weiterhin nachhaltig beeinflussen könnte. Ob als ehemaliger Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz oder als Bischof von Trier trägt er eine zentrale Verantwortung bei der Aufarbeitung sexueller Missbrauchsskandale innerhalb der Kirche - und in seinem eigenen Bistum. Doch diese Verantwortung ist in Ackermanns Fall von tiefen Widersprüchen geprägt, die ihn in eine moralischen Zwickmühle führen könnte.

Ausgerechnet Bischof Ackermann entscheidet über die Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki nach Rom

Als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln, zu der das Bistum Trier gehört, soll Ackermann die Anzeige des Betroffenenbeirats der DBK nun an die zuständige Kurienbehörde mit der Bitte weiterleiten, eine kanonische Voruntersuchung gegen Kardinal Woelki einzuleiten. 

Laut dem Kirchenrechtler Thomas Schüller hat der Trierer Bischof bei seiner Entscheidung keine Wahl. „Er muss die Anzeige nach Rom an das Dikasterium für den Glauben und das Dikasterium für die Bischöfe weiterleiten“, sagte Schüller unserer Redaktion. Es sei eine Amtspflicht ohne Ermessensspielraum.