Mittwoch, 2. August 2023

Bistum Trier: Akteneinsicht im Fall Dillinger soll gewährt werden – es gibt nur ein gravierendes Problem: Der Großteil der Asservate aus dem Nachlass wurde durch die ermittelnden Behörden vernichtet

Im Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger soll die unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier Akteneinsicht bekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dem Antragsteller mitgeteilt, „dass eine Gewährung von Akteneinsicht beabsichtigt ist“, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Dazu müssten noch „die Modalitäten der Einsichtnahme“ festgelegt werden. Eine Abstimmung darüber solle voraussichtlich im August stattfinden.

„Das ist eine gute Nachricht. Nur leider sind die Beweismittel, die wir gebraucht hätten, wohl nicht mehr da“, sagte der frühere Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada, der mit dem ehemaligen Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer in einem Projekt der Kommission den Missbrauchsfall untersucht. Man werde beantragen, die Akten an die Trierer Staatsanwaltschaft zu schicken, um sie dann dort einzusehen.  Das Material hätte zur Aufarbeitung wichtig sein können, sagte Hromada. Vor allem Jahresterminkalender, die der Priester geführt habe, und Reisepässe hätten den Aufklärern helfen können. „Dillinger sei für die von ihm gegründete CV-Afrika-Hilfe oft nach Afrika geflogen. „Wann und wohin, das hätten wir dort sehen können.“ Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.

Das Material aus Mainz ist nach einem Akteneinsichtsgesuch von Brauer inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Trier eingegangen. „Die Mainzer waren flott“, sagte Hromada. Es sei geplant, die Unterlagen voraussichtlich nächste Woche dort einzusehen. Den Antrag, in die Saarbrücker Akten und Asservate Einblick zu bekommen, hatte Brauer bereits am 20. Juni gestellt.

Man habe auch schon mit Zeugen gesprochen, darunter mutmaßliche Opfer. „Das wird weitergehen.“ Es hätten sich Menschen auch aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern gemeldet. ("saarbruecker-zeitung.de" / dpa)