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- Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - die Chronologie
Mittwoch, 21. Februar 2024
Bistum Trier: Bischof Ackermann lehnt außergerichtlichen Vergleich mit Betroffenen ab
Dienstag, 20. Februar 2024
Bistum Trier: Klagen auf Entschädigung werden vorbereitet
Mehr als zehn Menschen, die missbraucht wurden, sind laut einer Opferorganisation bereit, gegen das Bistum Trier zu klagen. Zwei Zivilklagen würden konkret vorbereitet.
Hintergrund ist ein Urteil aus Köln vom Juni des vergangenen Jahres. Erstmals sprach da ein deutsches Gericht einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu.
Der Vorsitzende des Vereins "Missbrauch im Bistum Trier", kurz MissBit, Hermann Schell, sagte am Montag, dass in mindestens zwei Fällen Zivilklagen auf Entschädigung gegen das Bistum Trier vorbereitet würden. Er wisse von mehr als zehn Betroffenen, die klagebereit seien.
Schell kündigte an, dass MissBit am Mittwoch weitere Einzelheiten mitteilen wird. Einer der Missbrauchsbetroffenen werde erläutern, was eine Klage gegen das Bistum für ihn persönlich bedeute.
Das Bistum werde sich eingehenden Klagen stellen, sagte Sprecherin Judith Rupp. Bislang wisse man allerdings noch nicht, ob Klagen gegen das Bistum bei Gericht eingegangen seien. (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)
Freitag, 16. Februar 2024
Bistum Trier: Missbrauchsopfer wollen Bistum Trier verklagen
Nachdem ein Kölner Gericht einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche erstmals Schmerzensgeld zugesprochen hat, drohen dem Bistum Trier mehrere solcher Klagen. Dabei geht es um hohe Beträge – und einen neuen Fall.
Das Bistum Trier hat dem Mann bislang 30.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt. Sein Anwalt fordert nun das Zehnfache, 300.000 Euro, und versucht, eine außergerichtliche Einigung mit dem Bistum zu erzielen. „Die Frist endet Ende des Monats“, sagt Jurist Dymke unserer Redaktion. Er und sein Mandant hofften sehr auf eine Einigung. „Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, dann wäre der nächste Schritt eine Klage“, sagt Dymke.
Laut Missbit-Sprecher Hermann Schell bereiten Anwälte zurzeit zwei weitere Schmerzensgeldklagen gegen das Bistum Trier vor. Es gehe dabei um mehrere hunderttausend Euro. Weitere Details will die Trierer Opfervereinigung erst in der nächsten Woche bekannt geben.
Seit 2010, dem Beginn des Missbrauchsskandals in Deutschland, hat das Bistum Trier über 2,1 Millionen Euro an finanziellen Leistungen zur Anerkennung des Leids gezahlt, fast 107.000 Euro an Therapiekosten. Hinzu kommen noch einmal 760.000 Euro an Leistungen in Anerkennung psychischen und physischen Missbrauchs im ehemaligen katholischen Internat Albertinum in Gerolstein sowie knapp 40.000 Euro an Aufarbeitungskosten.(den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)
Freitag, 2. Februar 2024
Bistum Trier: Justizministerium prüft disziplinarrechtliche Verstöße des Staatsanwaltes nach Aktenvernichtung - weitere Ermittlungen gegen Polizisten
Donnerstag, 1. Februar 2024
Bistum Trier: Medien behaupten weiterhin, der Neffe des Priesters habe auf eine Rückgabe des belastenden Materials verzichtet - Klarstellung: Der Neffe hat der Vernichtung des Materials NICHT zugestimmt
Medien behaupten heute u.a, "dass der Neffe des Priesters auf eine Rückgabe (des belastenden Materials, Anm. ca) verzichtet habe".
Dieser Vorwurf kann und darf nicht stehenbleiben!
Fakt ist, es konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass der Neffe seine Einwilligung gab, belastendes Material in diesem Ausmaß zu vernichten:
- Über keines der drei Telefonate zwischen dem Neffen Dillingers und dem Sachbearbeiter bei der Polizei gab es Notizen bzw. Aktenmerke
- Die Telefonate mussten vielmehr mit Hilfe von Einzelverbindungsnachweisen rekonstruiert werden
- Was bei diesen drei Telefonaten besprochen wurde, wurde nirgends vermerkt
- Das letzte dieser Telefonate fand am 4. Juli 2023 statt. Innerhalb weniger Stunden (!) wurde das verbrennbare Material der Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und vernichtet
- Über die angebliche Zustimmung des Neffens wurde erst im Nachhinein (!) - also nach der Verbrennung - ein Aktenvermerk angefertigt
- Allerdings: Auf diesem nachträglichen Aktenvermerk fehlte die Unterschrift des Neffen!
"Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben. Das Innenministerium hat inzwischen die Dienstanweisung verschärft und prüft dienstrechtliche Schritte gegen einen Ermittler.
Drei Telefonate soll der Kripobeamte mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben. Nach Angaben des Innenministeriums fanden diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli statt. Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate dann der „Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet“ worden.
Keine Notizen zu Telefongesprächen
Das Ministerium hat nun auf SR-Anfrage bestätigt, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate mussten vielmehr „rekonstruiert“ werden. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen.
Das jedoch bedeutet, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefoniert hat. Was dabei besprochen wurde, ist nirgends vermerkt. So bleibt es dabei: Aussage steht gegen Aussage. Der Neffe bestreitet, der Vernichtung der Asservate – etwa der Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben.
Ministerium verweist auf Regelungslücken
Über diese mutmaßliche Zustimmung wurde dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt. Die Asservate seien auf Anordnung des Staatsanwalts und in „Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe)“ verbrannt worden. Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli ist juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. Es gibt nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehlt die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, räumt das Innenministerium erneut ein.
Es ist nicht der einzige Fehler im Asservatenskandal beim Landespolizeipräsidium (LPP) und der Staatsanwaltschaft. Denn grundsätzlich ist laut Innenministerium „der Gang von Asservaten lückenlos zu dokumentieren“. Das sei in einer Dienstanweisung aus dem Jahr 2003 so geregelt. Allerdings weise diese „DA Asservate“ Regelungslücken auf. Welche genau, teilte das Innenministerium nicht mit. (Quelle: SR, 31.07.2024)
Bistum Trier: Keine Ermittlungen gegen Saarbrücker Staatsanwaltschaft, nachdem Beweismittelvernichtung im Fall Edmund Dillinger
Die Vernichtung von Asservaten im Missbrauchsfall Edmund Dillinger hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt. Gegen den Staatsanwalt, der diese angeordnet hatte, wird nicht ermittelt werden.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach der Vernichtung von Asservaten aus dem Nachlass des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen Priesters Edmund Dillinger wird es keine Ermittlungen gegen den Staatsanwalt geben, der die Vernichtung angeordnet hatte. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe.
Der Staatsanwalt habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter "nicht mehr von Bedeutung" waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Grundlage sei eine Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen "ausdrücklich" verzichtet habe.
Die Vernichtung eines Großteils der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters aus Friedrichsthal im Saarland hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt, weil das Material somit Experten einer Aufarbeitungskommission im Bistum Trier und Opferverbänden zur Auswertung nicht mehr Verfügung steht. Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.
Der ehemalige Priester steht im Verdacht, ab den 1960er-Jahren Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material in dem Haus sichergestellt. Edmund Dillinger war mit 87 Jahren gestorben.
Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Und: Nach dem Vorfall seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Umgang mit Asservaten überarbeitet worden: Asservate dürften jetzt nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers vernichtet werden, hieß es.
Für die Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später entschuldigt. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (Quelle: dpa)
Samstag, 20. Januar 2024
Bistum Trier: ehemaliger Pfarrer von Freisen legt Rekurs gegen Urteil des Kirchengerichts ein
Samstag, 23. Dezember 2023
Bistum Trier: Causa Dillinger zieht weitere Kreise - Saarländisches Bildungsministerium erhebt erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier
Mittwoch, 13. Dezember 2023
Bistum Trier: Causa Dillinger – zweiter Zwischenbericht zu Missbrauchsvorwürfen wird heute erwartet
Skandalfall Dillinger – zweiter Zwischenbericht zu Missbrauchsvorwürfen wird heute erwartet
Donnerstag, 23. November 2023
Bistum Trier: Missbrauchsopfer Timo Ranzenberger, der vor Jahren das Verfahren um die Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen ins Rollen gebracht hat, kämpfte über Jahre hinweg gegen großen Widerstand: "Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder"
Timo Ranzenberger, unmittelbar nachdem er von dem Urteil des Kölner Kirchengerichts erfuhr.
Foto: privat
„Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder“
Freisen · Missbrauchsopfer Timo Ranzenberger hatte Jahre auf das Urteil des Kirchengerichts gewartet. Dass dieses nun auch den sexuellen Missbrauch durch den Ex-Priester aus Freisen als erwiesen ansieht, ist für den heute 39-Jährigen „Balsam für die Seele“.
Ranzenberger hatte vor Jahren das Verfahren um die Vorwürfe gegen M. ins Rollen gebracht – zunächst gegen den Widerstand der Kirche und des Bistums. Mehrfach habe Otmar M. ihn sexuell missbraucht.
Das Urteil des Kirchengerichts ist für Ranzenberger ein Lichtblick. „Ich habe am Dienstag, 21. November, Post von Bischof Ackermann erhalten. Diese Post vom Bistum Trier war für mich wahnsinnig erfreulich“, sagt er der SZ. „Nach einer gefühlten und auch gelebten Ewigkeit“ habe er nun Gewissheit. Das aktuelle Urteil des Kölner Kirchengerichts gegen den ehemaligen Pfarrer aus Freisen (Landkreis St. Wendel) entspreche dem, was nach Ansicht von Ranzenberger von Anfang an hätte passieren müssen. „Nichts anderes als die Entlassung aus dem Klerikerstand für den Freisener Ex-Pfarrer habe ich erwartet.“
Das kirchenrechtliche Urteil bedeute für ihn, mit diesem Kapitel seines Lebens „endlich abschließen“ zu können. M. habe nun das erhalten, was er sich selbst redlich verdient habe über Jahre und Jahrzehnte hinweg. „Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder.“
Nun hoffe Ranzenberger, dass in Kürze auch die Aufarbeitungskommission zu seinem und den weiteren Fällen „in der Causa Freisen ihr Ergebnis zu den jeweiligen Rollen der Vorgesetzten Bischöfe und Generalvikare vorlegen wird“. Diese Aufarbeitung sei noch nicht abgeschlossen. Hier gebe es noch einige offene Fragen zu den Bischöfen Marx, Ackermann und Bätzing. Diese waren die Vorgesetzten des jetzt Verurteilten in seiner Zeit als Pfarrer in Freisen. (den vollständigen Artikel auf "saabruecker-zeitung.de" lesen)
Bistum Trier: Kirchengericht verhängt Höchststrafe gegen Ex-Pfarrer aus Freisen: Entlassung aus dem Klerikerstand - Angeklagter wurde in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen
Nach über fünf Jahren Prozessdauer hat ein Kirchengericht den ehemaligen Missbrauchspriester aus Freisen zur Höchststrafe verurteilt. Der 69-Jährige hat die Vorwürfe bisher bestritten. Was das Urteil nun bedeutet.
Höchststrafe für einen wegen Missbrauchs verurteilten ehemaligen Trierer Bistumspriester: Ein Kirchengericht hat den früheren Pfarrer der saarländischen Gemeinde Freisen, Otmar M., aus dem Klerikerstand entlassen. Das Gericht sah es nach einer Mitteilung des Bistums Trier als erwiesen an, dass der Geistliche mehrere Personen sexuell missbraucht hat. Erst im Februar hatte auch das Saarbrücker Landgericht den heute 69-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Otmar M. 1997 in seinem Pfarrhaus einen 14-jährigen Messdiener gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der Priester bestritt die Vorwürfe.
Mit dem aktuellen Urteil des Kölner Kirchengerichts dürfte die Glaubwürdigkeit des Geistlichen endgültig dahin sein.
Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand darf Otmar M., der seit 2015 im Ruhestand ist, nicht mehr als Priester tätig sein. Die mit der Weihe empfangenen Rechte und Pflichten sind aufgehoben; die Priesterweihe bleibt aber weiter gültig. Außerdem verliert er nach Angaben des Bistums seinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Nun ist er ausschließlich auf das angewiesen, was ihm staatlich zusteht. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)
Mit dem Urteil hat das Kirchengericht in Köln den Angeklagten in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen, wie es in einer Pressemitteilung des Bistums Trier heißt. Dabei ging es um fünf Personen, deren Fälle vom Kirchengericht verhandelt wurden. Außerdem wurden weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den Ex-Pfarrer anerkannt. (swr.de)
Das Urteil des Kirchengerichtes in Köln ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester hat beim römischen Dikasterium die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.
Laut Bistum Trier wurde seit 2010 gegen sechs Geistliche die kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt.
Für den „Fall Freisen“ waren zuständig: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
Offizielle Presseerklärung des Bistums Trier
Köln/Trier – Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das haben die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier am 23. November mitgeteilt. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand.
Gegen den früheren Pfarrer hatte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln seit März 2018 einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg geführt (siehe Strafverfahren wird eingeleitet (paulinus-bistumsnews.de)). Die vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet (siehe Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen ehemaligen Freisener Pfarrer erhärtet (paulinus-bistumsnews.de)).
Mit seinem Urteil hat das Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Über die fünf betroffenen Personen hinaus, deren Fälle Gegenstand des Verfahrens waren, erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Pfarrer an. Dass ihre Fälle nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt wurden, hat verschiedene Gründe: Entweder hatten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgesetzte Schutzalter bereits überschritten oder die ausführlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben keinen für eine Anklage ausreichenden Tatnachweis erbracht; oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich so lange hingezogen, dass deren Ergebnisse nicht mehr in das laufende kirchliche Strafverfahren mit einbezogen werden konnten, ohne in Gefahr zu geraten, dass sich dieses noch weiter in die Länge gezogen hätte. Bei seiner Gesamtbewertung hat das Kölner Kirchengericht auch das berücksichtigt, was das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 zu den weiteren Fällen ausgeführt hat. Die Betroffenen können, sofern sie das nicht schon getan haben, finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.
Bischof Dr. Stephan Ackermann zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. „Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können. Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen.“ Ackermann sagte, er habe allen Betroffenen ein persönliches Gespräch angeboten. Der Trierer Bischof sagte weiter, er gehe davon aus, dass der Fall insgesamt auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier sein werde. „Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.“ Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte bereits erste Hinweise zu dem Fall gegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Priester hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre. Das Dikasterium ist über das Urteil informiert.
Dem angeklagten Priester wurde das Urteil zugestellt. Die betroffenen Personen sind ebenfalls informiert worden, genauso wie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Priesters. (Quelle: paulinus-bistumsnews.de)
Bistum Trier: "Zur Aufarbeitung gehört auch, dass sich auch Bischof Ackermann ehrlich macht und nicht abwartet, bis im Jahr 2026 der Abschlussbericht kommt, in dem man ihm nachweisen wird, dass auch er es versäumt hat, in seinem Bistum Missbrauch wirksam zu bekämpfen... Wir sind uns sehr sicher, dass noch mehr Vertuschungsvorwürfe ans Licht kommen, wenn die Bischöfe Ackermann, Bätzing und Marx beleuchtet werden."
Nach einem weiteren Bericht zu Missbrauch im Bistum Trier wird klar: Immer wieder wurden Täter mit Wissen von Bischöfen ins Ausland versetzt. Betroffene kritisieren ein riesiges Dunkelfeld und die schleppende Aufklärung.
Hermann Schell (Vorsitzender der Trierer Betroffeneninitiative MissBiT e.V.): "Es war damit zu rechnen, dass die Opferzahlen und die Zahl der Beschuldigten steigen würden, das werden wir in den kommenden Berichten auch noch erleben. Und das sind nur die bekannten Zahlen, die Dunkelziffer lässt sich gar nicht abschätzen. Wenn man in Betracht zieht, dass zu jedem Opfer mindestens ein oder mehrere Übergriffe gehören, geht die Zahl der Taten sicher in die Tausende."
DOMRADIO.DE: Haben Sie insgesamt den Eindruck, dass es mit der Aufklärung und Aufarbeitung im Bistum Trier weiter geht?
Schell: "Das ist eine schwierige Frage. Ich würde es so formulieren: Im Moment betreibt das Bistum Missbrauchsverwaltung und wir sind noch nicht an dem Punkt "Aufarbeitung", sondern "Aufdeckung". Das ist ein großer Unterschied. Zur Aufarbeitung gehört, dass sich auch Bischof Ackermann ehrlich macht und nicht abwartet, bis im Jahr 2026 der Abschlussbericht kommt, in dem man ihm nachweisen wird, dass auch er es versäumt hat, in seinem Bistum Missbrauch wirksam zu bekämpfen.
Die Untersuchungen schreiten fort: Man wandert jetzt über Bischof Stein und Bischof Spital in die Gegenwart. Das heißt, die Zeit der aktuellen Bischöfe Ackermann, Bätzing und Marx werden noch beleuchtet. Und wir sind uns sehr sicher, dass da noch mehr Vertuschungsvorwürfe ans Licht kommen."
das vollständige Interview mit Hermann Schell, MissBiT auf domradio.de lesen
Mittwoch, 22. November 2023
Bistum Trier: Beschuldigte Priester können weiterhin als Seelsorger in Pfarreien eingesetzt werden
Die Kommission kritisiert die Aufsicht des Bistums über Beschuldigte und Täter als „zumindest in der Vergangenheit unzureichend". Bischof Stephan Ackermann erließ demnach 2022 eine Ordnung, die das ändern soll und unter anderem Aufsichtspersonen vorsieht. Die Kommission spricht von einem „positiven Bemühen", bezweifelt allerdings, dass die Ordnung zielführend ist. Denn sie lasse in der Praxis wichtige Fragen offen. Auch könnten beschuldigte Priester weiterhin als Seelsorger in Pfarreien eingesetzt werden.("vaticannews.va")
Bistum Trier: Über 12% mehr Betroffene und über 16% mehr Beschuldigte im Bistum Trier als bisher bekannt
Mehr Missbrauchsopfer als angenommen
Im Bistum Trier gibt es mehr Beschuldigte und Opfer von sexuellem Missbrauch als bisher bekannt.
Das hat die Aufarbeitungskommission bekannt gegeben.
Zwischen 1946 und 2021 gab es nach Angaben der Kommission 579 Betroffene und 227 Beschuldigte.
Vor einem Jahr nannte die Kommission noch 513 Betroffene und 195 Beschuldigte.
Quelle: SAARTEXT vom 22.11.2023
Bistum Trier: Aufarbeitungskommission kritisiert Aktenführung im Bistum Trier - Mehr Opfer, mehr Täter und neue Vorwürfe
Kommission kritisiert Aktenführung
Die Aufarbeitungskommission zum sexuellen Missbrauch im Bistum Trier kritisiert die dortige Aktenführung.
- Es gebe keinen Hinweis, dass Fehler aus der Vergangenheit abgestellt worden seien
- Auch in jüngerer Vergangenheit hätten Versäumnisse, etwa bei der Führung von Personalakten, den Informationsstand von Verantwortlichen verfälscht und adäquate Reaktionen vereitelt.
Dienstag, 14. November 2023
Bistum Trier: Jahresbericht 2022
- im Jahr 2022 haben sich 29 Menschen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, erstmals beim Bistum Trier gemeldet
- 2022 beschäftigte sich der Krisenstab mit 16 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums.
- Bei den Beschuldigten handelt es sich um 12 Pfarrer (davon 10 im Ruhestand), zwei Laien und zwei Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen.
- Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
- In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Fünf der Beschuldigungen wiesen keinen Bezug zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf.
- Zwei wurden als nicht plausibel bewertet.
- Drei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene.
- Sechs Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei 2022 drei der Verfahren von dieser bereits wieder eingestellt wurden.
- Es wurden sechs kirchenrechtliche Voruntersuchungen eröffnet, hinzukamen in 2022 zwei weitere laufende Voruntersuchungen, die bereits in 2021 eröffnet worden waren.
- Zwei Voruntersuchungen wurden in 2022 abgeschlossen.
- Es gab vier laufende kirchliche Strafverfahren, von denen 2022 zwei mit der strafweisen Entlassung aus dem Priesterstand abgeschlossen wurden.
- Von der Schwere her waren Beschuldigungen, die sich auf die jüngere Zeit bezogen, eher im Bereich Grenzverletzungen und Belästigung angesiedelt. Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen. Bei zurückliegenden Delikten ging es vermehrt um schwere Formen sexualisierter Gewalt.
- Es wurden acht Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht.
- 2022 wurden 13 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums eingereicht.
- Bei den Beschuldigten handelt es sich um 10 Pfarrer, zwei Laien und einen Diakon im Zivilberuf
- In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Bis auf eine (aus 2006) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert verübt wurden.
- Alle Beschuldigten sind verstorben.
- Zwei Beschuldigungen beziehen sich auf Taten gegenüber Erwachsenen
- Im Jahr 2022 wurden Leistungen in Anerkennung des Leids für 51 Anträge in Höhe von insgesamt 789.000 € ausgezahlt (Erst- und Zweitanträge).
- Zwei der Anträge wurden durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen als sogenannte Härtefälle gewertet (größer/gleich 50.000 €).
Bistum Trier/Jahresbericht 2022: Bischof Ackermann weist in seinem Vorwort ausdrücklich darauf hin, dass Zusammenstellung "nicht ausreichend genug das wiedergibt, was Betroffene sich wünschen"
(Vlnr.) Angela Dieterich, Dr. Andreas Zimmer, Dr. Katharina Rauchenecker, Bischof Dr. Stephan Ackermann, Judith Rupp Quelle: Bistum Trier
Vorwort von Bischof Stephan Ackermann
Bistum Trier legt erstmals Jahresbericht zum Thema Missbrauch vor
Dienstag, 7. November 2023
Bistum Trier / Vallendar: Wie viel Schmerzensgeld erhalten Missbrauchsopfer? - Eine Schülerin bricht ihr Schweigen
den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen
Dienstag, 3. Oktober 2023
Aufarbeitung in der Katholischen Kirche: Kirchliche Aufarbeitung läuft chaotisch
"Es ist völlig weltfremd zu denken, dass man einer Institution, die erheblicher Taten beschuldigt wird, die Aufarbeitung dieser Prozesse selbst überlässt. Das sei, als würde man Straftätern selbst überlassen, ihre Straftaten aufzuklären."

