Mittwoch, 21. Februar 2024

Bistum Trier: Bischof Ackermann lehnt außergerichtlichen Vergleich mit Betroffenen ab

Um Missbrauchsopfern im Bistum Trier den Gang vor Gericht zu ersparen, hatte MissBiT dem Trierer Bischof Ackermann ein außergerichtliches Vergleichsverfahren vorgeschlagen. Dieses hat Bischof jetzt Ackermann abgelehnt.

Verein der Missbrauchsopfer wirft Kirche Vertuschung vor

Der Verein der Missbrauchsopfer im Bistum Trier, MissBiT e.V., zieht eine ernüchternde Bilanz, was die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier betrifft. "Nach wie vor wird vertuscht und mit aller Macht das System Kirche geschützt, so MissBiT. Wenn das Bistum Trier von "Anerkennung des Leids" oder einer "Kultur der Aufmerksamkeit" spreche, seien das alles nur leere Worthülsen.

Außergerichtlicher Vergleich vorgeschlagen

Um Missbrauchsopfern im Bistum Trier den Gang vor Gericht zu ersparen, hatte MissBiT dem Trierer Bischof Ackermann ein außergerichtliches Vergleichsverfahren vorgeschlagen. Eine Kommission aus Vertretern des Bistums und von MissBiT sollte gemeinsam Missbrauchsfälle aufarbeiten und eine Entschädigung für die Opfer vorschlagen.

Bischof Ackermann lehnt Zusammenarbeit mit MissBiT ab

Eine Zusammenarbeit mit MissBiT hat der Trierer Bischof aber abgelehnt, bestätigt das Bistum Trier. Bei den Missbrauchsfällen im ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein hatte Ackermann anders entschieden. Da gab es ein außergerichtliches Verfahren des Bistums mit den Betroffenen.
 In den Augen von MissBiT ist das eine weitere Hinhaltetaktik des Bistums. Seit 14 Jahren versuche man vergeblich, bei der Aufarbeitung mit dem Bistum zusammen zu arbeiten.

MissBiT rechnet damit, dass zunächst drei Missbrauchsopfer in Zivilprozessen gegen das Bistum Trier klagen, weitere würden folgen. Die Öffentlichkeit soll in den Verfahren vor Gericht präsent sein und so zeigen, dass sie Missbrauchsopfern den Rücken stärke. (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Dienstag, 20. Februar 2024

Bistum Trier: Klagen auf Entschädigung werden vorbereitet

Mehr als zehn Menschen, die missbraucht wurden, sind laut einer Opferorganisation bereit, gegen das Bistum Trier zu klagen. Zwei Zivilklagen würden konkret vorbereitet.

Hintergrund ist ein Urteil aus Köln vom Juni des vergangenen Jahres. Erstmals sprach da ein deutsches Gericht einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu.

Der Vorsitzende des Vereins "Missbrauch im Bistum Trier", kurz MissBit, Hermann Schell, sagte am Montag, dass in mindestens zwei Fällen Zivilklagen auf Entschädigung gegen das Bistum Trier vorbereitet würden. Er wisse von mehr als zehn Betroffenen, die klagebereit seien.

Schell kündigte an, dass MissBit am Mittwoch weitere Einzelheiten mitteilen wird. Einer der Missbrauchsbetroffenen werde erläutern, was eine Klage gegen das Bistum für ihn persönlich bedeute.

Das Bistum werde sich eingehenden Klagen stellen, sagte Sprecherin Judith Rupp. Bislang wisse man allerdings noch nicht, ob Klagen gegen das Bistum bei Gericht eingegangen seien. (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Freitag, 16. Februar 2024

Bistum Trier: Missbrauchsopfer wollen Bistum Trier verklagen

Nachdem ein Kölner Gericht einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche erstmals Schmerzensgeld zugesprochen hat, drohen dem Bistum Trier mehrere solcher Klagen. Dabei geht es um hohe Beträge – und einen neuen Fall.

Das Bistum Trier hat dem Mann bislang 30.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt. Sein Anwalt fordert nun das Zehnfache, 300.000 Euro, und versucht, eine außergerichtliche Einigung mit dem Bistum zu erzielen. „Die Frist endet Ende des Monats“, sagt Jurist Dymke unserer Redaktion. Er und sein Mandant hofften sehr auf eine Einigung. „Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, dann wäre der nächste Schritt eine Klage“, sagt Dymke.

Laut Missbit-Sprecher Hermann Schell bereiten Anwälte zurzeit zwei weitere Schmerzensgeldklagen gegen das Bistum Trier vor. Es gehe dabei um mehrere hunderttausend Euro. Weitere Details will die Trierer Opfervereinigung erst in der nächsten Woche bekannt geben. 

Seit 2010, dem Beginn des Missbrauchsskandals in Deutschland, hat das Bistum Trier über 2,1 Millionen Euro an finanziellen Leistungen zur Anerkennung des Leids gezahlt, fast 107.000 Euro an Therapiekosten. Hinzu kommen noch einmal 760.000 Euro an Leistungen in Anerkennung psychischen und physischen Missbrauchs im ehemaligen katholischen Internat Albertinum in Gerolstein sowie knapp 40.000 Euro an Aufarbeitungskosten.(den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Freitag, 2. Februar 2024

Bistum Trier: Justizministerium prüft disziplinarrechtliche Verstöße des Staatsanwaltes nach Aktenvernichtung - weitere Ermittlungen gegen Polizisten

Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Dillinger Asservaten vernichten ließ, läuft nun ein Disziplinarverfahren. 

Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Asservaten aus dem Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger vernichten ließ läuft nun ein Disziplinarverfahren. Das erklärte das Justizministerium am Freitag auf Anfrage der SZ. „Wie in vergleichbaren Fällen üblich, wurde das Disziplinarverfahren für die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Prüfung ausgesetzt“, schreibt Dennis Zahedi, Sprecher des Justizministeriums. Und. „Nach erfolgtem Abschluss der strafrechtlichen Prüfung wird das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen und geprüft.“

Auf die Anordnung des Staatsanwaltes hin hatte die saarländische Polizei Unterlagen im Juli 2023 aus dem Haus des Missbrauch-Priesters Edmund Dillinger in Friedrichsthal verbrannt. 

Die Vorermittlungen hätten u.a. ergeben, dass der Staatsanwalt „aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers“ davon ausgehen konnte, „dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung waren.“

Der Eigentümer der Asservate, der Neffe des verstorbenen Edmund Dillinger, hätte gar bei dem „polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet“.  Der Neffe hat dies damals anders dargestellt. Der Katholischen Nachrichtenagentur sagte er damals, die Behauptung, er sei mit der Vernichtung der Dokumente einverstanden gewesen, widerspreche er „in aller Deutlichkeit.“

Die Vorermittlungen gegen den Polizisten, der dem Staatsanwalt die Info gab, dass Dillinger mit der Vernichtung einverstanden sei, werden hingegen „bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt und sind noch nicht abgeschlossen“, schreibt sie. Und was ist nun Gegenstand des Disziplinarverfahrens? „Gegenstand eines jeden Disziplinarverfahrens ist die Prüfung der Verletzung von Dienstpflichten“, schreibt Zahedi. (den vollständigen Artikel auf saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Donnerstag, 1. Februar 2024

Bistum Trier: Medien behaupten weiterhin, der Neffe des Priesters habe auf eine Rückgabe des belastenden Materials verzichtet - Klarstellung: Der Neffe hat der Vernichtung des Materials NICHT zugestimmt

Medien behaupten heute u.a, "dass der Neffe des Priesters auf eine Rückgabe (des belastenden Materials, Anm. ca)  verzichtet habe".

Dieser Vorwurf kann und darf nicht stehenbleiben!

Fakt ist, es konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass der Neffe seine Einwilligung gab, belastendes Material in diesem Ausmaß zu vernichten:

  • Über keines der drei Telefonate zwischen dem Neffen Dillingers und dem Sachbearbeiter bei der Polizei gab es Notizen bzw. Aktenmerke
  • Die Telefonate mussten vielmehr mit Hilfe von Einzelverbindungsnachweisen rekonstruiert werden
  • Was bei diesen drei Telefonaten besprochen wurde, wurde nirgends vermerkt
  • Das letzte dieser Telefonate fand am 4. Juli 2023 statt. Innerhalb weniger Stunden (!) wurde das verbrennbare Material der Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und vernichtet
  • Über die angebliche Zustimmung des Neffens wurde erst im Nachhinein (!)  - also nach der Verbrennung - ein Aktenvermerk angefertigt
  • Allerdings: Auf diesem nachträglichen Aktenvermerk fehlte die Unterschrift des Neffen!

"Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben. Das Innenministerium hat inzwischen die Dienstanweisung verschärft und prüft dienstrechtliche Schritte gegen einen Ermittler.

Drei Telefonate soll der Kripobeamte mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben. Nach Angaben des Innenministeriums fanden diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli statt. Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate dann der „Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet“ worden.

Keine Notizen zu Telefongesprächen

Das Ministerium hat nun auf SR-Anfrage bestätigt, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate mussten vielmehr „rekonstruiert“ werden. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen.

Das jedoch bedeutet, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefoniert hat. Was dabei besprochen wurde, ist nirgends vermerkt. So bleibt es dabei: Aussage steht gegen Aussage. Der Neffe bestreitet, der Vernichtung der Asservate – etwa der Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben.

Ministerium verweist auf Regelungslücken

Über diese mutmaßliche Zustimmung wurde dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt. Die Asservate seien auf Anordnung des Staatsanwalts und in „Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe)“ verbrannt worden. Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli ist juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. Es gibt nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehlt die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, räumt das Innenministerium erneut ein.

Es ist nicht der einzige Fehler im Asservatenskandal beim Landespolizeipräsidium (LPP) und der Staatsanwaltschaft. Denn grundsätzlich ist laut Innenministerium „der Gang von Asservaten lückenlos zu dokumentieren“. Das sei in einer Dienstanweisung aus dem Jahr 2003 so geregelt. Allerdings weise diese „DA Asservate“ Regelungslücken auf. Welche genau, teilte das Innenministerium nicht mit. (Quelle: SR, 31.07.2024)

Bistum Trier: Keine Ermittlungen gegen Saarbrücker Staatsanwaltschaft, nachdem Beweismittelvernichtung im Fall Edmund Dillinger

Die Vernichtung von Asservaten im Missbrauchsfall Edmund Dillinger hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt. Gegen den Staatsanwalt, der diese angeordnet hatte, wird nicht ermittelt werden.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach der Vernichtung von Asservaten aus dem Nachlass des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen Priesters Edmund Dillinger wird es keine Ermittlungen gegen den Staatsanwalt geben, der die Vernichtung angeordnet hatte. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe.

Der Staatsanwalt habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter "nicht mehr von Bedeutung" waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Grundlage sei eine Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen "ausdrücklich" verzichtet habe.

Die Vernichtung eines Großteils der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters aus Friedrichsthal im Saarland hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt, weil das Material somit Experten einer Aufarbeitungskommission im Bistum Trier und Opferverbänden zur Auswertung nicht mehr Verfügung steht. Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.

Der ehemalige Priester steht im Verdacht, ab den 1960er-Jahren Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material in dem Haus sichergestellt. Edmund Dillinger war mit 87 Jahren gestorben.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Und: Nach dem Vorfall seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Umgang mit Asservaten überarbeitet worden: Asservate dürften jetzt nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers vernichtet werden, hieß es.

Für die Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später entschuldigt. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (Quelle: dpa)



Samstag, 20. Januar 2024

Bistum Trier: ehemaliger Pfarrer von Freisen legt Rekurs gegen Urteil des Kirchengerichts ein

Der ehemalige Pfarrer von Freisen, der vom Kirchengericht Köln zu der Höchststrafe, der Entlassung aus dem Klerikerstand, verurteilt wurde hat gegen das Urteil des Kirchengerichts Rekurs eingelegt.

Somit geht das kirchliche Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs in Köln vor Gericht stand, geht in die nächste Runde.

Auf Nachfrage der SZ teilt am Freitag die Pressestelle des Bistums Trier mit: „Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat Bischof Ackermann mitgeteilt, dass der frühere Pfarrer von Freisen gegen das Urteil des Kirchengerichts Köln Rekurs eingelegt hat. Wie lange das Rekursverfahren dauern wird, entzieht sich unserer Kenntnis.“ Damit sei das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Das Landgericht Saarbrücken hatte den ehemaligen Pfarrer von Freisen im Februar 2023 bereits zu einer Bewährungsstrafte von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 70jährige im Jahr 1997 einen damals 14jährigen Messdiener sexuell genötigt hatte. Gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen wurde bereits mehrfach wegen sexueller Übergriffe ermittelt. Die Staatsanwaltschaft musste diese Verfahren allerdings wegen Verjährung oder fehlender Nachweise einstellen. In dem Prozess beim Landgericht Saarbrücken berichteten mehrere inzwischen erwachsene Männer von ähnlichen Übergriffen. (ca)

Samstag, 23. Dezember 2023

Bistum Trier: Causa Dillinger zieht weitere Kreise - Saarländisches Bildungsministerium erhebt erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier

Fall Dillinger zieht weitere Kreise

Im Skandal um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Dillinger hat das Bildungsministerium wegen dessen Einsatz als Religionslehrer erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier erhoben. Trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe hatte Dillinger 1979 bis 1999 am MaxPlanck-Gymnasium in Saarlouis unterrichtet. Vergangene Woche wurden Zitate aus Abiturzeitungen veröffentlicht. Die Zitate aus den 1990er Jahren enthalten eindeutige Hinweise. Das Ministerium teilte dem SR mit, es habe diese Hinweise nicht gekannt. Das Bistum hätte Dillinger anzeigen müssen.

Der Skandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal zieht weitere Kreise.

Wegen seines Einsatzes als Religionslehrer an einem Gymnasium in Saarlouis hat das Ministerium nun erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier erhoben. Dillinger unterrichtete von 1979 bis 1999 – trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe.

Jüngster Stein des Anstoßes im Skandal um Edmund Dillinger: Zitate aus Abiturzeitungen des Max-Planck-Gymnasiums (MPG) der 1990er Jahre mit eindeutigen Hinweisen auf sexuelle Übergriffe durch den damaligen Religionslehrer und Priester Dillinger. Diese wurden vergangene Woche öffentlich.

Hinweise, die dem Bildungsministerium nicht bekannt gewesen seien, heißt es auf SR-Anfrage.
Deshalb sei man nicht eingeschritten.

Dillinger war weiter an Schulen eingesetzt

Zugleich erhebt das Ministerium Vorwürfe gegen das Bistum Trier, in dessen Auftrag Dillinger am MPG bis 1999 tätig war.

"Es wäre zum damaligen Zeitpunkt notwendig gewesen, einen Menschen wie Dillinger, über dessen Straftaten offensichtlich kirchliche Verantwortliche Bescheid wussten, entsprechend anzuzeigen, anstatt ihn in einem Umfeld weiterhin einzusetzen, in dem er Zugang zu Kindern und Jugendlichen hatte", schreibt das Ministerium für Bildung und Kultur.

MissBiT sieht Bistum und Schule in der Pflicht

Für Hermann Schell von der Trierer Betroffeneninitiative Missbit ein berechtigter Vorwurf. Es sei eindeutig, dass die Geschichte von Dillinger bekannt war und dass man den Schulen, an denen er eingesetzt war, einen Täter untergeschoben habe. Das Bistum hatte die Vorwürfe offenbar vertuscht.

"Nach unserer Kenntnis war er ja schon in seiner Kaplanszeit – das war, glaube ich, um 1964 herum – auffällig", sagt Schell. Dennoch sei auch das Gymnasium in der Pflicht gewesen, den Hinweisen auf Missbrauch nachzugehen, sagt Schell.

Reform des Schulordnungsgesetzes sei nötig

Was Dillinger wohl ebenfalls als Täter begünstigt hat: schwammige Regelungen der Dienstaufsicht für Priester im Lehramt. Nach SR-Recherchen sind Ministerium und Bistum nicht einig, wer für die derzeit 36 Priester an Schulen zuständig ist. Missbit fordert Nachbesserungen.

"Fakt ist aber, dass die Fach- und Dienstaufsicht wohl doch nicht eindeutig geregelt ist", sagt Schell. "Von daher bedarf es an dem Punkt einer Reform des Schuldordnungsgesetzes." Das Wichtigste sei, sicherzustellen, dass es keine Grauzone gibt für Täter.

Reform blieb bisher aus

Eine für Schülerinnen und Schüler gefährliche Grauzone, die seit Jahrzehnten besteht. Doch Bistum und Ministerium haben daran immer noch nichts geändert. Und das eindreiviertel Jahr nach Auffliegen des Skandals um Dillinger.

Jahrzehntelang kam Dillinger auch über Hilfsprojekte in Afrika mit Studenten, Jugendlichen und Kindern in Kontakt.


Über dieses Thema hat auch der aktuelle Bericht am 22.12.2023 im SR Fernsehen berichtet.
Quelle: SR.de

Mittwoch, 13. Dezember 2023

Bistum Trier: Causa Dillinger – zweiter Zwischenbericht zu Missbrauchsvorwürfen wird heute erwartet

Skandalfall Dillinger – zweiter Zwischenbericht zu Missbrauchsvorwürfen wird heute erwartet

Seinen sexuellen Hang hin zu Jugendlichen und jungen Männern bestätigte ein erster Zwischenbericht.
Nicht aber die Annahme pornografischer Fotos.

Am heutigen Mittwoch präsentiert das Bistum Trier einen weiteren Bericht, mit dem die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester aus dem Saarland aufgearbeitet werden soll. Den ersten legte sie bereits am 20. September vor. Diesen hatten damals der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, erarbeitet.

Nach deren Ergebnissen sollen sich die zunächst erhobenen schweren Missbrauchsvorwürfe nicht bestätigt haben. Wohl aber hielten die Beauftragten Hinweise fest, die ein übergriffiges Verhalten des katholischen Domprälaten vermuten lassen.

Kritik an Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Beweise vernichtet

Ungeachtet dessen steht die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken nach wie vor in der Kritik. Sie hatte unter anderem unzählige Dias, Videos, Fotoabzüge und Computer aus dem Besitz Dillingers vernichten lassen. Sie begründete dies damit, dass diese Beweise nicht mehr als relevant eingestuft worden waren, um dem Fall weiter auf den Grund zu gehen. Dies war aufgefallen, nachdem die Sonderermittler des Bistums in Trier Einsicht forderten. (den vollständigen Text auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)


Donnerstag, 23. November 2023

Bistum Trier: Missbrauchsopfer Timo Ranzenberger, der vor Jahren das Verfahren um die Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen ins Rollen gebracht hat, kämpfte über Jahre hinweg gegen großen Widerstand: "Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder"


Timo Ranzenberger, unmittelbar nachdem er von dem Urteil des Kölner Kirchengerichts erfuhr.

Foto: privat



„Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder“

Freisen · Missbrauchsopfer Timo Ranzenberger hatte Jahre auf das Urteil des Kirchengerichts gewartet. Dass dieses nun auch den sexuellen Missbrauch durch den Ex-Priester aus Freisen als erwiesen ansieht, ist für den heute 39-Jährigen „Balsam für die Seele“.

Ranzenberger hatte vor Jahren das Verfahren um die Vorwürfe gegen M. ins Rollen gebracht – zunächst gegen den Widerstand der Kirche und des Bistums. Mehrfach habe Otmar M. ihn sexuell missbraucht.

Das Urteil des Kirchengerichts ist für Ranzenberger ein Lichtblick. „Ich habe am Dienstag, 21. November, Post von Bischof Ackermann erhalten. Diese Post vom Bistum Trier war für mich wahnsinnig erfreulich“, sagt er der SZ. „Nach einer gefühlten und auch gelebten Ewigkeit“ habe er nun Gewissheit. Das aktuelle Urteil des Kölner Kirchengerichts gegen den ehemaligen Pfarrer aus Freisen (Landkreis St. Wendel) entspreche dem, was nach Ansicht von Ranzenberger von Anfang an hätte passieren müssen. „Nichts anderes als die Entlassung aus dem Klerikerstand für den Freisener Ex-Pfarrer habe ich erwartet.“

Das kirchenrechtliche Urteil bedeute für ihn, mit diesem Kapitel seines Lebens „endlich abschließen“ zu können. M. habe nun das erhalten, was er sich selbst redlich verdient habe über Jahre und Jahrzehnte hinweg. „Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder.“

Nun hoffe Ranzenberger, dass in Kürze auch die Aufarbeitungskommission zu seinem und den weiteren Fällen „in der Causa Freisen ihr Ergebnis zu den jeweiligen Rollen der Vorgesetzten Bischöfe und Generalvikare vorlegen wird“. Diese Aufarbeitung sei noch nicht abgeschlossen. Hier gebe es noch einige offene Fragen zu den Bischöfen Marx, Ackermann und Bätzing. Diese waren die Vorgesetzten des jetzt Verurteilten in seiner Zeit als Pfarrer in Freisen. (den vollständigen Artikel auf "saabruecker-zeitung.de" lesen)


Bistum Trier: Kirchengericht verhängt Höchststrafe gegen Ex-Pfarrer aus Freisen: Entlassung aus dem Klerikerstand - Angeklagter wurde in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen

 Nach über fünf Jahren Prozessdauer hat ein Kirchengericht den ehemaligen Missbrauchspriester aus Freisen zur Höchststrafe verurteilt. Der 69-Jährige hat die Vorwürfe bisher bestritten. Was das Urteil nun bedeutet.

Höchststrafe für einen wegen Missbrauchs verurteilten ehemaligen Trierer Bistumspriester: Ein Kirchengericht hat den früheren Pfarrer der saarländischen Gemeinde Freisen, Otmar M., aus dem Klerikerstand entlassen. Das Gericht sah es nach einer Mitteilung des Bistums Trier als erwiesen an, dass der Geistliche mehrere Personen sexuell missbraucht hat. Erst im Februar hatte auch das Saarbrücker Landgericht den heute 69-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Otmar M. 1997 in seinem Pfarrhaus einen 14-jährigen Messdiener gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der Priester bestritt die Vorwürfe.

Mit dem aktuellen Urteil des Kölner Kirchengerichts dürfte die Glaubwürdigkeit des Geistlichen endgültig dahin sein.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand darf Otmar M., der seit 2015 im Ruhestand ist, nicht mehr als Priester tätig sein. Die mit der Weihe empfangenen Rechte und Pflichten sind aufgehoben; die Priesterweihe bleibt aber weiter gültig. Außerdem verliert er nach Angaben des Bistums seinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Nun ist er ausschließlich auf das angewiesen, was ihm staatlich zusteht. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Mit dem Urteil hat das Kirchengericht in Köln den Angeklagten in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen, wie es in einer Pressemitteilung des Bistums Trier heißt. Dabei ging es um fünf Personen, deren Fälle vom Kirchengericht verhandelt wurden. Außerdem wurden weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den Ex-Pfarrer anerkannt. (swr.de)

Das Urteil des Kirchengerichtes in Köln ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester hat beim römischen Dikasterium die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.

Laut Bistum Trier wurde seit 2010 gegen sechs Geistliche die kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt.

Für den „Fall Freisen“ waren zuständig: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.



Offizielle Presseerklärung des Bistums Trier

Köln/Trier – Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das haben die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier am 23. November mitgeteilt. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand. 

Gegen den früheren Pfarrer hatte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln seit März 2018 einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg geführt (siehe Strafverfahren wird eingeleitet (paulinus-bistumsnews.de)). Die vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet (siehe Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen ehemaligen Freisener Pfarrer erhärtet (paulinus-bistumsnews.de)).

Mit seinem Urteil hat das Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Über die fünf betroffenen Personen hinaus, deren Fälle Gegenstand des Verfahrens waren, erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Pfarrer an. Dass ihre Fälle nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt wurden, hat verschiedene Gründe: Entweder hatten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgesetzte Schutzalter bereits überschritten oder die ausführlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben keinen für eine Anklage ausreichenden Tatnachweis erbracht; oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich so lange hingezogen, dass deren Ergebnisse nicht mehr in das laufende kirchliche Strafverfahren mit einbezogen werden konnten, ohne in Gefahr zu geraten, dass sich dieses noch weiter in die Länge gezogen hätte. Bei seiner Gesamtbewertung hat das Kölner Kirchengericht auch das berücksichtigt, was das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 zu den weiteren Fällen ausgeführt hat. Die Betroffenen können, sofern sie das nicht schon getan haben, finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.

Bischof Dr. Stephan Ackermann zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. „Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können. Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen.“ Ackermann sagte, er habe allen Betroffenen ein persönliches Gespräch angeboten. Der Trierer Bischof sagte weiter, er gehe davon aus, dass der Fall insgesamt auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier sein werde. „Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.“ Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte bereits erste Hinweise zu dem Fall gegeben. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Priester hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre. Das Dikasterium ist über das Urteil informiert. 

Dem angeklagten Priester wurde das Urteil zugestellt. Die betroffenen Personen sind ebenfalls informiert worden, genauso wie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Priesters. (Quelle: paulinus-bistumsnews.de)


 

Bistum Trier: "Zur Aufarbeitung gehört auch, dass sich auch Bischof Ackermann ehrlich macht und nicht abwartet, bis im Jahr 2026 der Abschlussbericht kommt, in dem man ihm nachweisen wird, dass auch er es versäumt hat, in seinem Bistum Missbrauch wirksam zu bekämpfen... Wir sind uns sehr sicher, dass noch mehr Vertuschungsvorwürfe ans Licht kommen, wenn die Bischöfe Ackermann, Bätzing und Marx beleuchtet werden."

Nach einem weiteren Bericht zu Missbrauch im Bistum Trier wird klar: Immer wieder wurden Täter mit Wissen von Bischöfen ins Ausland versetzt. Betroffene kritisieren ein riesiges Dunkelfeld und die schleppende Aufklärung.

Hermann Schell (Vorsitzender der Trierer Betroffeneninitiative MissBiT e.V.): "Es war damit zu rechnen, dass die Opferzahlen und die Zahl der Beschuldigten steigen würden, das werden wir in den kommenden Berichten auch noch erleben. Und das sind nur die bekannten Zahlen, die Dunkelziffer lässt sich gar nicht abschätzen.  Wenn man in Betracht zieht, dass zu jedem Opfer mindestens ein oder mehrere Übergriffe gehören, geht die Zahl der Taten sicher in die Tausende."

DOMRADIO.DE: Haben Sie insgesamt den Eindruck, dass es mit der Aufklärung und Aufarbeitung im Bistum Trier weiter geht?

Schell: "Das ist eine schwierige Frage. Ich würde es so formulieren: Im Moment betreibt das Bistum Missbrauchsverwaltung und wir sind noch nicht an dem Punkt "Aufarbeitung", sondern "Aufdeckung". Das ist ein großer Unterschied. Zur Aufarbeitung gehört, dass sich auch Bischof Ackermann ehrlich macht und nicht abwartet, bis im Jahr 2026 der Abschlussbericht kommt, in dem man ihm nachweisen wird, dass auch er es versäumt hat, in seinem Bistum Missbrauch wirksam zu bekämpfen.

Die Untersuchungen schreiten fort: Man wandert jetzt über Bischof Stein und Bischof Spital in die Gegenwart. Das heißt, die Zeit der aktuellen Bischöfe Ackermann, Bätzing und Marx werden noch beleuchtet. Und wir sind uns sehr sicher, dass da noch mehr Vertuschungsvorwürfe ans Licht kommen."

das vollständige Interview mit Hermann Schell, MissBiT auf domradio.de lesen

Mittwoch, 22. November 2023

Bistum Trier: Beschuldigte Priester können weiterhin als Seelsorger in Pfarreien eingesetzt werden

 Die Kommission kritisiert die Aufsicht des Bistums über Beschuldigte und Täter als „zumindest in der Vergangenheit unzureichend". Bischof Stephan Ackermann erließ demnach 2022 eine Ordnung, die das ändern soll und unter anderem Aufsichtspersonen vorsieht. Die Kommission spricht von einem „positiven Bemühen", bezweifelt allerdings, dass die Ordnung zielführend ist. Denn sie lasse in der Praxis wichtige Fragen offen. Auch könnten beschuldigte Priester weiterhin als Seelsorger in Pfarreien eingesetzt werden.("vaticannews.va")

Bistum Trier: Über 12% mehr Betroffene und über 16% mehr Beschuldigte im Bistum Trier als bisher bekannt

Mehr Missbrauchsopfer als angenommen

Im Bistum Trier gibt es mehr Beschuldigte und Opfer von sexuellem Missbrauch als bisher bekannt.

Das hat die Aufarbeitungskommission bekannt gegeben. 

Zwischen 1946 und 2021 gab es nach Angaben der Kommission 579 Betroffene und 227 Beschuldigte. 

Vor einem Jahr nannte die Kommission noch 513 Betroffene und 195 Beschuldigte. 

Quelle: SAARTEXT vom 22.11.2023

Bistum Trier: Aufarbeitungskommission kritisiert Aktenführung im Bistum Trier - Mehr Opfer, mehr Täter und neue Vorwürfe

Kommission kritisiert Aktenführung

Die Aufarbeitungskommission zum sexuellen Missbrauch im Bistum Trier kritisiert die dortige Aktenführung. 

  • Es gebe keinen Hinweis, dass Fehler aus der Vergangenheit abgestellt worden seien
  • Auch in jüngerer Vergangenheit hätten Versäumnisse, etwa bei der Führung von Personalakten, den Informationsstand von Verantwortlichen verfälscht und adäquate Reaktionen vereitelt.

Die Aufarbeitungskommission war 2021 eingerichtet worden und hat heute ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Mit dabei ist auch der frühere Abteilungsleiter im Saar-Sozialministerium, Heyd. (Quelle: SR)




Missbrauch im Bistum Trier: Mehr Opfer, mehr Täter und neue Vorwürfe

Die Aufarbeitungskommission zum Missbrauch im Bistum Trier hat am Mittwoch ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Sie beleuchtet darin auch die Rolle des früheren Weihbischofs Leo Schwarz. Claus Weber war 35 Jahre lang Priester. Er predigte in Trier, in Koblenz, in Bonn und lange Jahre in Bolivien, wo er auch Waisenhäuser gründete. Lange war der Theologe ein angesehener Mann in der Kirche und der Öffentlichkeit. Bis das Bistum Trier dieses Jahr öffentlich machte, dass Weber spätestens seit 1978 immer wieder Kinder missbraucht hat. Der Fall des 2020 verstorbenen Priesters ist einer der bekanntesten, mit dem sich die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistums Trier befasst hat. Er wird auch ausführlich im zweiten Zwischenbericht der Kommission behandelt, der am Mittwoch in Trier vorgestellt wurde. 

Weihbischof soll Taten von Claus Weber vertuscht haben. 

Darin wird auch die Rolle des ehemaligen Weihbischofs Leo Schwarz beleuchtet. In Bolivien war "Padre Leo", wie er dort genannt wurde, fast eine Legende. Als erster Priester soll er Anfang der 1960er Jahre mit den Revolutionstruppen Che Guevaras verhandelt und einen Angriff auf ein Dorf verhindert haben.

Jetzt kam heraus: Schwarz teilte nicht nur seine Liebe zu Bolivien mit Claus Weber, sondern wohl auch ein Geheimnis. Als gegen Weber Missbrauchsvorwürfe laut wurden, vermittelte Schwarz für Weber eine Pfarrstelle in Ecuador. Und zwar über Bischof Emil Stehle, der als Sexualstraftäter und Fluchthelfer für andere Täter aus ganz Europa bekannt wurde.

Hatte es System, Missbrauchstäter ins Ausland zu schicken? 

Jutta Lehnert zeigte sich heute nach der Vorstellung des Berichts im Interview mit dem SWR schockiert, dass sie von diesen Verbrechen erst vor Kurzem erfahren hat. "Ich hab Claus Weber persönlich gekannt", sagt die frühere Pastoralreferentin: "Ich hab sogar für seine Kinderheime damals Geld gesammelt. Und bin natürlich erstaunt, was sich dahinter Mann alles verbirgt." Lehnert, die sich inzwischen bei der Initiative MissBit (Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier) für die Opfer von sexuellem Missbrauch engagiert, glaubt, dass dieses Vorgehen der Kirche System hat: "Weihbischof Schwarz hatte mit seinem Engagement in Bolivien und für Misereor unendlich viele Möglichkeiten Täter ins Ausland zu schicken." Lehnert glaubt daher, "dass wir erfahren werden, dass Claus Weber nicht der Einzelfall ist.“ 

Auch Bischof Spital ist Fällen nicht nachgegangen

Auch der frühere Trierer Bischof Hermann-Josef Spital soll von den Vorwürfen gegen Claus Weber gewusst haben, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Zwischenbericht. Die Verantwortlichen, so wörtlich, "unternahmen aber keine eigenen Schritte zur Klärung der Fakten".

Im Gegenteil: Ihr Umgang mit diesem Fall, heißt es weiter, zeige "exemplarisch, dass es ihnen primär um den guten Ruf der Kirche und ihrer Repräsentanten ging." Mit dem Leid der Betroffenen habe man sich nicht "hinreichend auseinandergesetzt".

Kommission geht von mehr Opfern und Tätern aus

Die Kommission erklärte am Mittwoch in Trier, sie werde auch noch die Amtszeit Spitals von 1981 bis 2001 näher untersuchen. Bis Januar 2024 sollen Ergebnisse in Form eines dritten Berichtes vorliegen. Schon am Mittwoch verriet der Trierer Historiker Lutz Raphael, der auch zur Kommission gehört, dem SWR im Interview erste Erkenntnisse: "Die gute Nachricht ist, dass die Zahl der Täter für diese immerhin ja auch 20 Jahre wohl im Vergleich zur Zeit von Bernhard Stein zurückgegangen ist."Mit den Fehlern dieses früheren Trierer Bischofs hatte sich die Kommission in einem ersten Zwischenbericht befasst, der nachwies, dass Stein Täter geschützt und Taten vertuscht hatte. Doch auch in der Ära Spital fanden die Wissenschaftler laut Raphael Hinweise auf "Intensivtäter, die weiter ihre Schrecken verbreitet haben".Die Kommission hat die Zahl der Opfer und der Taten im Bistum am Mittwoch daher noch einmal nach oben korrigiert. Die Fachleute gehen nun von 579 Betroffenen und 227 Beschuldigten aus. Im ersten Zwischenbericht war noch von 513 Opfern und 195 Tätern die Rede. "Bericht um Bericht steigen die Opferzahlen", kommentierte Hermann Schell von MissBit am Mittwoch. Er vermutet, dass die wahre Zahl der Übergriffe in die Tausende geht.

Fachleute kritisieren Bürokratie und mangelnde Aktenführung

Seit Sommer 2021 untersuchen die Fachleute die Fälle sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt in der Diözese und den Umgang des Bistums mit Tätern und Betroffenen. Und auch an diesem Mittwoch stellten sie den Verantwortlichen ein durchwachsenes Zeugnis aus. So empfehlen die Experten dem Bistum etwa, gegenüber den Missbrauchsopfern "weniger bürokratisch" aufzutreten.

Ferner kritisierte die Kommission das Bistum für mutmaßliche Versäumnisse bei der Aktenführung zu Missbrauchsfällen. Diese erschwerten die Arbeit, sagte der Historiker Lutz Raphael dem SWR: "Unsere Empfehlung ist wirklich, dass das Prinzip der Aktenführung mit Verweisen stattfindet, sodass auch die entsprechenden Verantwortlichen wirklich rasch handeln können, wenn sie mit Vorwürfen, konfrontiert werden." Dies sei in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen, sodass sich nur schwer rekonstruieren lasse, wer etwas gewusst hat und wer nicht.Was der frühere Bischof Hermann-Josef Spital über die Missbrauchsfälle gewusst hat und was nicht - das soll die Öffentlichkeit dann im dritten Bericht der Komission im Frühjahr erfahren. (tagesschau.de)

Dienstag, 14. November 2023

Bistum Trier: Jahresbericht 2022


Statistik Intervention 2022:
  • im Jahr 2022 haben sich 29 Menschen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, erstmals beim Bistum Trier gemeldet
  • 2022 beschäftigte sich der Krisenstab mit 16 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums.
  • Bei den Beschuldigten handelt es sich um 12 Pfarrer (davon 10 im Ruhestand), zwei Laien und zwei Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen. 
  • Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
  • In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
  • Fünf der Beschuldigungen wiesen keinen Bezug zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf.
  • Zwei wurden als nicht plausibel bewertet.
  • Drei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene.
  • Sechs Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei 2022 drei der Verfahren von dieser bereits wieder eingestellt wurden.
  • Es wurden sechs kirchenrechtliche Voruntersuchungen eröffnet, hinzukamen in 2022 zwei weitere laufende Voruntersuchungen, die bereits in 2021 eröffnet worden waren. 
  • Zwei Voruntersuchungen wurden in 2022 abgeschlossen.
  • Es gab vier laufende kirchliche Strafverfahren, von denen 2022 zwei mit der strafweisen Entlassung aus dem Priesterstand abgeschlossen wurden.
  • Von der Schwere her waren Beschuldigungen, die sich auf die jüngere Zeit bezogen, eher im Bereich Grenzverletzungen und Belästigung angesiedelt. Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen. Bei zurückliegenden Delikten ging es vermehrt um schwere Formen sexualisierter Gewalt.
  • Es wurden acht Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht.

Anträge zu Anerkennung des Leids
  • 2022 wurden 13 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums eingereicht. 
  • Bei den Beschuldigten handelt es sich um 10 Pfarrer, zwei Laien und einen Diakon im Zivilberuf
  • In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
  • Bis auf eine (aus 2006) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert verübt wurden.
  • Alle Beschuldigten sind verstorben.
  • Zwei Beschuldigungen beziehen sich auf Taten gegenüber Erwachsenen
  • Im Jahr 2022 wurden Leistungen in Anerkennung des Leids für 51 Anträge in Höhe von insgesamt 789.000 € ausgezahlt (Erst- und Zweitanträge). 
  • Zwei der Anträge wurden durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen als sogenannte Härtefälle gewertet (größer/gleich 50.000 €).

Zwischen 2010 und 2022 haben sich 243 Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche beim Bistum Trier gemeldet. 


Quelle: Jahresbericht  PIA (Prävention, Intervention, Aufarbeitung) 2022

Bistum Trier/Jahresbericht 2022: Bischof Ackermann weist in seinem Vorwort ausdrücklich darauf hin, dass Zusammenstellung "nicht ausreichend genug das wiedergibt, was Betroffene sich wünschen"

(Vlnr.) Angela Dieterich, Dr. Andreas Zimmer, Dr. Katharina Rauchenecker, Bischof Dr. Stephan Ackermann, Judith Rupp Quelle: Bistum Trier 



Vorwort von Bischof Stephan Ackermann


Wenn sexualisierte Gewalt von Klerikern oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche im Bistum Trier verübt wird, dann ist das eine Gewalttat gegen Anvertraute und eine Verletzung des Vertrauens, das in sie gesetzt wird. Die Verantwortlichen im Bistum Trier stehen in der Pflicht, zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen auch dann gegen solches Verhalten vorzugehen, wenn es unterhalb der Straffälligkeit bleibt. Wie das Bistum Trier mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und andere Mitarbeitende im Bereich von Kirche und Caritas umgeht, beschäftigt viele Katholikinnen und Katholiken und andere Menschen in unserem Bistum. Hauptamtliche, aber auch neben- und ehrenamtlich Tätige werden immer wieder auf diese Sachverhalte angesprochen.

Hier erfahren Sie mehr über die aktuell geltenden Vorgehensweisen der Verantwortlichen des Bistums. Das Vorgehen wird kontinuierlich überprüft und verbessert.

Wichtig ist zunächst, dass alle Bereiche des kirchlichen Lebens in unserem Bistum im Blick sind. Das sind neben den Pfarreien mit ihren vielfältigen Angeboten z. B. auch die Schulen und Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft oder die zahlreichen caritativen Dienste und Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Altenhilfe, die von katholischen Einrichtungsträgern im Bistum verantwortet werden.

Die hier aufgelisteten „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) sollen Ihnen helfen, sich einen Eindruck zu verschaffen. Wenn Ihnen beim Lesen Dinge, Ungereimtheiten oder Aspekte auffallen oder Sie konkrete Fragestellungen oder Ideen zur Thematik haben, dann melden Sie uns das doch bitte zurück.

Diese ausdrückliche Bitte richte ich besonders auch an die Menschen, die von Missbrauch betroffen waren und sind und für die diese Zusammenstellung sicherlich nicht ausreichend genug das wiedergibt, was sie sich wünschen. Melden Sie Ihre Erwartungen, Enttäuschungen und Hinweise bitte auch zurück.

Dr. Stephan Ackermann
Bischof von Trier

Bistum Trier legt erstmals Jahresbericht zum Thema Missbrauch vor

Erstmals legt das Bistum Trier am Dienstag einen Rechenschaftsbericht zum Thema Missbrauch und zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vor. 

Es geht um Fälle aus dem Jahr 2022.

In dem Rechenschaftsbericht soll es darum gehen, was das Bistum unternommen hat, um Kinder besser vor Gewalt und Missbrauch durch Priester zu schützen. 

Bischof Stephan Ackermann will auch erklären, wie das Bistum Trier bei Fällen von sexuellem Missbrauch eingeschritten ist und was sich im Jahr 2022 in Sachen Aufarbeitung getan hat.

Bischof Ackermann will künftig jährlich einen Rechenschaftsbericht zum Thema Missbrauch vorlegen. Dies kündigte er im Januar an - nur wenige Wochen, nachdem eine Studie zu Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester in der Amtszeit des verstorbenen Trierer Bischofs Bernhard Stein veröffentlicht wurde. Stein war von 1967 bis 1981 Bischof von Trier. ("tagesschau.de")

Dienstag, 7. November 2023

Bistum Trier / Vallendar: Wie viel Schmerzensgeld erhalten Missbrauchsopfer? - Eine Schülerin bricht ihr Schweigen

Eine ehemalige Schülerin der Schönstätter Marienschule in Vallendar (Kreis Mayen-Koblenz), das zum Bistum Trier gehört, bricht ihr Schweigen. Sie fordert eine finanzielle Entschädigung von dem für die Zahlung zuständigen Säkularinstitut Schönstätter Marienschwestern.

Ihren Fall schildert sie so: „Der Missbrauch durch den Lehrer geschah ab der 7. Klasse bis zur 9. Klasse, wenn ich mich nicht den ganzen Tag auf dem Klo oder hinter den Vorhängen der Aula versteckt habe, wöchentlich, teils auch mehrfach die Woche. Ich wurde mehrfach vergewaltigt. Mit 12 ! Die 8. Klasse habe ich zwei Mal gemacht. Das muss also so Anfang der 1980er Jahre gewesen sein. Ich habe dann in der 9. Klasse kein Wort mehr gesprochen, bin zum zweiten Mal sitzen geblieben und konnte die Schule verlassen…Das war meine Rettung. Anvertraut hab ich mich niemanden. Ich hatte panische Angst, und hab auch gedacht: Ist vielleicht meine Schuld. Und dass mir keiner glauben wird. Das Thema Missbrauch wurde in der Schule komplett unter den Teppich gekehrt.“

Die Folgen: „Ich war seit Teenagertagen richtig depressiv, immer wieder mal schwere, dann bessere Phasen. Nach dem Abi bin ich mit dem Auto meiner Mutter gegen einen Baum gefahren. Ich wollte einfach nur „weg“ sein. Parallel hab ich funktioniert, Schule, Studium, Ehe, Kinder. Ganz schlimm wurde das so etwa ab 2010, mit Panikattacken, lebensmüden Gedanken, schwerer Depression, dissoziativen Zuständen ..

Die Konsequenz: „2014 war ich das erste Mal in psychosomatischer Reha. Ich wusste einfach nicht, was mit mir los ist. Das Thema Schönstatt hab ich weit verdrängt. Seit 2014 war ich jetzt zehn Mal in der Klinik. Von 2019 bis 2022 allein insgesamt 27 Monate. Der Oberarzt der Klinik ist seither mein ambulanter Therapeut. Ich bin zu 90 Prozent schwerbehindert, nur noch begrenzt dienstfähig.“

Die ehemalige Schülerin entschließt sich, Schadenersatz einzufordern, damit sie ihre Therapiekosten decken kann, die ihr als Beamtin nur zum Teil erstattet werden. Ambulante Therapiestunden seien begrenzt, reichten aber für Traumatisierte oft nicht aus. Um ihren Anspruch durchzusetzen, müssen sich Missbrauchsopfer an die Unabhängige Kommission (UKA) mit Sitz in Bonn wenden. Diese nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese oder der Ordensgemeinschaft entgegen. Der Psychologe rät ihr jedoch von diesem Gespräch ab. Er befürchtet eine Retraumatisierung. Stattdessen reicht sie ein Schreiben ihres Arztes ein. Schließlich legt die Bonner Kommission die Entschädigung auf 10.000 Euro fest. Die Frau legt Widerspruch ein. Die Summe spiegele nicht annähernd jenes Leid wieder, das ihr widerfahren sei.

Dr. Stefan Vesper unterstützt als Koordinator die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen. Er teilt dem Trierischen Volksfreund gegenüber zunächst mit, dass es stets um eine Einzelfallprüfung gehe. „Denn nur so kann man dem geschehenen Leid individuell gerecht werden.“ Pauschale Kategorien gebe es nicht.

Vesper: „Bei der Festsetzung der Leistungshöhen vergleicht die UKA das Geschehene mit Schadensersatzleistungen im weltlichen Bereich und ordnet die Taten, was die Höhe der Anerkennungsleistung angeht, am oberen Rand ein – wie es die Verfahrensordnung auch vorschreibt.“ Darüber hinaus spiele Dauer und Schwere der Misshandlung eine maßgebliche Rolle. Vesper schreibt: „Es geht wie gesagt um eine konkrete Einzelfallentscheidung, die gerade die Schwere der Tat und auch die langfristigen Folgen berücksichtigt. Hier ist natürlich auch das Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat ein wichtiges Kriterium.“ Kern sei im gesamten Prozess der Einzelfallentscheidung das, was im Antrag geschildert sei. Aus dem Antrag entnehme die UKA bei ihrer Entscheidung alle Fakten und lege dann, im interdisziplinären Gespräch ihrer juristisch, ärztlich, psychotherapeutisch, traumatologisch kompetenten Mitglieder, die Höhe der Anerkennungsleistung fest.

Schlussendlich beantwortet Dr. Vesper die entscheidende Frage nach der Festlegung der Zahlungen so: „Die UKA berücksichtigt alles, was in der Verfahrensordnung vorgegeben ist. Wichtig ist aber auch im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit: Im staatlichen Verfahren müssen die Betroffenen die Taten beweisen. Im kirchlichen System genügt es, dass die Schilderungen plausibel sind. Das ist ein wesentlicher Unterschied.“ Die Entscheidung, ob etwas plausibel sei, werde vor Ort und durch die unabhängigen Ansprechpartner/innen gefällt.

den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen


Dienstag, 3. Oktober 2023

Aufarbeitung in der Katholischen Kirche: Kirchliche Aufarbeitung läuft chaotisch

"Es ist völlig weltfremd zu denken, dass man einer Institution, die erheblicher Taten beschuldigt wird, die Aufarbeitung dieser Prozesse selbst überlässt. Das sei, als würde man Straftätern selbst überlassen, ihre Straftaten aufzuklären."


- Prof. Dr. Harald Dreßing, Leiter der MHG-Studie, kritisiert die Aufarbeitung der katholischen Kirche stark -



Vor fünf Jahren zeigte eine Studie erstmals das schreckliche Ausmaß kirchlichen Missbrauchs. Mindestens jeder fünfte Priester war ein möglicher Täter. Eine WDR-Recherche ergibt jetzt: Die Aufarbeitung in den Bistümern läuft chaotisch:

Es war das erste Mal, dass etwas Licht ins Dunkel der Bistumsarchive fiel. Und was sichtbar wurde, sorgte für Entsetzen. Für die MHG-Studie haben unabhängige Wissenschaftler die Akten von 38.000 Geistlichen ausgewertet. Das Ergebnis: Mehr als 1.600 mögliche Missbrauchstäter sollen mindestens 3.677 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. Und das sei nur die oberste Spitze des Eisbergs, sagt der Leiter der Studie, Prof. Harald Dreßing. "Das wahre Ausmaß ist bei Missbrauch nach Schätzungen drei- bis viermal so hoch."

Nach der Veröffentlichung der Studie sollte die eigentliche Aufarbeitung beginnen. Unabhängig und einheitlich. Dafür gaben die Autoren klare Empfehlungen. Heute, fünf Jahre später, ist aber kaum etwas davon umgesetzt worden. Das zeigt eine deutschlandweite Befragung des WDR der 27 Bistümer.

Nur elf Bistümer haben bisher eine eigene, umfassende, wissenschaftliche Studie veröffentlicht. Bei einigen ist das noch in Arbeit, andere verzichten ganz darauf oder beschränken sich auf Teil-Studien.
Im Bistum Münster forschten Historiker, in Essen Soziologen, in Aachen und Köln Juristen. Genausowenig vergleichbar wie die Schwerpunkte sind die untersuchten Zeiträume. In Köln sind es 43 Jahre, in Münster 75.

Es gebe also keinerlei Vergleichbarkeit, kritisiert Studienleiter Harald Dreßing. Zudem fehle immer noch die Transparenz, denn "auch hier dürfen nur Namen von Personen des öffentlichen Interesses genannt werden, also vor allem von Bischöfen". Andere mögliche Mitwisser blieben dagegen weiterhin geheim. (den vollständigen Artikel auf "wdr.de" lesen)