Der ehemalige Pfarrer von Freisen, der vom Kirchengericht Köln zu der Höchststrafe, der Entlassung aus dem Klerikerstand, verurteilt wurde hat gegen das Urteil des Kirchengerichts Rekurs eingelegt.
Somit geht das kirchliche Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs in Köln vor Gericht stand, geht in die nächste Runde.
Auf Nachfrage der SZ teilt am Freitag die Pressestelle des Bistums Trier mit: „Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat Bischof Ackermann mitgeteilt, dass der frühere Pfarrer von Freisen gegen das Urteil des Kirchengerichts Köln Rekurs eingelegt hat. Wie lange das Rekursverfahren dauern wird, entzieht sich unserer Kenntnis.“ Damit sei das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)
Das Landgericht Saarbrücken hatte den ehemaligen Pfarrer von Freisen im Februar 2023 bereits zu einer Bewährungsstrafte von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 70jährige im Jahr 1997 einen damals 14jährigen Messdiener sexuell genötigt hatte. Gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen wurde bereits mehrfach wegen sexueller Übergriffe ermittelt. Die Staatsanwaltschaft musste diese Verfahren allerdings wegen Verjährung oder fehlender Nachweise einstellen. In dem Prozess beim Landgericht Saarbrücken berichteten mehrere inzwischen erwachsene Männer von ähnlichen Übergriffen. (ca)