Samstag, 26. August 2023

Bistum Trier / Freisen: ehemaliger Messdiener: "Ich erwarte ein Urteil, welches im Sinne der Betroffenen ist"

 „Ich hoffe, dass nun endlich nach solch einer unsäglich langen Zeit das kirchliche Verfahren mit einem zufriedenstellenden Urteil abgeschlossen werden kann“, sagt der ehemalige Messdiener Timo Ranzenberger im SZ-Gespräch. 

Vom Kirchengericht erwartet er aufgrund der Beweislast ein hartes Urteil. Die Fakten stünden nun unwiderruflich fest. Ranzenberger: „Ich erwarte ein Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer aus Freisen, welches im Sinne der Betroffenen ist.“ Für ihn gebe es nur eine Konsequenz: die Entlassung aus dem Klerikerstand. „Und nichts anderes.“ 

Gleichzeitig erneuert er schwere Vorwürfe gegen den heutigen Trierer Bischof Stephan Ackermann, und Münchens Kardinal Reinhard Marx, von 2002 bis 2008 Ackermanns Vorgänger in Trier. Sie sollen trotz frühzeitiger Kenntnis über den Missbrauchspfarrer in Freisen nichts gegen den Mann unternommen haben. Dies gelte ebenso für den einstigen Generalvikar Georg Bätzing (2012 bis 2016), jetzt Bischof von Limburg an der Lahn und gleichzeitig Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. 

„Nach einem entsprechenden Urteil erwarte ich auch entsprechende Stellungnahmen von Bischof Ackermann und Kardinal Marx“, betont Ranzenberger. Sie seien mit dafür verantwortlich, dass die Vorwürfe „erst 2016 ans Tageslicht gelangten und nicht schon 2006“. Schon frühzeitig habe er Taten des Pfarrers angezeigt. Damals habe jedoch keiner der Kirchenoberen reagiert, sagt der heute 39-Jährige. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen. 

Donnerstag, 24. August 2023

Bistum Trier: Bischof Ackermann muss zur Nachschulung

Das katholische Datenschutzzentrum in Frankfurt am Main sieht den Datenschutz durch den Trierer Bischof verletzt und erließ mehrere Auflagen gegen das Bistum. Unter anderem muss der Bischof zu einer Nachschulung.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss wegen Verletzung des Datenschutzes eine Schulung machen. Hintergrund ist, dass der Bischof den bürgerlichen Namen einer unter dem Pseudonym „Karin Weißenfels“ bekannten Bistumsangestellten und Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte. Das katholische Datenschutzzentrum in Frankfurt am Main sieht dadurch den Datenschutz verletzt und erließ mehrere Auflagen, wie das Bistum Trier bestätigte.

Demnach müssen der Bischof und die Bistumsleitung eine Schulung „zu datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ besuchen. Das Bistum muss der Datenschutzbehörde zudem weitere Unterlagen zum Thema vorlegen. Das Bistum teilte mit, der Entscheidung zu folgen und keine Rechtsmittel einzulegen. Zuerst hatte das Portal katholisch.de über den Vorgang berichtet.

Die Entscheidung der katholischen Datenschutzaufsicht könnte auch in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Trier eine Rolle spielen. Karin Weißenfels fordert von Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Sie gibt an, die Nennung ihres Namens vor Mitarbeitenden des Bistums habe sie retraumatisiert und gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ist für den 6. September geplant. Ackermann muss persönlich erscheinen. Bei einem Gütetermin im März einigten sich die Parteien nicht. Dabei spielten auch die Beschwerden von Karin Weißenfels beim katholischen Datenschutzzentrum eine Rolle. Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat um Entschuldigung. Das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt (KDSZ) ist datenschutzrechtlich die Aufsichtsbehörde für das Erzbistum Freiburg sowie die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier. (dpa)

Mittwoch, 23. August 2023

Bistum Trier / Causa "Freisen": Abschluss des kirchlichen Verfahrens zum Spätsommer/Frühherbst beabsichtigt

Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung: Diese Strafe hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen bestätigt.

Bereits seit 2018 läuft auch das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen den Ruhestandspriester des Bistums Trier beim übergeordneten Kirchengericht im Erzbistum Köln. Warum das Verfahren so lange dauert, erklärt ein Sprecher: Vor zweieinhalb Jahren sei die Beweiserhebung beinahe abgeschlossen gewesen, doch nach der Anhörung eines weiteren mutmaßlichen Betroffenen im Frühjahr 2021 sei das Kirchengericht neu in die Beweiserhebung eingetreten. „Infolge dieser Anhörung durch das Kirchengericht wurde ein Verfahren beim Landgericht Saarbrücken eingeleitet, dessen Urteil nun durch die Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofs rechtskräftig wurde“, sagt 

Der Sprecher weist darauf hin, dass gegen das Urteil eine Berufung möglich sei. Die höchste Strafe im katholischen Kirchenrecht ist die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Der Trierische Volksfreund machte die Vorwürfe gegen den Beschuldigten im Mai 2016 öffentlich, danach berichteten weitere Medien, dann wurde das Bistum aktiv. Danach meldeten sich weitere Betroffene, einige zeigten den ehemaligen Pfarrer an. Bis zu dessen Verurteilung im Februar dieses Jahres und der Bekräftigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen, waren alle weiteren Verfahren meist wegen Verjährung eingestellt worden.

Für den „Fall Freisen“ waren zuständig: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. (den vollständigen Artikel auf "volkfreund.de" lesen)

Dienstag, 22. August 2023

Bistum Trier: Bischof Ackermann verstößt durch Nennung des Klarnamens von Missbrauchsbetroffenen gegen Datenschutz

Die katholische Datenschutzaufsicht sieht in der Nennung des echten Namens einer Missbrauchsbetroffenen einen Datenschutzverstoß. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann geht nicht gegen die Entscheidung vor. Doch die rechtliche Auseinandersetzung geht weiter.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann will im Fall Weißenfels keine Rechtsmittel gegen eine Beanstandung durch die Datenschutzaufsicht  einlegen. Der Bischof und das Bistum Trier würden den Anordnungen der Datenschutzaufsicht Folge leisten, erklärte eine Sprecherin des Bistums am Dienstag gegenüber katholisch.de. Zuvor hatte das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt am Main die Offenlegung des echten Namens der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Missbrauchsbetroffenen als Datenschutzverstoß beanstandet. Nach der Offenlegung des Pseudonyms hatte Ackermann vor einem Jahr eine Unterlassungserklärung abgegeben und bei der Betroffenen um Entschuldigung gebeten.

Nach der erfolgreichen Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht steht noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Trier aus, in dem Weißenfels, die beim Bistum angestellt ist, für die Offenlegung ihres Namens Schmerzensgeld erstreiten will. Beim Gütetermin im März konnten sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen. Die Feststellung eines Datenschutzverstoßes durch die kirchliche Datenschutzaufsicht kann vor staatlichen Gerichten zur Verfolgung von Ansprüchen verwendet werden. (den vollständigen Artikel auf "katholisch.de" lesen)


  • Hintergrund: Karin Weißenfels*, Mitarbeiterin des Bistums Trier, erwartet ein Kind von einem Priester – und treibt es ab. Der Pfarrer und ein mit ihm befreundeter Geistlicher haben dazu geraten. Die Konsequenzen für die Priester sind milde, die Folgen für die Frau hart. Mit dem Fall befasst sind die Bischöfe Reinhard Marx und Stephan Ackermann. - Eine Konfrontation. ("deutschlandfunk.de")

Freitag, 18. August 2023

Bistum Trier / Freisen: Betroffener leidet bis heute massiv unter den Folgen der Tat

Das Urteil gegen einen früheren Priester aus Freisen wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Er hatte einen 14-jährigen Messdiener bedrängt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen zu dulden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.

Der Messdiener habe zu dem Pfarrer ein „enges, vertrauensvolles Verhältnis“ gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel bei der Urteilsverkündung im Februar. Am Tatabend habe er mit dem Jungen nach einem Gottesdienst Alkohol getrunken und ihn dann mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitte, aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, ins Badezimmer zu fliehen. Dort habe er um Hilfe gerufen, ohne dass ihn jemand hörte.

Der Pfarrer habe danach versucht, ihn zu beschwichtigen, mit den Worten, „das sei normal und nicht so schlimm“, sagte Emanuel. Der Junge sei geschockt gewesen, habe aber danach an dem guten Verhältnis zu dem Geistlichen festgehalten. Der Angeklagte sei für ihn so etwas wie ein „spiritueller Mentor“ und Vorbild gewesen, da der Messdiener selbst Pfarrer werden wollte – und es auch geworden ist.

Bis heute leide der Betroffene „massiv“ unter den Folgen der Tat, sagte der Richter. Man könne von einer posttraumatischen Belastungsstörung sprechen – mit Schlafstörungen und Ängsten. Dessen Aussage sei „überzeugend und plausibel“ gewesen, sagte Emanuel. Nichts deute auf ein „Rache- oder Falschbelastungsmotiv“ hin. Zudem passe die Tat in das vor und nach dem Tatgeschehen festgestellte Verhalten des Priesters gegenüber anderen Kindern.

Gegen den Mann liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor. In dem Prozess hatten rund 20 Zeugen ausgesagt, darunter fünf weitere mutmaßliche Betroffene. (den vollständigen Artikel auf "sol.de" lesen)

Bistum Trier / Freisen: BGH bestätigt Urteil gegen ehemaligen Pfarrer von Freisen

Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung: Diese Strafe gegen einen heute 69-jährigen Trierer Priester hat der Bundesgerichtshof bestätigt. 1997 hat er einen damals 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Pfarrers aus Trier wegen sexueller Nötigung eines Messdieners bestätigt. Der Pfarrer war vom Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Bistum Trier hatte den Geistlichen angezeigt. Die Tat liegt mehr als 25 Jahre zurück. 

1997 hatte der katholische Geistliche einen 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt.

Das Landgericht Saarbrücken hat folgenden Tathergang festgestellt: Nach einem Abendgottesdienst hatte der Pfarrer zusammen mit dem Jungen Alkohol getrunken. Dann drückte er den Messdiener auf ein Bett und berührte ihn sexuell. Die Bitten des Jungen aufzuhören, missachtete der Pfarrer. Das Opfer der Tat gab vor Gericht an, dass der Geistliche für ihn damals ein "spiritueller Mentor" gewesen sei. Das Landgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Betroffene bis heute unter Schlafstörungen und Ängsten infolge der Tat leidet.

Der verurteilte Pfarrer ist heute 69 Jahre alt. Gegen ihn läuft ein Kirchenverfahren zur Entlassung aus dem Priesterstand. Seit 2016 ist es ihm verboten, als Priester zu wirken. Gegen den Mann liegen weitere Vorwürfe vor. Er soll seit den 1980er-Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt haben. Der Bundesgerichtshof hat nun die Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung bestätigt. Außer der Bewährungsstrafe muss er 2.500 Euro Geldstrafe an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zweieinhalb Jahre Haft gefordert. ("tagesschau.de")

Freitag, 11. August 2023

Bistum Trier: Erster Zwischenbericht zur Causa "Edmund Dillinger" Anfang September erwartet

Was vom Zwischenbericht der beiden Trierer Chef-Aufklärer zu erwarten ist

Die beiden erfahrenen Ex-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada sollen Licht ins Dunkel der Missbrauchsaffäre um den Trierer Bistumspriester Edmund Dillinger bringen. Bald erscheint ihr erster Bericht. Was ist davon zu erwarten?

  • Wann der erste Zwischenbericht des Ermittlerduos Brauer/Hromada der Öffentlichkeit vorgestellt wird, ist noch offen. Der Termin werde von der Aufarbeitungskommission und ihrem Vorsitzenden, Ex-Justizminister Gerhard Robbers, festgelegt, sagte Brauer. Es wird damit gerechnet, dass dies voraussichtlich Anfang September der Fall sein wird.
  • Jürgen Brauer sagte, im ersten Zwischenbericht werde es vor allem um die Schilderung dessen gehen, „was wir bis jetzt alles unternommen haben und was wir vorhaben“. Man habe in der Vergangenheit auch schon mit Zeugen und mutmaßlichen Opfern gesprochen, sagte unlängst Sonderermittler Ingo Hromada.
  • Nach den Planungen soll ein weiterer Zwischenbericht drei Monate nach der ersten Veröffentlichung erscheinen. Ein umfangreicher Abschlussbericht ist für nächstes Frühjahr geplant.

Dienstag, 8. August 2023

Bistum Trier: Nach Aktenvernichtung durch Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Weitere Anzeige im Fall Dillinger

Gilbert Kallenborn hat bereits den Staatsanwalt anzeigt, der im Fall Dillinger für die Vernichtung von Beweismitteln verantwortlich sein soll. Diese Anzeige hat Kallenborn nun erweitert – gegen einen LKA-Beamten.

Gegen den Staatsanwalt, der im Missbrauchsskandal um den verstorbenen katholischen Priester Edmund Dillinger mutmaßlich die Vernichtung von Beweismitteln angewiesen hat, läuft bereits eine Strafanzeige unter anderem wegen Rechtsbeugung und illegaler Vernichtung von Eigentum.

Nun hat Kallenborn seine Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft erweitert: Gegen den Kriminalbeamten, der die Asservate zur Vernichtung mutmaßlich freigegeben haben soll. Kallenborn wirft dem Beamten des LKA Rechtsbeugung vor.  (rhein-zeitung.de)

Donnerstag, 3. August 2023

Bistum Trier / Freisen: Ex-Kriminalbeamter zeigt Bischof Ackermann an - Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt?


Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt? Das vermutet der pensionierte Kriminalist. Die Staatsanwaltschaft Trier prüft, ob es einen Anlass gibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Was hinter dem Fall steckt.

Ein ehemaliger Kriminalbeamter hat den amtierenden Trierer Bischof Stephan Ackermann angezeigt. Einmal bei der Staatsanwaltschaft Trier und auch bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

In diesem Fall beschuldigt der ehemalige Krimimalbeamte den Trierer Bischof, wider besseres Wissen angeordnet zu haben, der zuständigen Staatsanwaltschaft Teile der Personalakte zur Verfügung zu stellen, ohne darauf hingewiesen zu haben, dass strafrechtliche Auffälligkeiten in einer Nebenakte abgelegt seien.

„Die Handlungsweise dürfte als bewusste Irreführung der Strafverfolgungsbehörde und Unterschlagung von Beweismittel zu werten sein“, schreibt der ehemalige Kriminalbeamte an die Staatsanwaltschaften.

Weiter fordert er, zu überprüfen, ob Beweismittel „verändert, vernichtet, unterdrückt oder verfälscht“ wurden, auf Zeugen „in unlauterer Weise eingewirkt“ wurde und dadurch die Gefahr drohte, „dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird“.

Eine weitere der Beschuldigungen: Der Trierer Bischof habe die Taten, die im Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) für Missbrauchsfälle im Bistum Trier für die Jahre 1946-2021 genannt worden seien, „fast ausnahmslos nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt“.

Auch alle diese Vorgänge und Hinweise bewahre das Bistum auf Anordnung des jeweiligen Bischofs in einer Nebenakte, getrennt von der Personalakte, im Geheimarchiv auf, schreibt der ehemalige Kriminalbeamte. Das gebe das Bistum selbst an.

Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier: „Es trifft zu, dass der Staatsanwaltschaft Trier eine entsprechende Strafanzeige einer Privatperson vorliegt.“ Sie sei im Februar 2023 eingegangen und werde daraufhin geprüft, ob sie Anlass biete, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Fritzen.

Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt den Eingang einer „entsprechenden Strafanzeige“, die gleichlautend auch an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier adressiert gewesen sei. „Zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelverfolgung wurde daher das hiesige Verfahren an die Staatsanwaltschaft Trier abgegeben“, sagt der Sprecher. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Mittwoch, 2. August 2023

Bistum Trier: "Bischof-Stein-Platz" in Trier heißt ab heute "Platz der Menschenwürde" - Auch ein Mahnmal für die noch lebenden Bischöfe im Bistum Trier




Der Bischof-Stein-Platz, benannt nach Bernhard Stein, ehemaliger Bischof von Trier, 
wird umbenannt in Platz der Menschenwürde  © Anna Fries NA )


"Die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes erfolgte auf einstimmen Beschluss des Trierer Stadtrates vom 01.02.2023.  Grund dafür ist Bernhard Steins Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch,  der von Klerikern des Bistums in seiner Amtszeit (1967-1981) verübt wurde. In diesem Zeitraum waren mindestens 200 Kinder und Jugendliche betroffen."


Eigentlich hätte der Bischof-Stein-Platz in Trier schon Mitte Juli offiziell umbenannt werden sollen. Doch die Umbenennung wurde kurzfristig abgesagt – weil rechtliche Schritte dagegen eingeleitet worden waren. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass der Kläger keinen Anspruch darauf hat, die Umbenennung zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes in "Platz der Menschenwürde" abgelehnt. Geklagt hatte ein Mitglied des Trierer Stadtrates gegen den Stadtrat und den Oberbürgermeister. Seiner Ansicht nach waren verschiedene Schritte in dem Verfahren zur Umbenennung rechtswidrig.

Das Gericht teilte nun mit, dass der Antrag unzulässig sei. Es führte weiter aus, dass in dem Verfahren zur Umbenennung und durch die Umbenennung keine "organschaftlichen Rechte" des Stadtratsmitglieds verletzt worden seien. Der Kläger habe daher keinen Anspruch darauf, die Umbenennung zu verhindern.

Ursprünglich hätten die Straßenschilder des Platzes Mitte Juli getauscht werden sollen. Aufgrund der Klage setzte die Stadt Trier diesen Schritt zunächst jedoch aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen. (sr.de)


Missbrauchsbetroffene lobten die Umbenennung des Platzes. "Mit der Erklärtafel hat die Stadt Trier das Versagen von Bischof Stein nachvollziehbar und sichtbar gemacht", teilte der Verein Missbit am Mittwoch mit. "Klerikales Vertuschertum" sei von der Gesellschaft sanktioniert worden. Der Schritt sei auch Mahnung für noch lebende Bischöfe. (domradio.de)


Bistum Trier: Akteneinsicht im Fall Dillinger soll gewährt werden – es gibt nur ein gravierendes Problem: Der Großteil der Asservate aus dem Nachlass wurde durch die ermittelnden Behörden vernichtet

Im Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger soll die unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier Akteneinsicht bekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dem Antragsteller mitgeteilt, „dass eine Gewährung von Akteneinsicht beabsichtigt ist“, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Dazu müssten noch „die Modalitäten der Einsichtnahme“ festgelegt werden. Eine Abstimmung darüber solle voraussichtlich im August stattfinden.

„Das ist eine gute Nachricht. Nur leider sind die Beweismittel, die wir gebraucht hätten, wohl nicht mehr da“, sagte der frühere Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada, der mit dem ehemaligen Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer in einem Projekt der Kommission den Missbrauchsfall untersucht. Man werde beantragen, die Akten an die Trierer Staatsanwaltschaft zu schicken, um sie dann dort einzusehen.  Das Material hätte zur Aufarbeitung wichtig sein können, sagte Hromada. Vor allem Jahresterminkalender, die der Priester geführt habe, und Reisepässe hätten den Aufklärern helfen können. „Dillinger sei für die von ihm gegründete CV-Afrika-Hilfe oft nach Afrika geflogen. „Wann und wohin, das hätten wir dort sehen können.“ Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.

Das Material aus Mainz ist nach einem Akteneinsichtsgesuch von Brauer inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Trier eingegangen. „Die Mainzer waren flott“, sagte Hromada. Es sei geplant, die Unterlagen voraussichtlich nächste Woche dort einzusehen. Den Antrag, in die Saarbrücker Akten und Asservate Einblick zu bekommen, hatte Brauer bereits am 20. Juni gestellt.

Man habe auch schon mit Zeugen gesprochen, darunter mutmaßliche Opfer. „Das wird weitergehen.“ Es hätten sich Menschen auch aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern gemeldet. ("saarbruecker-zeitung.de" / dpa)

Dienstag, 1. August 2023

Umfangreiche und ungewöhnliche Materialvernichtung im Bistum Trier: Die Katholische Kirche ist und bleibt der Nutznießer

  • "Derart viele Fehler, dass diese nicht mehr als zufällig zu erklären sind"
  • Arbeit der saarländischen Ermittlungsbehörden in Frage gestellt
  • "Schutzbehauptung der Ermittlungsbehörde um von eigenem Fehlverhalten abzulenken"
  • Ermittlungsführer und seinem Stellvertreter sei bekannt gewesen, dass die Aufarbeitungskommission das Material habe einsehen wollen
  • Zweifel an Aussage, dass das vernichtete Material angesichts der Kürze der Zeit "umfassend" ausgewertet wurde
  • Auswerte-Vermerke über die Relevanz des jeweiligen Asservats liegen ebenfalls nicht vor
  • Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft "mehr als unüblich"
  • "bedingt vorsätzliches" Handeln angesichts der Fülle von Fehlern und Versäumnissen
  • Vernichtung "billigend" in Kauf genommen
  • zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten gegenüber der Kirche könnten durch Vernichtung vereitelt worden sein


Neffe von Dillinger wirft Ermittlungsbehörden Fehler vor

Im Fall Dillinger erhebt der Neffe des mutmaßlich pädophilen Priesters schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Er habe der Aktenvernichtung definitiv nicht zugestimmt. Insgesamt habe es bei dieser „Routineangelegenheit“ derart viele Fehler gegeben, dass diese nicht mehr als zufällig zu erklären seien.

Nach der jüngsten SR-Berichterstattung zur Asservatenvernichtung im Fall des verstorbenen Friedrichsthaler Missbrauchspfarres Edmund Dillinger hat dessen Neffe, Stefan Dillinger, die Arbeit der saarländischen Ermittlungsbehörden in Frage gestellt.

Neffe stimmte Vernichtung nicht zu

Dessen Verteidiger, der Mainzer Rechtsanwalt Johannes Hock, wies in einer Stellungnahme gegenüber dem SR erneut die Behauptung der Polizei zurück, wonach sein Mandant in mehreren Telefonaten der Vernichtung der Asservate zugestimmt habe.

Diese Behauptung sei weder zutreffend noch glaubhaft, es handele sich vielmehr um eine "reine Schutzbehauptung", um von eigenem Fehlverhalten abzulenken. Dem Ermittlungsführer und seinem Stellvertreter sei nämlich sehr wohl bekannt gewesen, dass die in Trier eingesetzte Aufarbeitungskommission das Material habe einsehen wollen.

Außerdem habe Steffen Dillinger die Kripobeamten mehrfach darauf hingewiesen, dass er das Material auch der Opferorganisation Missbit zur Verfügung stellen wolle. Allein schon von daher, so Anwalt Hock, sei es völlig abwegig, dass sein Mandant einer Vernichtung zugestimmt haben könnte.

Zudem hegt Hock Zweifel an der Aussage, dass das vernichtete Material angesichts der Kürze der Zeit umfassend ausgewertet wurde. Es habe sich um drei Umzugskartons gehandelt. Entsprechende Auswerte-Vermerke über die Relevanz des jeweiligen Asservats lägen nicht vor. Das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft sei mehr als unüblich.

Sollten Ansprüche gegen die Kirche vereitelt werden?

Die Vernichtung von Asservaten sei ein streng formalisiertes Verfahren und dürfe nicht auf "telefonischen Zuruf" hin geschehen. Selbst wenn sein Mandant der Vernichtung zugestimmt hätte, dann hätte der Beamte über diese mutmaßlichen Telefonate einen Vermerk anfertigen und die schriftliche Zustimmung seines Mandanten zur Vernichtung einholen müssen.

Angesichts der Fülle von Fehlern und Versäumnissen unterstellt Dillingers Rechtsanwalt den Ermittlern, zumindest "bedingt vorsätzlich" gehandelt zu haben. Sie hätten die Vernichtung "billigend in Kauf genommen, möglicherweise in der Absicht, um so zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten gegenüber der Kirche zu vereiteln".

Denn gehe man von tatsächlichen Missbrauchsfällen aus, dann sei die katholische Kirche Nutznießer der ungeheuerlichen Aktion. So aber werde Missbrauchsopfern Schadenswiedergutmachung verwehrt, weil staatliche Stellen dafür "lebensnotwendiges" Material vernichtet hätten.

Keine Unterschrift auf Polizeiunterlagen

Am Montag war bekannt geworden, dass es bei der Vernichtung der Asservate aus dem Nachlass des Missbrauchspriesters Edmund Dillinger gravierende Dokumentationslücken gibt.

Drei mutmaßliche Telefonate mit dem Erben Steffen Dillinger über die bevorstehende Verbrennung der Unterlagen konnten demnach nur über sogenannte Einzelverbindungsnachweise "belegt" werden. Gesprächsvermerke wurden von dem zuständigen Kripobeamten nicht verfasst.

Zudem fehlt auf dem abschließenden Verbrennungsvermerk die Unterschrift des Neffen. Das Innenministerium räumte Fehler ein und verwies auf "Regelungslücken" in der entsprechenden Dienstanweisung. Diese sei inzwischen ergänzt worden und solle komplett neu überarbeitet werden. (sr.de)