Opfer sexueller Gewalt werden rechtlich besser unterstützt. Das entsprechende Gesetz ist am 30. Juni in Kraft getreten. Demnach verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist vom 18. auf das 21. Lebensjahr und erlischt bei schwerem Missbrauch frühestens mit dem 41. Lebensjahr des Opfers. Noch stärker werden die Fristen für Schadenersatzansprüche verlängert. Statt drei können Opfer nun 30 Jahre Ansprüche geltend machen.
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