Donnerstag, 6. Dezember 2012

Freiburger Oberstaatsanwalt widerspricht der Aussage von Offizial Holkenbrink. - Anstatt aufzuklären, wirft eine Pressekonferenz des Bistums Trier weitere Fragen auf.


Erst Missbrauch, dann Vertuschung: Vorwürfe halten Pfarreien im Saarland und Bistum Trier in Atem

Missbrauchs- und Vertuschungsvorwürfe, Drohbriefe und Verleumdungen: Seit zwei Jahren rumort es in den Gemeinden St. Martin und Herz-Jesu im saarländischen Köllerbach. Was ist wirklich passiert? Anstatt aufzuklären, wirft eine Pressekonferenz des Bistums Trier weitere Fragen auf.

Der in einem Fall zuständige Freiburger Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier widerspricht dieser Aussage. „Wir können überhaupt nicht sagen, ob der Fall verjährt gewesen wäre. Es wurde nicht ermittelt, weil ein Familienmitglied, das Anzeige gestellt hatte, den Namen des Opfers nicht nennen wollte“, erläutert Maier auf TV-Anfrage. Er bestätigt, dass das Bistum Trier 2010 den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte.
Obwohl es für den beschuldigten Priester nicht zuständig war? Als entscheidend sei letztlich angesehen worden, dass Verdächtige – durch die Taufe einmal in die Kirche aufgenommen – verpflichtet seien, kirchliche Gesetze und damit auch kirchliche Strafgesetze zu beachten, erklärt der Offizial.

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