Interview mit Pfarrer Uwe Winkel, Netzwerk katholischer Priester, über das Ende eines geplanten Forschungsprojekt der Deutschen Bischofskonferenz, bei dem ein Institut Zugriff auf alle Personalakten der 27 Diözesen gehabt hätte
Pfarrer Winkel: "Nach Rücksprache mit mehreren Lehrstuhlinhabern für Kirchliches Recht ist es nicht möglich, dass Bischöfliche Geheimarchive ohne Erlaubnis des Heiligen Stuhles geöffnet und die darin befindlichen Akten entgegen ihrer Bestimmung verwendet werden (vgl. can. 490 § 3 CIC). Da nach can. 489 § 2 CIC „die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind“, vernichtet werden müssen, wäre ein Forschungsprojekt, in das die einschlägigen Akten - 65 Jahre rückwirkend - einbezogen werden sollen, ohnedies zum Scheitern verurteilt."