Die Initiative MissBiT, in der sich Opfer und Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kirchenangehörige organisiert haben, kritisierte die 23-monatige Dauer des kirchenrechtlichen Verfahrens. Selbst in diesem Fall, in dem der Missbrauch „gut bewiesen“ gewesen sei, sei es nicht zu einer raschen Bestrafung nach Aufdeckung der Taten gekommen. Anders als die katholischen US-Bischöfe, die vom Vatikan die Erlaubnis eingeholt hätten, auch ohne dessen Zustimmung Missbrauchstäter in der Kirche zu verfolgen und die Verjährung aufzuheben, hätten die deutschen Bischöfe einen solchen Antrag nicht beim Vatikan gestellt. Da im Vatikan nur „sechs, sieben Leute“ über solche Fälle zu befinden hätten, dauere das so lange.