Freitag, 13. Juli 2012

Ruhestandsgeistlicher wegen sexuellen Missbrauchs entlassen


Trier – Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 10. Juli einen Ruhestandsgeistlichen des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Der Priester hatte in der Zeit zwischen 1966 und 1980 fünf minderjährige Jungen sexuell missbraucht, in zwei Fällen auch über einen längeren Zeitraum. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das das Kirchenrecht vorsieht. Der Priester verliert damit sämtliche Rechte, die mit seinem Priesteramt verbunden sind. Es ist das erste Mal in der jüngsten Geschichte des Bistums Trier, dass diese Strafe gegen einen Priester ausgesprochen wird, der sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen schuldig gemacht hat. Der Priester hatte schon bisher keinerlei seelsorglichen Auftrag mehr.


Das Bistum Trier hatte im Frühjahr 2010 durch Opfer von den Vorwürfen erfahren. Entsprechend der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurde den Anschuldigungen nachgegangen und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Nach deren Abschluss wurde die Glaubenskongregation in Rom über die Ergebnisse informiert. Die Glaubenskongregation hat daraufhin die Unterlagen geprüft und den Fall an das Bistum Trier zurückverwiesen mit der Maßgabe, ein so genanntes außergerichtliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg durchzuführen, wie es in can. 1720 des kirchlichen Gesetzbuchs beschrieben ist. Nach Abschluss dieses Verfahrens hat der Bischof von Trier der Glaubenskongregation vorgeschlagen, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Die Glaubenskongregation hat nach Prüfung der Unterlagen des Strafverfahrens dieser Entscheidung des Bischofs von Trier zugestimmt und diesen zugleich beauftragt, das Entlassungsdekret auszufertigen. Gegen diese Entscheidung kann der Priester innerhalb einer Frist von 60 Tagen Rekurs bei der Glaubenskongregation einlegen. Ein solcher Rekurs hätte gemäß can. 1353 aufschiebende Wirkung.


Bischof Ackermann hat die Opfer des Priesters über diese Entscheidung informiert. In einem Schreiben an die Opfer bringt der Bischof sein Bedauern für das Leid zum Ausdruck, das die Opfer durch den Priester erfahren mussten. Zugleich bittet der Bischof die Opfer um Entschuldigung „für das, was ein Priester unseres Bistums getan hat, wohl wissend, dass damit nicht ungeschehen gemacht werden kann, was Ihnen widerfahren ist.“


Insgesamt sind im Bistum Trier seit Februar 2010 16 kirchenrechtliche Voruntersuchungen eingeleitet worden. Es ist das erste Verfahren, das auf diese Weise zum Abschluss gekommen ist.









An dieser Stelle - nicht ohne Grund: