17.02.2010
Mitteilung des Opfers an die Deutsche Bischofskonferenz mit
Angaben, wann und wo sich die sexuellen Übergriffe ereignet haben und dass der
Täter über einen Zeitraum von 10 Jahren eine herausgehobene Position in der
katholischen Kirche innehatte. Der Name des Täters wird noch nicht genannt.
05.03.2010
Mail an Bischof Ackermann , in dem der Name des Täters
erwähnt wird. Der Eingang des Schreibens
wird bestätigt.
11.03.2010
Mail von Dr. Scherschel, damaliger Missbrauchsbeauftragter
im Bistum Trier, mit der Bitte, die Vorwürfe ausführlich zu begründen.
19.03.2010
Prof. Dr. P.G. Müller weist in einem Gespräch mit Dr. Rainer
Scherschel die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
03.04.2010
Peter Wensierski berichtet im SPIEGEL über Benedikt Maria Trappen: "Erst jetzt fühle ich mich ihm gewachsen"
06.04.2010
Die 1982 in der bibliophilen Zeitschrift
"Handzeichen" (Saarbrücken/ Sulzbach) erstmals veröffentlichte
Erzählung "Der Neffe" wird zusammen mit einem Bericht von Peter
Wensierski auf SPIEGEL ONLINE veröffentlicht.
09.04.2010
Uli Piehler berichtet für "Der Neue Tag" über den
Fall: "Dem Onkel einen Gefallen tun"
12.04.2010
Die Staatsanwaltschaft eröffnet auf Veranlassung des Bistums
Trier ein Ermittlungsverfahren gegen
Prof. Dr. P.G. Müller. Im Rahmen der Ermittlungen wird bekannt, dass bereits 2007
ein weiteres Opfer Anschuldigungen gegen Prof. P.G. Müller erhoben und
finanzielle Forderungen gestellt hat. Die Vorwürfe wurden mit Hilfe eines
Rechtsanwalts unter Androhung einer Klage wegen Verleumdung und versuchter
Erpressung niedergeschlagen, da sie nicht bewiesen werden konnten. Das Bistum
Trier wird nach dem Bekanntwerden des Vorgangs unverzüglich über diesen Vorgang
in Kenntnis gesetzt.
13.05.2010
Bischof Ackermann an das Opfer: Die Taten seien
verjährt. Ackermann verspricht jedoch
einen Antrag auf Aufhebung der Verjährung bei der Glaubenskongregation in Rom.
Juni 2010
Das Bistum gibt mit Einverständnis des Täters ein
forensisches Gutachten in Auftrag.
08.06.2010
Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wird wegen
Verjährung der Fälle eingestellt. Prof. P. G. Müller hat sich zu den Vorwürfen
nicht geäußert.
24.06.2010
Schriftliches Geständnis und Entschuldigungsschreiben des
Täters.
02.08.2010
Michael Ohnewald schreibt für die Stuttgarter Zeitung "Der Priester mit den zwei Gesichtern"
25.10.2010
Prälat Damiano Marzotto beteuert in einem Schreiben vom
25.10.2010, dass der Kongregation für die Glaubenslehre bis zum 11.05.2010 der
Fall Prof. P.G. Müller nicht bekannt gewesen sei und versichert, „dass die
Kongregation entsprechende kanonische Maßnahmen eingeleitet hat“.
17.11.2010
Bischof Ackermann weist darauf hin, dass die Taten straf-
und kirchenrechtlich zwar verjährt seien, er aber als zuständiger Bischof die
Glaubenskongregation bitten werde, von der Möglichkeit „von der Verjährung in
einzelnen Fällen zu derorgieren (=
teilweise außer Kraft setzen, Anmerk. ca) (Normae de gravioribus delictis, Art.
7, §1), Gebrauch zu machen.
30.05.2011
Mitteilung über die Gewährung einer finanziellen Anerkennung
des Leids, das dem Opfer sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der
katholischen Kirche zugefügt wurde
20.09.2011
Dr. Ulrich Neumann berichtet für REPORT Mainz über den Fall: "Der Papst und die pädophilen Priester".
29.12.2011
Der Bischöfliche Generalvikar Prälat Dr. Georg Holkenbrink
teilt mit, dass die Glaubenskongregation mit Schreiben vom 01.12.11 Bischof Dr.
Ackermann beauftragt habe, ein
außergerichtliches Verfahren auf dem Verwaltungsweg zur Festsetzung einer
gerechten Strafe zu eröffnen. Dr. Ackermann beabsíchtige die Eröffnung des
Verfahrens im Januar 2012.
10.07.2012
Bischof Dr. Ackermann entlässt Prof. Dr. Müller aus dem
Klerikerstand.
11.07.2012
12.07.2012
Vorabinformationen über die getroffene Maßnahme aus pressenahen Kreisen. Auf
Rückfrage bestätigt das Bistum die
Entscheidung.
13.07.2012
Das Schreiben von Bischof Dr. Ackermann wird auf Bitte per Email
zugestellt. Auf Grund von Anfragen beim Bistum wird die für die kommenden Woche
geplante Pressekonferenz vorgezogen. Bei WIKIPEDIA erscheint eine entsprechende Meldung zu P.G. Müller. Der Brief des Bischofs wird mit einer Stellungnahme öffentlich
zugänglich gemacht.
16.07.2012
Der Generalvikar Dr. Holkenbrink erläutert auf Nachfrage die
lebenspraktischen Konsequenzen der Entscheidung:
Es folgt die Stellungnahme von Benedikt
Maria Trappen zum Ergebnis des außergerichtlichen kirchenrechtlichen Verfahrens:
- Die überraschende Mitteilung hat mich mit tiefer Freude und Genugtuung erfüllt. Auch, wenn der Ausgang des Verfahrens maßgeblich der öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung zahlreicher Medien zu verdanken ist, weckt diese Entscheidung in mir Respekt und Dankbarkeit.
- Prof. Müller waren die rechtlichen „Spielregeln“ seines Lebens und Arbeitens bekannt. Dass ein Verstoß gegen diese Regeln – wenn auch spät - entsprechend geahndet wird, ist nur konsequent und im Interesse der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche unverzichtbar.
- Um – zumindest von den klerikal bedingten – Einengungen frei zu werden, hätte Prof. Müller sein Amt jederzeit freiwillig aufgeben können – bis zuletzt. Damit hätte er der jetzt getroffenen Entscheidung zuvor kommen und Verantwortung für sein Leben übernehmen können.
- Theologisch verstanden öffnet sich Prof. Müller gerade in dieser Situation notwendig der Weg zu einer existentiellen Erfahrung christlicher Existenz. Der Glaubende fällt, woran Margot Käßmann vor kurzem in einer nicht zu vergleichenden Situation erinnert hat, nie tiefer als in Gottes Hand.
- Die Tiefendimension der Ereignisse ist damit nicht berührt. Die Frage, was „Berufung“ existentiell bedeutet und wie sie menschlich gelebt werden kann, ist dringender denn je. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine im Juni 2012 in dem von Prof. Dr. Dr. José Sánchez de Murillo bei Kohlhammer herausgegebenem Jahrbuch für Denken, Dichten Musik AUFGANG erschienenen Beiträge.
Benedikt Maria Trappen