Donnerstag, 16. Januar 2014

Stift Admont: Missbrauchsprozess neu aufgerollt

Stift: Staat als Schulerhalter zuständig

"Der ehemalige Zögling wollte danach auf dem zivilrechtlichen Weg vom Stift Admont und den beiden mittlerweile pensionierten Patres 410.000 an Schadenersatz einklagen - mehr dazu in Missbrauch: Stift Admont vor Gericht (16.9.2013). Das Stift war jedoch der Ansicht, dass die Republik Österreich als Schulerhalter des Stiftes zu klagen sei. Der Richter schloss sich dieser Ansicht an. Er sah eine „Unzulässigkeit des Rechtsweges“ - mehr dazu in Missbrauchsklage gegen Stift Admont abgewiesen (15.11.2013). Der Zögling legte gegen dieses Urteil Berufung ein, dieser wurde vom Oberlandesgericht (OLG) stattgegeben.

den vollständigen Artikel auf "steiermark.orf.at" lesen

Fehlende Transparenz in Missbrauchsfällen: UN kritisieren Kirche scharf

Immer wieder werden Kinder zu Opfern sexueller Übergriffe von Geistlichen. Der Vatikan beteuert zwar, er wolle sich für deren Schutz einsetzten, wichtige Daten zu Missbrauchsfällen will er allerdings nicht herauszurücken. Ein UN-Komitee findet nun deutliche Worte.

Mitglieder eines UN-Komitees haben den Vatikan wegen mangelnder Transparenz im Umgang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern durch katholische Geistliche kritisiert. Der Kirchenstaat weigere sich nach wie vor, die von den UN geforderten genauen Angaben zu Umfang des Skandals und zu Tätern zu machen, bemängelten sie bei der ersten öffentlichen Anhörung zu diesem Thema vor dem UN-Komitee für die Rechte des Kindes in Genf. Papst Franziskus prangerte die Skandale am selben Tag bei seiner Frühmesse im Vatikan als "die Schande der Kirche" an.

Kirchengerichts-Urteil zu Missbrauch: "Das ist beschämend"

Ausschluss vom Priesterdienst, 4000 Euro Geldbuße - zu dieser Strafe hat ein Berliner Kirchengericht einen Jesuitenpater verurteilt, der als mutmaßlicher Haupttäter des Missbrauchs am Canisius-Kolleg gilt. Ein betroffener ehemaliger Schüler sagt im Interview, warum dieses Urteil so enttäuschend ist.

"Ein sehr mildes Urteil", kritisiert Matthias Katsch im Interview mit SPIEGEL ONLINE. Der 50-Jährige war einst Schüler am Canisius-Kolleg, ist selbst Betroffener des Missbrauchs an dem Gymnasium und Sprecher der Gruppe "Eckiger Tisch", in der sich Missbrauchsopfer zusammengeschlossen haben.

Nach Bekenntnis zu Tochter: Kirche verbietet Pfarrer Äußerungen zum Zölibat

Oberhaid. "Ich habe eine Tochter" - mit diesen Worten hatte der Pfarrer Stefan Hartmann aus dem oberfränkischen Oberhaid vergangene Woche Schlagzeilen gemacht. Das Medieninteresse an dem Fall ist groß. Jetzt hat ihm die Kirche vorerst verboten, sich öffentlich weiter zum Thema Zölibat zu äußern.

"Ab sofort haben Sie sich jeder weiteren Äußerungen zum Zölibat und anderen damit zusammenhängenden Themen zu enthalten", heißt es in einem Ermahnungsschreiben des Erzbischölfichen Ordinariats Bamberg.

den vollständigen Artikel auf "rp-online.de" lesen


"Sehr geehrter Herr Pfarrer Dr. Hartmann!
1.Sie haben im Bayerischen Rundfunk und andernorts den Zölibat als "Anachronismus, der vielen Menschen und der Kirche schadet" bezeichnet. Damit stelllen Sie sich expressis verbis gegen Aussagen zum Zölibat im "Dekret über Dienst und Leben der Priester" des Zweiten Vatikanischen Konzils "Presbyterium ordinis" Nr. 16.
2.Durch Ihre medialen Auftritte und Äußerungen in Fernsehen, Presse und social media verursachen Sie für die kirchliche Gemeinschaft Schaden und Verwirrung ((vgl. c.1741, Nr. 1 und c. 1373 CIC).
3. Sie vereinnahmen den Hl. Vater Papst Franziskus, Hochwürdigsten Herrn Staatssekretär Kardinal ren. Parolin und Erzbischof Schick für Ihre Äußerungen gegen den Zölibat. Alle drei Genannten haben ausdrücklich ihre Wertschätzung für den Zölibat gemäß PO 16 ausgesprochen und Möglichkeiten über Ausnahmen von Versprechen des Zölibates vor der Diakonenweihe erwähnt. 
4. Im Jahr 2012 haben Sie bei zwei Landeskirchen versucht, als evangelischer Pfarrer Anstellung zu finden. Diese Versuche haben Sie zwar abgebrochen, sich aber nicht von diesem Unterfangen distanziert.
Wir werden in Kürze ein Gespräch mit Ihnen führen. Ab sofort haben Sie sich jeder weiteren Äußerungen zum Zölibat und anderen damit zusammenhängenden Themen zu enthalten.
Mit freundlchen Grüßen
Georg Kestel, Generallvikar                                     Dr. Heinrich Hohl, Notar "


Quelle: fb

16. Januar 2014 um 13:10

wie eben gepostet erhielt ich eine "Monitio" (Ermahnung), die mir "jede weitere Äußerung zum Zölibat und anderen damit zusammenhängenden Fragen" untersagt. Außerdem enthält sie aus meiner Sicht falsche Sachbehauptungen und Interpretationen. Wenn ich der kirchlichen Gemeinschaft "Schaden und Verwirrung" gestiftet habe, bedaure ich das, es war nicht meine Absicht, sondern ich wollte zu Klarheit und Offenheit beitragen. Ich habe lediglich die vom des. Staatssekretar Parolin gestattete Redefreiheit für dieses Thema in Anspruch genommen und mich keineswegs generell gegen ein zölibatäres Leben und Zeugnis ausgesprochen.
Ich werde mich vorerst einen Monat an das Schweigediktat halten und sehe einem kirchlichen Verfahren entgegen. Dabei behalte ich mir die Appellation an die Deutsche Bischofskonferenz und an den Hl. Stuhl vor.

Vatikan verweigert UN-Komitee geforderten Bericht zu Einzelheiten des Kindesmissbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche

Kritik am Vatikan

Ungeachtet der Erklärung seines UN-Gesandten weigert sich der Vatikan, einen von dem UN-Komitee geforderten Bericht zu Einzelheiten des Kindesmissbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche in den letzten Jahren vorzulegen. Dies wurde von Komiteemitgliedern und Aktivisten kritisiert, die sich für für die volle Aufklärung aller Skandalfälle und Entschädigungen für die Betroffenen einsetzen.

den vollständigen Artikel auf "daserste.de" lesen


Schon vorab hatte die UNO-Behörde dem Vatikan einen Fragebogen zum Umgang mit Pädophilie-Fällen im kirchlichen Raum zugeschickt. Diesen füllte der Vatikan allerdings nicht aus, weil er aus seiner Sicht nicht juristisch zuständig ist für Delikte und Verbrechen, die außerhalb seines eigenen Gebietes begangen werden.

den vollständigen Artikel auf "de.radiovaticana.va"


Erbistum Berlin: Pressemeldung "Zwischenbericht Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs"

Bis zum 31. Dezember 2013 wurden im Erzbistum Berlin 28 Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen beschuldigt. Die Vorwürfe gehen bis auf das Jahr 1947 zurück, die Beschuldigten sind zum Teil verstorben. Seit dem Jahr 2002 werden Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs systematisch erfasst.

In sieben Fällen läuft derzeit ein staatliches bzw. kirchliches Ermittlungsverfahren.

Es wurden 14 Anträge gestellt auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, davon wurden zwölf bereits bewilligt. Es wurden insgesamt 55.000 € gezahlt.

In diesem Bericht sind nicht erfasst die Verdachtsfälle, die bei Orden im Bereich des Erzbistums Berlin eingegangen sind.

Missbrauch am Canisius-Kolleg: "Für den Täter ist das keine wirkliche Strafe"

Opfergruppe bewertet Kirchengerichtsurteil als zu milde
Katsch im Gespräch mit Stephan Karkowsky

Matthias Katsch: "Ich darf Ihnen sagen, dass wir auch überrascht worden sind von diesem Urteil und von diesem Verfahren. Das läuft sehr intransparent ab. Die Kirche ist eben eine Institution, das haben wir auch gelernt in den letzten Jahren, die anders ist als andere Institutionen, die unter anderem eben ein eigenes Rechtssystem hat und eigene Gerichte hat. Und vermutlich auch deshalb lange Zeit der Meinung war, dass sie neben dem Staat existieren kann und dass sie nicht gezwungen ist, sich der staatlichen Rechtsprechung zu beugen"

den vollständigen Artikel auf "deutschlandradiokultur.de" lesen

neue Vorwürfe gegen Pfarrer K.

Willich/Kempen. Noch immer wird verhandelt, noch immer ist kein Ende in Sicht. Mit dem Begriff „schleppend“ ist der Gerichtsprozess gegen den aus Willich stammenden Pfarrer Georg K. (55) in Südafrika noch verniedlichend beschrieben. Dort muss sich der Geistliche verantworten, weil er Kinder angefasst haben soll. Aber auch die deutsche Justiz wartet auf ihn. Hierzulande muss er sich wegen sexuellen Missbrauchs und Nötigung in 37 Fällen verantworten.

Einige Taten hat er in einer Selbstanzeige bereits eingeräumt. Aber: War da im Vorfeld noch mehr? Was noch nicht bekannt ist? „Ja“, sagt Friederike Semma (Name von der Redaktion geändert), „in seiner Zeit als junger Priester in der Kempener Pfarre Christ König.“ Die heute 63-Jährige erhebt schwere Vorwürfe: „Er hat sich an meinen Sohn herangemacht.“

den vollständigen Artikel auf "wz-newsline.de" lesen


zur Erinnerung:





Bildquelle: http://www.thenewage.co.za/90654-1007-53-Sex_protector_in_town

Mittwoch, 15. Januar 2014

Erzbistum Berlin legt "Zwischenbericht" über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche vor: 28 Mitarbeiter der Kirche unter Verdacht

Im Erzbistum Berlin sind seit dem Jahr 2002 insgesamt 28 Kleriker, Ordensangehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. Das geht aus einem Zwischenbericht hervor, den die katholische Kirche jetzt vorlegte.

Die Vorwürfe gegen Geistliche und Bistumsmitarbeiter gehen bis auf das Jahr 1947 zurück, viele Beschuldigten sind bereits verstorben. Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch werden seit 2002 systematisch erfasst.

Zurzeit laufen in sieben Fällen staatliche oder kirchliche Ermittlungsverfahren. 

Erzbistum Berlin: Kirchengericht verurteilt Jesuitenpater wegen Missbrauchs

Insgesamt 28 Geistliche, Ordensangehörige sowie Mitarbeiter im Kirchendienst werden des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. In sieben Fällen (!!!) werde von der Justiz bzw. von der Kirche ermittelt. 

2010 erschütterte der Skandal um den sexuellen Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg die Katholische Kirche. Nun wurde ein heute 72-jähriger Jesuitenpater deswegen verurteilt - von einem Kirchengericht, denn straf- und zivilrechtlich sind die Taten verjährt.

Das Kirchengericht des Erzbistums Berlin hat einen der mutmaßlichen Haupttäter bei den langjährigen Fällen von sexuellem Missbrauch am Canisius-Kolleg verurteilt. Der heute 72-jährige Jesuitenpater sei auf Lebenszeit vom Priesterdienst ausgeschlossen und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, sagte der Sprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner, am Mittwoch. Der Geistliche habe das Urteil akzeptiert und bereits eine erste Rate der Strafe in Höhe von 4.000 Euro an einen Fonds für Missbrauchsopfer bezahlt. Straf- und zivilrechtlich sind die Taten verjährt.


Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen Erzbischof

Dass die katholische Hierarchie es mit der Aufklärung wirklich ernst meint, nehmen ihr auch die Katholiken nicht ab, die in Polen 90 Prozent der Bevölkerung ausmachen. In einer Umfrage äußerten im Oktober 68 Prozent die Meinung, die Kirche wolle den Missbrauch vertuschen...


den vollständigen Artikel auf "sueddeutsche.de" lesen

Dienstag, 14. Januar 2014

Bistum Trier: 8.000.000,00 Euro für das zerbröckelte "Weltbild" der katholischen Kirche

Dass die Insolvenz des Weltbild-Verlags mit Sitz Bayern dennoch nicht spurlos am Bistum Trier vorbeigehen wird, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Im schlimmsten Fall könnten mehr als acht Millionen Euro verloren sein.

Die Gewerkschaft Verdi warf der Kirche Verantwortungslosigkeit gegenüber den Mitarbeitern vor, "Kapitalismus in Reinkultur".

Die Bistümer - darunter auch das Bistum Trier - zogen es vor, den Weg des geringeren Risikos zu gehen. Sie nehmen einen Millionenverlust in Kauf, um keine noch größeren Verluste zu riskieren.

Sonntag, 12. Januar 2014

Bistum Trier: Wut und Ohnmacht eines Betroffenen

Sexuellen Missbrauch zeitnah und solide aufarbeiten - das hat der Trierer Bischof Ackermann den Opfern versprochen...

http://pcast.sr-online.de/play/region-mittag/2014-01-12_region_2014-01-12_1200_uhr.mp3

Freitag, 10. Januar 2014

ehemaliger Trierer Priesterseminarist bekennt sich zu Kind




Quelle: fb

________________________________________________________


In einem Fernsehinterview bekennt sich der katholische Priester öffentlich zu seiner Tochter - und kritisiert den Zölibat mit scharfen Worten. Lange habe er das Kind verschwiegen, erzählt der Bamberger Pfarrer Stefan Hartmann in SWR-Sendung „Nachtcafé“, die am heutigen Freitagabend um 22 Uhr ausgestrahlt wird. Doch es sei damals nicht anders gegangen.

Er sei spätberufen und habe vor dem Studium der Theologie Beziehungen gehabt, erklärt der promovierte Theologe. In der Pfarrei im Bistum Trier lernte er eine Gemeindereferentin kennen. „Sie war sehr lustig, sehr sympathisch. Nicht aber die große Liebe. Noch bevor sie mir sagte, dass sie schwanger sei, war die Beziehung schon vorbei.“ Kurze Zeit später kommt das Kind zur Welt.

den vollständigen Artikel auf "focus.de" lesen

Es ist nie zu spät!

Sendung am Freitag, 10.1. | 22.00 Uhr | SWR Fernsehen

link zur Sendung "Nachtcafé"



Donnerstag, 9. Januar 2014

Priester wirft Bistum Trier Hinhaltetaktik vor

(09.01.2014) Der Skandal um sexuelle Gewalt von Priestern gegen Kinder in der Kirche ist schon fast vier Jahre Thema. Auch im Saarland wurden Priester suspendiert, Opfer haben protestiert und sich an die Öffentlichkeit gewagt. Jetzt ist im Raum Koblenz was passiert, was dem ganzen Geschehen einen neuen Aspekt hinzufügt: Ein beschuldigter Priester hat sich öffentlich gegen die gegen ihn gerichteten Vorwürfe gewehrt und die Bistumsleitung aufgefordert, tätig zu werden.

Beschuldigter Priester wehrt sich und fordert die Bistumsleitung auf, endlich zu tätig werden



direkt zum Audiobeitrag auf "SR3"

Missbrauchsopfer kritisieren Trierer Bischof wegen mangelndem Aufklärungswillen

Rund vier Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche fällt die Bilanz bei den Opferverbänden nüchtern aus: Sie werfen dem Trierer Bischof Stephan Ackermann sogar Vertuschung vor.

Ackermann habe auch sein Versprechen, sich für die Aufhebung der Verjährung einzusetzen, nicht gehalten, sagt Schnitzler. Hermann Schell von der Opferinitiative Schafsbrief spricht von mangelnder Konsequenz. So gebe es Priester, die kein Führungszeugnis vorgelegt haben – wie in den überarbeiteten Leitlinien der katholischen Kirche vorgesehen.

Bistumssprecherin Judith Rupp bestätigte das Fehlen einzelner Zeugnisse. Diese würden fristgerecht bis zur Mitte dieses Jahres vorliegen. Laut Bistumssprecher André Uzulis wird das Bistum Trier Ende Januar außerdem aktuelle Zahlen zu den Missbrauchsfällen veröffentlichen.


Hielt sich Bischof Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz in seinem eigenen Bistum erneut nicht an die Leitlinien?



Der Begriff des „sexuellen Missbrauchs“ im Sinne der Leitlinien:
"Diese Leitlinien berücksichtigen die Bestimmungen sowohl des kirchlichen wie auch des weltlichen Rechts. Der Begriff sexueller Missbrauch im Sinne dieser Leitlinien umfasst strafbare sexualbezogene Handlungen. Die Leitlinien beziehen sich somit sowohl auf Handlungen nach dem 13. Abschnitt sowie weitere sexualbezogene (Straftaten des Strafgesetzbuchs (StGB) als auch auf solche nach can. 1395 § 2 CIC in Verbindung mit Art. 6 § 1 SST6 nach can. 1387 CIC in Verbindung mit Art. 4 § 1 n.4 SST wie auch nach can. 1378 § 1 CIC in Verbindung mit Art. 4 § 1 n.1 SST, soweit sie an Minderjährigen oder Personen begangen werden, deren vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist (Art. 6 § 1 n.1 SST).

Zusätzlich finden sie unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls Anwendung bei Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen. 

Sie betreffen alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug gegenüber Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen erfolgen. Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt. Den seitens der Kirche Handelnden muss daher stets bewusst sein, dass es bezüglich der hier zu berücksichtigenden strafbaren Handlungen in den beiden Rechtsbereichen unterschiedliche Betrachtungsweisen geben kann (zum Beispiel bzgl. des Kreises der betroffenen Personen, des Alters des Opfers, der Verjährungsfrist). Den Bestimmungen beider Rechtsbereiche ist zu entsprechen. Maßgeblich für das kirchliche Vorgehen sind die zum Zeitpunkt des Untersuchungsbeginns geltenden Verfahrensregeln, unabhängig davon, wie lange der sexuelle Missbrauch zurückliegt.

 Entgegennahme von Hinweisen und Information des Ordinarius:
12. Anonyme Hinweise sind dann zu beachten, wenn sie tatsächliche Anhaltspunkte für Ermittlungen beinhalten.

 Zuständigkeiten im weiteren Verlauf:
14. Für das weitere Verfahren können im Hinblick auf Kleriker zuständig sein: der Ortsordinarius des Wohnsitzes der beschuldigten Person (vgl. can. 1408 CIC) oder der Ortsordinarius des Ortes, an dem die Straftat begangen worden ist (vgl. can. 1412 CIC) oder der Inkardinationsordinarius der beschuldigten Person. Der erstinformierte Ordinarius trägt dafür Sorge, dass eine Entscheidung über die Zuständigkeit für das weitere Verfahren zeitnah getroffen wird.

Kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß can. 1717 § 1 CIC:
32. Im Falle, dass wenigstens wahrscheinlich eine Straftat eines Klerikers vorliegt, leitet der Ordinarius gemäß can. 1717 § 1 CIC per Dekret eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein und benennt den Voruntersuchungsführer. Der Voruntersuchungsführer führt die Anhörung der beschuldigten Person unter Beachtung der Leitlinien Nrn. 22 bis 29. Besteht die Gefahr, dass die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden behindert wird, muss die kirchenrechtliche Voruntersuchung ausgesetzt werden. 

Maßnahmen bis zur Aufklärung des Falls:
36. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen vor, entscheidet der Ordinarius über das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der kirchen- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Im Falle von Klerikern kann er gemäß Art. 19 SST konkrete, in can. 1722 CIC aufgeführte Maßnahmen verfügen (zum Beispiel Freistellung vom Dienst; Fernhalten vom Dienstort bzw. Arbeitsplatz; Fernhalten von Tätigkeiten, bei denen Minderjährige gefährdet werden könnten). 
Vorgehen bei nach staatlichem Recht nicht aufgeklärten Fällen:
39. Wenn der Verdacht des sexuellen Missbrauchs nach staatlichem Recht nicht aufgeklärt wird, zum Beispiel weil Verjährung eingetreten ist, jedoch tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die die Annahme eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen rechtfertigen, sollen sich die zuständigen kirchlichen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst um Aufklärung bemühen. Die Leitlinien Nrn. 36 und 37 gelten entsprechend; bei Klerikern bis zu einer Entscheidung der Kongregation für die Glaubenslehre. 
40. Dabei können auch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zur beschuldigten Person und ggf. auch ein Glaubhaftigkeitsgutachten zur Aussage des mutmaßlichen Opfers eingeholt werden.

Öffentlichkeit:
54. Die Öffentlichkeit wird unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen in angemessener Weise informiert.

Spezielle Präventive Maßnahme:
55. Wenn Anlass zur Sorge besteht, dass bei einer Person Tendenzen zu sexuellem Fehlverhalten vorliegen, wird eine forensisch-psychiatrische Begutachtung dringend angeraten. Im Übrigen erfolgt die Prävention im Sinne der Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in der jeweils geltenden Fassung.


Würzburg, den 26. August 2013"


Quelle: DBK