Donnerstag, 5. September 2013

Missbrauchs-Vorwürfe auch in Argentinien

Der Vatikan hat unterdessen auch in Argentinien eine Voruntersuchung in einem Fall sexuellen Missbrauchs angeordnet. Dem Priester Justo Jose Ilarraz werde vorgeworfen, zwischen 1984 und 1992 mehr als 50 Schüler im Alter von 10 bis 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben, berichtet die Tageszeitung "El Once".

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Papst wegen Missbrauch-Skandal in Kritik

Nach der Abberufung des Vatikan-Botschafters in der Dominikanischen Republik nach Missbrauchsvorwürfen gerät Papst Franziskus in die Kritik. Er agiere wie seine Vorgänger geheim und rücksichtslos, klagt das Netzwerk der Überlebenden von Missbrauch durch Priester (SNAP).

"Die Verantwortlichen in der Katholischen Kirche handeln nur, wenn sie durch medialen Druck dazu gezwungen werden", sagte die Vorsitzende der US-Opferorganisation, Barbara Dorris am Donnerstag. Zudem habe sich der Vatikan im Fall des Botschafters zunächst nicht zu den Vorwürfen und dem Grund der Amtsenthebung geäussert.

Ebenfalls am Mittwoch wurde bekannt, dass gegen O'Reilly und andere Mitglieder seines Ordens wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs an einer von den Geistlichen betriebenen Schule in der Hauptstadt Santiago ermittelt wird. O'Reilly war bis Juli 2012 als Kaplan und geistlicher Direktor an dem renommierten Colegio Cumbres tätig.


Missbrauchsvorwürfe gegen Erzbischof: "Mir erschien er als frommer Mann"

Nächstenliebe auf katholisch: Erzbischof bezahlte Jungen für Sex

Rund fünf Jahre lang war Josef Wesolowski der ständige Vertreter des Vatikans in der Dominikanischen Republik. Weil er in dieser Zeit Kinder missbraucht haben soll, wurde er seines Amtes enthoben.

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In dem Ort erhoben Bewohner auch Anschuldigungen gegen einen weiteren Priester, einen Freund von Wesolowski. Der hielt sich, als die Anschuldigungen bekannt wurden, gerade zum Urlaub in Polen auf und kehrte nicht mehr in die Dominikanische Republik zurück.

sexueller Missbrauch in der katholische Kirchen: Vatikan beruft Erzbischof wegen Missbrauchsvorwürfen ab

Wegen Pädophilie-Vorwürfen hat der Vatikan seinen Gesandten aus der Dominikanischen Republik abberufen. Die Behörden vor Ort ermitteln wegen Kindesmissbrauchs gegen Erzbischof Josef Wesolowski, auch die Kirche selbst hat eine Untersuchung eingeleitet.

"Wir werden niemandem erlauben, die Kirche oder andere religiöse Institutionen als Schutzschild für kriminelle Handlungen zu benutzen - schon gar nicht, wenn sich diese Handlungen gegen Kinder richten", sagte Chefankläger Dominguez.

Mittwoch, 4. September 2013

Köllerbach: Bischof Ackermann gesteht Fehler ein

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat im Streit mit der Köllerbacher Pfarrei um den Umgang mit dem früheren Pfarrer Guido Johannes Ittmann Fehler der Bistumsleitung eingeräumt und sich dafür entschuldigt.

Darin wird klargestellt, dass Ittmann entgegen anderslautenden Gerüchten nicht in Sexualstraftaten verwickelt war und zu keiner Zeit deshalb vom Dienst suspendiert worden ist. Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat der Gemeinde hatten eine entsprechende Klarstellung seit rund zwei Jahren vom Bistum verlangt. 

Ittmann hatte vor drei Jahren Missbrauchsfälle angezeigt und daraufhin eine Serie von Drohbriefen erhalten, die nach seinen Angaben einen „eindeutigen Bezug zu den Missbrauchsfällen“ hatten. Später gingen in der Gemeinde zudem Gerüchte um, Ittmann habe sich bei einer früheren Tätigkeit in der Jugendseelsorge in Berlin etwas zu Schulden kommen lassen. Ittmann warf dem heute in St. Wendel als Pfarrer tätigen Leist vor, diese Gerüchte selbst gestreut zu haben.

Leist hatte die von Ittmann angezeigten Missbrauchsvorwürfe seinerzeit als „Gerüchte“ bezeichnet, die sich nicht erhärtet hätten. Tatsächlich hatte aber ein Opfer die Vorwürfe im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen bestätigt. Allerdings wurde das Verfahren später aus Verjährungsgründen eingestellt.

In der jetzigen Erklärung des Bischofs und der Laiengremien wird festgestellt, dass „Fehler passiert sind, sowohl vor Ort als auch von Seiten des Bistums“. Wörtlich heißt es darin: „Sowohl die Bistumsleitung als auch die Verantwortlichen vor Ort entschuldigen sich für die Fehler, die sie zu verantworten haben.“

Die Erklärung enthält pikanterweise einen Zusatz, der nur von den Laien, nicht jedoch von Ackermann unterzeichnet wurde. Darin wird Ittmann und „engagierten Mitgliedern“ der Pfarrei für ihre Arbeit „in schwieriger Zeit“ gedankt. Das Bistum wollte gestern auf SZ-Anfrage nicht erläutern, warum der Bischof das nicht unterschrieben hat.

Dienstag, 3. September 2013

Lebach: Fortsetzung folgt


01.09.2013


Quelle: Kirchliches Amtsblatt, Bistum Trier, September 2013


24.06.2013
Lebacher Pfarrer erklärt Amtsverzicht
Nach Missbrauchsvorwürfen hat der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Lebach seinen Amtsverzicht erklärt. Der Trierer Bischof Ackermann nahm das Gesuch an. Gegen den Pfarrer ermittelt die Staatsanwaltschaft. Er soll einem Jugendlichen für sexuelle Handlungen Geld geboten haben.  Pressemeldung vom 24.06.2013, sr-online


04.08.2012
Missbrauchsvorwürfe gegen Lebacher Priester
Saarbrücken. Das Bistum Trier hat einen 65-jährigen Priester aus Lebach beurlaubt, weil er einem Jugendlichen Geld für Sex angeboten haben soll. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch, das Bistum leitete eine Voruntersuchung ein. Der Priester bestreitet die Vorwürfe. Pressemeldung vom 04.08.2012, Saarbrücker Zeitung







WDR dreht Film über Missbrauch an der Odenwaldschule

Der WDR dreht einen Spielfilm über den sexuellen Missbrauch an der Odenwaldschule. „Die Auserwählten“ mit Ulrich Tukur und Julia Jentsch in den Hauptrollen will die ARD voraussichtlich 2014 zeigen.

Gedreht wird voraussichtlich noch bis 13. September. Der Missbrauch von Lehrern an Schülern in dem südhessischen Internat liegt Jahrzehnte zurück. Ausgegangen wird bei einer hohen Dunkelziffer von mehr als 130 Opfern.

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Montag, 2. September 2013

Mehrerau-Sprecher über das angestrebte Kirchenverfahren in Rom: "Es dauert halt, bis man alle Unterlagen zusammengetragen hat"

Bregenz - Die Gewalttaten von Pater Johannes kommen das Kloster Mehrerau teuer. Es einigte sich mit einem Opfer des ehemaligen Internatsleiters auf die Schadenersatzzahlung von 250.000 Euro. Was rund dem Zehnfachen der Höchstentschädigung durch die Klasnic-Kommission entspricht.

Emeran B., Klostername Johannes, blieb bisher ungeschoren. Über ein kircheninternes Verfahren zur Laisierung wird nun in Rom entschieden.

Den Vergleich im Zivilverfahren gab man kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) über eine von der Zisterzienserabtei angestrengte außerordentliche Revision bekannt. Die Revision wurde zurückgewiesen.

Die Begründung des OGH: Eine Person, deren kriminelle sexuelle Neigungen den Verantwortlichen bekannt waren, zum Internatsleiter zu bestellen sei schuldhaftes Fehlverhalten. Das mache die Verantwortlichen ersatzpflichtig.

Sonntag, 1. September 2013

Bischof Ackermann im Interview zur Neuausschreibung der Missbrauchsstudie





Die Deutsche Bischofskonferenz schreibt das Projekt der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Missbrauchsskandals neu aus. Nachdem Anfang des Jahres der Versuch gescheitert war, gemeinsam mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer diese Aufarbeitung zu leisten, suchen die deutschen Bischöfe nun die Zusammenarbeit mit mehreren wissenschaftlichen Partnern verschiedener Disziplinen.


Verantwortlich: der ehemaliger Pressesprecher aus dem Bistum Trier, Stephan Kronenburg




Kronenburg: "Ein solcher Fehler sollte natürlich nicht - äh - passieren. Das ist völlig klar. Insbesondere bei einem so sensiblen Thema. Da haben Sie völlig Recht. Äh - er ist passiert und jetzt können wir hier nur korrigieren, ja in Absprache mit dem Menschen, der die Beschuldigungen ausgesprochen hat und (Schulterzucken) das ist alles, was wir in der derzeitigen Situation, glaube ich, noch tun können"


zum WDR-Video auf YouTube


140 Tage brauchte es, bis das Bistum Münster am 06.08.2013 eine falsche Pressemeldung vom 19.3.2013 korrigierte. Fälschlicherweise wurde kommuniziert, dass ein des sexuellen Missbrauchs beschuldigter Geistlicher freigesprochen wurde, obwohl das Kirchengericht ihn aufgrund nicht ausreichend bewiesener Anschuldigungen aus dem (kirchlichen) Strafverfahren entlassen hatte. Das Urteil des Kirchengerichts basiert auf einem forensischen Gutachten, das ohne Anhörung des Zeugen nach Aktenlage erstellt worden war. 

Falsch war auch die Behauptung, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits im Jahr 2010 eingestellt hat. Ein Verfahren war aus Gründen der Verjährung erst gar nicht aufgenommen worden.

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Am 19. März 2013 hatte das Bistum Münster in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Kirchengericht im Bistum Münster einen Ruhestandsgeistlichen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen habe:






am 06.08.2013 erfolgte eine maßgebliche Korrektur:


Korrektur der Pressemitteilung vom 19. März 2013 
Gericht entschied auf Freispruch mangels Beweise


Am 19. März 2013 hatte das Bistum Münster in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Kirchengericht im Bistum Münster einen Ruhestandsgeistlichen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen habe.
Gegen den Geistlichen hatte es den Vorwurf gegeben, er habe Anfang der 1970er Jahre, als er Kaplan in Ostbevern (Kreis Warendorf) war, einen Jugendlichen sexuell missbraucht. Nach einem Gespräch, das der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, mit dem Mann geführt hat, der die Vorwürfe gegen den Geistlichen erhebt, stellt das Bistum seine Aussagen vom März wie folgt richtig:
  1. Es handelt sich um einen Urteilsspruch, bei dem der Beschuldigte aufgrund nicht ausreichend bewiesener Anschuldigungen aus dem Strafverfahren entlassen wurde, also um eine so genannte "sententia dimissoria". Letztlich ist dies ein Urteilsspruch "im Zweifel für den Angeklagten."
  2. Eine "sententia dimissoria" ist ein im staatlichen Recht unbekannter Mittelweg, der belegt, dass es durchaus Hinweise gibt, die auf eine Schuld des Beklagten schließen lassen, die aber nicht ausreichen, um zu einem Schuldspruch zu finden.
  3. Ein solcher Urteilsspruch ist juristisch gesehen kein Freispruch wegen erwiesener Unschuld, sondern er ist vergleichbar einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Rechtsfolgen sind dieselben.
  4. Die Rechtsfolgen des Urteils sind die, die das Bistum Münster bereits im März bekannt gegeben hatte: Das ursprünglich gegen den Geistlichen ausgesprochene Verbot, öffentlich die Heilige Messe zu feiern und die anderen priesterlichen Tätigkeiten auszuüben, ist aufgehoben.
  5. Die Staatsanwaltschaft hatte, anders als es in der Pressemitteilung vom 19. März 2013 hieß, das Verfahren nicht bereits im Jahr 2010 eingestellt, sondern ein Verfahren war aus Gründen der Verjährung erst gar nicht aufgenommen worden.
Bischof Genn betont: "Ein solches Urteil bleibt unbefriedigend. Es muss aber gelten: Wenn wir eine Schuld nicht nachweisen können, dann hat der Beschuldigte als unschuldig zu gelten. Das heißt aber umgekehrt nicht, dass derjenige, der die Beschuldigungen ausgesprochen hat, die Unwahrheit gesagt hat. Wir konnten hier nicht feststellen, was wahr und was nicht wahr  ist."

Samstag, 31. August 2013

Pater Klaus Mertes über den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche: "Entscheidend für die Aufklärung ist, dass die Opfer zu Wort kommen!"

Entscheidend für die Aufklärung sei, dass die Opfer zu Wort kommen, sagt Pater Klaus Mertes. Er hatte im Januar 2010 mit einem Brief dafür gesorgt, dass erste Missbrauchsfälle bekannt wurden. Die Geschichten der Opfer riefen die Kirche zu einem Umdenken auf, so Mertes. 

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Missbrauchsfall Don Carli: Diözese prüft Rekurs - Welche Mitverantwortung trägt die Diözese?

Bozen - Im Missbrauchsfall Don Carli ist kein Ende in Sicht. Die Diözese Bozen-Brixen setzt sich gegen das zivilrechtliche Urteil zur Wehr.

Wie berichtet, wurde die Diözese sowie die Bozner Pfarrei Pio X. zur Zahlung von 700.000 Euro Schadenersatz verdonnert. Nun überlegt die Kirche Rekurs gegen das zivilrechtliche Urteil einzulegen, so Generalvikar Michele Tomasi. Es sei unverständlich, dass ohne strafrechtliches Urteil eine zivilrechtliche Verurteilung möglich ist.

Don Giorgio Carli wurde 2003 wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen in den Jahren zwischen 1989 und 1994 festgenommen worden. In dieser Zeit war Don Carli Kooperator in der Bozner Pfarrei Pio X. Der heute 48-jährige Priester hatte seine Schuld stets bestritten. Er wurde in erster Instanz vom Vorwurf freigesprochen. In zweiter Instanz kam es jedoch zur Verurteilung des Pfarrers zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft.

Es folgte ein Freispruch wegen Verjährung vom Kassationsgericht im Jahr 2009. Die Schadenersatzzahlung – also der zivilrechtliche Teil - an das Opfer bleibt aber bestehen.

Nun soll überprüft werden, nach welchem Prinzip hier festgestellt worden ist, dass die Diözese eine Mitverantwortung trägt.

Freitag, 30. August 2013

Bistum Passau: Brief mit anonymen Missbrauchs-Vorwürfen

Staatsanwaltschaft soll Missbrauchs-Vorwürfe klären

Dem Bistum Passau liegt ein Brief mit anonymen Missbrauchs-Vorwürfen vor. Um die Vorwürfe zu klären, hat das Bistum nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Im Bistum soll laut dem Schreiben ein Fall von sexuellem Missbrauch bei den Ruhstorfer Pfadfindern vertuscht worden sein. 

Ex-Ministrant, der Priester Missbrauch vorwirft, nimmt sich trotz Klage kein Blatt vor dem Mund

Kurier:  Herr F., Sie werfen Pfarrer T. vor, Sie  als Kind jahrelang sexuell missbraucht zu haben?

Harald F.: Ja, ich war 1982 zwölf Jahre alt, als es begonnen hat. Er hat in unregelmäßigen Abständen von mir verlangt, dass ich ihn entweder vor oder nach der Messe in der Sakristei mit der Hand befriedige. Manchmal ist er dabei zum Höhepunkt gekommen. Es war widerlich – ich hab’ mir aber nicht getraut, Nein zu sagen. Das Ganze hat bis 1984 gedauert, dann habe ich als Ministrant aufgehört.

Kurier: Die Kommission der Diözese Linz kam zu der Ansicht, dass Ihnen zwar Leid zugefügt worden sein dürfte, Pfarrer T. aber nicht schlüssig der Täter sein muss – und vielleicht eine Personenverwechslung vorliegt?

Sie können mir glauben, eine Person, die einem in der Kindheit so etwas angetan hat, vergisst man sein ganzes restliches Leben nicht mehr.

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Donnerstag, 29. August 2013

Zwar hätten sich bereits etwa ein halbes Dutzend Bewerber gemeldet, sagte Bischofskonferenz-Sprecher Matthias Kopp. Ein Konzept habe es aber noch nicht gegeben.

Die katholische Kirche hatte nach heftigen Querelen eine Studie zum Missbrauchsskandal auf Eis gelegt. Jetzt folgt der Neustart: Bis Ende des Jahres sollen neue Partner für die wissenschaftliche Aufarbeitung gefunden sein. Der Trierer Bischof Ackermann hat dabei eine leitende Funktion inne.


Bischof Ackermann weist Kritik des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung zurück

Ackermann wies die Kritik des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, als ungerechtfertigt zurück. „Wir haben immer gesagt, wie das weitere Vorgehen ist. Und daran haben wir uns gehalten“, sagte Ackermann volksfreund.de. Rörig hatte die katholische Kirche vor einigen Tagen aufgefordert, die angekündigte Missbrauchsstudie nicht weiter zu verzögern.

Mehr zum Thema später auf "volksfreund.de" und in der TV-Donnerstagausgabe.

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Mittwoch, 28. August 2013

Kloster Mehrerau: OHG sieht keine Verjährung - Kloster haftet

In einem Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) zugunsten eines Klägers entschieden. Der OGH hielt fest, dass die an sich geltende Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen von drei Jahren noch nicht abgelaufen sei.

"Die Verjährungsfrist gegenüber dem Kloster wurde erst zu jenem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem der Kläger davon Kenntnis erlangte, dass der spätere Täter trotz bekannter einschlägiger Straftaten mit der Internatsleitung betraut worden war", heißt es im Urteil. Und das sei eben 2012 gewesen, wird argumentiert. Die Klosterführung habe "in unverantwortlicher Weise die Gefahr herbeigeführt, dass Internatsschüler einem Missbrauch zum Opfer fallen könnten", heißt es zudem sehr deutlich.

Gibt es noch mehr Opfer des Pfarrers?

Mit seiner „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“ hilft Johannes Heibel Opfern. Er sagt: Stellt sich heraus, dass der Ex-Pfarrer von Reichertshofen den Buben missbraucht hat, ist dieser wohl nicht der einzige.

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