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Erste Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen gegen Pfarrer Otmar M. wurden 2006 bekannt. Später bekannt gewordene Verdachtsfälle reichen zurück bis 1982. Jedoch erst 2015 wurde der Pfarrer vom zuständigen Bistum Trier beurlaubt. Mindestens sechs Ermittlungsverfahren wurden wegen Verjährung oder mangels hinreichenden Tatverdachts bislang eingestellt. Inzwischen musste sich Otmar M. vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten: Die Anklage gegen den heute 69-jährigen Pfarrer im Ruhestand lautet auf sexuelle Nötigung eines Minderjährigen. Der Ex-Pfarrer wurde deshalb zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diese setzten die Richter zur Bewährung aus. Vier Jahre darf sich der Mann nichts zuschulden kommen lassen. Gegen dieses Urteil legte Pfarrer M. Revision ein. Im August 2023 bestätigte der BGH jedoch dieses Urteil. Das kirchenrechtliche Verfahren gegen Otmar M. läuft bereits seit 2018 im Erzbistum Köln.
Das Bistum soll demnach 2006 von einem Polizei-Kommissar nicht nur Hinweise über Missbrauchs-Vorwürfe gegen einen Priester erhalten haben. Es sei auch über ein Teilgeständnis des Beschuldigten informiert worden, habe aber nicht gehandelt, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten umfangreichen Bericht zu Missbrauchsfällen im Bistum Trier.
Prekär: Im Fall Freisen wird drei heutigen Bischöfen vorgeworfen, verschiedene Fehler begangen zu haben. Genannt werden Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bistümer München, Trier und Limburg hatten bereits im April, nach Veröffentlichung von Recherchen der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ zu dem Fall mitgeteilt: „In der Tat sind im Verlauf der Bearbeitung dieses Falles Fehler passiert, sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung der Bearbeitung.“
- 23.11.2023: Der ehemalige Freisener Pfarrer Otmar M. wurde vom Kirchengericht Köln in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen und aus dem Klerikerstand entlassen. Dabei ging es um fünf Personen, deren Fälle vom Kirchengericht verhandelt wurden. Außerdem wurden weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den Ex-Pfarrer anerkannt. Das Urteil des Kirchengerichtes in Köln ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester hat beim kirchlichen Gerichtshof im Vatikan die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. / Der katholische Geistliche aus dem Bistum Trier war bereits Anfang dieses Jahres vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen damals 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Das Urteil ist rechtskräftig.("tagesschau.de")
- 22.11.2023: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat sich intensiv mit dem Fall Freisen beschäftigt. Dabei hat sie zunächst Akten aufgearbeitet, aber auch den Ausgang des anhängigen Strafverfahrens gegen Pfarrer Ottmar M., den Beschuldigten, abgewartet. Nach Verurteilung des Beschuldigten in erster Instanz haben Vertreter der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ein eingehendes Gespräch mit Vertretern der Gemeinde in Wolfersweiler/Gemeinde Freisen Oberkirchen geführt. Zwar bremste das vom Beschuldigten eingelegte Rechtsmittel die weitere auch öffentlich erkennbare Aufarbeitung des Falles. Ungeachtet dieses Umstandes kann die Unabhängige Aufarbeitungskommission jedoch nur mit Bedauern die sehr lange Laufzeit des entsprechenden kirchenrechtlichen Verfahrens gegen den Beschuldigten zur Kenntnis nehmen, die auch die weitere Aufarbeitung verzögert. Die lange Laufzeit der kirchenrechtlichen Verfahren trägt zu Frustration und Verbitterung der Betroffenen bei und vermittelt den Eindruck, dass keine ernsthafte Aufarbeitung seitens der Kirche gewünscht ist. Allerdings ist durch dieses Verfahren und die dabei erfolgte Aussage eines Betroffenen die Meldung eines nach staatlichem Recht noch nicht verjährten Missbrauchs durch die Diözese Trier an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden möglich geworden und die staatlich strafrechtliche Verfolgung erfolgt. Vertreter der Unabhängigen Aufarbeitungskommission haben an dem Strafprozess gegen den beschuldigten Herrn Otmar M. als Beobachter teilgenommen. Parallel zu den anhängigen Verfahren untersucht die historische Teilstudie die Gesamtumstände des Falles und die Maßnahmen der handelnden Personen. Desungeachtet erscheint bereits zum jetzigen Zeitpunkt, sowohl nach Einschätzung der Aktenlage als auch nach Gesprächen mit Betroffenen und Gemeindemitgliedern, die vom Bistum geübte Informationspraxis als unzureichend und der Sache schädigend. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hält es für wichtig, in derartigen Fällen offen und ohne Rücksicht auf den vermeintlich guten Ruf der Kirche die Gemeinden und vor allem die dort Verantwortlichen über mögliche Missbrauchsfälle beziehungsweise laufende Untersuchungen und Vorwürfe zu informieren." (Zwischenbericht II, UKA Bistum Trier)
- 25.08.2023: Was ein mutmaßliches Opfer nun vom Kirchengericht erwartet: „Ich hoffe, dass nun endlich nach solch einer unsäglich langen Zeit das kirchliche Verfahren mit einem zufriedenstellenden Urteil abgeschlossen werden kann“, sagt der ehemalige Messdiener Timo Ranzenberger im SZ-Gespräch. Vom Kirchengericht erwartet er aufgrund der Beweislast ein hartes Urteil. Die Fakten stünden nun unwiderruflich fest. Ranzenberger: „Ich erwarte ein Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer aus Freisen, welches im Sinne der Betroffenen ist.“ Für ihn gebe es nur eine Konsequenz: die Entlassung aus dem Klerikerstand. „Und nichts anderes.“ Gleichzeitig erneuert er schwere Vorwürfe gegen den heutigen Trierer Bischof Stephan Ackermann, und Münchens Kardinal Reinhard Marx, von 2002 bis 2008 Ackermanns Vorgänger in Trier. Sie sollen trotz frühzeitiger Kenntnis über den Missbrauchspfarrer in Freisen nichts gegen den Mann unternommen haben. Dies gelte ebenso für den einstigen Generalvikar Georg Bätzing (2012 bis 2016), jetzt Bischof von Limburg an der Lahn und heute Vorsitzender der DBK. „Nach einem entsprechenden Urteil erwarte ich auch entsprechende Stellungnahmen von Bischof Ackermann und Kardinal Marx“, betont Ranzenberger. Sie seien mit dafür verantwortlich, dass die Vorwürfe „erst 2016 ans Tageslicht gelangten und nicht schon 2006“. Schon frühzeitig habe er Taten des Pfarrers angezeigt. Damals habe jedoch keiner der Kirchenoberen reagiert, sagt der heute 39-Jährige. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de) lesen.
- 23.08.2023: Bistum Trier / Freisen: Bereits seit 2018 läuft auch das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen den Ruhestandspriester des Bistums Trier beim übergeordneten Kirchengericht im Erzbistum Köln. Der Sprecher dazu: „Der Abschluss des kirchlichen Verfahrens ist zum Spätsommer/Frühherbst beabsichtigt.“ Er weist darauf hin, dass gegen das Urteil eine Berufung möglich sei. Die höchste Strafe im katholischen Kirchenrecht ist die Entlassung aus dem Klerikerstand. Der damalige Bischof Reinhard Marx soll bereits 2006 über die Vorwürfe, der Priester habe einen Messdiener sexuell missbraucht, ein Ermittlungsverfahren sowie ein Teilgeständnis informiert gewesen sein. Weder die Akten der Staatsanwaltschaft hatte Marx angefordert, noch mit dem Betroffenen gesprochen. (volksfreund.de)
- 18.08.2023: Bistum Trier / Freisen: Betroffener leidet bis heute massiv unter den Folgen der Tat / Das Urteil gegen einen früheren Priester aus Freisen wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Er hatte einen 14-jährigen Messdiener bedrängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen zu dulden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Der Messdiener habe zu dem Pfarrer ein „enges, vertrauensvolles Verhältnis“ gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel bei der Urteilsverkündung im Februar. Am Tatabend habe er mit dem Jungen nach einem Gottesdienst Alkohol getrunken und ihn dann mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitte, aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, ins Badezimmer zu fliehen. Dort habe er um Hilfe gerufen, ohne dass ihn jemand hörte. Der Pfarrer habe danach versucht, ihn zu beschwichtigen, mit den Worten, „das sei normal und nicht so schlimm“, sagte Emanuel. Der Junge sei geschockt gewesen, habe aber danach an dem guten Verhältnis zu dem Geistlichen festgehalten. Der Angeklagte sei für ihn so etwas wie ein „spiritueller Mentor“ und Vorbild gewesen, da der Messdiener selbst Pfarrer werden wollte – und es auch geworden ist. Bis heute leide der Betroffene „massiv“ unter den Folgen der Tat, sagte der Richter. Man könne von einer posttraumatischen Belastungsstörung sprechen – mit Schlafstörungen und Ängsten. Dessen Aussage sei „überzeugend und plausibel“ gewesen, sagte Emanuel. Nichts deute auf ein „Rache- oder Falschbelastungsmotiv“ hin. Zudem passe die Tat in das vor und nach dem Tatgeschehen festgestellte Verhalten des Priesters gegenüber anderen Kindern. Gegen den Mann liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor. In dem Prozess hatten rund 20 Zeugen ausgesagt, darunter fünf weitere mutmaßliche Betroffene. (sol.de)
- 18.08.2023: Bistum Trier / Freisen: BGH bestätigt Urteil gegen ehemaligen Pfarrer von Freisen: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung: Diese Strafe gegen einen heute 69-jährigen Trierer Priester hat der Bundesgerichtshof bestätigt. 1997 hat er einen damals 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Pfarrers aus Trier wegen sexueller Nötigung eines Messdieners bestätigt. Der Pfarrer war vom Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Bistum Trier hatte den Geistlichen angezeigt. Die Tat liegt mehr als 25 Jahre zurück. 1997 hatte der katholische Geistliche einen 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt. Das Landgericht Saarbrücken hat folgenden Tathergang festgestellt: Nach einem Abendgottesdienst hatte der Pfarrer zusammen mit dem Jungen Alkohol getrunken. Dann drückte er den Messdiener auf ein Bett und berührte ihn sexuell. Die Bitten des Jungen aufzuhören, missachtete der Pfarrer. Das Opfer der Tat gab vor Gericht an, dass der Geistliche für ihn damals ein "spiritueller Mentor" gewesen sei. Das Landgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Betroffene bis heute unter Schlafstörungen und Ängsten infolge der Tat leidet. Der verurteilte Pfarrer ist heute 69 Jahre alt. Gegen ihn läuft ein Kirchenverfahren zur Entlassung aus dem Priesterstand. Seit 2016 ist es ihm verboten, als Priester zu wirken. Gegen den Mann liegen weitere Vorwürfe vor. Er soll seit den 1980er-Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt haben. Der Bundesgerichtshof hat nun die Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung bestätigt. Außer der Bewährungsstrafe muss er 2.500 Euro Geldstrafe an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zweieinhalb Jahre Haft gefordert. (tagesschau.de)
- 04.08.2023: Bistum Trier / Freisen: Ex-Kriminalbeamter zeigt Bischof Ackermann an - Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt? Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt? Das vermutet ein pensionierte Kriminalist. Die Staatsanwaltschaft Trier prüft, ob es einen Anlass gibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Was hinter dem Fall steckt: Ein ehemaliger Kriminalbeamter hat den amtierenden Trierer Bischof Stephan Ackermann angezeigt. Einmal bei der Staatsanwaltschaft Trier und auch bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. In diesem Fall beschuldigt der ehemalige Krimimalbeamte den Trierer Bischof, wider besseres Wissen angeordnet zu haben, der zuständigen Staatsanwaltschaft Teile der Personalakte zur Verfügung zu stellen, ohne darauf hingewiesen zu haben, dass strafrechtliche Auffälligkeiten in einer Nebenakte abgelegt seien. Weiter fordert er, zu überprüfen, ob Beweismittel „verändert, vernichtet, unterdrückt oder verfälscht“ wurden, auf Zeugen „in unlauterer Weise eingewirkt“ wurde und dadurch die Gefahr drohte, „dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird“. Eine weitere der Beschuldigungen: Der Trierer Bischof habe die Taten, die im Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) für Missbrauchsfälle im Bistum Trier für die Jahre 1946-2021 genannt worden seien, „fast ausnahmslos nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt“. (saarbruecker-zeitung.de)
- 06.03.2023: Nach Urteil gegen Missbrauchs-Pfarrer legt Verteidiger Revision ein: Nach dem Saarbrücker Urteil gegen einen früheren Freisener Pfarrer wegen sexueller Nötigung eines Messdieners hat dessen Verteidiger Revision eingelegt. Der Ex-Priester aus dem Bistum Trier war am 23. Februar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der heute 69 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Sein Verteidiger forderte Freispruch. Das teilte der Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit.Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln, dem Kirchengericht, gemacht hatte. Gegen den ehemaligen Priester liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Pfarrer bereits ab den 1980er Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt. (saarbrücker-zeitung.de)
- 24.02.2022: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich ein Geistlicher 1997 an einem 14-Jährigen, einem Messdiener, vergangen haben soll. Der heute 69-jährige Ex-Pfarrer wurde deshalb wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diese setzten die Richter zur Bewährung aus. Vier Jahre darf sich der Mann nichts zuschulden kommen lassen. Auch wenn mit dem Strafprozess ein Urteil zu einer Tat fiel, heißt das für Ranzenberger noch lange nicht, dass die Sache damit abgeschlossen ist. „Für mich ist das alles erst beendet, wenn der Pfarrer auch nach Kirchenrecht verurteilt wurde.“ Das Kirchengericht in Köln befasst sich seit 2018 mit dem Fall. Timo Ranzenberger hofft auf eine baldige Entscheidung. Allerdings weiß er auch, dass er bereits 2006 den Pfarrer angezeigt habe. Bis zum Verfahren seien also etliche Jahre vergangen. „Da wäre genug Zeit gewesen, den Mann früher aus dem Verkehr zu ziehen.“(saarbrücker-zeitung.de)
- 24.02.2023: Jetzt muss Bischof Ackermann Konsequenzen ziehen: Ein Kommentar - Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen den Freisener Pfarrer Otmar M. viele persönliche Fehler begangen und auch selbst eingestanden. Nun muss er auch die Konsequenzen aus seinem Fehlverhalten ziehen, meint SZ-Reporter Florian Rech. Bischof Ackermanns Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den Freisener Pfarrer Otmar M. zeigt aber deutlich das persönliche Fehlverhalten und Versagen Ackermanns. Der Bischof war kein guter Hirte! Fast ein Jahrzehnt lang wusste er, dass ein Wolf in seiner Herde wildert. Dass ein Wolf Jagd macht auf die Schwachen und Schutzlosen. Der Bischof hat ihnen nicht geholfen. Er hat den Wolf geschützt und ihm seine Herde zum Fraß vorgeworfen. Bischof Ackermann war seiner Herde kein guter Hirte. (saarbrücker-zeitung.de)
- 23.02.2023: "Wackliges Alibi – und eine rosa Badewanne" Im Prozess gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen, Otmar M., wegen des mutmaßlichen Missbrauchs eines 14 Jahre alten Messdieners haben am Mittwoch mehrere Zeugen zur Entlastung des Angeklagten ausgesagt. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann stehen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung an. Auch das Urteil könnte am Donnerstag schon fallen. (saarbrücker-zeitung.de)
- 18.02.2023: „Findest du diese Nähe zu Kindern in Ordnung?“ Der aktuelle katholische Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen hat am Freitag im Prozess gegen den wegen sexueller Nötigung angeklagten Pastor Otmar M. ausgesagt. Dabei erhob er schwere Vorwürfe gegen das Bistum Trier und Bischof Stephan Ackermann – und offenbarte Details über die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten.Schon früh nach seiner Übernahme der Leitung der Pfarreiengemeinschaft sei es zwischen ihm und dem als Kooperator eingesetzten Pfarrer M. zu Konflikten gekommen, sagte Schmitt aus. Ein wichtiger Punkt sei dabei der Umgang von Pfarrer M. mit Kindern und Jugendlichen gewesen. M. habe immer wieder die körperliche Nähe zu Kindern gesucht. Er habe M. darauf auch angesprochen, sagte Schmitt. „Findest du diese Nähe zu Kindern in Ordnung?“, habe er gefragt. Pfarrer M. habe laut Zeuge entgegnet: „Was geht dich das an?“. Er lasse sich die Nähe zu Kindern nicht verbieten, soll M. gesagt haben. Alleinige Urlaubsfahrten von Pfarrer M. mit einzelnen Messdienern hätten ihn aufhorchen lassen, sagt Schmitt. Nach einer solchen Fahrt 2013 habe das Bistum Trier ein Kontaktverbot zwischen M. und dem betroffenen Messdiener ausgesprochen. An das habe sich M. nicht gehalten, erklärte Pfarrer Schmitt. Otmar M. habe dazu gesagt, „vom Bischof habe er sich noch nie etwas sagen lassen und werde das auch künftig nicht tun“, sagte Schmitt über M. Sowohl Bischof Ackermann als auch Weihbischof Robert Brahm hätten sich des Falls 2018 nicht angenommen. Eine Mitarbeiterin des Bistums habe dem mutmaßlichen Missbrauchsopfer empfohlen, seine Aussage auf den Anrufbeantworter der Missbrauchsstelle des Bistums zu sprechen. (saarbrücker-zeitung.de)
- 17.02.2023: „Man kann sagen, wir hatten eine schwule Liebesbeziehung“: Im Prozess gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen sagte am Mittwoch Gabriel Weiten aus. Der heutige Zeuge war Messdiener unter Pfarrer Otmar M. in Freisen. Sein Name ist Gabriel Weiten. Der 39-Jährige ist heute theologischer Referent des Bischofs von Regensburg und promovierter Theologe. Weiten hat der Nennung seines Namens zugestimmt. „Ich möchte betonen, dass ich alles daran gesetzt habe, heute hier nicht aussagen zu müssen“, sagt Weiten. Im Zuge der kirchlichen Ermittlungen der Bistümer Trier und Köln nach Missbrauchsvorwürfen gegen Pfarrer M. sei er mehrfach gebeten worden, zu den Vorwürfen auszusagen. Er habe die Versuche der Kirche, ihn zu einer Aussage zu bewegen, sogar als „Nötigung“ und „Erpressung“ empfunden, so Weiten. Ein Brief des Trierer Gerichtsvikars Georg Holkenbrink (Inhalt: „Ich brauche Hilfe! Der Beschuldigte bestreitet alles.“) habe ihn am Ende aber doch zu einer Aussage vor dem Kirchengericht bewogen. „Ich hatte immer gehofft, dass die Wahrheit auch ohne meine Aussage zutage treten wird“, so der Zeuge vor dem Landgericht. Was Weiten dann aussagt, ist brisant. Zwischen ihm und Pfarrer M. habe sich eine intensive Freundschaft entwickelt. Der Zeuge habe nach einem Berufungserlebnis den Wunsch verspürt, katholischer Priester zu werden. Pfarrer M. habe ihn auf diesem Weg zunächst als eine Art Mentor begleitet. Im Alter von 18 Jahren habe sich aus dem Freundschaftsverhältnis 2002 ein kompliziertes Liebesverhältnis mit Pfarrer M. entwickelt, das rund ein Jahr anhielt. Der Zeuge spricht vor Gericht von einer „Art schwuler Liebesbeziehung, wenn nicht der Altersunterschied gewesen wäre“. „Dazu gehörte auch Körperlichkeit“, sagt Weiten und schildert intime und sexuelle Handlungen mit Pfarrer M. Die sexuellen Handlungen hätten nicht gegen seinen Willen stattgefunden, so der heute 39-Jährige. „Die Gespräche mit Pfarrer M. waren für mich sehr wertvoll. Ich habe von der Freundschaft mit ihm profitiert“, so der Zeuge, „das Körperliche habe ich dann über mich ergehen lassen“, fährt er fort." (saarbrücker-zeitung.de)
- 15.02.2023: Bischof Ackermann sagt heute vor Gericht als Zeuge aus: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wird heute vor dem Saarbrücker Landgericht als Zeuge im Prozess gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen, Otmar M., aussagen. Der Pressesprecher des Landgerichts gab am Dienstag bekannt, dass zu den Vorwürfen auch der amtierende Bischof von Trier und ehemalige Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, als Zeuge aussagen soll. Ackermann werden im Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen auch schwere Verfehlungen vorgeworfen. Als die Vorwürfe gegen Otmar M. 2006 erstmals bekannt wurden und ein mutmaßliches Opfer den Pfarrer anzeigte, ermittelte zunächst die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, stellte das Verfahren aber wegen Verjährung ein. Die Staatsanwaltschaft und ein Polizist informierten das Bistum Trier über die Vorwürfe gegen den damaligen Freisener Pfarrer. (saarbrücker-zeitung.de)
- 14.02.2023: „Ich hatte eine schöne gemeinsame Vergangenheit mit ihm“: Der damalige Messdiener ist heute selbst katholischer Pfarrer im Saarland und tritt als Nebenkläger im Prozess auf. Auch Jahre später habe er den mutmaßlichen Missbrauch nicht zur Anzeige gebracht. Bei seiner Freundin soll er folgenden Grund angegeben haben: „Was wäre passiert, wenn ich was gesagt hätte? Das wäre für einen jungen Priester eine Schande gewesen.“ . Otmar M. beschreibt ein sehr freundschaftliches Verhältnis dem Zeugen. Und berichtet auch von zwei gemeinsamen, privaten Rom-Reisen. „Ich hatte eine schöne gemeinsame Vergangenheit mit ihm“, betont M. „Warum erhebt Herr Koch dann Vorwürfe gegen Sie?“, fragt darauf der Vorsitzende Richter Emanuel. Das könne er sich nicht erklären, erwidert der Angeklagte." (saarbrücker-zeitung.de)
- 13.02.2023: "Prozess gegen ehemaligen Pfarrer von Freisen gestartet – Demonstration von Missbrauchsopfern vor Gerichtsgebäude": Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am Montagmorgen der Prozess gegen den ehemaligen katholischen Pastor von Freisen Otmar M. begonnen. Dem 69-jährigen Pfarrer im Ruhestand wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 1997 einen damals 14 Jahre alten Messdiener im Freisener Pfarrhaus sexuell genötigt zu haben. Konkret wird M. beschuldigt, den Jugendlichen mit Gewalt auf ein Bett gedrückt und am Penis sexuell motiviert berührt zu haben. Der damals 14-Jährige soll sich gewehrt und losgerissen haben. Danach habe er sich im Bad des Pfarrhauses eingesperrt und um Hilfe gerufen, so die Staatsanwaltschaft. Vor Gericht soll morgen auch das mutmaßliche Opfer als Zeuge und Nebenkläger aussagen. Der damalige Messdiener ist heute Pfarrer einer saarländischen Kirchengemeinde. Über seinen Anwalt beantragte er für seine Aussage den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Angeklagte M. gab vor Gericht an, er wolle im Prozess Angaben zu den Vorwürfen machen. Der ehemalige Pfarrer von Freisen bestreitet die Tat „mit Nachdruck“. Es habe keine sexuelle Nötigung stattgefunden. „Ich bin zuversichtlich, dass sich das so auch herausstellen wird“, sagte M. (saarbrücker-zeitung.de)
- 10.02.2023: Zeugenbeeinflussung vor Missbrauchsprozess? Am 13. Februar beginnt vor dem Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen Pfarrer, der Seelsorger in einer saarländischen Gemeinde war. Report Mainz sprach mit Zeugen. Einer erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bistum Trier. Nach Recherchen von Report Mainz nahm das Bistum Trier im Vorfeld des Prozesses Kontakt mit einem der Zeugen auf. In einem Interview mit dem ARD-Politikmagazin sagte Oliver B., er sei Opfer des Pfarrers. Das Bistum Trier habe ihn gut zwei Wochen vor Prozessbeginn überraschend angerufen. Sein Telefon habe am Morgen des 27. Januar geklingelt, am Apparat ein Vertreter des Bistums Trier. "Er hat seinen Namen genannt und gesagt, er wolle auf den Antrag auf Anerkennungsleistung zurückkommen, den ich im Jahr 2016 gestellt hatte. In den sechs Jahren zuvor hatte ich gar nichts dazu gehört." (tagesschau.de)
- 08.02.2022: Heute beginnt in Saarbrücken einer der brisantesten Prozesse des Jahres: Der ehemalige Pastor vor Freisen, Otmar M., steht ab dem heutigen Montag, 13.Februar, vor Gericht. Er muss sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung eines damals 14-jährigen Messdieners verantworten. Es sind nicht die ersten Missbrauchsvorwürfe gegen ihn. Der Fall hat extreme Brisanz, berührt die Arbeit dreier amtierender Bischöfe und hat tiefe Wunden in die Gemeinschaft einer saarländischen Gemeinde geschlagen. (saarbrücker-zeitung.de)
- 13.10.2022: "Bischof Ackermann ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems"" Im SWR-Talk zur Zukunft der katholischen Kirche hat ein Vertreter der Opferinitiative MissBiT den Trierer Bischof Stephan Ackermann wegen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs scharf kritisiert. Hermann Schell, Vorstandsmitglied der Opferinitiative MissBiT warf Ackermann vor, nicht genug zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche getan zu haben. "Von einer guten Betroffenenarbeit kann keine Rede sein." Die Lernkurve bei Bischof Ackermann sei nach zwölf Jahren als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz "sehr flach", kritisierte Schell. Ackermann sagte, er verstehe die Unzufriedenheit vieler Menschen, dass die Aufarbeitung zu schleppend und zu langsam dauere. Es sei aber in den vergangenen zwölf Jahren viel geschehen. (swr.de)
- 07.10.2022: Ende der Beweisaufnahme in Sicht? Freisen: „Das Ende der Beweisaufnahme steht bevor.“ Das schreibt eine Sprecherin des Erzbistums Köln auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung zum kirchlichen Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der des Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wird.Derweil steht ein Termin für die Hauptverhandlung gegen den beschuldigten Pfarrer vor dem Landgericht Saarbrücken noch nicht fest. (saarbrücker-zeitung.de)
- 28.07.2022: Messdiener (14) im Saarland bedrängt? Ruhestandspriester des Bistums Trier vor Saarbrücker Gericht: Weil er vor 25 Jahren einen jugendlichen Messdiener bedrängt haben soll, muss sich demnächst ein Ruhestandsgeistlicher aus dem Bistum Trier vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Die Vorwürfe gegen den Priester sorgen im Saarland schon seit Jahren für Schlagzeilen. (saarbruecker-zeitung.de)
- 07.07.2022: Der mutmaßlich Betroffene Timo Ranzenberger schreibt einen Brief an Otmar M.: "Hallo Herr M******, waren Sie heute überrascht von meinem Besuch bei Ihnen? Ja? Nun, dann wissen Sie nun ungefähr wie es mir erging, als Sie sich mir im Jahre 1999 näherten und mir unter mein T-Shirt gegriffen haben, was Sie ja selbst 2006 gegenüber Herrn Kriminaloberkomissar ******* vom Kriminaldauerdienst Neunkirchen/Saar zugegeben haben. Ich wurde auch von Ihnen überrascht, als Sie plötzlich im Bett neben mir lagen und ich Sie mehrfach auffordern musste zu gehen. Nun, dies haben Sie bei Ihrer mehrstündigen Vernehmung im Jahr 2006 zwar nicht zugegeben, aber auch nicht abgestritten. Können Sie sich an Ihre Vernehmung noch erinnern? Sie streiten in der Gegenwart Ihrem engsten Umfeld gegenüber ab, dass Sie gewisse Dinge mit mir gemacht haben und dies sogar selbst höchstpersöhnlich bei der Polizei zugegeben haben, was ja Aktenkundig unwiderruflich belegt ist. Warum tun Sie das? Ich habe untenstehend ein paar Gedanken von mir an Sie verfasst. Ich möchte das Sie endlich mal von mir persöhnlich dies erfahren was ich so denke etc. Ich habe vor meinem Besuch mit der Kamera bei Ihnen diesen Brief hier verfasst, ich weiß somit gerade beim verfassen dieses Briefes nicht, wie Sie reagieren werden oder ob ich Sie überhaupt Zuhause antreffen werde bzw jetzt wenn Sie das Lesen angetroffen habe. Falls ich Sie nicht zuhause mit dem Kamerateam angetroffen haben sollte, dann wissen Sie spätestens jetzt beim Lesen dieses Briefes, dass ich bei Ihnen war und das über Sie demnächst im Fernsehen in einer investigativen Reportage sehr ausführlich etwas berichtet wird. Keine Sorge, Ihr Gesicht, Ihr Wohnhaus, Ihr Klarname und alles wo man sie als ****** M******** erkennen kann wird verpixelt und unkenntlich gemacht. Auch die Unschuldsvermutung wird im Beitrag hervorgehoben, da Sie bis heute nicht rechtskräftig von einem Gericht verurteilt wurden. Da legen die Rechtsanwälte im Fernsehsender von der Rechtsabteilung selbst vor Ausstrahlung großen wert in eigener Sache darauf. Mein Besuch bei Ihnen wurde zuvor auch juristisch geprüft und es gab hierzu von Rechtsanwälten keine Einwände dagegen. Auch mein Brief an Sie geht in Ordnung, solange keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen sowie Mutmaßungen/Anschuldigungen zu mutmaßlichen weiteren Taten von Ihnen an anderen Menschen/Messdienern/Jugendlichen etc.von mir an Sie erwähnt werden. Dies alles beherzige ich und werde ausschließlich von mir schreiben sowie Sie nicht beleidigen, bedrohen oder beschimpfen. Können Sie sich noch an das Jahr 1993 erinnern, als wir und das erste mal in Gehweiler in der Sakristei begegneten? Ich muss ehrlich gestehen, von dem Moment an waren Sie mein Lieblingspfarrer. Sie hatten es echt drauf Menschen in Ihr Herz einzuschließen und Vertrauen zu gewinnen. Ihr etwas älterer Kollege, Pater K**** war das krasse Gegenteil von Ihnen. Jedes mal freute ich mich riesig, wenn verkündet wurde das Sie die nächsten 3,4, 5 oder sogar 8 Sonntage bei uns in Gehweiler den Gottesdienst halten werden. Jedes mal freute ich mich auf Ihre Person. Sie waren bis 1999 eine Person für mich, für die auch ich die Hand ins Feuer gelegt hätte. Sie waren dies bis 1999. Waren wohlgemerkt. Was ging in Ihnen vor, als wir uns auf der Strasse in Hofeld begegneten und Sie mich im Gespräch dann zu sich nach Hause ins Pfarrhaus eingeladen haben? War Ihnen da schon klar was Sie mit mir machen werden im Pfarrhaus? Warum haben Sie bei all dem kein Wort davor oder auch danach gesagt? Warum haben Sie mich nicht gefragt, ob Sie sich an mir zu schaffen machen dürfen? Diese Frage stelle ich mir bis heute. Ich hatte 2006 etwas Respekt vor Ihnen, als mir Herr Kriminaloberkomissar ******* telefonisch mitteilte, dass Sie zum großen Teil alles zugegeben hatten. Ich war bis 2016 was ihre Person angeht auch etwas milde gestimmt, da Sie persöhnlich absolut nichts dafür können, als die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Verjährung einstellen musste. Dies lag und liegt nicht in ihrer Macht. Sie haben vieles zugegeben was Sie mit mir gemacht haben, Sie haben sich somit an Ihre 10 Gebote gehalten (vor allem 8. Gebot). Ich war wie gesagt bis 2016 milde gestimmt was Ihre Person anbelangt. War. Wohlgemerkt. Als dann 2016 alles ans Tageslicht gebracht wurde unter anderem Dank Trierischem Volksfreund und Sarbrücker Zeitung, seitdem hat sich auch hier meine Haltung zu Ihrer Person geändert. Ich erfuhr, dass Sie von einem Herrn Scherschel vom Bistum Trier aufgesucht und befragt wurden, hier alles abgestritten haben, was Sie zuvor bei der Polizei zugegeben hatten. Jetzt im Nachhinein kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, werter Herr M*******. Sie haben Ihrem Bistum, Herrn Reinhard Kardinal Marx sowie Nachfolgern einen wirklich großen Bärendienst erwiesen, indem Sie all das abgestritten haben was Sie zuvor bei der Polizei zugegeben hatten. Die ganze Berichterstattung über das Bistum Trier, Herrn Reinhard Kardinal Marx seinem Verhalten usw usw. beruht letzendlich auf Ihrer Aussage Herrn Scherschel gegenüber. Hätten Sie Herrn Scherschel das genau 1:1 gesagt was Sie zuvor Herrn KoK ****** gesagt hatten, dann wären der Verlauf und die Entscheidungen in der Personalkommision am 6.Dezember 2006 gewiss anders verlaufen und ein gewisser Herr Reinhard Kardinal Marx würde seit 2016 gewiss nicht immer wieder deswegen im Fokus der öffentlichen Berichterstattung zu finden sein. Was das Bistum Trier dann daraus gemacht hätte ist wieder eine andere Frage und sei jetzt mal dahingestellt. Sie persöhnlich glauben an den lieben Gott. Ich möchte Sie gerne mal darauf aufmersam machen, dass genau dieser liebe Gott 1999 im Pfarrhaus alles gesehen hat, was Sie mit mir gemacht haben. Ist Ihnen das eigentlich bewusst? Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass all jene Menschen aus Ihrem persöhnlichen Umfeld früher oder später, aller aller spätestens jedoch im Jahre 2100 über Sie zu 100% Bescheid wissen und auch spätestens ab diesem Zeitpunkt den wahren ****** M****** kennen werden? Sie leugnen das, was Sie mit mir gemacht haben, es gibt nachweislich ein Teilgeständnis von Ihnen, welches aus Ihrem persöhnlichen Umfeld auch verleugnet wird das dieses existiert. Es existiert aber, (ver)leugnen macht da keinen Sinn. Ich werde so lange bis zu meinem letzten Atemzug jeder und jedem auch davon erzählen der/die es wissen möchte, dass dies existiert. So lange Sie und Ihr nahestehendes Umfeld mich als Lügner, unglaubwürdigen Alkoholiker etc hinstellen, solange werde ich persöhnlich keine Ruhe geben. Sie und ich wissen ganz genau was im Pfarrhaus geschehen war, als wir beide allein waren. Würden sie endlich das Verhalten an den Tag legen, welches Sie 2006 bei dem Polizisten an den Tag gelegt haben, dann würde ich auch ganz sicher gewiss Ruhe geben und meinen frieden finden können. Ich weiß wie bösartig über mich geredet wird in Ihrem Umfeld. Eine Person (m?/w?/d?) aus Ihrem Umfeld versorgt mich regelmäßig mit Informationen, daher weiß ich hierüber bestens Bescheid. Auch Ihre Adresse habe ich aus Ihrem Umfeld erhalten, nur mal so zu Ihrer eigenen Information. Warum tun Sie sich das alles an? Warum sind Sie nicht ehrlich zu sich selbst sowie zu Ihrem Umfeld? Haben Sie Angst, dass ihr guter Ruf darunter leiden könnte? Nun, ihr einst so guter Ruf ist ein für alle mal hinüber, sogar in Freisen spricht man mittlerweile nicht mehr so beschönigend was Ihre Person angeht. Dies alles hätten Sie sich ersparen können, 1999 und ab 2006 nach der Vernehmung durch Herrn KoK ***** und im Anschluss durch Herrn Scherschel. Ich habe als kind immer das Bild eines Priesters vor Augen gehabt, der ehrlich ist, keiner Fliege etwas zuleide tut usw usw usw. Dieses Bild habe ich seit unserem gemeinsamen erlebten im Pfarrhaus nun nicht mehr. Ich habe das Bild vor Augen, wie ein Herr Pfarrer ******* M**** mit mir auf der Treppe im Pfarrhaus sitzt und mir von hinten mit seinen händen unter meinem T-shirt im Bauch und Brustbereich herum tastet, seine Augen hierbei geschlossen hält und mit dem Kopf hin und her schwankt. Können Sie sich auch noch an diesen Herrn Pfarrer ***** M***** erinnern? Sie haben gegenüber der Polizei ausgesagt, dass sie noch das Bild vor Augen haben, wie Timo bei Ihnen auf dem Schoß sitzt und Sie ihm unter dem T-Shirt streicheln. Timo hatte es nicht leicht im Leben, da sagten Sie sich, sei Du wenigstens gut zu ihm.... dies haben Sie so sinngemäß zu Protokoll gegeben, in der vorhandenen Ermittlungsakte der Polizei, welche meine Anwältin , Ihr Rechtsanwalt Guido Britz sowie Ihr Kirchenrechtlicher Anwalt Herr Lerg in Ihren Kanzleien aufbewahrt haben, ist dies alles nachweislich dokumentiert. Es gab da noch etwas,was mir im Nachhinein sehr viel Gedanken bereitete.Sie sagten zu mir an einem der Wochenenden,die ich bei Ihnen verbrachte mal,dass wir heute zusammen Baden gehen....."Hmmm Baden? Na klar!! Gerne doch. In welches Schwimmbad denn?" dachte ich mir so und bereitete mich dann darauf vor. Nun hiess es von Ihnen,dass es jetzt los geht.Es war aber auf einmal kein Schwimmbad,sondern Ihre sehr große Badewanne mit Wirlpool Funktion (Blubberblasen).In diese Badewanne haben ca 2 Menschen locker Platz darin gehabt.Können Sie sich an diese Badewanne errinnern? (8. Gebot: Du sollst nicht Lügen). "Na gut,dann eben Badewanne," dachte ich mir.Aber alleine.Nicht zu zweit da drin.So zog ich meine Jeans aus und wollte mich nun in die Wanne legen.Sie waren ja überhaupt nicht gut auf meine Badehose zu sprechen. Errinnern Sie sich noch daran?"Ah komm,man geht doch nicht mit einer Badehose in die Badewanne.....Sowas hab ich ja noch ne erlebt,Badehose in der Badewanne?!?!?Also komm doch,ohne Badehose geht man Baden. Das habe ich ja noch nicht erlebt das da jemand mit Badehose hinein geht.."Dies und weitere Kommentare von Ihnen bezüglich meiner Badehose wurden mir immer unheimlicher an Ihnen.Ich wollte mich nicht einfach Nackt machen vor Ihnen.Diese Situation mit Ihnen kam mir vor wie eine Ewigkeit und nach einigem hin und her,wo ich meine Absicht bekräftigte,nur mit Badehose zu Baden, gingen Sie endlich und ich hatte dann in der Badewanne meine Ruhe vor Ihnen.Ich merkte bei dem ganzen,dass Sie das gar nicht gut von mir fanden,dass ich mit Badehose da in diese große Badewanne wollte.Als Sie gingen,sah ich anhand Ihres Gesamtverhaltens eine Entäuschung an Ihnen.Ich konnte es an Ihrem Blick und Gesichtsausdruck ablesen.Können Sie sich noch an diese Situation errinern? (8.Gebot: Du sollst nicht Lügen) Nun habe ich etwas zu mir und den Situationen mit Ihnen geschildert.Ist das etwa von mir nur erträumt,ausgedacht,erfunden oder gar alles erlogen???Ich verweise nochmals darauf,dass Sie nach meiner Aussage 2006 dies alles sogar bei der Polizeivernehmung zugegeben haben.An manches konnten Sie sich aber irgendwie nicht mehr errinnern.Bei der Polizei haben sie selbst höchstpersöhnlich vieles bestätigt, was ich ausgesagt habe. Somit bin ich definitiv KEIN LÜGNER,VERLEUMDER,RUFMÖRDER, wie ua in katholischen Foren im Internet von zum Beispiel einem gewissen " Rodytgrundt" behauptet wird. Haben Sie das nicht etwa Ihren engsten Verwandten und Bekannten erzählt,dass die Polizei Sie diesbezüglich zu Hause aufsuchte? ( 8. Gebot: Du sollst nicht Lügen). Weiß ein gewisser "Rodytgrundt" davon auch, oder haben Sie diesem Menschen nichts davon erzählt? Dieser Rodytgrundt scheint Sie ja bestens zu kennen, da er Sie auf Kath.net massiv in Schutz nimmt und stets einseitig Dinge behauptet.Warum habe ich dies der Polizei gemeldet?Und warum erst 2006 und nicht sofort?Ganz einfach erkärt.2005-2006 bekam ich hin und wieder in vermehrter Form Gedanken von Ihnen und dem gesamten was geschehen war. Diese Erinnerungen ließen einfach nicht mehr von mir ab.Warum sind Sie ausgerechnet mir immer an die Wäsche gegangen? Warum gab bei Ihnen immer soviel Alkohol?ch habe mich über die Jahre immer wieder gefragt was wohl gewesen wäre, wenn ich Ihnen in Hofeld 1999 nicht über den Weg gelaufen wäre. Hätten Sie mich dann gezielt in der Wohngruppe aufgesucht, oder wäre ich Ihnen gar nicht in den Sinn gekommen? Was ging da in Ihnen vor, als Sie sich an mich heran gemacht haben und mir unters T-Shirt griffen? Was ging in Ihrem Kopf vor sich, als Sie ganz erregt hinter mir mit Ihrem Kopf hin und her wackelten? Sie haben mich als ich bei ***** in der Pflegefamilie lebte in Ruhe gelassen was Ihre Übergriffe angeht. Warum sind Sie mir nicht da bereits an die Wäsche gegangen? War ich Ihnen da noch zu jung? Oder war ich Ihnen als 9-13 jähriger zu gesprächig und umtriebig? Lag es daran, dass ich als Kind mit Alkohol von Ihnen noch nicht gefügig/betäubt werden konnte, was als Jugendlicher jedoch voll ging bei mir? Woran lag es, dass Sie mich als Kind in Ruhe gelassen haben? Diese Frage beschäftigt mich bis heute. Sie sollten mal in sich kehren und unter anderem Ihrem Bruder, Herrn ******* M***** die Wahrheit sagen. Zeigen Sie ihm doch mal die gesamte Ermittlungsakte von 2006. Er selbst könnte dann 1:1 selbst lesen, was Sie höchstpersöhnlich gesagt haben und was nicht! Solange Sie es nicht tun mit der Wahrheit, solange werde ich wie schon gesagt keine Ruhe geben. Spätestens oben an der Himmelspforte wird jede Person in Ihrem Leben die Wahrheit erfahren. Auch über Sie, werter Herr M****!! Ich habe zu meiner Person und meinem geschilderten über Ihre Person absolut kein schlechtes Gewissen und kann reinen Gewissens an die Himmelspforte treten. Und Sie? Haben Sie ein absolut reines Gewissen? Ich glaube die Antwort sehr gut zu kennen. Machen Sie sich doch mal in ruhe darüber Gedanken und treffen Sie dann die richtige Entscheidung. Falls Sie mir auf diesen Brief antworten möchten, hier meine Emailadresse: t.*******@yahoo.de"
- 07.07.2022: Timo Ranzenberger wurde als Jugendlicher von einem katholischen Pfarrer sexuell missbraucht. Nun will er nach Jahren den Pfarrer zur Rede stellen. Bekommt er eine Antwort auf seine Fragen? (Sat1.de)
- 30.03.2022: Missbrauch in der katholischen Kirche: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Pfarrer. Trier/Saarbrücken · Nach einer Strafanzeige des Bistums Trier ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen Pfarrer im Ruhestand wegen sexuellen Missbrauchs. Es sind nicht die ersten Vorwürfe dieser Art gegen den Mann, der im saarländischen Freisen gearbeitet hatte. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 16. März 2022 Anklage wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen einen Pfarrer im Ruhestand erhoben. Der Angeschuldigte war katholischer Pfarrer im Saarland und soll 1997 im zugehörigen Pfarrhaus einen seinerzeit 14jährigen Messdiener sexuell motiviert unangemessen berührt und dazu körperliche Gewalt angewendet haben. Der Geschädigte soll sich entsprechend gewehrt und schließlich der Situation durch Flucht entzogen haben. Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln gemacht hatte. (volksfreund.de)
- 08.02.2022: Bischof Bätzing antwortet Timo Ranzenberger: "Sehr geehrter Herr Ranzenberger, im Dezember haben Sie sich mit einem Brief an mich gewandt und von Ihren persönlichen Widerfahrnissen, Einschätzungen und Gedanken zur Situation der Kirche geschrieben. Dieser Brief erging ähnlich auch an Bischof Ackermann, an die Trierer Aufarbeitungskommission und den Trierer Betroffenenbeirat. Hier werden Sie also in Kontakt stehen, so dass Ihre Rückmeldungen in die Aufarbeitung in Trier einfließen können. Ich habe Ihren Brief sehr aufmerksam gelesen. Auch die Berichterstattung im Spiegel habe ich verfolgt und ich nehme wahr, dass mein Handeln und Sprechen Sie in den unterschiedlichen Situationen verletzt hat. Das tut mir leid. Bitte glauben Sie mir, dass auch ich die Entscheidung in diesem Strafverfahren herbeisehne, damit endlich sichtbar wird, was dieser Priester Ihnen und anderen angetan hat und dass seine Taten geahndet werden können. Sehr geehrter Herr Ranzenberger, ich hoffe, dass Sie Gerechtigkeit erfahren und eine Klärung folgt. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Georg Bätzing, Bischof von Limburg"
- 28.01.2022: Mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Freisen erhebt im Fernsehen schwere Vorwürfe gegen Bischöfe: „Was wusste die Kirche über das Grauen, das sich in ihren eigenen Reihen abgespielt hat?“ Die zentrale Frage, die so viele Menschen fassungslos zurücklässt. Nicht nur Gläubige, sondern in erster Linie die Opfer sexualisierter Gewalt hinter Kirchenmauern. Ein mutmaßlich Leidtragender kam jetzt im Fernsehen zu Wort: Timo Ranzenberger, der bis heute unter den Folgen leidet. (saarbrücker-zeitung.de)
- 24.01.2022: Mutmaßliches Opfer aus Freisen zum Missbrauchsgutachten: „Jetzt muss der Staat handeln“: Bislang habe es keinen Aufklärungswillen in der katholischen Kirche gegeben. Missbrauchsfälle seien vertuscht, Täter geschützt worden. Darum muss das Verfahren endlich in unabhängige Hände, fordert das mutmaßliche Freisener Missbrauchsopfer Timo Ranzenberger. „Wir brauchen keine Aufklärer im Ornat. Jetzt muss der Staat handeln“, verlangt der 38-Jährige, der sich durch die Studie bestätigt fühlt. Denn es habe sich gezeigt, dass die katholische Kirche nicht gewillt ist, aus eigenen Stücken die Taten aufzuklären. „Die Kirche hatte zwölf Jahre Zeit, Konsequenzen zu ziehen. Geschehen ist aber nichts“, konstatiert Ranzenberger. Dabei hätte es eine „Null-Toleranz-Politik gegenüber den betroffenen Bischöfen und Priestern“ geben müssen. „Aber daran wurde nicht gerüttelt.“ Im Gegenteil: Vielmehr seien sie fast ausnahmslos unbehelligt geblieben. Die Kirche habe die Täter statt die Opfer geschützt. (saabrücker-zeitung.de)
- 18.01.2022: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs: Seit vier Jahren beschäftigt sich das Kölner Kirchengericht mit dem Fall eines ehemaligen Freisener Pfarrers, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wird. Auch heute ist noch kein Ende des Verfahrens in Sicht. „Das Verfahren befindet sich noch in der Beweisaufnahme“, schreibt Thomas Klimmek von der Abteilung „Medien und Kommunikation“ des Erzbistums Köln auf Nachfrage der SZ. Ein Termin für den Abschluss des Strafverfahrens könne nicht sicher angegeben werden. Das Gericht hoffe aber, dass die Phase der Beweisaufnahme bald abgeschlossen werden kann. Bislang seien 13 Zeugen angehört worden (Belastungs- wie Entlastungszeugen); ferner liege noch eine schriftliche Stellungnahme zu vorgelegten Fragen von drei weiteren Zeugen vor. Zumindest ein weiterer Zeuge werde noch gerichtlich gehört. (saarbrücker-zeitung.de)
- 17.12.2021: Bischof Ackermann antwortet Timo Ranzenberger: "Sehr geehrter Herr Ranzenberger, haben Sie vielen Dank für Ihren langen Brief vom 9. Dezember 2021, in dem Sie mir Ihre Gedanken zur der "Causa O.M.", deren Auswirkungen auf Ihr Leben sowie Ihre Geschichte mit dem Bistum Trier schildern. Ich habe Ihren Brief aufmerksam gelesen und möchten Ihnen sagen, wie sehr mich das beschämt und bedrückt, was Sie erleiden mussten nicht nur durch einen Pfarrer des Bistums, sondern auch dadurch, dass wir seinerzeit nicht mit der Sensibilität und Konsequenz der Aufklärung sexueller Gewalt betrieben haben, wie dies heute der Fall ist (Fettdruck durch ca). Darüber hinaus kann ich Ihnen versichern, dass auch ich sehr daran interessiert bin, dass das Verfahren gegen O.M. möglichst zügig zum Abschluss kommt. Denn die lange Verfahrensdauer stellt für alle Beteiligten eine Belastung dar. Wie Sie mir mitteilen, haben Sie ihren Brief auch der Trierer Aufarbeitungskommission sowie dem Trierer Betroffenenrat zukommen lassen. Das finde ich gut. Denn gerade die Aufarbeitungskommission wird, davon bin ich überzeugt, die Geschichte von sexualisierter Gewalt durch Amtsträger des Bistums in den letzten Jahrzehnten und den Umgang der Verantwortlichen damit sorgfältig untersuchen. Wie ich schon öffentlich gesagt habe, werde ich mich selbstverständlich dem Untersuchungsergebnis der Kommission stellen. Mit freundlichem Gruß, Stephan Ackermann"
- 13.12.2021: Christiane Florin und Britta Stuff berichten über ihre Recherche im Bistum Trier: "Ein System des Grauens" (deutschlandfunk.de)
- 10.12.2021: Der mutmaßlich betroffene Timo Ranzenberger schreibt einen offenen Brief an Bischof Bätzing: "Sehr geehrter Herr Bischof Bätzing, ich möchte Ihnen hier in meinem Brief an Sie so einige Gedanken,Anregungen und Fragen von mir mitteilen.Bitte lesen Sie sich diesen Brief genau durch, auch wenn dies Ihnen vielleicht etwas schwer fallen mag. Aus Ihrer Vergangenheit und Wortwahl gegenüber Betroffenen weiß ich, dass Sie nicht sonderlich viel von Opfern der katholischen Kirche halten (zb. 2014 “überschaubarer Haufen”, wo von Ihnen Betroffene Ihrer Kirche gemeint waren). Tun Sie es sich einfach mal an und lesen Sie sich diesen Brief so durch wie Ihre Predigt zum Sonntag. Zu meiner Person: Ich bin der Mensch, welcher am 23.04.2006 den Freisener Pfarrer M. bei der Polizei angezeigt hat. Sie waren am 6.12.2006 als Regens Mitglied der Personalkommission im Bistum Trier und somit anwesend, als über Pfarrer M entschieden wurde. Meine Gedanken, Anregungen und Fragen richten sich an Sie als damaliger Regens und jetziger Bischof von Limburg sowie auch an Sie als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz. Zu Ihrer Information werde ich diesen Brief der Trierer Aufarbeitungskommmission, dem Betroffenenbeirat sowie Papst Franziskus 1:1 zukommen lassen. Zeitgleich an Sie habe ich einen Brief mit demselben Inhalt (dazu untenstehend mehr) an Ihren damaligen Chef im Bistum Trier und jetzigen Kardinal, Herrn Dr. Reinhard Marx sowie Ihrem einstigen Kollegen und damaligen Weihbischof von Trier und bis zum 1.7.2016 Chef im Bistum Trier, Herrn Bischof Dr. Stephan Ackermann per Post zukommen lassen. Stellen Sie sich mal folgende Filmvorschau vor: In einer weltlich großen Firma (zb. BMW, VW, Thyssen, Siemens, Facebook etc.) bekommt der Vorstand schriftlich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass einige Jahre zuvor ein angestellter Mitarbeiter in und/oder außerhalb des Betriebskindergartens/Tagesstätte Kinder und Jugendliche von angestellten Mitarbeitern missbraucht haben soll/hat. Die Staatsanwaltschaft teilt weiter dem Vorstand mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen diesen Mitarbeiter jedoch aufgrund gesetzlicher Verjährung eingestellt werden musste. Die Staatsanwaltschaft gibt der Firma die Möglichkeit, arbeitsrechtlich gegen den Mitarbeiter vorzugehen und auch Schutzmaßnahmen für die Zukunft in die Wege zu leiten, damit so etwas oder gar noch Schlimmeres in Zukunft nicht mehr passiert durch diesen Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft gibt ihr Bestes und handelt vollkommen korrekt. Ein Mitarbeiter der Firma geht nun mit dieser Information vom Schreiben der Staatsanwaltschaft zu diesem betreffenden Mitarbeiter und fragt was da los war; der Mitarbeiter tut ganz scheinheilig auf braves Schäfchen, streitet alles ab und das war es dann auch. Der Mitarbeiter hatte zuvor bei der Polizei vieles zugegeben und nicht abgestritten. Der Vorstand entscheidet in einer gemeinsamen Sitzung, dass nichts weiter veranlasst wird. Die einstigen Kinder und Jugendlichen aus dem Betriebskindergarten/Tagesstätte, welche jetzt volljährige erwachsene Menschen sind, werden nicht aufgesucht und befragt. Entsprechende Regelungen von der Hauptzentrale dieser großen Firma sehen das aber so vor, dass auch (mutmaßliche) Betroffene/Opfer angehört/befragt werden müssen. Die Firma hat hierzu ein eigenes Regelwerk aufgestellt, woran sich weltweit alle Niederlassungen der Firma zu halten haben. Nun vergeht etwas Zeit, ein/e Kunde/in hat Wind von der Sache mit dem Mitarbeiter bekommen und wendet sich guten Gewissens an die Firma und teilt dieser Firma mit, dass gegen einen Mitarbeiter dieser Firma ein staatliches Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch geführt wurde und wundert sich, dass dieser Mitarbeiter nach wie vor mit Kindern und Jugendlichen im Betriebskindergarten/Tagesstätte zu tun hat, als sei nie etwas gewesen. Anstatt sich bei der/m Kunde/in herzlich für diesen echt wertvollen Hinweis zu bedanken und dem Mitarbeiter nun auf den Zahn zu fühlen, passiert folgendes: Die große Firma erteilt der/m Kunde/in Hausverbot und lässt Anwälte auf diese Person los, welche mit schwerem juristischem Geschütz dieser/m Kunde/in das Leben schwer machen. Diese Person bekommt auf einmal mächtig Ärger für Ihren/seinen gut gemeinten Hinweis und darf sich in Zukunft über diesen "Vorfall" nicht mehr äußern und soll gefälligst mit niemandem mehr darüber sprechen. Der Mitarbeiter macht indes weiter und weiter, die Jahre vergehen und es kommt zu einer weiteren Anzeige gegen den Mitarbeiter, wo nun auch die Firma aktiv wird und den/die Anzeigenersteller/in aufsucht, jedoch alles für den Mitarbeiter zum Guten hin einstellt. Ein paar Jahre darauf darf dieser Mitarbeiter in Rente gehen...... Ein Jahr später kommt das alles durch Zufall ans Tageslicht und die Öffentlichkeit erfährt davon, dass der Mitarbeiter bereits 10 Jahre zuvor angezeigt wurde, vieles selbst zugegeben hatte bei der Polizei, die Firma davon in Kenntnis gesetzt wurde durch eine weltliche Behörde und hier dann seitens der weltlichen Firma nichts unternommen wurde, außer gegen eine/n Hinweisgeber/in massivst agressiv vorzugehen.. ....... Die/Der Hinweisgeber/in hatte es von Herzen nur gut gemeint und war mit reinem Gewissens sowie verantwortungsbewusst an die Firma herangetreten mit seinem/ihrem Hinweis zu dem Mitarbeiter im Betriebskindergarten/Tagestätte.......... Frage an Sie: Wie heisst dieser Film zu dieser Vorschau ?? Nein, es handelt sich um keine Vorschau zu einem Film. Diese Vorschau beruht auf einer wahren Begebenheit, passiert im Bistum Trier unter Vorsitz von Herrn Kardinal Marx (damals Bischof Marx) sowie unter Weihbischof Ackermann und Ihnen, Herr Bischof Bätzing, damals als Regens Mitglied der Personalkommission im Bistum Trier tätig. Ersetzen Sie Firma durch Bistum Trier/katholische Kirche. Ersetzen Sie Mitarbeiter durch Priester und dann passt diese Vorschau 100% auf Ihr einstiges Bistum Trier. Geschehen ab 2006 in der Realität und nicht gestellt von Schauspielern in einem TV-Studio. Was meinen Sie, wäre hier um die Firma sowie den Vorstand los? Ja, richtig! Der Vorstand wäre lange Zeit Vorstand gewesen, wenn solch etwas Derartiges ans Tageslicht kommen würde in einer Firma.Die Mitarbeiter, welche hier auch mit tätig waren, müssten in Zukunft Hartz IV beantragen. Die Umsatzeinbußen wären nach solch einer Aktion gewaltig gewesen und sogar langjährige Stammkunden würden sich mit Ekel, Abscheu und Zorn von dieser Firma abwenden und niemandem mehr weiterempfehlen. Vor dieser Firma würde evtl. Sogar die Verbraucherschutzzentrale die Verbraucher eindringlich warnen.... Sie, sehr geehrter Herr Bischof Bätzing, waren am 6.12.2006 mit in der Personalkommission anwesend. Jetzt habe ich mal eine Frage an Sie. Welche Schulform haben Sie besucht? Gab es an jenem 6.12.2006 in diesem Raum ein demokratisches Mitspracherecht, oder wurde alles brav abgesegnet was der/Ihr Chef da so an Entscheidungen getroffen hatte? Ich persönlich kann es nicht verstehen, wie solch hoch studierte Personen wie Sie, ein Bischof Marx, ein Weihbischof Ackermann und ein Missbrauchsbeauftragter Scherschel nicht mal 1+1 zusammen zählen konnten. Wo ein Beschuldigter ist, muss es doch automatisch einen Beschuldiger / Anzeigenerstatter geben, welche/r den Beschuldigten beschuldigt,oder? Dieser Zusammenhang leuchtet selbst einem Förderschüler der 3. Klasse ein.Ist doch eigentlich einleuchtend,oder? Und Ihnen? Ein gewisser Herr Scherschel war ja bereits bei dem Freisener Priester M. gewesen, welcher bei ihm alles abgestritten hatte, was er zuvor bei der Polizei zu großen Teilen zugegeben hatte. Bestand von Ihnen und Ihren Kollegen überhaupt gar kein Interesse wie diese Anzeige zustande kam? Was sagt der/die Anzeigenerstattter/in eigentlich dazu? Warum ist diese Person zur Polizei gegangen und hat den Pfarrer angezeigt? Sie in Ihrer deutschen katholischen Kirche haben da ein Regelwerk im Jahre 2002 aufgestellt, was sich „Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz“ nennt. Wozu sind solche Regeln eigentlich da, wenn sich keiner daran hält? Zu den Leitlinien hatten Sie sogar noch eine Vorgabe aus Rom, erlassen von Papst Johannes Paul II aus dem Jahre 2001. Nun, Formulierungen nach 2010 sowie aus jüngster Vergangenheit Ihrem Kollegen und auch Ihnen wie „Aktivisten“ sowie „ein überschaubarer Haufen“ lassen tief blicken. Kann es gut möglich sein, dass Sie und Ihre männlichen Kollegen überhaupt gar kein Interesse hatten hier etwas näher nachzubohren und zum guten Schluss mich dann aufzusuchen? Ich muss Ihnen ganz offen und ehrlich gestehen, dass ich nun heilfroh bin, dass 2006/2007 niemand von Ihren männlichen Kollegen bei mir war. 2006/2007 hatte ich noch nicht dieses Netzwerk namens Facebook. 2016 wurde ich über dieses Netzwerk von mehreren Personen unabhängig voneinander gewarnt, dass ich Mitarbeiter aus dem Bistum Trier auf gar keinen Fall alleine zu mir kommen lassen soll! Auf gar keinen Fall! Warum? Mir wurde mitgeteilt, dass diese Mitarbeiter nicht bloß zum Fragen stellen kommen werden zu/über Pfarrer M und seinen Übergriffen mir gegenüber. Diese Mitarbeiter werden versuchen mir einen „Maulkorb“ zu verpassen. 2006/2007 hatte ich solche Warnhinweise nicht. Diese Warnhinweise von einigen Menschen im Jahre 2016 sollten sich voll und ganz bewahrheiten. Als dann Mitarbeiter vom Bistum Trier mir im Beisein meines Juristischen Beistandes gegenüber saßen, wurde mir ein Schreiben überreicht, welches meine Rechtsanwältin abfing und las. Dieses Dokument war sozusagen ein Maulkorb, ganz perfide-ausgeklügelt in juristischer Sprache formuliert. Ich persönlich habe das Schreiben dann auch zu lesen bekommen, nachdem meine Rechtsanwältin dieses Schreiben klar und deutlich abgelehnt hatte zu unterzeichnen. Ich selbst habe nach dem 2. mal durchlesen absolut nichts verstanden, was in dem Schreiben von mir verlangt wurde. Dank Warnhinweisen über Mitarbeiter der Kirche war ich hierüber bestens gewarnt und konnte dementsprechend mit Juristischer Unterstützung Vorkehrungen treffen, um solch ein perfid-kriminelles Verhalten Ihrer katholischen Kirche zu unterbinden. 2006/2007 hätte ich mir hierüber absolut keine Gedanken darüber gemacht und Mitarbeiter des Bistum Triers hätten voll leichtes Spiel gehabt mich zu Pfarrer M für die Zukunft Mundtod zu machen. Tja, Sie können sich bei einem Herrn Marc Zuckerberg dafür bedanken, dass in der Gegenwart es schwieriger geworden ist Betroffenen Ihrer katholischen Kirche das reden über das erlebte zu unterbinden. In der Vergangenheit hatten Sie hier leichtes Spiel. 2016 sollte ich auch noch erfahren, dass nicht bloß der schriftliche Hinweis der Staatsanwaltschaft von Ihnen und Ihren männlichen Kollegen nicht korrekt bearbeitet wurde. Meinen Sie, dass war alles? Bei weitem gefehlt!!! Ich wurde im Juni 2016 darüber informiert, dass Ihr einstiges Bistum verstörend-kriminell gegen eine/n Hinweisgeber/in (d?/m?/w?) vorgegangen war und den Hinweis zu Pfarrer M gar nicht erst bearbeitet sowie weiterverfolgt wurde. Sie denken jetzt vielleicht das ich mir hier etwas Zusammenspinne? Ich habe nachweislich und in der Gegenwart verifizierbar kurz nachdem ich diese Information über das kriminelle Vorgehen gegen Hinweisgeber/innen seitens des Bistum Triers erhalten habe einer mir vertrauten Person dies per Email geschildert. Datum, Uhrzeit und Inhalt der Email lassen sich im Nachhinein nicht manipulieren/verändern, nur mal so zu Ihrer Information. Diese Email kann und werde ich bei Bedarf der Aufarbeitungskommission vorlegen. Nachdem ich erfahren hatte, mit welch krimineller Energie das Bistum Trier hier gegen Hinweisgeber/innen vorgegangen war, hatte ich extreme Angst vor Ihrer ach so heiligen katholischen Kirche/Mitarbeiter. Da will doch tatsächlich ein Mensch (Herr Holkenbrink) von Ihrem Bistum zu mir kommen, welcher 2006 mit in der Personalkommission anwesend war und bis in die Gegenwart (2016) aktiv für dieses Bistum weiter arbeitete. Dieser Mensch, der 2006 die Entscheidung Ihres damaligen Chefs, Bischof Marx mitgetragen hatte, will plötzlich 10 Jahre später zu mir und hat es hierbei auch ziemlich Eilig, wie ich an einer Email von ihm an den Leiter meiner Wohnform erkennen konnte. Lieber gestern als heute wollte dieser Herr zusammen mit seinem Kollegen, Herrn Justiziar Müller zu mir zwecks eines Gesprächs. Mit dem Hintergrundwissen /Warnhinweisen einiger Facebooknutzer, dass dieser Mensch mit einem Maulkorb zu mir will, 2006 von den Ermittlungen der Polizei & Staatsanwaltschaft wusste und hierbei Untätig blieb und dann sogar auch noch aktiv im Bistum Trier tätig war, als gegen eine Person (w?/d?/m?) vorgegangen wurde............ Wissen Sie was Kopfkino ist? Hat ein Mensch Kopfkino, befindet er sich mit seinen Gedanken am Tag und sogar in der Nacht mit seinen Träumen in einer extremen Spirale von Gedanken, welche sehr unangenehm sein können und von einem nicht mehr ablassen. Diese Gedanken über etwas halten den ganzen Tag und sogar in der Nacht den Kopf auf Trab. Ich, Timo Ranzenberger, hatte 2016 solch extremes Kopfkino mit dem Hintergrundwissen über die „Handhabung/ Umgang mit Hinweisen/Hinweisgeber/innen“ zu meiner Anzeige seitens ihres damaligen Bistums sowie den kommend-drohenden Maulkorb mir gegenüber seitens Ihres einstigen Bistums. Glauben Sie allen ernstes, dass ich mit diesem vorhandenen Hintergrundwissen einfach so ohne Juristische Begleitung zu meinem eigenen Schutz vor Ihnen und Ihren Mitarbeitern da dann diese Herrschaften einfach so zu mir kommen lasse?? Glauben Sie allen ernstes, dass ich mich hier auch noch der Gefahr aussetze, von Ihren männlichen Kollegen in welcher Form auch immer mundtot machen zu lassen, so wie Ihr einstiges Bistum es mit anderen Menschen gemacht hat? Zum Glück saß in dem Raum während des „Gesprächs“ des Voruntersuchungsverfahrens neben mir eine sehr gute und erfahrene Rechtsanwältin, welche mich vor diesen beiden Mitarbeitern des Bistum Triers schützte was einen Maulkorb („Vertraulichkeitsvereinbarung“) angeht. Zum Thema kostenlose Juristische Begleitung für Betroffene Ihrer katholischen Kirche werde ich untenstehend noch ausführlicher. Nun will ich mich an Sie als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz mit ein paar (kritischen) Fragen sowie Anregungen wenden. Hat dieses kriminelle Verhalten nur das Bistum Trier in der Vergangenheit ua unter Vorsitz von Herrn Dr. Reinhard Kardinal Marx an den Tag gelegt, oder haben Ihre männlichen Kollegen in anderen Bistümern in Deutschland auch solch ein Verhalten zu Hinweisen und Hinweisgebern/innen praktiziert? Finden Sie es persönlich in Ordnung, wenn eigene Regeln (dt. Bischofskonferenz/Leitlinien von 2002) und sogar Verordnungen aus Rom ( https://www.vatican.va/resources/resources_norme_ge.html /Art. 16) hierzulande mit voller Kraft ignoriert werden? Sie und Ihre männlichen Kollegen sind doch zum Gehorsam gegenüber Ihrer Heiligkeit (Papst) verpflichtet, richtig? Wie schaut es hier eigentlich aus, wenn Verordnungen aus Rom, welche ein Papst persönlich erlassen hat, hierzulande nicht mit Gehorsam befolgt werden? Oder müssen Sie und Ihre Kollegen solche Verordnungen nicht mehr so genau befolgen, wenn der Papst das zeitliche auf Erden gesegnet hat? Gilt dieser Gehorsam nur gegenüber dem aktuell lebenden Papst, oder sollte der Gehorsam auch gegenüber einem bereits verstorbenen Papst weiterhin gelten und dessen einst erlassene Anordnungen weiterhin Gültigkeit haben? Ich persönlich habe hierzu eine klare Meinung. Wie sieht es eigentlich Papst Franziskus, wenn er erfahren würde (und auch erfahren wird), dass hierzulande einige Menschen innerhalb der römisch-katholischen Kirche sich nicht an Päpstliche Verordnungen gehalten haben? Wie sieht es Papst Franziskus, wenn er davon erfährt, dass diese Menschen nicht bloß einfache Laien in der katholischen Kirche waren, sondern unter anderem ein hochstudierter Bischof, Weihbischof, Regens, Prälat, welche diese Anordnungen nicht befolgt haben und sich somit Ungehorsam gegenüber der Heiligkeit verhalten haben?? Ist das Ignorieren von Päpstlichen Verordnungen/Regeln etc. nicht vielleicht sogar nach Canon 1371, Paragraph 1 strafbarer Ungehorsam? Machen Sie sich doch bitte mal hierüber ernsthafte und ehrliche Gedanken (Tipp: Das 8. Gebot hierbei beherzigen). Wie empfinden Sie als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz und somit Represäntant aller Bischöfe in Deutschland es, wenn Sie zu hören bekommen, dass in irgendeinem Bistum in Deutschland gegen eine/n Hinweisgeber/in (m/w/d) seitens von Mitarbeitern der Diozöse vorgegangen wurde, anstatt sich bei dieser Person für diesen Hinweis über einen möglich-mutmaßlichen Missbrauchspriester in den eigenen Reihen zu bedanken? Empfinden Sie persönlich es als Christlich, wenn man agressiv gegen Menschen vorgeht, welche es eigentlich von Herzen gut gemeint haben mit ihrem Hinweis an das Bistum? Wie sehen Ihre Kollegen dies? Wurde (oder wird vielleicht sogar noch) von Ihren Kollegen in anderen Bistümern in Deutschland auch solch fragwürdiges-kriminelles Verhalten gegenüber Menschen praktiziert, welche für ihr Verantwortungsbewusstes Verhalten eigentlich geehrt gehören? Finden Sie es in Ordnung, dass trotz dieser Hinweise von Staatsanwaltschaft und zusätzlich von einem Menschen (m/w/d) der Freisener Pfarrer M. nicht von Ihrem einstigen Bistum aus dem Verkehr gezogen wurde und weiter unbehelligt bis ins Jahr 2015 aktiv im Dienst blieb? War auch Ihnen in der Personalkommission vom 6.12.2006 und weiter im anschluss der heilige Ruf der katholischen Kirche wichtiger und möglich weiteres Leid potenziell zukünftiger Opfer des Priesters M völlig egal? Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung für den Priester M, da er bis heute weder von einem weltlichen wie auch von einem kirchlichen Gericht nicht verurteilt wurde. Deshalb muss ich “mutmaßlich” von mir geben, was mich persönlich zutiefst verärgert, da Sie mit Ihren männlichen Kollegen ab 2006 bereits nach meiner Anzeige 2x die Gelegenheit bekamen, ihn aus dem Verkehr zu ziehen und ein kirchliches Voruntersuchungsverfahren inkl später dann Kirchliches Strafverfahren in Gang zu setzen. Was hier geschehen ist, ist ein Bündel von Pflichtverletzungen im Amt und Amtshaftung. (Erz)-Bischöfe wie auch Weihbischöfe, Prälaten sind gegenüber Ihren Priestern weisungsbefugt. Nur so kann ja der Missbrauch weitergehen: Man tritt nicht in die Amtshaftung ein, sondern lässt es weiter laufen unter anderem wegen dem ach so heiligen guten Ruf der katholischen Kirche, lehnt wichtige Hinweise ab,ignoriert diese sogar noch und geht anschließend sogar bösartig gegen Hinweisgeber/innen (m/w/d) vor. Dies ist ein Bündel an Pflichtverletzungen sowie Verbrechen. Das hat mit christlich-fürsorglichen Verhalten absolut nichts am Hut! Finden Sie es als Vorsitzender der deutschen Bischofskoferenz in Ordnung, wenn seitens Ihrer römisch-katholischen Kirche mit diversen juristisch formulierten Dokumenten bei einer Vernehmung /”Gespräch” in einem Voruntersuchungsverfahren versucht wird, (mutmaßlichen) Betroffenen/Opfern ihrer (mutmaßlichen) Täter das reden über das erlebte zu unterbinden für die Zukunft per schriftlich auferlegtem Maulkorb? Finden Sie es in Ordnung, wenn einem gewöhnlichen Menschen ohne juristische Erfahrung solche perfid-ausgeklügelt formulierte Dokumente zum unterschreiben vorgelegt werden? Sollte der Mensch nicht sofort beim 1. Durchlesen verstehen was er da unterzeichnen soll? Praktiziert nur das Bistum Trier solch eine fragwürdige Methode, oder machen es Ihre männlichen Kollegen in anderen Bistümern genauso? Fänden Sie nicht auch, dass man Betroffenen Ihrer katholischen Kirche dazu ermutigen sollte über das Erlebte zu sprechen, um unter anderem ggf. weitere Betroffene des jeweilligen Priester zum reden zu ermuntern? Mit Schweigen erreichen Sie bloß, dass nicht mehr darüber kommuniziert werden darf und schön Gras über die Sache wächst. Finden Sie nicht auch, dass solche Dokumente zum unterzeichnen der Grundpfeiler für nachfolgende Vertuschung Ihrer katholischen Kirche sein können? Oder wollen Sie dies sogar, dass so schnell wie möglich Ruhe in den Stall einkehrt und über das ein oder andere nicht mehr geredet wird?? Ich persönlich empfinde solch ein Verhalten absolut verachtenswert und zutiefst verstörend. So was macht man einfach nicht! Betroffene/ Opfer bringt man nicht zum Schweigen! Dieses Verhalten ist ein No-Go! Bis 2016 war ich der Annahme, dass solch ein schäbiges Verhalten von Sekten wie Scientology praktiziert wird. Nun weiß ich selbst, dass Ihre römisch-katholische Kirche auch solch fragwürdige Methoden praktiziert. Nicht bloß Scientology! Sie, sehr geehrter Herr Bischof Bätzing sollten beim nächsten oder übernächsten zusammentreffen ihrer Kollegen in der Vollversammlung der deutschen Bischofskonferenz doch mal diesen Punkt näher beleuchten und persönlich mit Ihrer zur Verfügung stehenden Macht dafür Sorgen, dass dieses Verhalten gegenüber Betroffenen/Opfern Ihrer katholischen Kirche vollumfänglich abgestellt wird. Vielleicht denken Sie auch mal darüber nach, diesen Punkt in die Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz mit aufzunehmen, dass zukünftigen Betroffenen/Opfern ausdrücklichst zugesichert wird, dass von Mitarbeitern eines Bistums keine Gefahr durch juristisch formulierten Dokumente zum unterschreiben mit der Aufforderung zum Stillschweigen über das Erlebte mehr vorgelegt werden. Vielleicht denken Sie auch mal darüber nach, dass alle von Ihnen und Ihren Mitarbeitern vorgelegte Dokumente in leichter Sprache verfasst werden. Ihre eigenen Leitlinien sind ja auch in leichter Sprache aufgesetzt worden. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass kein Mensch mehr durch Sie und Ihre Mitarbeiter mehr durch irgendwelche nicht verständlichen Dokumente verunsichert wird. Jede/r, der etwas zum unterschreiben von Ihrer römisch-katholischen Kirche vorgelegt bekommt, sollte beim 1. Durchlesen sofort verstehen können, um was es genau geht und was genau von einem selbst persönlich verlangt wird. Sie sollten zusehen, dass solche Dokumente , welche beinhalten das Betroffene in Zukunft über das Erlebte schweigen sollen aus dem Verkehr gezogen werden! Vielleicht denken Sie mal in einer ruhigen Minute darüber nach und beratschlagen diesen Punkt dann gemeinsam mit Ihren Kollegen bei einer gemeinsamen Versammlung. Auch wenn mir hierzulande StGB-technisch die Paragraphen fehlen, ist solch ein Verhalten Ihres einstigen Bistums inkl. Ihrer Mitwirkung ein Verbrechen. Sie persönlich als Bischof und nun zusätzlich Represäntant aller deutschen Bischöfe sollten dafür Sorge tragen, dass gewisse Wörter und Formulierungen aus Ihrem sowie dem Sprachschatz einiger männlicher Kollegen komplett unterbunden werden. Von “Fehler” in der Bearbeitung und Umgang mit Betroffenen zu sprechen, gewisse Vorgänge als “Verfehlungen” aus der Vergangenheit zu benennen, hier dann im anschluss von “Versäumnissen” zu reden und dieses (kriminelle) Verhalten dann als “Bedauerlich” zu bezeichnen ist einfach nur abartig-schäbig von ein paar männlichen Kollegen aus Ihren eigenen Reihen!! Diese Verharmlosende-Relativierende Art und Weise einiger Kollegen von Ihnen zeigt deutlich, dass Sie absolut nichts dazugelernt haben seit 2010. Das Pferd soll und muss ganz klar beim Namen benannt werden! Es wurden von Ihrer römisch-katholischen Kirche VERBRECHEN begangen und keine “Verfehlungen”!! Hinter diesen Verbrechen steckten Menschen aus Fleisch und Blut. Alles auf systemische ursachen abzuschieben ist auch solch eine Form der Verharmlosung und Relativierung. Der Gesetzgeber hat hierzulande das Leugnen, Relativieren und Verharmlosen von schlimmen geschichtlichen Ereignissen per Gesetz unter Strafe gestellt, was auch richtig und gut so ist! Bei gewissen schlimmen Verbrechen aus der Vergangenheit gibt es nichts zu leugnen! Fakten und Tatsachen zu gewissen geschichtlichen Ereignisen zu leugnen, zu verharmlosen sowie zu relativieren gehört Gesellschaftlich geächtet und strikt unterbunden sowie mit aller Konsequenz und Härte des Gesetzes bestraft! Kirchliche Verbrechen aus der Vergangenheit gehören auch dazu! Seitens Ihrer ach so heiligen römisch-katholischen Kirche wurden nachweislich schwerste Verbrechen begangen. Auch nach dem Jahre 2000. Sexueller Missbrauch durch die Täter/Priester an sich und später das Vertuschen & Versetzen durch Bischöfe , Leugnen, Opfer versuchen Mundtod zu machen, gegen Hinweisgeber/innen mit diversen Represalien vorzugehen und Heinweise komplett zu ignorieren sind schwere Verbrechen! Hier mit Relativierend-verharmlosenden Sprachgebrauch von “Verfehlungen”,”Versäumnissen”,”Fehler” etc. zu sprechen ist unterstes Niveau!! Ich komme nochmal zurück zum Gehorsam gegenüber Ihrer Heiligkeit. Ich weise Sie darauf hin, dass der Vatikan sein Strafrecht zu sexuellem Missbrauch verschärft hat, wie Sie ja bereits bestimmt wissen. Ab Dezember 2021 ist der sexuelle Missbrauch laut Kirchenrecht kein Zölibatsverstoß mehr, sondern eine Straftat. Straftat heißt umgangssprachlich auch Verbrechen, nur mal so zu Ihrer weiteren Information. Dies sollten Sie für die Zukunft auch mit beherzigen! Sie, sehr geehrter Herr Bischof Bätzing, sollten sich über diese Anregung von mir mal in einer ruhigen Minute näher Gedanken machen, wie man Ihren Kollegen solch einen schäbigen Sprachgebrauch in Zukunft am besten strikt und konsequent unterbinden kann. Leider ist hierzulande das Leugnen, Relativieren und Verharmlosen der kirchlich begangenen Verbrechen keine Straftat im Sinne des StGB. Leider! Innerkirchlich können Sie persönlich jedoch dafür Sorgen, dass in Zukunft solch ein unsägliches Verhalten einzelner Bischöfe und Kardinäle nicht mehr geduldet wird! Sie persönlich haben mittlerweile einen gewissen Rang in Ihrer Hirachie, welchen Sie nutzen könnten um dieses Unsägliche Verhalten in meinen hier genannten Punkten strikt und konsequent zu unterbinden. In Ihrer römisch-katholischen Kirche steht nach wie vor Täterfürsorge an oberster Stelle. Opferfürsorge? Für Opfer/Betroffene ist da kein Platz. Woran stelle ich das fest? Ganz einfach erklärt. Im Voruntersuchungsverfahren wollten 2 Herrschaften vom Bistum Trier zu mir. Ich selbst musste mich nach eindringlichen Warnhinweisen um rechtliche Beratung und dementsprechende Finanzierung kümmern, um u.a. von Mitarbeitern des Bistums bezüglich Maulkorb nicht unter Druck gesetzt zu werden. Finden Sie persönlich es in Ordnung, wenn ein geschulter Jurist (Justiziar) eine betroffene Person Ihrer Kirche aufsucht und dieser juristisch ungeschulten betroffenen Person dann diverse Dokumente zum unterschreiben hinlegt? Klar, im Sinne Ihrer Kirche total in Ordnung. Ich bin der festen Meinung, dass man nach wie vor Ihnen sowie Ihren untergebenen Mitarbeitern auf die Finger schauen muss und ggf. auch auf den Zahn fühlen sollte, wenn nicht alles korrekt im Sinne der Betroffenen Ihrer katholischen Kirche läuft. Glauben Sie, dass ein/e Betroffene/r Ihrer Kirche in einem “Gespräch” mit Ihrem Justiziar und Untersuchungsführer alles zu 100% versteht, was von ihm/ihr seitens Ihrer Mitarbeiter verlangt wird? Ich sage hierzu ganz klipp und klar NEIN!! Ein/e geschulte/r und neutraler Rechtsanwalt/in sollte JEDEM und JEDER Betroffenen Person seitens Ihrer katholischen Kirche kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um sicherzustellen das auch wirklich alles korrekt verläuft und nicht im Sinne Ihrer (mutmaßlichen wie auch bereits rechtkräftig verurteilten) Missbrauchspriester unternommen wird seitens Ihrer Mitarbeiter des Bistums. Ein Priester hat (meistens) die nötigen finanziellen Resourcen, um sich einen weltlichen sowie ggf. später einen nach CIC normae 2010 kirchlich zugelassenen Rechtsbeistand leisten zu können. Und seine (mutmaßlichen ) Opfer? Ja, genau!! Zu meinem Glück hat der Weiße Ring die Finanzierung eines Rechtsbeistandes und somit Rechtsberatung übernommen. Ich selbst könnte mir einen Rechtsbeistand auch gar nicht leisten. Zudem ist es absolut nicht hinnehmbar, dass Opfer/Betroffene Ihrer katholischen Kirche auch noch Schulden machen müssen, um rechtliche Beratung und Schutz vor Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu erhalten. Dies kann und darf doch einfach nicht wahr sein, dass in einem kirchlichen Strafverfahren der (mutmaßliche) Täter einen kirchlichen Rechtbeistand im Verfahren erhält, welcher Akteneinsicht etc. erhält und die (mutmaßlichen) Opfer hierzu keinen kirchlichen Rechtbeistand erhalten bzw. der Zugang hierzu seitens Ihrer Kirche diesen Menschen nicht möglich gemacht wird! Ein trauriger IST Zustand in der Gegenwart. Sollten Opfer und Täter vor einem weltlichen wie auch kirchlichen Gericht nicht gleichermaßen behandelt werden? Nach meinem juristischen Verständniss schon. Ich finde es ehrlich gesagt schon bitter böse traurig, dass hierzu seitens Ihrer Kirche absolut nichts verändert wurde. Ein (mutmaßlicher) Täter erhält in Ihrem kirchlichen System Zugang zu einem zugelassenen kirchlichen Anwalt, dessen (mutmaßliche) Opfer schauen jedoch bei dem ganzen Verfahren von außerhalb zu. Sie als nun Bischof eines Bistums und Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz sollten hier mal bitte Abhilfe schaffen! Sie sollten mal gründlichst darüber nachdenken, wie Sie als Kirche (mutmaßliche) Opfer wie auch (mutmaßliche) Täter gleichberechtigt behandeln. Kostenloser Zugang zu Rechtsanwälten für Opfer wie Täter gleichermaßen - vor,während und auch nach einem Voruntersuchungsverfahren sowie späteren Kirchlichen Strafverfahren sollte für eine so große Glaubensgemeinschaft doch ein Klacks sein, meinen Sie nicht auch? Hin und wieder erkennt die Glaugenskongregation in Rom gewisse Ereignisse als “Wunder” an. Ich hoffe, dass ein “Wunder” geschehen ist/wird und Sie meinen Brief durchgelesen haben und über den ein oder anderen Punkt mal in Ruhe nachdenken. Vielleicht beratschlagen Sie mal mit Ihren Kollegen in der Vollversammlung den ein oder anderen hier von mir aufgeführten Punkt und treffen dann die richtigen Entscheidungen hierzu. Ich wünsche Ihnen derweil alles Gute, eine ordentliche Portion Empathie und hoffe das ich Sie nicht all zu sehr in Ihrem Tagesablauf gestört habe. Ich würde mich sehr freuen, wenn eines Tages mir jemand berichten könnte, dass es tatsächlich “Wunder” gibt. Mit freundlichen Grüßen, Timo Ranzenberger (Anzeigenerstatter vom 23.04.2006 zu Freisener Pfarrer M.)" Quelle: Timo Ranzenberger
- 10.12.2021: Bischof Stephan Ackermann äußert sich zur SPIEGEL-Recherche "Der Teufel hinter der Kirchentür": "Der detaillierte Bericht zeigt einmal mehr, wie bedeutend die Aufarbeitung ist. Mir ist es wichtig, dass dies intern, aber vor allem auch durch unabhängige Instanzen geschieht. Die Reportage zeigt an mehreren Stellen auf, dass Verantwortliche in unserem Bistum nicht angemessen gehandelt und Fehler gemacht haben. Dies gilt für den Umgang mit Betroffenen und auch bei der Bearbeitung der Fälle. Deshalb lege ich großen Wert darauf, die Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Trier mit Blick auf die systemischen Faktoren und auf Fehlverhalten von Verantwortlichen prüfen zu lassen. Seit mehr als einem Jahrzehnt sind wir im Bistum mit der Be- und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt intensiv befasst. Dabei haben wir unsere Arbeit immer weiter professionalisiert. Trotzdem bleiben Fehler nicht ausgeschlossen. Intervention und Aufarbeitung sind eine permanente Lerngeschichte. Auch die einschlägigen kirchlichen und staatlichen Gesetze und Regelwerke haben sich weiterentwickelt. Ich weise noch einmal darauf hin, dass ich für dieses Bistum der Gemeinsamen Erklärung mit dem Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch folge. Im Jahr 2021 hat sich der Betroffenenbeirat konstituiert. Ebenso hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufgenommen. Ich lege die Aufarbeitung und Bewertung der Fälle sexualisierter Gewalt in die Hände dieser Kommission. Und ich werde mich dem Ergebnis der Untersuchung der Kommission stellen." Dr. Stephan Ackermann, Bischof von Trier, Trier, 10. Dezember 2021" (Quelle: fb-Seite "Bistum Trier") (!)
- 10.12.2021: Der renommierte Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster spricht im Fall des Bistums Trier von „einem der schlimmsten Beispiele mangelhafter Aufarbeitung“. Dort seien „schwerwiegende Fehler“ passiert. Als damals verantwortlicher Bischof von Trier habe sich Kardinal Reinhard Marx eines Dienstpflichtvergehens schuldig gemacht, denn er habe es 2006 unterlassen, die Vorwürfe aufzuklären, sagte Schüller. Dann hätte man auch weitere Opfer verhindern können. „Wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind, wird es schwer sein für die betroffenen Bischöfe, sich zu halten“, so Schüller. Zuständig in dem Fall waren auch der amtierende Trierer Bischof Stephan Ackermann sowie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, damals Regens und dann Generalvikar in Trier und heute Bischof von Limburg. (tagesspiegel.de)
- 10.12.2021: "Der Teufel hinter der Kirchentür": Ein Team des SPIEGEL reiste monatelang durch das Bistum Trier, sprach mit Dutzenden Betroffenen und Zeugen. Die Recherche zeigt das wahre Ausmaß des Missbrauchsskandals – und wie Kirchenobere mutmaßliche Täter in manchen Fällen geschützt haben. (spiegel.de)
- 10.06.2021: Papst lehnt Rücktritt von Kardinal Marx ab: »Mach weiter«: Franziskus hat das Rücktrittsangebot von Kardinal Marx abgelehnt. Dabei stimmte das Oberhaupt der katholischen Kirche dem Erzbischof von München und Freising in seiner Analyse der Lage der Kirche zu.In einem vom Vatikan veröffentlichten Brief an Marx schrieb Franziskus, dieser solle im Amt bleiben. »Genau das ist meine Antwort, lieber Bruder. Mach weiter, so wie Du es vorschlägst, aber als Erzbischof von München und Freising«, schrieb Franziskus. »Ich stimme Dir zu, dass wir es mit einer Katastrophe zu tun haben: der traurigen Geschichte des sexuellen Missbrauchs und der Weise, wie die Kirche damit bis vor Kurzem umgegangen ist«, hieß es in Franziskus' Schreiben weiter. (spiegel.de)
- 04.06.2021: Kardinal Marx bietet Papst Rücktritt an: Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, hat Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Er wolle damit Mitverantwortung tragen für "die Katastrophe des sexuellen Missbrauchs". Der Münchner Kardinal Marx hat Papst Franziskus um die Entbindung von seinem Bischofsamt gebeten. In einem vom Erzbistum München und Freising veröffentlichten Brief an den Papst legte der Kardinal seine Gründe für diesen Schritt dar. Nach Angaben des Erzbistums teilte Papst Franziskus Kardinal Marx mit, dass der Kardinal bis zu einer Entscheidung seinen bischöflichen Dienst weiter ausüben solle. Marx sieht "systemisches Versagen". In seinem Brief an den Papst schreibt Marx: "Im Kern geht es für mich darum, Mitverantwortung zu tragen für die Katastrophe des sexuellen Missbrauchs durch Amtsträger der Kirche in den vergangenen Jahrzehnten." Die Untersuchungen und Gutachten der zurückliegenden zehn Jahre zeigten für ihn durchgängig, dass es "viel persönliches Versagen und administrative Fehler" gegeben habe, aber "eben auch institutionelles oder systemisches Versagen". (tagesschau.de)
- 27.05.2021: Timo Ranzenberger hat einen offenen Brief an Kardinal Reinhard Marx geschrieben, in dem er ihm Versäumnisse bei der Aufklärung mutmaßlicher Missbrauchsfälle vorwirft. Im Interview mit uns spricht er über seine Beweggründe und wie er weiter vorgehen will. (saarbrücker-zeitung.de)
- 19.05.2021: Offener Brief des mutmaßlich betroffenen Timo Ranzenberger an Erzbischof Marx: "Sehr geehrter Herr Kardinal Marx, ich möchte Ihnen hier gerne ein paar Gedanken von mir mitteilen. Zu meiner Person, damit Sie wissen um was es hier geht: Ich bin derjenige,welcher 2006 den Freisener Pfarrer M. bei der Polizei angezeigt hat, woraufhin ermittelt wurde und die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotzdem einstellen musste aufgrund gesetzlicher Verjährung, obwohl der Pfarrer vieles bei der Polizei zugegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken informierte Sie über die Einstellung des Verfahrens. Können Sie sich persönlich noch an das Jahr 2006 erinnern? Sie waren in diesem besagten Jahr Bischof von Trier und somit sozusagen vereinfacht ausgedrückt der Chef aller Priester/Kirchenmitarbeiter etc. in Ihrem Bistum. In diesem Jahr haben Sie persönlich mit unter anderem eine Entscheidung getroffen, welche genau 10 Jahre später bekannt werden sollte. Diese Entscheidung von Ihnen persönlich hat in mir persönlich für massives Kopfschütteln, Entsetzen und maßlose Wut gesorgt, welche rund 5 Jahre später immer noch so vorhanden ist wie 5 Jahre zuvor. Am 29.04.2021 berichtete zuletzt ausführlich DIE ZEIT in der Beilage Christ & Welt über Ihre Entscheidung aus dem Jahre 2006. Quelle: https://www.zeit.de/2021/18/missbrauch-katholische-kirche-kardinal-marx-pflichtverletzung. Mitunter der Saarländische Rundfunk /"Aktueller Bericht" berichteten schon ab dem 16. August 2016 über Ihre Entscheidung. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=TeoVZrTfhG8. Sie haben über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken entschieden, welche das Ermittlungsverfahren gegen einen Priester aus Ihrem Bistum wegen gesetzlicher Verjährung einstellen musste. Diese staatliche Behörde sandte Ihrem Bistum ein Schreiben, wo darauf hingewiesen wurde, dass gegen einen Mitarbeiter (Pastor) von Ihnen ermittelt wurde wegen sexuellem Missbrauchs Schutzbefohlener und das Verfahren jedoch aufgrund von Verjährung eingestellt werden musste. Wie ich nun später ab dem Jahre 2016 erfahren sollte, war ein Mitarbeiter von Ihnen sogar bei dem von mir beschuldigten Priester. Dieser Priester stritt dem Mitarbeiter von Ihnen, welcher Missbrauchsbeauftragter in Ihrem Bistum war, alles ab, was dieser Pastor kurz zuvor im selben Jahr bei der Polizei zu großen Teilen zugegeben hatte. Der Freisener Pfarrer war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand bis in das Jahr 2015 aktiv im Dienst und blieb weiterhin unbehelligt, obwohl später nach meiner Anzeige im Jahre 2006 es im Jahre 2013 (!!) erneut ganz unabhängig (!!) von meiner Anzeige gegen diesen Pastor erneut eine Anzeige vorlag und hier auch ermittelt wurde und sogar Ihr eigenes Bistum nun eigene Ermittlungen veranlasste. 3 weitere Jahre sollten vergehen bis das Bistum Trier nun aktiv wurde und endlich etwas geschah, was auch auf Ihrer persönlichen Entscheidung aus dem Jahre 2006 beruht. Dies alles wäre nicht nötig gewesen, wenn Sie persönlich als verantwortlicher Diözesanbischof im Jahre 2006 richtig gehandelt hätten. Nun wissen Sie wer ich bin und worauf sich mein Brief an Sie persönlich bezieht. Nun komme ich zu meinen persönlichen Gedanken über Sie. Bitte lesen Sie sich diesen Brief ruhig weiter bis zum Ende durch! Sie sollten persönlich auch mal zu lesen bekommen, was Menschen wie ich über Sie und Ihre Entscheidungen denken. Sie bekommen meiner Ansicht nach in Ihrem unmittelbaren Umfeld immer nur schöne und liebevolle Worte gesagt, da Sie eine angesehene Person in Ihrer Kirche sind. Ich bin eine Person, welche aufgrund Ihrer persönlichen Entscheidung 10 verdammte Jahre und sogar bis in die Gegenwart warten muss/te. Vielleicht hat es der liebe Gott so gewollt, dass meine Anzeige im Jahre 2006 eingestellt werden musste und Ihre Entscheidung danach Sie nun seit dem Jahre 2016 verfolgt. Vielleicht wollte es der liebe Gott so, dass Ihr Verhalten sich eines Tages noch auf Erden und nicht erst an der Himmelspforte rächen wird. Sie haben selbst zugegeben, dass Sie 2006 von meiner Anzeige bei den staatlichen Stellen informiert wurden. Sie selbst haben in Ihrer Glaubensgemeinschaft ein eigenes Regelwerk, welches sich "Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz" nennt. Diese Leitlinien von 2002 hatten 2006 Gültigkeit. Meine Frage nun mal so an Sie: Welche Schulform haben Sie besucht? Welchen Schulabschluss haben Sie? Nun, Sie sind Kardinal. Ein Kardinal hat ganz gewiss nicht in seiner Kindheit und Jugend die Förderschule (früher Sonderschule) besucht. Sie als Kardinal haben nach der Grundschule das Gymnasium besucht und dort das Abitur gemacht. Abitur auf einem Gymnasium setzt voraus, dass man (ich schreibe mal hier der Einfachheit halber nicht in Gendersprache man/n,frau,divers **, sondern in männlicher Form "man") in der Grundschule sowie in der Zeit auf dem Gymnasium im Unterricht aufgepasst hat. Solch ein Schulabschluss bedeutet, dass man einen guten Status an Bildung erreicht hat. Sie haben diesen Abschluss erreicht, in der Schule haben Sie aufgepasst und waren somit kein kognitiv schwacher Mensch. In Ihrer weiteren Laufbahn haben Sie studiert. Ein Studium ua. in Theologie und Philosophie setzt voraus, dass man einen gewissen Bildungsstatus erreicht hat, um gewisse Dinge verstehen zu können, die im Studium behandelt werden. Sie haben sogar in Ihrem späteren Werdegang ein weiteres Studium erfolgreich absolviert, Promotion zum Doktor der Theologie und waren sogar Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät in Paderborn. Nun, ein Mensch der das 1 mal 1 nicht beherrscht, wird garantiert nicht solch einen Werdegang im Leben einlegen, welchen Sie hier eingelegt haben. Sie verstehen sehr gut hoch komplexe Thematiken und können sich sehr gut verbal wie auch schriftlich dazu dann äußern. Sie fragen sich jetzt bestimmt worauf ich hinaus will...... Nun, Sie sind wie gerade hier von mir aufgeführt, wirklich keine ungebildete Person. Sie sind um es mal umgangssprachlich auszudrücken "hochstudiert". Bei Ihrer Entscheidung aus dem Jahre 2006 könnte man meinen, dass Sie all dies hier aufgeführte nicht selbst erreicht haben. In den Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz von 2002 wurden Regeln beschlossen, die beim 1. Mal Durchlesen ein 12 jähriger verstehen würde. Ihre Kollegen hatten da etwas im Jahre 2002 beschlossen, was Sie persönlich vollkommen ignoriert haben im Jahre 2006 und was mir eine 10 sowie bis in die Gegenwart 15 jährige Wartezeit bescheren sollte. Ich selbst habe bloß den Hauptschulabschluss und habe dieses Regelwerk von 2002 beim 1. Mal Durchlesen im Jahre 2016 vollkommen verstanden. Dieses Regelwerk war/ist so formuliert gewesen, dass jeder normale Mensch es verstehen kann. Hier beim Durchlesen dieser Leitlinien braucht man kein Rechtsanwalt zu sein, um es verstehen zu können. Ein dummer, ungebildeter Mensch versteht diesen Text beim 1. Mal Durchlesen auf Anhieb. In Ihrem unmittelbaren Umfeld an Ihrem Arbeitsplatz im Jahre 2006 hatten Sie keine Menschen um sich herum, welche nicht einmal bis 3 zählen können. Ihr Umfeld bestand aus Menschen, welche ebenfalls wie Sie einen gewissen Bildungsstand in ihrem Leben erreicht haben. Nun führe ich Ihnen hier untenstehend mal ein paar Stichpunkte auf, was sogar ein 12 jähriger Hauptschüler 1a beim 1. durchlesen verstehen würde: "Die folgenden Leitlinien, die von der Deutschen Bischofskonferenz in der Herbst-Vollversammlung 2002 verabschiedet worden sind, sollen eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten und in diözesaner Zuständigkeit umgesetzt werden. Leitlinien, I. Zuständigkeit, 1. Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft. Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. Alle kirchlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, Fälle, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, weiterzuleiten. Der Beauftragte recherchiert den Sachverhalt und ist Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Ihm kann der Diözesanbischof einen Arbeitsstab aus Psychologen, Psychotherapeuten, Ärzten, Juristen, Theologen, Geistlichen und Laien, Männern und Frauen zur Seite stellen. Diözesanbischöfe können auch einen überdiözesanen Arbeitsstab einrichten. Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen - bei der Diözese. In anderen Fällen bieten die Diözesen dem Ordensoberen Unterstützung an. 2. Über die Zuständigkeit wird öffentlich informiert. Der Beauftragte wird im Amtsblatt der Diözese bekannt gemacht und die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt. II. Prüfung und Beurteilung 3. Jede Anzeige oder Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft. Unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens leitet der Beauftragte die Prüfung ein. Er führt mit dem Verdächtigten ein Gespräch, zu dem er einen Juristen hinzuzieht. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, das von den Beteiligten zu unterzeichnen ist. Mit dem (mutmaßlichen) Opfer bzw. seinen Erziehungsberechtigten wird umgehend Kontakt aufgenommen. Aufgrund der protokollierten Tatbestände wird beurteilt und festgestellt, wie den Betroffenen am besten zu helfen ist und weiter vorgegangen werden muss. Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. Dem Schutz des Opfers vor weiterem Missbrauch oder öffentlicher Preisgabe von Informationen wird besondere Sorgfalt gewidmet. Auch dem Verdächtigten gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge. Er steht bis zum Erweis des Gegenteils unter Unschuldsvermutung. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, werden die notwendigen Schritte unternommen, den guten Ruf der Person wiederherzustellen. 4. Der Diözesanbischof wird sofort unterrichtet. Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt - unbeschadet der Einsetzung des Beauftragten - bestehen. Er wird unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens informiert. III. Kirchliche Voruntersuchung 5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss. Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden. V. Hilfen für Opfer und Täter. 8. Dem Opfer und seinen Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten. Der Beauftragte des Bischofs wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Opfer und seine Angehörigen auch im Namen des Bischofs tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen. In seinen weiteren Bemühungen wird er von fachlich ausgewiesenen Personen aus den Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychagogik unterstützt. Die Hilfsangebote sind individuell verschieden, je nachdem, ob es sich um Kinder und Jugendliche oder um Erwachsene handelt, deren sexueller Missbrauch schon Jahre zurückliegt. Die Maßnahmen beziehen je nach Einzelfall auch die Familienangehörigen der Opfer (Eltern, Geschwister) mit ein. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen ist im Einzelfall möglich. Fulda, den 26. September 2002. Meine Frage nun an Sie, sehr geehrter Herr Kardinal Marx: Verstehen Sie selbst beim Durchlesen dieser Leitlinien was da geschrieben steht? Wie kann es sein, dass solch ein hochgebildeter Mensch wie Sie und Ihre Kollegen diese Leitlinien von 2002 nicht verstanden haben im Jahre 2006? Konnten Sie diesen Text nicht verstehen oder wollten Sie dieses Regelwerk Ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft nicht verstehen? Könnte es daran liegen, dass im Jahre 2006 noch 4 Jahre bis zum Jahre 2010 vergehen mussten, bis endlich endllich mal genügend Druck von außen für Ihre Glaubensgemeinschaft vorhanden war? Wo waren 2006 Mitarbeiter von Ihnen bei mir? Laut Ihrem Regelwerk hätte man mich doch aufsuchen und befragen müssen, oder? Zu einem Beschuldigten gehört doch auch ein (mutmaßliches) oder mehrere (mutmaßliche) Opfer, oder? Hat 2006 ihre kognitive Stärke etwa mal kurzzeitig nachgelassen, oder woran lag es, dass ich weder telefonisch noch per Post von Ihnen kontaktiert wurde? Wieso haben 2006 Ihre Alarmglocken beim Thema Missbrauch nicht angefangen zu läuten, als ein Hinweis der Staatsanwaltschaft über einen Mitarbeiter (Priester) bei Ihnen vorlag? "Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. " .... Bitte was?? Wurde hier etwa Opfer mit Täter verwechselt? Mir kommt es so vor. Mal ein Beispiel für Sie zum Nachdenken: Was denken Sie würde passieren, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschließen würde und die Polizei bei Hinweisen zu Straftaten gegen dieses beschlossene Gesetz nicht handeln würde? Hinweise zu Straftaten würden von der Polizei ignoriert werden, mutmaßliche Täter würden vielleicht befragt werden, mutmaßliche Opfer und Zeugen dieser begangenen Straftat würde jedoch keiner aufsuchen seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft... Was glauben Sie wäre hier in Deutschland dann wohl los?? Dieses Beispiel haben Sie 2006 mit Ihrem Verhalten mit den Leitlinien von 2002 angewendet. Beschlossene Regeln wurden von Ihrer Person einfach mal ignoriert. Gestört wie nach 2010 hat Sie dabei niemand. Diese lästigen und ewig nervigen Medien haben bei Ihnen und Ihren Kollegen (alle männlich, da weiblich nichts in diesem Berufsfeld bei Ihnen zu suchen hat) mit nachbohren erst ab 2010 angefangen und ab da war dann Vorsicht geboten bei ihnen, was der Umgang mit Hinweisen angeht. Von einem hochstudierten Menschen kann ich schon erwarten, dass er 1 Jahr im Voraus mitdenkt und nicht bloß bis morgen. Wenn Hinweise eingehen, dann gehe ich als hochstudierte Person diesen Hinweisen doch nach und befrage Täter und auch Opfer. Von einer gebildeten Person ist das nicht zuviel verlangt. Sind Sie wirklich so gebildet, oder ist Ihr Lebenslauf bloß ein gewaltiger Schwindel?? Was Sie hier nicht getan haben, obwohl Sie es hätten tun müssen, nennt sich auch Vertuschung. Solange kein Hahn kräht, wird nichts unternommen. Wozu denn auch? Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Das eigene Nest mit so etwas Derartigem beschmutzen lassen, wenn keiner sich dafür interessiert? Wozu denn auch? Dieses heikle Thema verschreckt dann bloß unnötig zu viele Schäfchen auf einmal. Hätten Sie mich 2006 kontaktiert per Post oder Telefon, ich hätte 100 % sofort umgehend geantwortet und Sie bzw. Ihre Kollegen hätten zu mir kommen können/dürfen zwecks Befragung. Sie hätten diesen Pfarrer aus dem Verkehr ziehen können und wohl auch ganz gewiss dadurch weitere mutmaßliche Taten verhindern können. Sie hätten dann aber auch öffentlich den Schäfchen den Grund benennen müssen, warum dieser Pfarrer von Ihnen aus dem Verkehr gezogen wurde. 2006 war vor 2010. 2016 plötzlich wollte man mich aufsuchen und befragen... 10 ganze verdammte Jahre mussten erst vergehen, bis gehandelt wurde dank Ihrer Entscheidung. Ich empfand es 2016 schon beängstigend, dass plötzlich alles ganz schnell gehen musste und vom Bistum Trier man mich lieber gestern als heute aufsuchen wollte. Sie bzw. Ihre Kollegen hätten 2006 ein wirklich leichtes Spiel mit mir gehabt was Maulkorb ("Vertraulichkeitsvereinbarung über das Erlebte") angeht. Finden Sie es gut und normal, wenn man seitens einer Christlichen Glaubensgemeinschaft versucht, Opfern/Betroffenen das Reden über den Priester/Täter/das eigene Erlebte zu unterbinden, nur damit der heilige Ruf der Kirche nicht allzu sehr beschädigt wird?? Alleine schon das man es immer noch im 21. Jahrhundert wagt Menschen mundtot zu machen, nur wegen dem heilen Rufes der Katholischen Kirche wegen, zeugt von schäbig -krimineller Energie. Ich finde es richtig schäbig und dieses Verhalten Ihrer Glaubensgemeinschaft erinnert an Sekten wie Scientology. Heute in der Gegenwart bin ich heilfroh, dass 2016 dann in meiner Befragung vom Bistum Trier eine Rechtsanwältin mit im Raum saß und dieses an mich perfide und ausgeklügelt juristisch formulierte Schreiben abgelehnt hat zu unterschreiben. Ich wurde vorab eindringlich gewarnt vor Mitarbeitern Ihrer Kirche über Facebook. 2006 hatte ich noch kein Facebook in dieser Form und kannte keine Betroffenen der katholischen Kirche, welche mich hätten warnen können, was Stillschweigeverpflichtung angeht. 10 Jahre zuvor hätten Sie kommen sollen und müssen. Da hätten Sie leichtes Spiel gehabt, was den Maulkorb angeht. Glauben Sie das selbst, was Sie nach 2016 so von sich gegeben haben bezüglich Ihrem Bedauern über den Umgang mit meinem Fall? Haben Sie ein Gewissen? Ja? Ich möchte Sie mal auf die 10 Gebote aufmerksam machen. Dieses Regelwerk kennen sie ganz bestimmt in und auswendig. Da gibt es das 8. Gebot. Waren Sie während Ihres Studiums aufmerksam und/oder anwesend, als die 10 Gebote thematisiert wurden? Ich glaube nicht!! Überlegen Sie mal selbst für sich, ob Sie nicht doch mehrfach eine Sünde begangen haben, was Ihr Bedauern angeht zu ua. in meinem Fall. Ich habe den Eindruck, dass Sie es bedauerlicher finden, dass die Katze nun aus dem Sack ist und alles hierzu ans Tageslicht gekommen ist. Menschen wie mich darf es eigentlich in vielen Augen von streng Gläubigen nicht geben. Als Nestbeschmutzer werde ich von einigen Menschen angesehen, da ich etwas gemacht habe was für Menschen Ihres Jahrganges früher unvorstellbar war. Über den Pfarrer redet man nicht schlecht. Das war für Menschen wie Sie damals Tabu. Tja, zum Glück habe ich mich getraut, etwas bei der Polizei zu melden diesbezüglich. Ja, ich weiß. Diese verfluchten Medien und deren Journalisten haben seit 2010 echt verdammt gute Arbeit geleistet. 2006 hätte es so sein müssen. Ich habe bei Ihnen immer wieder wahrgenommen, dass Sie von Veränderung nicht gerade begeistert waren. Woran habe ich das festgestellt? " Wir müssen handeln...." "Wir müssen Konsequenzen ziehen..." ...."Wir müssen uns verändern.."..."Wir müssen...müssen...müssen..." NICHT "WOLLEN UND WERDEN HANDELN, KONSEQUENZEN ZIEHEN, UNS VERÄNDERN" NEIN!! MÜSSEN!! Wenn man etwas machen MUSS, macht man es nicht freiwillig. Wenn man etwas freiwillig von sich aus unternimmt gegen etwas bestimmtes, dann geht man mit Herzblut an die Angelegenheit heran, ist motiviert etwas zum positiven hin zu bewirken und man schaut zu das alles zügig voran kommt. Man sieht zu, dass das Ergebnis der Arbeit auch Früchte für die Zukunft trägt und geht unter anderem auch schonungslos mit sich selbst hart und konsequent ins Gericht, wenn Fehlverhalten aus der Vergangenheit vorliegen sollte. Bei einem eigenen Willen etwas zum Positiven hin zu verändern ist das Endergebnis definitiv ein anderes, als wenn man es machen muss, da unter anderem der öffentliche Druck zu groß wird für einen selbst. Wenn ein Alkoholiker vom Gericht eine 1 jährige Therapie verordnet bekommt, dann Muss der Alkoholiker diese Therapie machen und macht es nicht freiwillig. Diese 1 jährige vom Gericht angeordnete Therapie ist sehr häufig für die Katz. Der Süchtige muss aus eigener Kraft und Willen etwas gegen seine Sucht unternehmen. Therapie mit Bewährungsauflagen ist ein Machen müssen und dies ist zum Scheitern verurteilt. Sie sprachen stets in der Vergangenheit ua als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz von "machen müssen", wenn es um den sexuellen Missbrauch in Ihrer Kirche ging. Sie wollen selbst gar nichts verändern. Sie "müssen", da Druck von außen besteht. Ohne diesen Druck von außen wären Sie weiterhin derselbe Herr Kardinal Marx wie 2006 zu Ihrer Zeit als Bischof von Trier. Damals mussten Sie sich um solche Themen absolut keine Gedanken machen. Haben Sie sich trotzdem ganz freiwillig und aus eigenem Antrieb Gedanken hierzu gemacht? Nein! Sie mussten sich hierzu gar keine Gedanken machen und haben dementsprechend fatal schäbige Entscheidungen getroffen, woraufhin Sie in der Gegenwart Ihr Bedauern hierzu äußern. Hören Sie doch bitte vor und nach jedem Gebet/Predigt/Andacht etc. auf damit zu sagen : " Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Diese Worte aus Ihrem Mund mit Ihrer Vorgeschichte grenzen schon übelst an Gotteslästerung! Sie sprechen NICHT "Im Namen des Vaters und des Sohnes"!! Wäre Jesus Christus damals nicht von den Toten auferstanden, er würde sich jetzt in der Gegenwart ganz massiv im Grabe umdrehen, wenn er von Ihnen etwas zu hören bekommen würde. Gott sowie Jesus sind ua wegen Menschen wie Ihnen aus der katholischen Kirche ausgetreten. Ich habe mich intensiv mit anderen Menschen ausgetauscht, die ebenfalls mit der katholischen Kirche so ihre Erlebnisse hatten.Dort in dem Austausch habe ich erfahren das SIE in der Vergangenheit als Bischof von Trier gerne Hinweise zu mutmaßlichen Missbrauchstätern/Priestern ignoriert haben. SIE, welcher am Freitag, den 30.04.2021 das Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollten. Haben Sie ein Gewissen? Ja? Wer so täterfürsorglich handelt bzw. gehandelt hat wie Sie es getan haben, der hat garantiert kein Gewissen. Das was Sie getan haben mit Ihren Entscheidungen ist alles andere als christlich. Genau solche Menschen wie Sie lassen mich an das Böse glauben. Wer so verharmlosend den Missbrauch in der katholischen Kirche schön redet wie Sie es getan haben in der Vergangenheit, der hat absolut nichts in solch einer christlichen Glaubensgemeinschaft zu suchen. Hier mal ein Zitat dazu aus der aktuellen Ausgabe von DIE ZEIT aus der Beilage "Christ & Welt", wo ein ausführlicher Artikel über Sie und Ihr (Fehl)-Verhalten genauer beleuchtet wurde: "Es gibt eine Videosequenz mit Marx aus dem Jahr 2010, dem Jahr der Enthüllungen am Canisius-Kolleg. Welche Folgen hat Vertuschung für einen Bischof?, fragt da eine Fernsehjournalistin bei der Bayerischen Bischofskonferenz in Freising. Marx’ Antwort enthält das katholische Problem mit sich selbst und dem Missbrauch in anschaulicher Kürze: »Es gib keine ... Ich verstehe die Frage nicht ... Worum geht es denn?«.... Zitat Ende. Das war 2010. Und nun äußern Sie ganz scheinheilig und betroffen Ihr "Bedauern". Können Sie überhaupt reinen Gewissens in den Spiegel schauen? Oder besteht dieser Spiegel aus massivem Panzerglas, damit er nicht zerspringt wenn Sie dort hineinschauen? Sie sind in meinen Augen ganz eiskalt und berechnend. Ich habe eine ganz massiv große Sorge, wenn ich über Sie und die Zukunft nachdenke. Mich gruselt es, wenn Sie zum nächsten Papst gewählt werden würden. Sie als Papst wären für Ihre Glaubensgemeinschaft mit ihrer Vorgeschichte eine fatale Kathastrophe. Ihr schäbiger Umgang mit Hinweisen zu Missbrauchsfällen in Ihrer Vergangenheit, Verharmlosung und schön reden sollte für Ihre männliche Kollegen ein guter Grund sein Sie nicht zum Papst zu wählen. Sie als Papst wären ein "Glücktreffer" und "Segen" für alle Missbrauchspriester in Ihrer katholischen Kirche.Ihre Vergangenheit hat dies deutlich gezeigt, wozu Sie mit Ihrer Verantwortung so fähig sind. Sie sollten sich mal gründlichst überlegen, ob diese christliche Glaubensgemeinschaft nicht doch der falsche Arbeitsplatz für Sie ist. In einer kriminellen Sekte wären Sie als Oberhaupt/Vorsitzender ganz gut aufgehoben. Sie sollten nun auch in Zukunft was Verdienstorden/Verleihungen/Auszeichnungen an Ihre Person angeht sehr sehr, sehr bescheiden sein. Jedesmal ist es für Betroffene Ihres Fehlverhaltens ein bösartiger Hohn und ein derber Schlag ins Gesicht, wenn Sie hochgelobt und gefeiert werden. Zu Ihrer Person gibt es nichts zu feiern. Spenden Sie ruhig von Ihrem Vermögen weitere 5 Millionen an gemeinnützige Zwecke. Dies macht Ihr Fehlverhalten aus der Vergangenheit auch nicht besser. Machen Sie mal lieber hier auf Erden reinen Tisch mit sich selbst und stehen endlich zu Ihrer Verantwortungslosigkeit aus Ihrer Vergangenheit. Auch Ihre biologische Uhr tickt und wird eines Tages aufhören zu schlagen. Glauben Sie wirklich das Sie so zu Ihrem Herrn und Schöpfer kommen werden?!? Gewiss nicht! Sie können noch so oft beichten. Jedesmal, wenn Sie verharmlosend auf Ihre eigene Vergangenheit zurückblicken und bloß Ihr "Bedauern über den Umgang zu damaligen Hinweisen" äußern, begehen Sie wieder erneut eine Sünde. Leere Worte kennt man von Ihnen nun zu Genüge. Es sollten von Ihnen hier auf Erden mal lieber Taten folgen. Solange Sie dies nicht tun, hoffe ich sehr das ua investigative Journalisten/innen sich Ihrer Person annehmen werden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich ein/e Journalist/in finden wird, welche/r Ihre Vergangenheit Tag für Tag, Monat für Monat sowie Jahr für Jahr gründlichst beleuchten wird. Ihre Vergangenheit samt Ihrer Verantwortungslosigkeit Betroffenen gegegüber sollte man mal gründlichst unter die Lupe nehmen und Ihre täglichen Entscheidungen dazu auch dann untersuchen lassen. Tun Sie sich bitte bitte selbst einen gefallen und halten Sie zukünftige Missbrauchsgutachten zu Ihrer eigenen Vergangenheit nicht zurück, da vielleicht "zuviel des Guten (eher Bösen)" über Ihre Vergangenheit dort näher aufgeführt sein könnte. Solch eine Entscheidung von Ihnen wird definitiv nach hinten los gehen, siehe Beispiel WSW Gutachten Köln/Kardinal Wölkie. Das sei mal so sicher wie das Amen in der Kirche. Sie sind in meinen Augen nichts besseres als Ihre Kollegen, welche bereits nachweislich vertuscht haben. Solche Leute gehören wie die Missbrauchstäter aus dem Verkehr gezogen. Vertuscher haben absolut nichts in einer christlichen Glaubensgemeinschaft zu suchen. Sie können und dürfen sich ganz ruhigen Gewissens dazu zählen. Sollten Sie hier auf Erden so weitermachen wie bisher, dann garantiere ich Ihnen das Sie spätestens an der Himmelspforte zur Verantwortung heran gezogen werden. Machen Sie ruhig weiter so. Das geht aber dann definitiv 100% nicht gut aus für Sie persönlich. Vor Gott sind alle Menschen gleich. Sie mögen hier auf Erden vielleicht etwas "besonderes" sein aufgrund Ihres Status als Kardinal. Wenn Sie wirklich in den Himmel zu Gott kommen möchten, dann sollten Sie persöhnlich hier auf Erden gründlichst reinen Tisch mit Ihnen selbst machen und selbst diszipliniert und hart mit Ihnen selbst umgehen. Im Himmel sowie in der Hölle sind wir Menschen alle gleich. Ihr Status als Kardinal ist dort nichts mehr wert. Was, wenn Sie eines Tages doch in den Himmel kommen sollten, einer/m Betroffenen Ihrer fatalen Entscheidungen und Verantwortungslosigkeit dort dann begegnen? Dort im Himmel hilft Ihnn kein PR-Pressesprecher. Was sagen Sie dann im Himmel diesen Betroffenen Ihrer Entscheidungen auf Erden? Äußern Sie dann auch bloß Ihr "Bedauern" diesen Betroffenen Seelen gegenüber?!? Es erschien auf katholisch.de ein Beitrag über Ihre Predigt. Zitat vom Artikel :" Zum Beginn des Marienmonats Mai hat der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Menschen aufgerufen, ein gewisses Grundvertrauen zu haben." Zitat Ende. Danke, sehr geehrter Herr Kardinal Reinhard Marx für Ihre schönen Worte. Sie sollten wissen, dass durch Menschen wie Sie so einige Betroffene Ihrer Katholischen Kirche das eigene Grundvertrauen absolut verloren haben. Dank Menschen wie Ihnen. Bitte nehmen Sie sich bei Gelegenheit mal Zeit, stellen sich 30 Minuten vor einen Spiegel und schauen dort hinein. Schauen sie 15 Minuten dort hinein und denken Sie mal an Ihre letzten unbeschwert sowie sorgenfreien 15 Jahre. Nun versuchen Sie sich mal in den nächsten 15 Minuten in mich hinein zu versetzen und überlegen Sie sich mal wie meine letzten 15 Jahre Dank Ihres Verhaltens so für mich gewesen waren. In den letzten 15 Jahren haben Sie wirklich ein rundum Sorgenfreies und schönes Leben führen können. Auch der von mir angezeigte Priester konnte Dank Ihrer Entscheidung 10 Jahre lang ein sorgenfreies und unbschwertes Leben führen, was mir jedoch nicht möglich war in derselben Zeitspanne. Denken Sie mal darüber nach, wie sich das für Menschen wie mich anfühlen muss, wenn mansehen und hören muss, dass Sie ständig wie ein Halbgott hochgelobt und mit diversen Verdienstorden ausgezeichnet werden. Ein Tipp an Sie: Hören Sie sich mal in Ruhe den Beitrag von Herrn Christoph Fleischmann an. "Missbrauch: Der ehrliche Bischof . So könnte es gehen. Ein Bischof packt aus, wie er mitgeholfen hat, Missbrauchsvorwürfe zu vertuschen und beschuldigte Priester zu schützen. Er will nun von seinem Amt zurücktreten. Eine fiktive Geschichte von Christoph Fleischmann." Quelle: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/lebenszeichen/audio-missbrauch-der-ehrliche-bischof-100.html"://www1.wdr.de/mediathek/audio/lebenszeichen/audio-missbrauch-der-ehrliche-bischof-100.html Machen Sie sich bitte hierzu doch mal Gedanken und treffen Sie dann hierzu doch bitte mal eine richtig und ernsthafte Entscheidung. Normalerweise wünsche ich in Briefen an Mitarbeiter einer christlichen Glaubensgemeinschaft dieser Person "Gottes Segen" zum Abschluss des Briefes, unter anderem des Respekts und der Höflichkeit der jeweilligen Person gegenüber wegen.. Leider leider getraue ich mich bei Ihnen dies nicht zu tun. Ich habe große Angst davor, dass wenn ich Ihnen " Gottes Segen" wünschen würde, ich eine Sünde begehen würde, aufgrund der hier von mir im Brief aufgeführten Gedanken von mir über Sie. Ich befürchte, dass solch eine Formulierung von mir an Sie dann schon fast Gotteslästerung ist, wenn ich dies Ihnen wünschen würde. Ob Gott damit einverstanden wäre, wenn ich Ihnen diesen Segen wünschen würde mit seiner Person im Zusammenhang, mag ich ganz ganz stark zu bezweifeln. Ich wünsche Ihnen eine gehörige Portion Verantwortungsbewusstsein, Mut zu Ihrer persöhnlichen Vergangenheit und Ihren dazugehörigen schlimmen Entscheidungen voll und ganz zu stehen, Empathie und Sensibilität weiteren Betroffenen Ihrer katholischen Kirche gegenüber sowie einen festen eigenen Willen zu positiver Veränderung in die richtige Richtung. Mit freundlichen Grüßen, Timo Ranzenberger (Anzeigenerstatter vom 23.04.2006 zu Freisener Pfarrer M.)" (Quelle: Timo Ranzenberger)
- 29.04.2021: Katholische Kirche: Kirchenrechtler erheben Vorwürfe gegen Kardinal Marx. Kirchenrechtler werfen dem Münchner Erzbischof Marx vor, gegen einen Pfarrer im Bistum Trier keine Untersuchung eingeleitet zu haben. Die Bistümer Trier, München und Limburg räumen Fehler ein. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen Sprecher der Bistümer Trier, München und Limburg auf die Komplexität des Falles hin, für den im Laufe der Jahre drei heutige Bischöfe zuständig waren: neben Marx auch Stephan Ackermann, nun Bischof in Trier, sowie Georg Bätzing, heute Bischof in Limburg und Chef der Bischofskonferenz. "In der Tat sind im Verlauf der Bearbeitung dieses Falles Fehler passiert, sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung der Bearbeitung", heißt es in der Erklärung. "Die damals und heute im Bistum Verantwortlichen haben dies mehrfach öffentlich eingeräumt und ausdrücklich bedauert. Die Bischöfe und die anderen an diesem Fall maßgeblich Beteiligten wollen sich ihrer Verantwortung stellen." Sie seien "dankbar", wenn sich die Aufarbeitungskommission in Trier des Falles nun annehme. Voruntersuchungen hätten den Verdacht gegen den Pfarrer erhärtet, derzeit laufe ein kirchliches Strafverfahren. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien laut Zeit eingestellt worden. (sueddeutsche.de)
- 28.04.2021: Bischöfe wollen Fall untersuchen lassen: Drei prominente katholische Bischöfe wollen in einem Missbrauchsfall, an dessen Bearbeitung sie alle beteiligt waren, Verantwortung übernehmen. Dabei handelt es sich um den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, seinen Vorgänger im Amt, Kardinal Reinhard Marx, und den DBK-Missbrauchsbeauftragten Stephan Ackermann. Der heutige Kardinal Marx war 2006, als es erstmals Berichte über den Priester gab, Bischof von Trier. Ackermann, der dort heute Bischof ist, war damals als Weihbischof Mitglied der Personalkommission. Und der heutige DBK-Chef und Bischof von Limburg, Bätzing, war 2006 als Regens Mitglied der Personalkommission im Bistum Trier und später als Generalvikar mit dem Fall befasst. (sueddeutsche.de)
- 28.04.2021: Stellungnahme der bischöflichen Pressestelle zum Fall Freisen: "Im Fall Freisen geht es um einen Priester, gegen den mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt vorliegen. Eine Besonderheit ist, dass der Fall im Bistum Trier in der Zuständigkeit von gleich drei heute amtierenden Diözesanbischöfen lag bzw. liegt, wenngleich sie zu den verschiedenen Zeiten in unterschiedlichen Funktionen und damit unterschiedlichen Zuständigkeiten damit befasst waren. Die Befassung nahm ihren Anfang im Jahr 2006 und dauert bis heute an. Zu diesem Zeitpunkt (2006) war der heutige Erzbischof von München und Freising, Dr. Reinhard Kardinal Marx, Bischof von Trier (bis 2008). Generalvikar war Dr. Georg Holkenbrink (2005 bis 2012), der ab 2012 als Offizial unter anderem Voruntersuchungsführer in den kirchenrechtlichen Verfahren war. Dr. Stephan Ackermann war 2006 als Weihbischof Mitglied der Personalkommission und ist ab 2009 als Bischof von Trier für den Fall zuständig. Der heutige Bischof von Limburg, Dr. Georg Bätzing, war 2006 als Regens Mitglied der Personalkommission im Bistum Trier, später war er als Generalvikar (2012-2016) mit dem Fall befasst. Mit mehreren staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Priester, mehreren Betroffenen sowie zwei kirchenrechtlichen Voruntersuchungen (2013-2015, 2016-2017) weist der Fall eine hohe Komplexität auf. Im Verlauf der zweiten kirchenrechtlichen Voruntersuchung hat sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet (siehe hier). Aus diesem Grund hat das Bistum 2017 alle zwischenzeitlich vorliegenden Verdachtsfälle der Glaubenskongregation abschließend gemeldet. Diese hat daraufhin die Durchführung eines kirchlichen Strafverfahrens am Metropolitangericht des Erzbistums Köln angeordnet und das Bistum Trier aufgefordert, diesem alle für das Verfahren relevante Akten zu übergeben (siehe hier). Dieses Strafverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das Bistum Trier hat mit der zuständigen Staatsanwaltschaft eng zusammengearbeitet und alle angeforderten Akten übermittelt. Die Aktenübergabe an das Kirchengericht ist umfangreicher gewesen, weil dort auch die Fälle vorgelegt worden sind, in denen die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zuvor wegen des Verfahrenshindernisses der Verjährung eingestellt hat. In diesen Fällen hat das Bistum anders als 2006 versucht, durch eigene Ermittlungen Aufklärung zu betreiben. Finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids wurden bislang nicht gezahlt, weil im kirchlichen Strafverfahren noch keine richterliche Entscheidung ergangen ist. Die Anfragen zum Fall beziehen sich aktuell vor allem auf die Frage, ob die Verantwortlichen Fehler gemacht oder sogar Pflichtverletzungen begangen haben. In der Tat sind im Verlauf der Bearbeitung dieses Falles Fehler passiert, sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung der Bearbeitung. Die damals und heute im Bistum Verantwortlichen haben dies mehrfach öffentlich eingeräumt und ausdrücklich bedauert. Die Bischöfe und die anderen an diesem Fall maßgeblich Beteiligten wollen sich ihrer Verantwortung stellen. Daher hoffen sie darauf und sind dankbar, wenn die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier sich dieses Falles annimmt und etwa eine Empfehlung abgibt, wie weitere Schritte der Aufarbeitung erfolgen können und welche Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen sind. Bis zum Abschluss des Verfahrens beim Kirchengericht Köln werden wir keine weiteren Rück- oder Einzelfragen zum Fall beantworten; wir bitten um Verständnis. Trier, Limburg und München, 28. April 2021 Judith Rupp, Pressesprecherin Bistum Trier, Bernhard Kellner, Pressesprecher Erzbistum München-Freising, Stephan Schnelle, Pressesprecher Bistum Limburg". Quelle: bistum-trier.de
- 28.04.2021: Kardinal Marx bedauert damaliges Verhalten im Umgang mit Missbrauch: Vorwürfe gegen Marx wegen Pflichtverletzung in Trier: Laut einem Bericht der Zeit-Beilage "Christ & Welt" (C&W) hat Kardinal Reinhard Marx in seiner Zeit als Trierer Diözesanbischof im Umgang mit Missbrauchsfällen Pflichtverletzungen begangen. In der Ausgabe vom kommenden Donnerstag veröffentlicht die Wochenzeitung eine Recherche zum Umgang des heutigen Münchner Erzbischofs mit dem Fall des saarländischen Pfarrers M., dem mehrfach sexueller Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen wurde. Marx habe 2006 "starke Hinweise" erhalten, dass M. ein Missbrauchstäter sei, aber nicht gehandelt. Als Beleg werden umfangreiche interne Dokumente angeführt, die der Zeitung vorlägen. Bereits 2016 habe das Bistum angesichts erster Medienberichte bestätigt, dass Informationen über die Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung gegen M. nach einem Geständnis nicht zu weiteren Schritten führten: "Es trifft zu, dass aufgrund dieser Unterrichtung der Bischof und der Generalvikar weitere Untersuchungen nicht für erforderlich hielten", zitiert C&W eine Auskunft des Bistums Trier. Auch Marx hatte eingeräumt, dass er intensiver hätte nachfragen müssen. Nach Marx waren auch der jetzige Bischof Stephan Ackermann sowie der heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing, in seiner Zeit als Trierer Generalvikar (2012–2016) mit dem Fall befasst. Ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz teilte laut C&W mit: "Heute würde Bischof Bätzing sagen: Ja, wir hätten früher eingreifen müssen." Laut einer Sprecherin des Bistums Trier hätten "heutige und frühere Bistumsverantwortliche" mehrfach eingeräumt, "dass sie sich schon 2006 mehr für M. und die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft hätten interessieren sollen". (katholisch.de)
- 24.11.2020: Corona bremst kirchliches Verfahren gegen ehemaligen Freisener Pfarrer aus: Laut Sprecher des Erzbistums Köln sei der Beschuldigte inzwischen gehört worden. Doch die Befragung von Zeugen habe noch nicht stattfinden können. „Der Beschuldigte wurde zwischenzeitlich gehört“, teilt ein Sprecher des Erzbistums Köln mit. Die geplante Anhörung von Zeugen außerhalb der Grenzen Nordrhein-Westfalens, die von dem Beschuldigtem und dem Kirchenanwalt benannt worden waren, konnte allerdings wegen der durch Corona eingetretenen Situation mit ihren Beschränkungen noch nicht über die Bühne gehen. Noch immer, so der Sprecher weiter, sei nicht klar, wann das Verfahren in Köln sicher zu seinem Ende kommt. Das Ziel bleibe unverändert „eine möglichst zügige Bearbeitung“. (saarbrücker-zeitung.de)
- 26.04.2020: Ein vierter Zeuge hat ausgesagt. Der Beschuldigte selbst wurde noch nicht befragt. Thomas Klimmek vom Erzbistum Köln: "Mittlerweile konnte mit einem vierten Zeugen ein Gespräch geführt werden.“ Mögliche sachverständige Zeugen, die unter Umständen zu den Lebensumständen von Betroffenen etwas mitteilen könnten, hätten sich auf ein Anschreiben hin 2019 nicht zurückgemeldet. Es erfolgte eine neue Anfrage. „Hier ist abzuwarten, inwieweit diese zu einer Stellungnahme bereit sind“, so Klimmek. Bei einem weiteren Zeuge sei noch zu ermitteln, ob er befragt werden möchte oder ob er es als ausreichend ansieht, schriftlich mitzuteilen, was er zu den Lebensumständen sagen kann. Der Beschuldigte wird voraussichtlich angehört, wenn die Angaben der Zeugen vorliegen, so Klimmek weiter. (Saarbrücker-Zeitung.de)
- 04.02.2020: (Freisen II): Rom reagiert auf Missbrauch von Pfarrer: Pfarrer aus Klerikerstand entlassen. Besagter Pfarrer V. lebte als Kind in Freisen, besuchte u.a. das Priesterseminar in Trier, feierte in Freisen seine Primiz und ist seit dem Jahr 2002 suspendiert. 2008 soll er aber noch einen Gottesdienst in Freisen gehalten haben, wovon das Bistum Trier nach eigenen Angaben erst im Nachhinein erfahren habe. Daraufhin wurde Pfarrer V. das Feiern von weiteren Gottesdiensten im Bistum Trier untersagt. Während seiner Zeit als Pfarradministrator im Bistum Würzburg beging er im Jahr 2002 einen sexuellen Missbrauch in zwei sachlich zusammentreffenden Fällen zum Nachteil eines 11jährigen Jungen. Mit rechtskräftigem Strafbefehl wurde er zu 10 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem untersagte die Glaubenskongregation 2002 einen Einsatz in der ordentlichen Seelsorge. 2017 erhielt das Bistum Würzburg einen neuen Hinweis auf sexuellen Missbrauch in den 1990er Jahren in einem österreichischen Kloster, den er schließlich gegenüber Generalvikar Keßler gestand. Schließlich kam Anfang 2019 ein weiterer Vedacht aus den 1980er Jahren auf. Bischof Jung legte schließlich der Glaubensongregation in Rom eine umfangreiche Dokumentation vor und bat um dessen Entlassung aus der Klerikerstand. Gegen den Ausschluss aus dem Klerikerstand ist kein Rechtsmittel mehr möglich, das Urteil aus Rom ist daher rechtskräftig. (saarbruecker-zeitung.de)
- 21.01.2020: (Freisen II):Papst Franziskus hat einen 58 Jahre alten Priester, der im Bistum Würzburg wegen Kindesmissbrauchs aufgefallen war, aus dem Klerikerstand entlassen. Das gab das Bistum am Dienstag in Würzburg bekannt. Der Mann war in den Jahren 2000 bis 2002 als Pfarradministrator im Bistum Würzburg. Im Jahr 2002 soll es zum Missbrauch eines elfjährigen Jungen gekommen sein. Der Mann sei rechtskräftig von einem Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. 2017 habe es dann einen weiteren Hinweis in einem österreichischen Kloster in den 1990er Jahren gegeben.Würzburgs Bischof Franz Jung habe den Papst schließlich um die Entlassung des Mannes aus dem Klerus gebeten. 2018 soll er im Ehrenamt Kontakt zu Kindern gehabt haben, obwohl ihm die Seelsorge eigentlich nicht mehr gestattet war. 2019 sei ein weiterer Verdacht aus den 1980er Jahren hinzugekommen. (sueddeutsche.de)
- 16.12.2019: Während das kirchliche Strafverfahren vor dem Kölner Kirchengericht gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt ist, andauert, ermittelt nun auch wieder die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den ehemaligen Pfarrer. Auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung, teilt Staatsanwalt Dennis Zahedi mit, dass in einem Fall, der nicht verjährt scheint, die Ermittlungen andauern. (saarbrücker-zeitung.de)
- 21.11.2019: Sexueller Missbrauch in Freisen:Beschuldigter wurde noch immer nicht befragt: Noch immer befindet sich das kirchchliche Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wird, in der Beweisaufnahme. Dieses Verfahren wird derzeit vor dem Kirchengericht in Köln geführt (wir berichteten). Auf Nachfrage der Saabrücker Zeitung berichtet Sprecher Thomas Klimmek: „Die Anhörung der Betroffenen dauert noch an.“ Der Beschuldigte sei noch immer nicht angehört worden, heißt es weiter. Im Frühjahr hatten die Verantwortlichen gehofft, dass dies im Sommer geschehen könne. (saabruecker-zeitung.de)
- 23.09.2019: (Freisen III): (Oberwesel, ehem. Freisen-Oberkirchen) Ein Trierer Bistumspriester soll Anfang des Monats im Bereich des Mainzer Hauptbahnhofes einem 14-jährigen Jugendlichen Geld für sexuelle Handlungen angeboten haben. (spiegel.de, abendblatt.de)
- 27.07.2019: (Freisen II): Ein ehemaliger Trierer Priesterseminarist missbraucht als Geistlicher einen elfjährigen Jungen. Er wechselt das Bistum und vergeht sich erneut. BZ-Redakteur Florian Kech erklärt, wie das sein kann – und beleuchtet eine Spur nach Südbaden. (badische-zeitung.de)
- 03.06.2019: Ex-Pfarrer von Freisen könnte bald befragt werden: Auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung berichtet Sprecher Thomas Klimmek, dass mittlerweile ein Betroffener gehört wurde. Es handele sich um einen Zeugen, der beim Bistum Trier noch nicht befragt worden war. Die Befragung sei durch den Vorsitzenden Richter erfolgt, das Protokoll dem Kirchenanwalt sowie dem Anwalt des Beklagten übermittelt worden. Beide waren zur Anhörung geladen, hatten laut Klimmek aber auf die Teilnahme verzichteten.Der Kirchenanwalt habe beantragt, zwei Betroffene erneut anzuhören. Dem Antrag solle entsprochen werden. Sollten zwischenzeitlich keine weiteren Beschuldigungen eingehen, könnte im Sommer der beschuldigte Ex-Pfarrer zur Sache befragt werden. (Saarbrücker-zeitung.de)
- 08.04.2019: (Freisen II) Hätte der Missbrauch im Jahr 2002 an einem damals 11jährigen Jungen im Bistum Würzburg verhindert werden können? - Im Jahr 1993 hat der aus Freisen stammende ehemalige Trierer Priesterseminarist Chorherr Dominik V. einen Ministranten missbraucht. Erst 2017 wurde der Fall durch das Nachrichtenmagazin Profil öffentlich gemacht. Ein österreichisches Magazin hat den Fall weiter recherchiert, dabei zeigt die neue Faktenlage, dass das Kloster schon sehr früh von den Vorfällen gewusst haben musste. Anstatt aufzuklären, wurde der Fall über die Jahre freilich vertuscht und verschwiegen. Das hatte zur Konsequenz, dass der mutmaßliche Missbrauchstäter auch in Deutschland straffällig geworden ist und später auch verurteilt wurde. - Experten forderten klar und deutlich den Rückzug Backovskys, der einst als Novizenmeister des Missbrauchstäters und ab 1996 als Propst des Stiftes für den Umgang mit dem Missbrauchsthema Verantwortung übernehmen hätte müssen. Backovsky selbst lässt dazu über die Pressestelle des Stiftes schriftlich mitteilen: „Ich bin mir der Verantwortung, die sich aus der Aufarbeitung des Missbrauchsfalles aus 1993 sowie aus den Empfehlungen der Expertengruppe ergibt, sehr wohl bewusst. Ich betrachte es daher als meine Pflicht und Schuldigkeit, für die rasche und restlose der Umsetzung der weitreichenden Empfehlungen zu sorgen. Ich hielte es für falsch, mich vor dieser Verantwortung zu drücken.“
- 20.03.2019: (Freisen II) Der Freisener Pfarrer, gegen den ein kirchliches Strafverfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger vorm Kölner Kirchengericht läuft, war bereits vor einigen Wochen Thema einer umfangreichen Dokumentation im Fernsehen. Eine Fernsehsendung berichtet nun über einen weiteren Pfarrer, der aus Freisen stammt, Seminarist im Bistum Trier war, und ebenfalls in Freisen Primiz feierte. Er soll sich bereits 1993 an einem Jungen vergangen haben. 1996 ließ er sich in Rumänien zum Priester.weihen. Im Jahr 2000 bekam der Pfarrer im Bistum Würzburg eine kleine Gemeinde und vergriff sich hier erneut an einem Minderjährigen. Es folgte eine Verurteilung. Doch V. blieb weiterhin im Einsatz, obwohl es immer wieder Hinweise gab, dass er sich auch weiterhin im Umgang mit Minderjährigen immer wieder auffällig und distanzlos verhielt.
- 12.03.2019: Im Fall des ehemaligen Pfarrers von Freisen wurden die beiden neuen Verdachtsfälle durch die Staatsanwaltschaft geprüft, bestätigt Mario Krah, Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: „Eines der darauf eingeleiteten Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt, weil sich die Tat bereits 1982 ereignet haben soll.“ Das zweite Verfahren ist noch anhängig. Gegenstand der Anzeige sei der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen 2006. (saarbruecker-zeitung.de)
- 18.02.2019: Im Fall des ehemaligen Pfarrers von Freisen gibt es zwei neue Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Ermittlungen aufgenommen. In einem Fall geht es nach SR-Informationen darum, dass der Ex-Pfarrer einen Jugendlichen vor rund zwölf Jahren bei einem Ausflug in den Schwarzwald missbraucht haben soll. Der andere Verdachtsfall soll länger zurückliegen. Vier weitere Verfahren gegen den Ex-Pfarrer wurden bislang wegen Verjährung oder mangels Tatverdacht eingestellt. (Saarländischer Rundfunk, "Aktueller Bericht", Sendung von Montag 18.02.2019)
- 18.02.2019: "Schuld ohne Sühne? - Die Kirche und der sexuelle Missbrauch". Der ARD-Film begleitet mehrere Betroffene - darunter auch Betroffene des ehemaligen Freisener Pfarrers - bei ihrer persönlichen Aufklärung und ihrem Kampf um Gerechtigkeit. (zur vollständigen Sendung)
- 05.02.2019: Den ehemaligen Freisener Pfarrer erwartet ein kirchliches Strafverfahren. Nur wann, ist noch nicht klar. Thomas Klimmek, Pressesprecher beim Erzbistum Köln, klärt auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung auf: „Ein Zeuge, der noch nicht befragt wurde, konnte angehört werden.“ In Kürze gebe es weitere Ermittlungen im Zusammenhang mit dieser Aussage. Und weiter: „Hinsichtlich der Zeugen, die bereits in Trier ausgesagt haben, wird sich der Kirchenanwalt dahingehend erklären, ob er noch eine weitere, erneute Befragung beantragt. (saarbrücker-zeitung.de)
- 21.05.2018: Das Bistum hätte "proaktiver" mit den Hinweisen umgehen müssen, sagt Ackermann. (SZ)
- 18.05.2018: Bischof löst Versprechen ein: Diese Woche kam dann die Nachricht: Der Bischof löst sein Versprechen ein. Er kommt am Pfingstmontag nach Freisen. Um 9.30 Uhr hält er die Messe, anschließend redet er mit Bürgern im Kolpinghaus. Bleibt zu hoffen, dass offene Fragen beantwortet werden und die Männer und Frauen wirklich zufrieden den Saal verlassen. (SZ)
- 15.05.2018: Bischof Dr. Stefan Ackermann wird am Pfingstmontag, 21. Mai, um 9.30 Uhr, nach Freisen kommen, damit er persönlich Rede und Antwort zu den Unstimmigkeiten stehen kann, die sich bereits 2015 nach der Beurlaubung Pfarrer Mentgens und seiner Versetzung in den Ruhestand sowie der erhobenen Vorwürfe gegen ihn ergeben haben. (wochenspiegel)
- 11.05.2018: Freisen: Anonymer Brief wirbelt erneut Staub auf: Pfarrer Hanno Schmitt in Freisen wird harsch kritisiert. / Stefan Ackermann, Diözesanbischof in Trier, wird an Pfingstmontag, 21. Mai, die Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen besuchen. Er wird um 9.30 Uhr mit einem Pontifikalamt in der Pfarrkirche Freisen mit der Pfarreiengemeinschaft feiern und anschließend den Gläubigen im Kolpinghaus in Freisen Rede und Antwort stehen. (SZ)
- 19.03.2018: Ein Verhandlungstermin im kirchlichen Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer steht noch nicht fest: „Derzeit werden am Kölner Kirchengericht weiterhin die Akten durchgearbeitet, um die Anklage förmlich vorzubereiten.“ (SZ)
- 19.01.2018: "So mahlen die Mühlen des Kirchengerichts": Christina Weyand von der Pressestelle des Erzbistums Köln erläutert ausführlich die einzelnen Schritte, bis es zu dem Verfahren kommt. (SZ)
- 19.01.2018: "Die Geschehnisse der Vergangenheit zu reflektieren und miteinander in die Zukunft zu blicken: Das sind die Anliegen eines Gesprächs zwischen Bischof Stephan Ackermann, Vertretern der Gremien der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen und den Ortsvorstehern von Freisen und Oberkirchen am Mittwoch gewesen.Am Ende waren sich die Gesprächspartner einig, dass es nun gelte, Wege zu eröffnen, um die Pfarreiengemeinschaft zusammenzuführen. Verabredet wurde ein Besuch von Bischof Ackermann in der Pfarreiengemeinschaft. Über Zeitpunkt und Gestaltung werden die Gremien der Pfarreiengemeinschaft ebenso wie die zuständigen Personen im Bistum beraten. „Ich bin sicher, dass wir eine gute, miteinander abgestimmte Form finden werden“, zeigte sich Ackermann zuversichtlich. (SZ)
- 11.01.2018: Guido Britz, der Anwalt des ehemaligen Pfarrers von Freisen wirft dem Vatikan vor, er wolle an seinem Mandanten ein Exempel statuieren." - sagte Britz. (SR)
- 10.01.2018: Im "Aktuellen Bericht" (SR) sagt die Rechtsanwältin von Michael W: "Ich denke, dass man sich intensiv mit den Aussagen der Betroffenen auseinandergesetzt hat, die sehr umfangreich waren. Man hat die vorhandenen Unterlagen durchgearbeitet und es ergibt sich schon ein recht klares Bild." Weiter heißt es: "Was möglicherweise mit dazu beigetragen hat: Der Priester soll bei einer polizeilichen Vernehmung 2006 die Vorwürfe von W. offenbar teilweise eingeräumt haben."
- 10.01.2018: Gegen den unter Missbrauchsverdacht stehenden früheren Pfarrer von Freisen wird ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln eingeleitet (PM, Bistum Trier)
- 11.11. 2017: "„Vertrauen in den Bischof verloren“: Wie das Verhalten des Bistums zu zu Kritik und Enttäuschung führt. (Saarbrücker Zeitung, St. Wendel, 11. 11. 2017)
- 28.10.2017: Ein Leserbrief in der "Saarbrücker Zeitung": "Hinweise, dass Opfer leiden, wurden ignoriert."
- 16.10. 2017: "Neue Zahlen über Opfer und Täter im Bistum Trier will das Bistum erst Ende des Jahres veröffentlichen. Laut Ackermann sind aber nur noch ganz wenige kirchenrechtliche Verfahren gegen Geistliche offen. Darunter ist auch der Fall des ehemaligen katholischen Pfarrers von Freisen im Saarland, der vor zwei Jahren nach Konflikten mit dem vorgesetzten Priester zunächst beurlaubt und später laut Bistum auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzt worden war. Nach Angaben des Bistums hat sich der Missbrauchsverdacht gegen den Geistlichen erhärtet. Nun müsse die Glaubenskongregation entscheiden, wie es weitergehe. In der Kirchengemeinde polarisiert der Fall, das weiß auch der Trierer Bischof. "Das ist für die Pfarrei verheerend." (Bischof Ackermann im Interview, "Trierer Bischof mahnt zur Achtsamkeit", saarbruecker-zeitung.de)
- 25.09.2017: "Die Betroffenen sind im Rahmen der kirchlichen Voruntersuchung erstmals ausführlich und persönlich gehört worden". ("Aktueller Bericht", sr, 25.09.2017, ab Minute 27)
- 25.09.2017: Bistum empfiehlt Vatikan Verfahren: Bischof verdächtigt Ex-Pfarrer des Missbrauchs (saarbruecker-zeitung.de)
- 25.09.2017: Kardinal Marx wusste bereits vor zehn Jahren von den Vorfällen (essentiel.lu)
- 25.09.2017: Verdacht auf sexuellen Missbrauch gegen Ex-Pfarrer erhärtet: Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising, hatte 2016 eingeräumt, bereits zehn Jahre zuvor als Trierer Oberhirte von entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erfahren zu haben. Die katholische Kirche teilte 2016 mit, mittlerweile würde in einem solchen Fall anders verfahren. Tatsächlich begann sie mit eigenen Vorermittlungen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen. (welt.de)
- 25.09.2017: Verdacht op Mëssbrauch géint Paschtouer gëtt méi konkret:Zu Freisen hei vir an Däitschland huet sech de Verdacht konkretiséiert, datt e fréiere Paschtouer an de 90er-Jore Mannerjäreger soll mëssbraucht hunn. (rtl.lu/international)
- 25.09.2017: Bistum Trier votiert für Strafverfahren gegen ehemaligen Freisener Pfarrer (saarbruecker-zeitung.de)
- 25.09.2017: Verfahren gegen Ex-Pfarrer empfohlen (sr.de)
- 25.09.2017: Das Bistum Trier gibt die offizielle Pressemitteilung zum Ergebnis der kirchenrechtlichen Voruntersuchung heraus (bistum-trier.de)
- 22.09.2017 Der Missbrauchsverdacht gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen hat sich in mehreren Fällen erhärtet (sr.de)
- 22.09.2017: Die kirchenrechtliche Voruntersuchung in der "Causa Freisen" wurde inzwischen abgeschlossen. Das Ergebnis wird in der Vorabendmesse in Freisen vorgelesen. Ein Kommentar über die letzten Monate.
- 23.08.2016: Was haben die Nachforschungen bei den Missbrauchsvorwürfen in Freisen ergeben? Und wie setzen sich Verantwortliche dafür ein, dass es nicht zu sexuellen Übergriffen in der Kirche kommt? Die Betroffeneninitiative "MissBiT" fordert eine von der Kirche unabhängige Aufarbeitung. Nur dann rechne Missbit damit, dass wirklich aufgeklärt werde, sagt Claudia Adams. (saarbruecker-zeitung.de)
- 09.08.2017: Bischof Ackermann wendet sich in Hirtenbrief an die Gläubigen von Freisen: Der Bischof habe bereits im November vergangenen Jahres einen Zwischenbericht übermittelt und die Verantwortlichen über die Komplexität des Falles informiert. „Ich bin mir bewusst, dass dieses schwebende Verfahren Sie als Pfarreingemeinschaft belastet“, schreibt Ackermann in dem Hirtenbrief. Des Weiteren möchte Ackermann die Gläubigen zu einer Versöhnung ermutigen. Er könne von Trier aus nicht einfach Frieden verordnen und appelliert daher: „Sie selbst gestalten diese Versöhnung vor Ort in Ihren Beziehungen und Begegnungen.“ (saarbrücker-zeitung.de)
- 03.05.2017: "Sein Pfarrer soll ihn missbraucht haben - Aber er kann es nicht beweisen." Wie soll die Kirche mit einem mutmaßlichen Täter umgehen, der mehrfach angezeigt, aber nie verurteilt wurde? Der heikle Fall im Bistum Trier. (zeit.de)
- 03.05.2017: Kardinal Marx sieht Versäumnis in Missbrauchsskandal „leider erst im Nachhinein“ (epochtimes.de)
- 03.05.2017: Marx räumt "Versäumnisse" als ehemaliger Trierer Bischof ein (deutschlandfunk.de)
- 23.08.2016: Bistum Trier / Erzbistum München-Freising: Pressemitteilung: "Wir sind Kirche" zu den Vorwürfen: Kardinal Marx wusste als Trierer Bischof vom Missbrauchsverdacht (vom 18. August 2016)
- 22.08.2016: Cardinal Marx faces accusations over handling of alleged abuse case (catholic news agency)
- 22.08.2016: Bistum Trier (biskup Triera) / Erzbistum München-Freising: Mediji optužili kardinala Marxa da je na mjestu župnika zadržao navodnog seksualnog zlostavljača
- 22.08.2016: Kardinal Marx Menghadapi Gugatan atas Penanganan Kasus Dugaan Pelecehan Seksual (katoliknews.com) (Indonesia)
- 19.08.2016: Bistum Trier / Erzbistum München-Freising: Das Versprechen von 2002: "Alles tun, um Wiederholungstaten zu verhindern"
- 19.08.2016: Trier (DT/KNA) Das Bistum Trier beruft sich im Umgang mit einem zehn Jahre zurückliegenden Missbrauchsverdacht auf einen Lernprozess. (die-tagespost.de)
- 19.08.2016: zur Erinnerung: "Der Kardinal, der Missbrauch und die Missverständnisse" (12.01.2013)
- 19.08. 2016: Bistum Trier / Erzbistum München-Freising: Accusations Against Cardinal Marx for Handlung of a Sex Abuse case
- 17. August 2016: Unter anderem berichtet "domradio.de" in einem Artikel "Vorwürfe gegen Kardinal Marx wegen Umgang mit Missbrauchsfall" und kreiert in diesem Zusammenhang das Wort "Leitliniendiskrepanz".
- 16. August 2016: Von den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen wusste auch der damalige Trierer Bischof und heutige Kardinal Reinhard Marx. Nach SR-Informationen erfuhr er im Jahr 2006 von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den katholischen Pfarrer wegen des Verdachts auf Missbrauch eines 15-Jährigen, unternahm aber nichts... (Saarländischer Rundfunk). Die Rolle des heutigen Trierer Offizials Georg Holkenbrink, der 2006 als Generalvikar ebenfalls in der Personalkommission saß und informiert hätte sein müssen, wirft weitere Fragen auf. Wie kann es sein, dass ausgerechnet er Gespräche mit mehreren mutmaßlichen Opfern des ehemaligen Freisener Pfarrers führt und für kirchenrechtliche Untersuchung zuständig ist?
- 16. August 2016: Das ARD-Magazin "Brisant" sowie "Aktueller Bericht" / Saarländischer Rundunk berichten darüber, dass Kardinal Marx seit 2006 über die Ermittlungen gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs informiert war (direkt zum Fernsehbeitrag)
- 18. Juli 2016: Freisen - Augenwischerei im Bistum: "Hat die Pfarrerkonferenz im Dekanat St. Wendel schon vor Jahren das Trierer Bistum auf Missbrauchsvorwürfe in Freisen aufmerksam gemacht?" - Das Bistum versucht, zu dementieren (MissBit)
- 16. Juli 2016: "Ehrliche Aufkärung geht anders" - Dem Bistum Trier scheint es derzeit offensichtlich weniger um die Aufklärung zu gehen als um die Suche nach dem Informanten aus den eigenen Reihen. (Saarbrücker Zeitung)
- 14. Juli 2016: Das Bistum Trier hatte bereits 2013 den ehemaligen Freisener Pfarrer angezeigt. Vorwurf: "schwerer sexueller Missbrauch" an einem Kind im Klassenzimmer einer Grundschule in den 80er Jahren - Während des Ermittlungsverfahrens durfte der Priester weiterhin Kinder auf Kommunionen vorbereiten und mit einzelnen Messdienern in Urlaub fahren ("Volksfreund", Print)
- 14. Juli 2016: "Weitere Missbrauchsfälle möglich": Ein pensionierter Kripo-Beamter aus Freisen vermutet noch weitere Fälle. (Saarbrücker Zeitung)
- 13. Juli 2016: "Hat das Bistum weggehört?" - Ein weiterer Priester bricht sein Schweigen: Demnach soll das Trierer Bistum von Geistlichen selbst schon vor Jahren auf die Verdächtigungen aufmerksam gemacht worden sein. (Saarbrücker Zeitung)
- 13. Juli 2016: Bistum Trier - Der Druck auf Bischof Ackermann wächst. Das katholische Pfarrhaus von Freisen steht erneut im Verdacht, ein Ort zu sein, an dem Kinder und Jugendliche Geborgenheit suchten, aber ein Martyrium erlebten. (SR, 'Aktueller Bericht' und SR/Nachrichten)
- 13. Juli 2016: Zur Erinnerung: Hätte das Bistum aus Köllerbach/Püttlingen nicht lernen müssen? Ein Déjà-vu- Erlebnis aus dem Bistum Trier.
- 13. Juli 2016: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Pfarrer im Ruhestand (welt.de)
- 12. Juli 2016: "Das Bistum muss handeln. Muss Klarheit schaffen. Transparenz" - Das möchte Freisens Ortsvorsteher Gerd Bonenberger. Daher hatte er für Montagabend zum Dorfgespräch ins Feuerwehrhaus geladen. 50 Bürger kamen – und teilten sich in zwei Lager. (Saarbrücker Zeitung)
- 12. Juli 2016: Weiterer Missbrauchsverdachtsfall in Freisen: In der katholischen Gemeinde von Freisen gibt es einen weiteren Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Ex-Pfarrer Otmar M., nachdem ihn das Bistum angezeigt hat. Nach Informationen des Saarländischen Rundfunks steht der Geistliche im Verdacht, vor rund 20 Jahren einen 12jährigen im Pfarrhaus sexuell missbraucht zu haben. Die drei bisherigen Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen M. wurden eingestellt. In einem der Fälle ermittelt das Bistum seit Mai. (SR)
- 09. Juli 2016: Ortsvorsteher bittet zum Dorfgespräch - Kirchenstreit spaltet den Ort (Saarbrücker Zeitung)
- 25. Juni 2016: "Machtwort von Bischof Ackermann gefordert / Kirchenstreit in Freisen: Pfarrgemeinderat wünscht Aufklärung" (Saarbrücker Zeitung)
- 25. Juni 2016: "Bischof sollte Stellung beziehen" - ein Kommentar von Melanie Mai / SZ
- 24. Juni 2016: "Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt bestehen" (Auszug aus den Leitlinien 2002), ca
- 23. Juni 2016: "Freisen: Kein Gottesdienst im Festzelt" (Saarbrücker Zeitung)
- 23. Juni 2016: "Neue Entwicklungen im Fall der Missbrauchsvorwürfe gegen Freisener Ex-Pfarrer" (wndn.de)
- 22. Juni 2016: "Missbrauchsvorwürfe im Bistum Trier: Vorwürfe im Geheimarchiv verschwunden?" (Eifelzeitung.de)
- 22. Juni 2015: "Angebliche Sexübergriffe des Freisener Ex-Pfarrers: Wollte Bistum Vorwürfe unter den Teppich kehren?" (Bild.de)
- 19. Juni 2016: "Diesseits von Eden" (WDR) berichtet ausführlich über die Vorgänge im Bistum Trier in der "causa Freisen"
- 18. Juni 2016: "Schwarze Löcher" im Bistum Trier, Hinweise werden in Nebenakten abgelegt, wo sie vergessen werden. Verantwortliche hielten sich nicht an die Leitlinien von 2002. Die Presseerklärung, die das Bistum Trier veröffentlichte ist widersprüchlich. Und das Opfer wurde offensichtlich 10 Jahre lang vergessen zu informieren. - Das ergaben die Recherchen von Christoph Fleischmann, WDR5.
- 18. Juni 2016: Aus der Vorabankündigung der WDR-Recherche (Christoph Fleischmann) geht eindeutig heraus hervor, dass sowohl Bischof Ackermann als auch Kardinal Marx 2006 über das Verfahren persönlich informiert wurden.
- 18. Juni 2016: Noch 2010 behauptete das Bistum Trier, "In den vergangenen 15 Jahren ist kein Missbrauchsfall von Priestern bekannt geworden" - Dies ist ein Widerspruch zu dem Verfahren von 2006. Recherchen ergeben, dass Freisen aber nachweislich nicht der einzige Fall ist, über den das Bistum Trier nachweislich über sexuellen Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche informiert wurde. Diese Aussage von Ackermann entsprach nicht der Wahrheit. Korrespondenzen hierzu liegen vor. (ca)
- 10. Juni 2016: In der Printausgabe "Trierischer Volksfreund" erscheint der Artikel "Bistum Trier weist Vorwürfe zurück". Online ist der Artikel jedoch nur wenige Stunden abrufbar. Dann folgt eine Fehlermeldung. (http://www.volksfreund.de/4490461)
- 04. Juni 2016: Der Druck auf Bischof Ackermann wächst: Irritierende Fotos und neue Vorwürfe - Pfarrer des Bistums Trier soll schon vor zehn Jahren Missbrauch gestanden haben (volksfreund.de)
- 03. Juni 2016 (10.00h) sr.de (Nachrichten / "Meldungen kompakt"): "Freisen / Missbrauchsvorwürfe schon früh bekannt: Im Fall des mutmaßlichen Missbrauchs eines Jugendlichen durch einen Pfarrer in Freisen hätte das Bistum Trier möglicherweise schon viel früher Vorkehrungen treffen können. Nach SR-Informationen hatte das Bistum Trier schon vor zehn Jahren konkrete Hinweise. Dennoch durfte der Pfarrer bis vor einem Jahr sein Amt in Freisen ausüben. Grund war offenbar, dass er die Missbrauchsvorwürfe gegenüber dem Bistum bestritten hatte. Außerdem hatte die Justiz die Ermittlungen gegen ihn wegen Verjährung eingestellt."
- 02. Juni 2016 (19.20h) Der "SR" berichtet erneut in seiner Sendung "Aktueller Bericht": Die Vorwürfe richten sich gegen das Bistum Trier: Offenbar hatte das Bistum Trier schon vor 10 (!) Jahren konkrete (!) Hinweise auf mögliche Übergriffe. (ab Minute 12.50)
- 31. Mai 2016 (19.20h): Der "SR" berichtet in seiner Sendung "Aktueller Bericht" über den Betroffenen und die Vorwürfe gegenüber des ehemaligen Freisener Pfarrers (ab Minute 07:43:00)
- 31. Mai 2016 (12.30h): "Das Missbrauchsopfer des Freisener Pfarrers spricht - 17 Jahre nach der Tat" (Audiobeitrag) (sr.de)
- 26. Mai 2016 (Fronleichnam): Der Trierische Volksfreund stellt u.a. die Frage "Missbrauchsverdacht: Seit wann wusste das Bistum Trier Bescheid". - Gibt aber keine Antwort. Auch der Trierische Volksfreund gerät aufgrund seiner Berichterstattung in Kritik .
- 25. Mai 2016: Der Bruder des ehemaligen Pfarrers äußert in einem Leserbrief Vorwürfe ("volksfreund.de)
- 25. Mai 2016: Entgegen seiner Ankündigung, keine offizielle Mitteilung zu veröffentlichen, (mit der Begründung, der Pfarrer befände sich schließlich im Ruhesstand), veröffentlicht das Bistum Trier nun doch eine offizielle Stellungnahme ("bistum-trier.de")
- 24. Mai 2016: "Bistum Trier: Vorwürfe gegenüber Bischof Ackermann - Bistum hätte früher reagieren müssen" ("sr-online")
- 24. Mai 2016: "Bistum äußert sich zu Missbrauchsvorwürfe gegen ehemaligen Freisener Pfarrer" ("wndn.de")
- 24. Mai 2016: "Bistum Trier startet Voruntersuchungsverfahren gegen Pfarrer" (epd, Evangelischer Pressedienst)
- 24. Mai 2016: "Bistum: Aktenstudium ergibt Anfangsverdacht des Missbrauchs" ("Saarbrücker Zeitung") - Anfangsverdacht 10 Jahre nach Einstellung des Verfahrens!
- 23. Mai 2015: Das Bistum Trier droht mit rechlichen Schritten, falls mein Blogeitrag nicht unverzüglich gelöscht werde.
- 23. Mai 2016: "SR" - Aktueller Bericht, 23.05.2016 (ab Minute 15:36)
- 23. Mai 2016: dpa-Meldung "Ermittlungen gegen Pfarrer in Ruhestand wegen Missbrauch" ("welt.de", "t-online.de", "tageblatt.lu", "swr.de" etc. )
- 23. Mai 2016: Das Bistum Trier droht mit rechtlichen Schritten, falls der Blogeintrag vom 21. Mai nicht unverzüglich gelöscht wird
- 22. Mai 2016: "Beurlaubt und Gottensdienst-Verbot: Freisener Ex-Pfarrer soll Kinder missbraucht haben!" ("bild.de")
- 22. Mai 2016: Bistum Trier: "offener Brief an Bischof Dr. Ackermann". In diesem Schreiben geht es um den Umgang von Bischof Ackermann mit den Priestern, die aufklären wollen. Auch hier: harsche Kritik Bischof Ackermann gegenüber
- 22. Mai 2016: Aufgrund der aktuellen Berichterstattung wird ein weiterer katholischer Priester aus dem Bistum Trier, der inzwischen verstorben ist, mit Vorwürfen schweren sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Das Bistum wurde informiert. An der Aussage und Beschreibung der Betroffenen besteht absolut kein Zweifel.
- 21. Mai 2016: Update des Artikels im "Trierischen Volksfreund"
- 21. Mai 2016: Blog- Beitrag zur Sitzung in Freisen (ca) "Vorgehensweise von Bischof Ackermann stößt auf Unverständnis und harsche Kritik"
- 20. Mai 2016: "Missbrauchsskandal im Bistum Trier? Priester soll Kinder missbraucht haben – Staatsanwaltschaft ermittelte" ("focus.de")
- 20. Mai 2016: "Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen einen Pfarrer im Bistum Trier" ("Trierischer Volksfreund" /"Saarbrücker Zeitung")
die "offizielle" Vorgeschichte:
- 26.05.2015: Verabschiedung von Pastor Otmar M. im Kolpinghaus in Freisen (Bildergalerie)
- 11.05.2015: In die Diskussion um den Freisener Pastors Otmar M. schalten sich nun auch Vertreter der Pfarreien Oberkirchen, Grügelborn und Wolfersweiler ein. Sie brechen eine Lanze für Pfarrer Hanno Schmitt. Das Bistum Trier wollte auf Nachfrage zu diesem Thema keine Stellung nehmen und verwies auf "vertrauliche Personalentscheidungen". (saarbruecker-zeitung.de)
- 21.04.2015: Freisen. Sie sind mit der Entscheidung des Bistums Trier nicht einverstanden, Pastor Otmar M. zu beurlauben. Sie sehen unüberbrückbare Differenzen mit dem Oberkircher Pastor Hanno Schmitt. Zurückgetretene Mitglieder des Pfarrgemeinderates und des Pfarrverwaltungsrates Freisen nehmen Stellung zu den Ereignissen in der Kirchengemeinde. (saarbruecker-zeitung.de)
- 08.04.2015: Seelsorger-Streit: Bistum beurlaubt Freisener Pastor. Die Gottesdienste in dieser Woche wird er noch halten und mit den Kommunionkindern den Weißen Sonntag feiern. Ab kommenden Dienstag aber ist der Freisener Pfarrer Otmar M. Das hat das Bistum Trier mitgeteilt. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat ihn ab 14. April von seinem Dienst beurlaubt. Zur Begründung heißt es in der Mitteilung des Bistums: „In der Vergangenheit hat es immer wieder Konflikte zwischen dem vorgesetzten Pfarrer Hanno Schmitt und Kooperator Mentgen gegeben. Trotz vielfältiger Gespräche mit den Verantwortlichen des Bistums ließ sich dieser Konflikt nicht befrieden.“ Dabei sei Pfarrer M. vorzuwerfen, dass er sich fortgesetzt nicht an Absprachen und ergangene Weisungen gehalten habe, so der Bistumssprecher. (saarbruecker-zeitung.de)