Der Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer.
"Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen", so der Bischof.
Entschädigungsleistungen aus Kirchensteuermitteln zu finanzieren:
- Die Expertin Ute-Beatrix Giebel (SWR-Redaktion Kirche und Gesellschaft) bezweifelt, dass die Entschädigung von Missbrauchsopfern aus Steuermitteln rechtskräftig zulässig ist: " Kanon 222, Paragraf 1 sagt: Die Beiträge der Gläubigen sollen verwendet werden für die Verkündigung des Glaubens, für die Liturgie, für die Werke der Nächstenliebe und eine angemessene Bezahlung, der Mitarbeiter. Ich kann Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer keiner dieser vier Kategorien zuordnen." (ardmediathek.de)
- Die KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche" fordert die Deutsche Bischofskonferenz auf, die von ihrem Missbrauchsbeauftragen Bischof Dr. Stephan Ackermann geplante Prüfung, ob Missbrauchsentschädigungen künftig auch aus allgemeinen Kirchensteuermitteln gezahlt werden müssen, sofort einzustellen. Es reicht nicht aus, dass Bischof Ackermann sich jetzt nur für seinen Vergleich mit der gescheiterten PKW Maut entschuldigt. (wir-sind-kirche.de)
- Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, warnt vor Entschädigungen aus Kirchensteuer: "Die Nutzung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungsleistungen würde zu einer Welle der Empörung führen, deren Ausmaß kaum abgeschätzt werden kann", warnte Sternberg. (domradio.de)
- Kommentar von Pater Klaus Mertes: "Ja, die Gläubigen müssten es ertragen, für den Missbrauch in der Kirche in Mithaftung genommen zu werden, sagt Pater Klaus Mertes. Bei den Entschädigungszahlungen höre die Solidargemeinschaft aber auf. Und dafür gebe es Gründe." (katholisch.de)
- Unmöglich ist das nicht, aber die Außenwirkung wäre verheerend“. "Es sei eine makabere und unerträgliche Vorstellung, wenn plötzlich kirchensteuerzahlende Opfer sexueller Gewalt selbst einen Beitrag für die Entschädigung aufbringen sollten." Der prominente Münsteraner Kirchenrechtler und Universitätsprofessor Thomas Schüller hält nichts vom Vorstoß des Trierer Bischofs Stephan Ackermann. (volksfreund.de)
- Offener Brief an Bischöfe zu Enschädigungsleistungen: Die Kirche muss Verantwortung übernehmen: Eine Initiative katholischer Laien hat am 15. November 2019 einen Aufruf veröffentlicht, der sich gegen eine steuerliche Haftung der Laien in der Missbrauchsfrage wendet und von den Bischöfen fordert, dass sie sich zu ihrer eigenen Verantwortung bekennen. Solange Priester und Bischöfe sich für ihr Handeln nicht gegenüber dem Kirchenvolk verantworten müssen, haften die Laien nicht für Verfehlungen der Kirchenleitung. Die Solidarität des Kirchenvolks gilt vielmehr den Opfern, die endlich ein klares Bekenntnis der Kirchenleitung zur eigenen Verantwortung erwarten. Deshalb hat sich eine Initiative katholischer Laien entschlossen, ihre Ablehnung der Überlegungen von Bischof Ackermann in einem Brief an die Bischofskonferenz zum Ausdruck zu bringen. Sie laden ihre katholischen Mitchristen dazu ein, diesen Appell zu unterstützen. (kreuz-und-quer.de)
- Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich gegen die Verwendung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer ausgesprochen. "Ich bin der Auffassung, dass wir nicht die Kirchensteuer einbeziehen sollten", sagte Schick am Samstag in Bamberg vor der Herbstvollversammlung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern. Dies sei auch gar nicht so einfach, da er als Bischof ohne Zustimmung des Diözesansteuerausschusses nicht über diese Mittel verfügen könne. Die Entschädigungen müssten aus anderen Geldern geleistet werden. (katholisch.de)
- Die Vizepräsidentin des ZdK, Claudia Lücking-Michel: Der Appell Ackermanns an eine Solidargemeinschaft gehe ins Leere. Die Solidarität der Laien gelte den Opfern und nicht jenen Verantwortlichen und Institutionen, die nun nach Auswegen angesichts finanzieller Forderungen suchten. Es könne nicht sein, dass Laien für Straftaten von Klerikern haftbar gemacht würden, obwohl sie gegenüber der Kirchenleitung praktisch keine politische und rechtliche Handhabe besäßen, um Machtmissbrauch zu verhindern. (faz.net)
- Auch der Freiburger Erzbischof Burger ist gegen die Verwendung der Kirchensteuer für Missbrauchsentschädigung: Gläubige können nicht in Mithaftung genommen werden. Es brauche neue Regeln für Anerkennungszahlungen, sagte Burger am Wochenende in Freiburg. "Aber es steht für mich auch außer Frage, dass die Summen nicht von den Gläubigen selbst durch ihre Kirchensteuern finanziert werden sollten." (domradio.de)