2006 sei alles gemäß der damals geltenden Leitlinien entschieden worden. Ganz richtig ist das nicht: Bereits in den Vorgaben von 2002 stand: "Unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens leitet der Beauftragte die Prüfung ein." Der Verdacht bestand, auch wenn er für die weltlichen Organe als verjährt galt. Nur: Missbrauch verjährt kirchenrechtlich nicht.
Warum also hat das Trierer Bistum 2006 unter Marx keine Ermittlungen veranlasst? Und warum wurde Pfarrer M. der Umgang mit Kindern und Jugendlichen nicht bereits 2006, 2013 oder 2015 untersagt?