Wir sind Kirche zu den Vorwürfen: Kardinal Marx wusste als Trierer Bischof vom Missbrauchsverdacht
Zum einen wurden die Akten über die staatsanwaltlichen Ermittlungen gar nicht angefordert. Dass nach staatlichem Recht die Taten verjährt waren, also eine Strafverfolgung nicht mehr stattfand, ändert nichts daran, dass sie nach kirchlichem Recht geboten war. Man hat sich aber mit der Unschuldsbeteuerung des Priesters zufrieden gegeben.
Zum anderen galt aber schon nach den Leitlinien von 2002, dass die Fürsorge dem Opfer gelten muss. Das ist offenbar unterlassen worden. Stattdessen konnte der beschuldigte Priester weiterhin im Amt bleiben, und empfohlene Präventionsmaßnahmen unterblieben.
Zum dritten zeigt der ganze Vorgang, dass bei den kirchlichen Verantwortungsträgern immer noch der Grundsatz gilt: Wir halten uns an die Vorschriften – solange es uns passt! Ziel kirchlichen Handelns muss aber der Mensch sein, nicht der Erhalt des Ansehens der Institution Kirche.
Wir sind Kirche erneuert daher die Aufforderung, das Versagen in der Vergangenheit offen einzugestehen, da sich nur so die Türen für eine wirkliche Aufarbeitung der Vertuschung sexualisierter Gewalt öffnen .