Nachdem das innerkirchliche Verfahren bereits in einem ersten Schritt zur sofortigen Suspendierung des nigerianischen Pfarrers geführt hat (wir berichteten) – der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn hatte ihn beurlaubt – sind die weiteren Ermittlungen nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft in Münster. An diese hat die „Kommission für Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche“ des Bistums Münster den Fall gemäß der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz am 16. Februar weitergeleitet.
Das bestätigte gestern auf Anfrage dieser Zeitung Oberstaatsanwalt Heribert Beck. Wie der Pressesprecher im Gespräch erklärte, habe die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den 48-jährigen Nigerianer eingeleitet. Dieser befände sich zur Zeit in einem Kloster, wo er niemanden schaden könnte. Da keine Anhaltungspunkte für eine Flucht vorlägen, sah Beck auch keinen Grund für eine Untersuchungshaft.
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