Stephan Ackermann
Am 25. Februar 2010 wurde Ackermann von der Deutschen Bischofskonferenz zum „Missbrauchsbeauftragten“ ernannt. Er ist mit Unterstützung eines bei der Bischofskonferenz eingerichteten Büros zentraler Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich in Deutschland.[5] In seiner bisherigen Zeit in dieser Funktion wurden die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz überarbeitet. [6] Ebenso wurde eine neue Rahmenordnung Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz auf den Weg gebracht. [7]
Im März 2012 berichtete Der Spiegel, dass Ackermann in seinem Bistum angeblich sieben pädophile und zum Teil vorbestrafte Priester als Seelsorger beschäftige. Dies wurde von Kirchenmitarbeitern und Opfern als unhaltbar kritisiert. [8]
Die Deutsche Bischofskonferenz betonte, dass hier in Übereinstimmung mit den bestehenden Richtlinien gehandelt werde. Diese seien unter breiter Beteiligung von Experten mit psychiatrisch-psychotherapeutischem und juristischem Sachverstand sowie im Gespräch mit Vertretern von Opferschutzverbänden und im Kontakt mit Mitgliedern des Runden Tisches der Bundesregierung erarbeitet worden. Es gebe in Deutschland kein generelles Beschäftigungsverbot für sexual-straffällig gewordene Priester.[9]
Nach Verbüßen ihrer juristischen Strafe, aber auch in Fällen, bei denen die Taten juristisch bereits verjährt sind, müssten "Missbrauchstäter" sich einem forensischen Gutachten unterziehen, auf dessen Grundlage dann über ihren weiteren Einsatz entschieden werde. Ausgeschlossen sei auf jeden Fall nach den Leitlinien Nummer 41-47, die die "Konsequenzen für den Täter" festlegen, dass die betreffende Person in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werde. [10]
Obwohl Bischof Ackermann keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf an den Leitlinien sieht, sieht er dennoch Klärungsbedarf bei der Frage, ob und wie jemand weiter glaubwürdig als Priester arbeiten könne, wenn er "Missbrauchstäter" geworden ist. Im Jahr 2013 sollen die Leitlinien, wie bereits 2010 angekündigt, noch einmal überprüft werden. [11]
Entgegen den ursprünglichen Darstellungen des Bistums und auch gegen dessen Richtlinien hielt zumindest ein vorbestrafter Priester einen Gottesdienst, in dem sich Kommunionkinder vorstellten. Dies wurde mittlerweile vom Bistum bestätigt.[12]
Zudem wurden Vertuschungsvorwürfe gegen Bischof Ackermann laut. So habe er auf Missbrauchsmeldungen zweier Pater nicht reagiert, zudem seien diese anschließend vom Bistum unter Druck gesetzt und eingeschüchtert worden. Schließlich seien sie aus ihren Ämter entpflichtet worden. Zu dieser Zeit war Ackermann bereits Missbrauchsbeauftragter. Einem der Priester sei vom Bistum mitgeteilt worden, dass beschlossen worden sei, "die Missbrauchsgeschichten in Köllerbach aus der Diözese raus zu halten" und dass er sich still verhalten und nichts weiter unternehmen solle. Während der Pater, der den Fall weitermeldete und im März 2012 einen Brief an das Bistum verfasste, mittlerweile von diesem ein schriftliches Redeverbot erhalten habe, sei einer der Täter dagegen noch immer in der Gemeinde aktiv.[13]