Mittwoch, 23. Januar 2019

Bistum Trier / Bistum Münster: ehemaliger Trierer Bischof Hermann Josef Spital gehörte als Generalvikar zu den Personalverantwortlichen im Fall Pottbäcker

Der Fall des 2007 verstorbenen pädokriminellen Kaplans und späteren Pfarrers Heinz Pottbäcker, der 1967 in Waltrop erstmals straffällig wurde, vorbestraft war, mehrfach therapiert und ermahnt und dann zwischen Münsterland (Bösensell, Rhede) Ruhrgebiet und Niederrhein verschoben und versteckt wurde, soll, glaubt man dem Bistum Münster, exemplarisch aufgearbeitet werden.

Wer wusste was? Wer hat Entscheidungen getroffen, versäumt oder sogar gezielt die Gefahr, die von Pottbäcker für Kinder und Jugendliche ausging, vertuscht? Aus den Personalakten geht nach Mitteilung von Bistumssprecher Stephan Kronenburg bislang lediglich die direkte Verantwortung des damaligen Generalvikars Reinhard Lettmann hervor, der Pottbäcker versetzte.

Zu den damaligen Personalveranwortlichen gehörte  aber  u.a. auch der ehemalige Trier Bischof Hermann Josef Spital, der 1969 zum Seelsorgeamtsleiter im Bischöflichen Generalvikariat Münster ernannt wurde, bevor ihn 1973 der Münsteraner Bischof Heinrich Tenhumberg zu seinem Generalvikar im Bistum Münster berief.

Von 1981 bis 2001 war Hermann Josef Spital Bischof von Trier.

wn.de



Donnerstag, 17. Januar 2019

Bistum Trier: Nach der MHG-Studie besteht im Bistum Trier in drei Fällen "Ermittlungsbedarf", in zwei weiteren Fällen wurden Nachfragen gestellt

Nach Angaben des Bistums Trier wurden seit 2010 insgesamt 75 Priester mit teils lange zurückliegenden Missbrauchsvorwürfen konfrontiert. 33 leben noch. Die kirchenrechtlichen Strafen: Ein Priester wurde laisiert, drei aus dem Klerikerstand entlassen, sieben mit einem Zelebrationsverbot belegt.

Die Sichtung der Akten für die Missbrauchsstudie hat nach Angaben von Bistumssprecherin Judith Rupp keine neuen Fälle ergeben. Allerdings könne es sein, dass „aufgrund der Erkenntnisse aus der Studie und auf der Grundlage der externen Bewertungen durch die Staatsanwaltschaften in alten Fällen weitergehende Nachforschungen“ angestellt werden müssten. Dies werde noch geprüft.

Nach Angaben einer Sprecherin des Bistums Trier hat die Staatsanwaltschaft Koblenz bislang in drei Fällen Akten angefordert und in zwei Fällen Nachfragen gestellt, um eine genauere Prüfung vornehmen zu können.


volksfreund.de



Hintergrund: 

Die einzelnen Bistümer sollen zunächst "Listen" erstellen mit konkreten Angaben zu ihnen bekannten Missbrauchsfällen.  Diese Listen sollen dabei Informationen beinhalten, die für eine strafrechtliche Bewertung wichtig sind. Um welchen Vorwurf geht es konkret? Wann und wo hat sich die mutmaßliche Tat ereignet? Hat das Bistum den Fall schon bei den Ermittlungsbehörden angezeigt?

Aufgrund dieser Informationen prüfen die zuständigen Staatsanwaltschaften, ob Ermittlungen eingeleitet werden müssen oder nicht. Sollten sich aus den Angaben ein "Anfangsverdacht" und daraus resultierend Ermittlungen ergeben, bzw. sollten die Staatsanwaltschaften für die Beurteilung noch weitere Unterlagen benötigen, hat laut Staatsanwaltschaft u.a das Bistum Trier  zugesichert, alle für die Ermittlung notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen – auch Akten aus Geheimarchiven.

Das Bistum Trier habe die vereinbarte Liste inzwischen schon vorgelegt. Nach Prüfung der Angaben sehe die zuständige Staatsanwaltschaft derzeit einen Ermittlungsbedarf in drei Fällen.


 hr.inforadio.de

Bistum Trier: Beschuldigter aus dem Bistum Mainz muss im Bistum Trier alle priesterlichen Tätigkeiten ruhen lassen und sich von Kindern und Jugendlichen fernhalten

Kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsgeistlichen aus dem Bistum Mainz

Trier/Mainz – Im Rahmen der Aufarbeitung der Personalakten nach der MHG-Studie wird zu einem Vorgang, der mehr als dreißig Jahre zurückliegt, ein kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen einen Priester im Ruhestand des Bistums Mainz, der im Bistum Trier wohnt, eröffnet. Darüber hat das Bistum Mainz die Verantwortlichen im Bistum Trier informiert.

Der 2010 bekannt gewordene Sachverhalt wurde damals bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und eigenen Ermittlungen sah die Staatsanwaltschaft ab, weil das Verfahrenshindernis der Verjährung bestand. Dem Beschuldigten wird bis zum Abschluss des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens auferlegt, alle priesterlichen Tätigkeiten ruhen zu lassen und sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Diese Auflagen gelten auch im Bistum Trier. Die Verantwortlichen in der Pfarreiengemeinschaft, in der der Ruhestandsgeistliche lebt, wurden informiert.

bistum-trier.de


„Das wird jetzt quasi nachgeholt“
Der Sachverhalt sei 2010 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden, zu strafrechtlichen Ermittlungen sei es wegen Verjährung aber nicht gekommen. Ein kirchliches Vorermittlungsverfahren sei damals nicht eröffnet worden, sagte der Sprecher des Bistums Mainz. Dies sei bei der Aufarbeitung der Personalakten nach der wissenschaftlichen Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche (MHG-Studie) festgestellt worden. „Das wird jetzt quasi nachgeholt“, sagte der Sprecher. (swr.de)

Sonntag, 13. Januar 2019

Fakten, die aus der MHG-Studie hervorgehen

Foto: ca

  • Das Forschungsprojekt hatte keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche.
  • Die Beschuldigungen gegen 1670 Kleriker stellt nur eine untere Schätzgröße dar. 
  • Die Hälfte aller Fälle im Rahmen einer reinen Personalaktendurchsicht  wäre ohne die aktive Antragstellung der Betroffenen zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ nicht entdeckt worden. 
  • Zwangsläufig konnte die Zahl von Missbrauchsfällen im Analysezeitraum, zu denen keinerlei Akten oder Informationen mehr vorlagen, nicht ermittelt werden
  • Für den gesamten Untersuchungszeitraum von 1946 bis 2014 ist von einem Andauern des Missbrauchsgeschehens auszugehen.
  • Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom erfolgte bei 14,0 Prozent der Beschuldigten 
  • Etwa ein Viertel aller eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren endete mit keinerlei Sanktionen. 
  • Die Teilprojekte 1 und 6 erbrachten Hinweise darauf, dass für die Untersuchungen relevante Personalakten oder andere Dokumente zu früheren Zeiten vernichtet oder manipuliert worden waren. Die exakte Zahl vernichteter oder veränderter Akten konnte nicht ermittelt werden.
  • Bei 53,0% der Beschuldigten war nicht dokumentiert, dass ein kirchenrechtliches Verfahren wegen sexuellem Missbrauch Minderjähriger eingeleitet worden war. Bei 13,1 Prozent fehlten entsprechende Angaben. 
  • Bei 60,8% der Beschuldigten erfolgte keine Strafanzeige.
  • Der Anteil von Strafanzeigen durch Repräsentanten der katholischen Kirche betrug 19,4 Prozent. 
  • Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom erfolgte bei 14,0 Prozent der Beschuldigten 
  • Etwa ein Viertel aller eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren endete mit keinerlei Sanktionen.
  • Bei 25,6 Prozent der Beschuldigten fanden interdiözesane Versetzungen im Zusammenhang mit einem sexuellen Missbrauchsvorwurf statt; bei 18,3 Prozent der Beschuldigten fanden innerdiözesane Versetzungen im Zusammenhang mit einem sexuellen Missbrauchsvorwurf statt. Bei Beschuldigten, die ins Ausland wechselten, betrug der entsprechende Anteil 19 Prozent. 
  • Es fanden sich Hinweise darauf, dass die Mehrzahl dieser Versetzungen oder Wechsel nicht mit einer entsprechenden Information der aufnehmenden Gemeinde oder Diözese über die jeweilige Beschuldigung oder über die mit dem Wechsel verbundenen möglichen Risiken für Wiederholungstaten einherging 
  • Die exakte Zahl vernichteter oder veränderter Akten konnte nicht ermittelt werden.
  • Die Handhabung des Verfahrens über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ fiel in den Diözesen sehr unterschiedlich aus. In einigen Diözesen hatte die Antragstellung bzw. der Kontakt zur jeweiligen Ansprechperson fast automatisch die Anerkennung des Antrags und Zahlung von Leistungen zur Folge. In anderen Diözesen betrug diese Relation dagegen im niedrigsten Fall nur 7 Prozent 
  • Eine Einzelleistung an einen Antragsteller erfolgte in Höhe von 370.000 €
  • Bei Kirchenverantwortlichen kann ein autoritär-klerikales Amtsverständnis dazu führen, dass ein Priester, der sexualisierte Gewalt ausgeübt hat, eher als Bedrohung des eigenen klerikalen Systems angesehen wird und nicht als Gefahr für weitere Kinder oder Jugendliche oder andere potentielle Betroffene. Dann kann die Vertuschung des Geschehens und die Schonung des Systems Priorität vor der schonungslosen Offenlegung entsprechender Taten gewinnen. Eine so verstandene Kirchenraison fördert Geheimhaltung, Vertuschung und ungeeignete Reaktionen wie die in Teilprojekt 6 ermittelten Versetzungs- oder Sanktionierungspraktiken, die eher dem Schutz der Institution und des Beschuldigten dienen und die Interessen der Betroffenen außer Acht lassen
  • Trotz der seit mehreren Jahren implementierten kirchlichen Präventionsprogramme waren jedoch im Jahr 2016 noch nicht alle Kleriker in den Diözesen entsprechend geschult. 
  • Die derzeitige Praxis einiger Diözesen, bei Missbrauchsbeschuldigungen gegenüber Klerikern sofort Strafanzeige zu erstatten und die Problematik damit vollständig an die staatliche Verantwortlichkeit zu delegieren, ist nicht ausreichend. Strafrechtliche Verfahren und Sanktionen entheben die katholische Kirche nicht der Verantwortung, die Interessen der Betroffenen zu wahren und zeitnah eigene Maßnahmen zu ergreifen. 
  • Beschuldigte Kleriker sehen nicht selten die Beichte als Möglichkeit, eigene Missbrauchsdelikte zu offenbaren. In einigen Fällen wurde der geschützte Bereich der Beichte von klerikalen Beschuldigten sogar zur Tatanbahnung oder -verschleierung benutzt. 
  • Aufgrund der verzögerten Rücksendung der Fragebögen aus einzelnen Diözesen, die sich bis ins Jahr 2017 hinzog, erfassten einige Diözesen in Einzelfällen auch Beschuldigte, deren Ersttaten in den Jahren 2015 und 2016 und somit nach Ende des eigentlichen Erfassungszeitraums stattfanden. Dies betraf acht Beschuldigte im Jahr 2015 und vier Beschuldigte im Jahr 2016. 
  • Je spezifischer eine Frage zum Missbrauchsgeschehen in den verschiedenen Fragebögen wurde, desto höher war die Zahl fehlender Angaben. 
  • Entgegen der ursprünglichen Annahme seitens des Forschungsprojekts, dass die Diözesen die Zahl der in ihrem Verantwortungsbereich zwischen 1946 und 2014 aktiven und im Ruhestand befindlichen Priester und Diakone sowie der mit Gestellungsauftrag in den Diözesen tätigen Ordenspriester benennen können, war diese Information von der Mehrzahl der Diözesen in der notwendigen Exaktheit nicht zu erhalten. Die verschiedenen, hierzu herangezogenen kircheninternen Datenquellen (Jahrbücher der Diözesen, Statistiken des VDD in Bonn, die auf der Grundlage jährlicher Meldungen der Diözesen beruhen, kirchliche Handbücher der betreffenden Jahre, jährliche Meldebögen der Priesterzahlen nach Rom usw.) wiesen teilweise entscheidende Lücken auf, folgten uneinheitlichen Definitionen oder wichen mit erheblicher Diskrepanz voneinander ab. Als Ergebnis ist deshalb festzuhalten, dass die exakte Kalkulation der im Untersuchungszeitraum des Forschungsprojektes tätigen Kleriker, d.h. der Anzahl der entsprechenden Personen, aufgrund unzulänglicher und widersprüchlicher Dokumentation in den Institutionen der katholischen Kirche in Deutschland und ihrer Diözesen nicht möglich war. 
  • Auf die Frage nach dem Aufbewahrungsort der Personalakten von Diözesanpriestern und hauptberuflichen Diakonen gaben alle 27 Diözesen des VDD an, sie bewahrten die Personalakten noch lebender Diözesanpriester und Diakone im Hauptberuf zentral auf. Das Gleiche gelte für verstorbene Diözesanpriester und Diakone. Im Verlauf der Studie und bei persönlichen Visiten der Diözesen vor Ort, zeigte sich jedoch, dass diese „offizielle“ Antwort relativiert werden musste. 
  • Die von einigen Diözesen bereits vor Beginn des vorliegenden Forschungsprojektes angestellten eigenen Voruntersuchungen hinsichtlich sexueller Missbrauchsfälle und die Praxis im Rahmen des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfer sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, Personalakten von Beschuldigten in Hinblick auf diese Anträge durchzusehen, hatte in einigen Diözesen zur Folge, dass Personalakten von beschuldigten Klerikern mehrfach in separaten Handaktenarchiven oder Orten außerhalb der Personalaktenarchive der Diözesen aufbewahrt wurden. Dies war ein Grund dafür, dass die Ermittlung der Gesamtzahl der für die Studie relevanten Personalakten schwierig war und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. 
  • Zusätzlich erschwerend war für die Bestimmung der Zahl durchzusehender Personalakten und der Beurteilung von deren Vollständigkeit, dass Aktenvernichtungen oder nachträgliche Aktenmanipulationen nicht auszuschließen waren bzw. aus einzelnen Diözesen explizit berichtet wurden 
  • Verbindliche Regelungen oder Anweisungen, dass verifizierte Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in der Personalakte festgehalten werden müssen, hatten zum Untersuchungszeitpunkt sechs Diözesen (22,2%) erlassen. Zeitliche Angaben, wann diese Regelungen erlassen wurden, machten lediglich drei Diözesen. Diese Angaben bezogen sich auf die Jahre 2002, 2004 und 2010. Verdachtsfälle mussten in vier Diözesen (14,8 %) verbindlich in die Personalakte eingetragen werden. Auch hier bestanden den beiden einzigen diesbezüglichen Angaben zufolge, entsprechende Regelungen erst seit dem Jahr 2004 bzw. dem Jahr 2010. 
  • Hinsichtlich des kirchenrechtlich eindeutig geregelten Zugangs zum Geheimarchiv gaben 20 Diözesen (74,1 %) an, dass nicht nur der Bischof Zugang zum Geheimarchiv besaß. In vier Diözesen (14,8 %) hatte nur der Bischof Zugang, von drei Diözesen (11,1 %) fehlte die entsprechende Angabe 
  • Achtzehn Diözesen gaben an, Akten oder Dokumente hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker der Diözese zusätzlich oder alternativ zum Geheimarchiv an anderen Stellen aufzubewahren.
  • Aufgrund der in der öffentlichen Diskussion häufiger formulierten Hypothese der Manipulation oder Vernichtung von Dokumenten oder Akten, die auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger seitens katholischer Kleriker Bezug nahmen, wurde eine entsprechende Frage in die Erhebungsbögen von Teilprojekt 1 integriert. Aus zwei Diözesen erfolgte auf diese Frage hin die Angabe, dass in ihrem Bereich Akten oder Aktenbestandteile mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker in früherer Zeit vernichtet worden waren. Dreizehn Diözesen gaben an, dass eine frühere Akten- oder Aktenteilvernichtung unbekannt sei, aber auch nicht ausgeschlossen werden konnte. 
  • Insbesondere gab es keine standardisierten Verfahrensweisen, wie Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs in der Personalakte zu dokumentieren und wo entsprechende Informationen sonst noch aufzubewahren sind.  Insofern muss davon ausgegangen werden, dass Untersuchungen wie die vorliegende, die sich auf die Personalakten von Klerikern stützen, keinesfalls das Ausmaß des gesamten Sachverhalts im Untersuchungszeitraum widerspiegeln können. 
  • Es ist davon auszugehen, dass ein nicht bekannter, wahrscheinlich aber nicht unbedeutender Anteil von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Kleriker nicht in den Personalakten der jeweiligen Beschuldigten Niederschlag fand oder aus den Akten gelöscht wurde. 
  • Bei dem im Jahre 2010 vorgestellten und zügig implementierten Verfahren zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ handelt es sich um ein zentrales Instrument der katholischen Kirche, mit dem sie öffentlich sichtbar auf den Missbrauchsskandal in ihrem Bereich reagierte und mit dem Bischöfe und Ordensobere zum Ausdruck bringen wollten, dass sie „das Leid der Opfer sehen und das Unrecht der Täter verurteilen“ (DBK, 2011). 
  • Das Verfahren sah die subsidiäre Erbringung dieser Leistung vor, d.h. erstrangig sollte sie vom Beschuldigten persönlich erbracht werden. Erst im Falle einer Weigerung des Beschuldigten oder wenn dieser nicht mehr belangt werden konnte, sollte die zuständige kirchliche Körperschaft die Leistung gewähren. Dabei war an einen Regelbetrag in Höhe von 5.000 € pro Fall gedacht. Das Verfahren war an die Antragstellung der Betroffenen gebunden, eine aktiv zugehende Vorgehensweise seitens der katholischen Kirche war nicht vorgesehen. 
  • Das niedrigste Antragsaufkommen einer Diözese lag bei einem Antrag, die Diözese mit den meisten Anträgen hatte 120 Anträge insgesamt bzw. 95 Anträge, die sich auf Kleriker als Beschuldigte bezogen. 
  • Die Gesamtsumme der gewährten materiellen Leistungen belief sich nach den Angaben aus den einzelnen Generalvikariaten bis zum Erfassungszeitpunkt auf insgesamt 4.758.791 €. Allerdings beinhaltete dies nur die Zahlungen aus 26 Diözesen, da eine Diözese die entsprechende Angabe nicht geliefert hatte. 
  • Die Diözese mit den geringsten Leistungen zahlte 4.000 €, die Diözese mit den höchsten Leistungen 736.000 €. Bezogen auf die zum Erfassungszeitpunkt positiv beschiedenen Anträge betrug der Mittelwert der gezahlten Leistungen 4.571 € pro Diözese. Die an die jeweiligen Antragsteller ausgezahlten konkreten Geldsummen blieben deshalb unbekannt. 
  • Die Kriterien der Bewilligung oder Bemessung blieben unklar. 
  • Die Gesamtsumme der gewährten materiellen Leistungen aus der Analyse der Einzelfalldaten betrug bis zum Erfassungszeitpunkt 5.514.816 €. Auch hier waren Unterschiede zwischen den Diözesen festzustellen. Der Mittelwert pro Diözese betrug 196.957 € (Std.abw. = 187.073). Die Diözese mit den geringsten Leistungen zahlte nach dieser Berechnung 4.000 €, die mit den höchsten Leistungen zahlte 832.457 € aus. Bezogen auf die 869 Anträge, die zum Erfassungszeitpunkt in allen Diözesen positiv beschieden waren, ergab sich eine mittlere Summe von 6.346 € (Std.abw. = 12.873), die ein einzelner Betroffener im Rahmen des Verfahrens ausgezahlt bekommen hatte (vgl. Tab. 1.6). 
  • Allerdings waren dieser Mittelwert sowie die hohe Streuung bedingt durch eine Einzelleistung an einen Antragsteller in Höhe von 370.000 €, die weit über allen anderen ausgezahlten Summen lag und im statistischen Sinn als Ausreißer gewertet werden muss. Die niedrigste Einzelauszahlung an einen Antragsteller betrug 1.000 €. 
  • Auch die Mittelwerte der Einzelauszahlungen variierten von Diözese zu Diözese. Sie reichten von 3.000 € bis 9.000 €, die pro Diözese im Durchschnitt an einen Antragsteller ausgezahlt wurde. Damit unterschieden sich die mittleren Zahlungen für einen Betroffenen zwischen den Diözesen bis um das Dreifache. 
  • Angaben darüber, dass die Plausibilität der jeweiligen Beschuldigung im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft worden war, lagen bei 856 der 924 Antragsteller vor. Bei 20 Antragstellern war keine Prüfung erfolgt. Bei 48 Antragstellern fehlte diese Information. In 860 Fällen erfolgte die Prüfung der Personalakte der Beschuldigten auf Hinweise hinsichtlich der von den jeweiligen Antragstellern erhobenen Beschuldigungen. 
  • Dabei fanden sich in den Personalakten von 214 Beschuldigten entsprechende Hinweise. In den Personalakten von 649 Beschuldigten (70,3 % der Antragsteller) fehlten entsprechende Hinweise. Keine Angaben hierzu wurden bei 61 Personalakten von Beschuldigten (6,6 % der Antragsteller) gemacht. 
  • Bei der Durchsicht von weiteren, die jeweiligen Beschuldigten betreffenden Akten oder Dokumenten, die in den Diözesen vorhanden waren, ergaben sich in 37,9 Prozent solcher Überprüfungen Hinweise auf die Plausibilität der entsprechenden Beschuldigung.
  • Bei gemeinsamer Betrachtung der Quellen, fanden sich in genau der Hälfte (50,0 %) der Antragstellungen bzw. der Beschuldigungen Hinweise auf die Plausibilität in den die jeweiligen Beschuldigten betreffenden Akten der Diözesen. 
  • Unbeabsichtigt ergab sich  ein möglicher Indikator für den Umfang des Dunkelfelds sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im vorliegenden Kontext. Für die methodische Vorgehensweise einer Personalaktendurchsicht hieße das, dass sich nur weniger als ein Viertel aller tatsächlichen Fälle sexuellen Missbrauchs mit dieser Methode finden ließen und drei Viertel der Fälle im Dunkel blieben. 
  • Die Qualifikation der Präventionsfachkräfte variierte stark. Es gab bis Ende 2014 wahrscheinlich keine verbindlichen Regelungen für Umfang und Inhalt der Qualifikationsmaßnahmen. Die Angaben zu den Qualifizierungsvoraussetzungen reichen von klar strukturierten Ausbildungsgängen (z.B. Schulung an vier Tagen à sieben Stunden) bis hin zu Angaben wie z.B. „große Erfahrung im Umgang mit Minderjährigen“.
  • Bis 2014 wurde lediglich in vier Diözesen Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich an der Präventionsarbeit zu beteiligen. 
  • Bis Ende 2014 hatten nicht in allen, sondern nur in einigen Diözesen alle aktiven Kleriker an Präventionsschulungen hinsichtlich der Thematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger teilgenommen. Angaben zur Dauer der Präventionsschulungen von Klerikern und nicht-klerikalen Mitarbeitern der diözesanen Einrichtungen reichten von einmaligen dreistündigen Modulen bis hin zu mehrtägigen Intensivschulungen.
  • Die Umsetzung der in der Theorie sehr gut klingenden Präventionskonzepte stößt in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten.  Die Einrichtung und Umsetzung von Schutzkonzepten erscheint insbesondere in der territorialen Seelsorge bisher mangelhaft. Dies ist bemerkenswert, da dies der Bereich ist, in dem Missbrauchshandlungen durch Kleriker gehäuft auftraten.



Quelle: Forschungsprojekt "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", kurz: "MHG-Studie", Mannheim, Heidelberg, Gießen, 24.
September 2018

Dienstag, 1. Januar 2019

Bistum Trier - offener Brief an Bischof Ackermann zu seinen Äußerungen in der Silvesterpredigt 2018




 "Oft genug waren der verschwiegene Schmerz
 und die stille Enttäuschung der Opfer 
der Preis für das strahlende Bild von der Kirche:
 Ein hoher, ein zu hoher Preis.“

Bischof Ackermann, Silvesterpredigt 2018




Herr Bischof!



An erster Stelle gilt es festzuhalten, dass "der verschwiegene Schmerz und die stille Enttäuschung der Opfer" nicht in der Vergangenheit anzusiedeln sind. Wenn Sie an dieser Stelle das Präteritum als Zeitform wählen, bedeutet dies, dass Sie offensichtlich  davon ausgehen, der Schmerz und die Enttäuschung der Opfer gehöre der Vergangenheit an und sei abgeschlossen. 

Doch dem ist nicht so. - Im Gegenteil.

Unsereiner hat den sexuellen Missbrauch durch Priester im Bistum Trier überlebt.  Wir haben die Taten überlebt.  Doch nicht jeder Betroffene hat die Folgen der Taten überlebt.  Etliche von uns befinden sich seit dem Tatgeschehen im "Überlebensmodus", fernab von Lebendigkeit.  Einige von uns führen ein Leben in Ohnmacht und Starre. Beschädigt- und Ausgestoßensein. Die Hilflosigkeit und das Ausgeliefertsein von damals erleben viele von uns heute immer noch.   - Besonders hervorgerufen durch Ihren Umgang mit uns Betroffenen. Manche sprechen von einer dauerhaften Retraumatisierung, andere von Ausweglosigkeit, die durch Ihren Umgang mit uns Betroffenen und durch Ihren Umgang mit der Thematik "sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche" im Allgemeinen ausgelöst wurde.  Entsetzen und Sprachlosigkeit herrschen auf unserer Seite. 

Einige von uns haben mehrjährige Therapien hinter sich, in denen es zum Beispiel darum ging, überhaupt den Lebenswillen wiederzufinden und nicht aufzugeben.  Manche von uns hatten Glück, und sie trafen auf einen Therapeuten, der ihnen weiterhelfen konnte.  Doch das Leben von vielen von uns ist weiterhin geprägt von Bindungsängsten, Beziehungsunfähigkeit,  Suchtproblemen, psychosomatischen Erkrankungen, ja,  bis hin zu schwersten Identitätsstörungen.  - Um nur einige Folgen zu nennen. Einige von uns beschreiben, dass sie schon lange nicht mehr "lebten". Sie existierten zwar, aber sie "lebten" nicht mehr.  

Beziehungen gingen und gehen auch heute noch in die Brüche, Familie zerbrachen und zerbrechen daran. Selbst die Beziehungen zu den eigenen Kindern leiden unter den Folgen der an den Eltern begangenen Taten.  

Aber auch die finanziellen Einbußen, die wir aufgrund der Verbrechen an uns erlitten, dürfen nicht verschwiegen werden. Viele von uns haben die Geschehnisse verdrängt bzw. abgespalten. Wir konnten zwar noch einen Beruf erlernen,  verfügen über hochqualifizierte Abschlüsse, doch viele von uns sind inzwischen weder berufs- oder arbeitsfähig. Als langfristige Folge der damals an uns begangenen Taten und: aufgrund des heutigen Umgangs mit uns.

Anstatt über die Betroffenen zu sprechen, sprechen Sie endlich mit ihnen! Fragen Sie nach, wie Sie ihnen helfen können. Ob durch Zuhören, sich Zeit für sie nehmen oder durch unbürokratische finanzielle Hilfen. Schauen Sie auf die einzelnen Schicksale der Betroffenen, deren Ursprung in dem sexuellen Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche liegt! -  Es waren nicht nur die Taten von damals, die uns Betroffenen in diese Situation brachten. Es ist auch der heutige Umgang der Verantwortlichen mit uns Betroffenen, der die Wunden nicht heilen lässt.  Die Verantwortlichen, zu denen auch Sie gehören. 

Nein, Herr Bischof, der "verschwiegene Schmerz" und die "stille Enttäuschung" der Opfer gehören gewiss nicht der Vergangenheit an.  Im Gegenteil. Sie sind bei manchen von uns aktueller denn je. Der "verschwiegene Schmerz" ist übrigens einer von den Schmerzen, die auch Ihnen gegenüber bislang verschwiegen blieben. Dieser "verschwiegene Schmerz"  verbirgt sich nämlich hinter einer jener Geschichten, die zum Teil noch gar nicht erzählt werden können, weil  viele Betroffene es selbst noch nicht  einmal ertragen würden, sie zu hören. - Geschützt durch die Psyche.   Nein, Herr  Bischof Ackermann, Sie sollten sich zukünftig nicht mehr anmaßen,  unsere Schmerzen, unsere Enttäuschungen und unsere Gefühle in Worte zu fassen und mit Attributen zu versehen, um sie dann noch zu predigen. 


Um es mit den Worten von Kafka zu formulieren: 



"(...)  Wenn Du vor mir stehst und mich ansiehst, 
was weißt Du von den Schmerzen, die in mir sind 
und was weiß ich von den Deinen. 
Und wenn ich mich vor Dir niederwerfen würde und weinen und erzählen, 
was wüßtest Du von mir mehr als von der Hölle, 
wenn Dir jemand erzählt, sie ist heiß und fürchterlich (...)"

Franz Kafka,1903



Der Preis,  den die Kirche für ihr strahlendes Bild bezahlte, waren übrigens wir Kinder, Herr Bischof. Der Preis war unser Lachen. Unser Vertrauen . Unsere Neugierde auf das Leben. Unsere Träume. Unsere Hoffnungen. - Mitunter unser Leben.

Ja, dieser Preis war zu hoch.




Claudia Adams






Sonntag, 30. Dezember 2018

Bistum Trier: Bilanz zum Jahresende



  • Seit 2010 meldeten sich beim Bistum Trier 140 Betroffene, die 75 Priester beschuldigten. Von den beschuldigten Priestern waren 42 bereits verstorben,  33 von ihnen leben noch (Stand: 09/2018). Laut Angaben des Bistums flossen diese Zahlen nicht in die MHG-Studie ein. 
  • Im Rahmen der MHG-Studie wurden im Bistum Trier 4.680 Personalakten ausgewertet.
  • Insgesamt wurden im Bistum Trier 148 Hinweise auf Beschuldigte gefunden.
  • Laut MHG-Studie gab es im Bistum Trier 442 Betroffene, von denen 252 männlich und 190 weiblich waren / sind. Diese Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von 1946 - 2014.
  • Es gab 16 kirchenrechtliche Verfahren. Ein Priester wurde laisiert, zwei Priester wurden aus dem Klerikerstand entlassen (ein weiterer auf eigenen Antrag), sieben Priester mit einem öffentlichen Zelebrationsverbot belegt und in einem Fall hat die römische Glaubenskongregation ein gerichtliches Strafverfahren angeordnet. In weiteren Fällen wurden zeitliche Zelebrationsverbote oder Disziplinarmaßnahmen verhängt
  • Außerdem gab es 54 Verfahren vor staatlichen Gerichten, von denen 25 eingestellt wurden und 4 Verfahren mit Freispruch endeten. In 16 Fällen kam es zu Freiheitsstrafen.
  • Insgesamt gab es 104 Anträge auf Anerkennungsleistungen, 96 Anträge wurden bewilligt, in acht Fällen erkannte das Bistum Trier die Vorwürfe nicht als plausibel an. 
  • Das Bistum Trier hat bislang bei 12 Betroffenen rund 69.000 Euro an Therapiekosten bezahlt
  • Gezahlt wurden 475 500 Euro, im Schnitt keine 5.000 Euro pro Opfer.


Samstag, 22. Dezember 2018

Bistum Trier: Wenn der Missbrauch verschwiegen wird : "Das Juwel von Biesdorf"

Wenn man plötzlich den eigenen Täter im Fernsehen sieht 
und das ehemalige Internat als "Juwel" bezeichnet wird


Täter in Großaufnahme / Quelle: SWR/RP


Der "SWR/ RP" berichtete am 19.12.2018 in seiner Sendereihe "Hierzuland" über "Die Klosterstraße in Biesdorf".   Das heutige Gymnasium wird darin als "Juwel" beschrieben und in den höchsten Tönen gelobt.   Der "Geist von Biesdorf", "die familiäre und vertraute Atmosphäre, streng, aber auch gerecht",  wird propagiert - und die Entstehungsgeschichte reflektiert. 


Betroffene, ehemalige Schüler und deren Angehörige reagieren auf den Bericht mit Entsetzen: "Eine absolut kritikwürdige Verdrängung von Gewalt, Missbrauch und Misshandlungen durch damalige Ordensangehörige" im heutigen St.-Josef-Gymnasium in Biesdorf."  Der Vorwurf der "Geschichtskittung" ist nachvollziehbar. Unter anderem wurde der Tatbestand der "sexuellen Gewalt  an Schutzbefohlenen in fortgesetzter Tathandlung"  festgestellt, einer der Täter gestand. Fakt ist: Die Verantwortlichen des Klosters haben damals ihre Aufsichts- und Fürsorgepflichten sträflich vernachlässigt, haben jahrzehntelang geschwiegen und der Orden ist bis heute nicht bereit, dieses Versagen anzuerkennen. 

Dieser Bericht ruft vieles wieder in das Bewusstsein zurück: Die Betroffenen werden nicht nur auf völlig unsensible Weise mit ihren Tätern konfrontiert, sondern müssen gleichzeitig auch erleben, wie die heutigen Verantwortlichen mit diesem Teil der Vergangenheit umgehen:  Wegschauen. Schweigen. Ignoranz.  Nicht nur der Geschichte des Gymnasiums  gegenüber, sondern auch  - und vor allem - gegenüber den Betroffenen. Und das heute, 2018. 

Für die Betroffenen ist es übrigens kein Teil der Vergangenheit, den sie ignorieren können. Sie leiden noch heute unter den Übergriffen. Manche von ihnen in unvorstellbarem Ausmaß.

Ein weiterer Schlag in das Gesicht der Betroffenen. 

Claudia Adams



Kritik an der Berichterstattung - ein Kommentar

Sowohl an das zuständige Team des SWR/RP aber auch zum Teil an diejenigen, die sich in diesem Bericht äußerten, und diesen Teil der Vergangenheit für nicht erwähnenswert hielten:  Es ist absurd, davon auszugehen, dass die Vergangenheit in der Gegenwart keine Rolle mehr spiele, indem man sie einfach ausblendet.  Die Vergangenheit hat uns geprägt, uns zu dem gemacht, was wir heute sind. Jeden Einzelnen von uns.  Sich der Vergangenheit nicht zu stellen, ist feige - aus welcher Motivation heraus auch immer. In seinem Privatleben kann und muss dies jeder mit sich selbst ausmachen. Wenn es sich jedoch um ein solch prägendes Kapitel der Vergangenheit handelt, in dem einer großen Anzahl von Schülern Leid widerfahren ist, unter dessen Folgen sie  noch Jahrzehnte später leiden, geht es nicht mehr um eine Privatangelegenheit. Es handelt sich hierbei um eine öffentliche Angelegenheit, die niemals in Vergessenheit geraten darf.  

Auch, wenn der Blick auf die Vergangenheit schwer fällt:  Es läge in der Pflicht der Verantwortlichen von damals und heute, diesen Teil der Vergangenheit auch "mit den Augen der Anderen"  sehen.  Das Erinnern ist ein wichtiger Bestandteil bei der menschlichen Entwicklung.  Und wer dem Hang zum Vergessen und Verdrängen widersteht, dem kann es auch gelingen, fest gefügte Reaktionsschemata zu durchbrechen. Dem verantwortlichen Orden, in diesem Fall die "Missionare von der Heiligen Familie" ist dies bis heute nicht gelungen.  - Den  heutigen Verantwortlichen in Biesdorf offensichtlich auch nicht.   Ob es den Schulträgern von heute überhaupt gelingen mag, den Umgang mit der Vergangenheit nicht noch weiter ad absurdum zu führen, indem man ihn ausblendet,  ist fraglich. 

Schließlich schmückt das heutige Gymnasium in Biesdorf auf seiner Homepage den  Absatz "Leitbild - die gesellschaftlichen Ziele" mit den  Attributen "Grundhaltung", "Streben nach Gerechtigkeit", "Übernahme von Verpflichtungen"  aus.  Dies mag zwar erstrebenswert klingen, jedoch scheint dies nur ein Idealbild zu sein, von dem das Gymnasium derzeit noch weit entfernt ist.   Das "Leitbild" wird durch das ausgewählte Foto, das einen Täter in Großaufnahme zeigt zum "Leidbild". - Es zeugt davon, wie taktlos und unsensibel die derzeitigen Verantwortlichen bis heute mit der Thematik umgehen. 

Ebenso sollte man sich hinterfragen, welche Signalwirkung das Verschweigen über die Geschehnisse hat, und welche Reaktionen so manche Aussage in diesem Bericht bei den Betroffenen auslöst. 

Wer über die Misshandlungen und den sexuellen Missbrauch am damaligen Internat in Biesdorf schweigt,  sollte sich schämen. Denn genau dieses Schweigen hat den Kollaps herbeigeführt, an dem wir uns heute befinden. 

Und dieser Bericht lässt deutlich erkennen, wo genau dieses Verschweigen im Jahr 2018 erneut beginnt. / ca



Dienstag, 11. Dezember 2018

Bistum Trier: "Kultur der Achtsamkeit" - für ein gutes Image. Missbrauch im Namen der Seelsorge.


Bischof Ackermann fordert "eine Kultur der Achtsamkeit für schutzbedürftige Erwachsene in Behinderten-, Alten- und Gesundheitshilfe sowie Psychiatrie, die wir bislang nicht im Blick hatten."

Das Anliegen stößt nicht in allen Einrichtungen auf Zustimmung. „Wir haben Personalknappheit, müssen viele andere Themen schulen und sind im Übrigen auch nicht zuständig dafür, das Image der Kirche in Fragen des sexuellen Missbrauchs wieder aufzupolieren“, heißt es auf Seiten der Skeptiker.

Die Befürworter des Schutzkonzepts erkennen auch in Pflegeeinrichtungen durchaus Möglichkeiten, übergriffig zu werden – etwa allein im Zimmer bei der Pflege oder im Nachtdienst. „Regelmäßige, nachhaltige Präventionsmaßnahmen verschaffen unseren Einrichtungen ein gutes Image“, hieß es  beim Fachtag in Essen.

bistum-essen.de


An Unglaubwürdigkeit nicht zu überbieten


Welch eine Scheinheiligkeit!  - Bereits 2012 ergaben Recherchen von "MissBiT", dass fast alle auffällig - aber auch zum Teil straffällig  - gewordene  Priester nach ihren "Vergehen" als Seelsorger in Krankenhäusern (z.B. in Losheim) und Altenheimen (z.B. in Wadgassen) eingesetzt wurden - auch in der Psychiatrie (z.B. im Klinikum Sonnenberg, Saarbrücken).  Unter der Regie des Missbrauchsbeauftragten, Bischof Dr. Ackermann, selbst.  Es hagelte Kritik. Besonders von den Mitarbeiter/innen der Einrichtungen, die den Einsatz von teilweise bereits straffällig gewordenen Sexualstraftätern bei Patienten als unhaltbar kritisierten. Und bereits im März 2012 wurde die Frage aufgeworfen, wie Bischof Ackermann mit auffällig gewordene Priestern umgehen wolle. „Ein Guantánamo für Täter gibt es nicht“, sagte Ackermann damals schulterzuckend. Eine Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit den Tätern kann Ackermann bis heute nicht geben.  Was sich allerdings in den letzten Jahren nachweisen lässt, ist die Tatsache, dass Ackermann selbst auffällig gewordene Priester, Priester, die des Missbrauchs beschuldigt wurden und sogar vorbestrafte Priester weiterhin in der Seelsorge einsetzte.  

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+++ Aktualisierung +++

Missbrauch im Namen der Seelsorge

"Das Bistum Münster weist außerdem darauf hin, dass der nun beschuldigte Priester schon an zwei früheren Stationen auffällig geworden sei. So kam es 2006, als er Pfarrer in Ottmarsbocholt (Senden) war, zu sexuellen Annäherungen an einen Erwachsenen. Er musste sich daraufhin einer psychologischen Beratung unterziehen. Erneut kam es 2011 in Kevelaer zu für einen Priester unangemessenen Kontakten, im Sinne eines Austauschs elektronischer Nachrichten mit sexuellen Inhalten mit zwei erwachsenen Männern. Der Priester hat daraufhin eine längere Therapie gemacht. Experten kamen zu der Einschätzung, dass „ein weiterer Einsatz kein erhöhtes Rückfallrisiko bedeutet“. Alle diese Vorgänge werden der Staatsanwaltschaft zur weiteren Beurteilung übergeben. Angesichts der jüngsten Ereignisse in Bedburg-Hau erklärt das Bistum Münster, dass es – ungeachtet dieser Einschätzung – im Nachhinein ein Fehler gewesen ist, dem Priester wieder eine leitende Aufgabe in der Seelsorge zu geben. „Aus diesen Erfahrungen werden wir für die zukünftige Einsatzpraxis die notwendigen Konsequenzen ziehen“, sagt Personaldezernent Karl Render. (bistum-muenster.de)", 

„Aus diesen Erfahrungen werden wir für die zukünftige Einsatzpraxis die notwendigen Konsequenzen ziehen“, sagen sie. Versetzten  aber gleichzeitig weitere auffällig gewordene Priester in die Seelsorge. Nachweislich  noch im September 2018.  - Dem derzeitigen Münsteraner - und ehemaligen Trierer - Pressesprecher, Stephan Kronenburg, dürfte diese Vorgehensweise aus dem Bistum Trier nur all zugut bekannt sein. Bleibt zu hoffen, dass er  im Bistum Münster eine klügere Vorgehensweise wählt, hierfür Erklärungen zu kommunizieren  als seinerzeit im Bistum Trier.  - Vor genau dieser Herausforderung steht die Kirche übrigens seit spätestens 2011: Der Umgang mit auffällig gewordenen Priestern. De facto wurden noch im Jahr 2018 auffällig gewordene Priester in der Seelsorge eingesetzt.   

Beispiel: 

Münster, 12.06.2016:  Bischof Felix Genn hat zwei Priester des Bistums Münster von ihrem Dienst entpflichtet: Unter ihnen Pastor Gereon Beese - wegen "völlig unangemessenen" Verhaltens, wie die Bischöfliche Pressestelle am Sonntag mitteilte. Beese (52), der seit Sommer 2015 in Rheine tätig war, hatte den Angaben zufolge mit Jugendlichen Handynummern ausgetauscht und ihnen elektronische Nachrichten geschickt, bei denen sich die Verantwortlichen im Bistum Münster und in Rheine einig seien, dass sie in Inhalt und Form "völlig unangemessen und unklug für einen Geistlichen sind". Wegen desselben Verhaltens habe der Priester bereits im April vergangenen Jahres die Pfarrei in Lippetal verlassen. (kirchensite.de)

Münster, 25.09.2018: "Vor wenigen Tagen hat Pfarrer Gereon Beese seinen Dienst im Augustahospital Anholt angetreten. Pfarrer Beese ist zum Seelsorger in der neurologischen Fachklinik ernannt worden. Zugleich wird er rector ecclesiae der dortigen Krankenhauskapelle." (isselburg-live.de).

Samstag, 8. Dezember 2018

Bistum Trier: Wo beginnt die Null-Toleranz? - Wo endet sie?





Nach "körperlicher Intimität" zwischen Pfarrer und Flüchtling: Bischof Ackermann sprach von "Verfehlungen". Priester weiterhin im Einsatz.

Fast auf den Tag genau ist es inzwischen zwei Jahre her,  dass es im rheinland-pfälzischen Kirn zu einem tödlichen Unfall kam: Laut einer Polizeimeldung lief am 9. Dezember 2016 gegen 19.30 Uhr „plötzlich und unvermittelt“ ein 23 Jahre alter Mann vom Gehweg auf die Straße – und ließ einem Autofahrer keine Chance mehr, um auszuweichen. Der junge Mann starb später im Krankenhaus.

Ein Jahr darauf, im Dezember 2017,  wurden dann neue Informationen zu dem Suizid bekannt: Zu finden waren sie in dem Gemeindebrief der katholischen Pfarreiengemeinschaft Kirn. Unterzeichnet von dem damaligen Kirner Pfarrer:

Der Pfarrer schrieb, dass der 23-Jährige, der sich im Jahr zuvor das Leben genommen hatte, ein Flüchtling aus Syrien gewesen sei, der bei ihm Hilfe wegen einer schweren Traumatisierung gesucht habe. Weiter schrieb er: „Hier hat sich schließlich eine auch körperliche Intimität ergeben, die dieser Situation nicht angemessen war.“ Er habe die Distanz, die seine Rolle als Priester geboten hätte, nicht gewahrt. „Ich habe das Vertrauensverhältnis in nicht angemessener Weise ausgenutzt.“  - Er sei einfach überfordert gewesen.

Weiter hieß es: „Mit dem Bischof habe ich vereinbart, dass wir über meinen künftigen Einsatz als Priester erst gegen Ende der Therapie sprechen werden.“ Eine Sprecherin des Bistums Trier bestätigt das auf Anfrage. Es habe ein persönliches Gespräch mit dem Bischof gegeben, nach dem Ende der Therapie werde man schauen, wo der Pfarrer künftig eingesetzt werde. 

Warum ein Mann, der das Vertrauensverhältnis zu einem schwer traumatisierten Mann „in nicht angemessener Weise ausgenutzt“ hat, weiter für das Bistum arbeiten darf? 

„Die Verfehlungen wurden im Rahmen eines Disziplinarverfahrens im Auftrag des Bischofs von Trier untersucht und auch geahndet“, heißt es in einer Stellungnahme des Bistums.  Dem Pfarrer sei auferlegt worden, künftig nicht mehr in der Flüchtlingshilfe zu arbeiten. „Damit ist die Angelegenheit dienstrechtlich abgeschlossen.“

Am 01.01. 2018 teilte das Bistum Trier daraufhin in seinem "Kirchlichen Amtsblatt" mit,  dass man bereits zum 28. November 2017 die Verzichtsleistung des Kirner Pfarrers angenommen habe. Dies betreffe sowohl seine Stelle als Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Kirn sowie seinen Vorsitz der Vertretung des Kirchenverbandes Kirn.

Nur wenige Monate später, mit Wirkung zum 15. Juni 2018 ernennt der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte der DBK, Bischof Dr. Ackermann, den Pfarrer als Kooperator (mit dem Titel Pfarrer) in der Pfarreiengemeinschaft Schillingen.

"Aufarbeitung" auf katholisch: Das Geschehen wurde in einem Disziplinarverfahren durch den Bischof von Trier "aufgearbeitet". Als Konsequenz bat der Pfarrer (!)  seinen Verzicht auf die Pfarreiengemeinschaft an

Und abermals folgt ein Schreiben des ehemaligen Kirner Pfarrers im Pfarrbrief  (07/2018) an die Öffentlichkeit: "Im Kontext meiner Arbeit in der Flüchtlingshilfe gab es ein unangemessenes Verhältnis zu einem jungen Mann. Ich habe die Distanz, die meine Rolle als Begleiter eines geflüchteten Menschen und auch die Rolle als Priester erfordert hätte, nicht gewahrt. Das Geschehen wurde in einem Disziplinarverfahren durch den Bischof von Trier aufgearbeitet; als Konsequenz habe ich dem Bischof meinen Verzicht auf die Pfarreiengemeinschaft angeboten. (...) Zum 15. Juni 2018 hat mich Bischof Ackermann zum Kooperator Ihrer Pfarreiengemeinschaft Schillingen ernannt."

Zur Geldstrafe verurteilter Pfarrer weiterhin als Seelsorger im Einsatz

Auch der Umgang mit einem weiteren Pfarrer gibt zu denken:  In dem SPIEGEL- Artikel "Scham und Bestürzung" vom 19.03.2012 wurde u.a. über Pfarrer W. berichtet.
"Das Bistum Trier jedoch lässt größere Milde walten. Beispiel W.: Der heute 48-jährige Pfarrer hatte sich vor einigen Jahren an mehreren Minderjährigen vergriffen. "Wir holten unsere Kinder nach einem Betwochenende ab", erinnert sich ein Vater. "Sie sollten im Missionshaus auf die Kommunion vorbereitet werden." Sein neunjähriger Sohn war verstört, zögerlich erzählte er, dass er sich die Hose habe ausziehen müssen. Pfarrer W. habe von ihm und anderen Kindern verlangt: "Alles runter!" Dann habe er sie über sein Knie gelegt und aufs nackte Gesäß geschlagen. "Wut und Scham der Kinder waren immens", sagt der Vater. 
W. (der bereits zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ca)  durfte trotzdem in einer anderen Gemeinde weiterarbeiten. Pfarrer W.: "Es war ja kein sexueller Missbrauch." Nur aus der Kinder- und Jugendarbeit sollte er sich fernhalten - was offenbar nicht gelang. "Er hat sich schon ziemlich intensiv mit Ministranten beschäftigt", sagt ein Geistlicher aus dem Dekanat. "Das war natürlich entgegen den Absprachen." Heute ist er Pfarrer einer Klinik im Saarland, wo Kinder als Patienten und Besucher anzutreffen sind. "Man kommt gegen den Vertuschungswillen der Kirche nicht an", sagt der Vater des von W. misshandelten Jungen resigniert."

W. arbeitete daraufhin bis 2016 als Krankenhauspfarrer an den SHG-Kliniken Sonnenberg.  Aufgrund dieser Stellung war nicht nur der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen vorprogrammiert, sondern auch der Kontakt  zu psychisch instabilen Patienten  - die unter anderem an den Folgen sexuellen Missbrauchs leiden und im Klinikum behandelt wurden.  Seit 2014 arbeitet W. als Kooperator in der Pfarreiengemeinschaft Quierschied. Seit 2016 außerdem als  Kooperator in der Pfarreiengemeinschaft Sulzbach. 

Foto: Thomas Seeber / SZ

Von einem Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen kann bei Pfarrer W. keine Rede sein. So feierte Pfarrer W. zum Beispiel im Juli diesen Jahres "den etwas anderen Gottesdienst". Auch soll er am Gründonnerstag 2018 die feierliche Messe mit dem Erstkommunionempfang der Kinder zelebriert haben.


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Donnerstag, 29. November 2018

Bistum Trier: Bistum Trier gibt nach MHG-Studie Handreichung für Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter/innen heraus

"Die Handreichung soll Priester, Diakone und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarreien, den Einrichtungen und den Verbänden und der Verwaltung Bistums Trier im Umgang mit den Ergebnissen der Studie und mit deren öffentlicher Wahrnehmung unterstützen."





die vollständige Handreichung als PDF


Montag, 26. November 2018

Bistum Trier: Ein Kommentar von Martin Rupps (SWR)

"Die wollen nur reden"

Martin Rupps zweifelt daran, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann tatsächlich in einen Gesprächsprozess über den Zölibat eintreten will. Eher will er vom Umgang mit dem Missbrauchsskandal ablenken.

Selbst wenn Stephan Ackermann plötzlich den Modernisten macht, kommt er mit seiner Initiative nicht weit. Es sind immer genug Bischofskollegen anderer Meinung. Im Zweifel fahren sie zum Papst nach Rom zum Anschwärzen. Ackermann und Kohlgraf haben nicht die Macht, wirklich etwas zu ändern.

Ich werde deshalb den Verdacht nicht los, dass Wortmeldungen wie jetzt von Stephan Ackermann einfach nur die allgemeine Empörung über den Umgang der Bischofskonferenz mit dem Missbrauchsskandal dämpfen soll. Ich glaube nicht, dass ihm an einem wirklichen Gespräch mit offenem Ausgang liegt.

Sonntag, 25. November 2018

Sonntagsgedanken 2018

Man stelle sich vor, der Chef einer Filiale eines großen Konzerns steigt in seine Limousine, um sich von seinem Chaffeur von A nach B fahren zu lassen.  Der Chauffeur ist alkoholabhängig. Der Chef weiß über die Krankheit seines Chauffeurs Bescheid. Er wurde auch darüber informiert, dass sein Chauffeur bereits mehrere Punkte in Flensburg hat. Auf dem Weg zum Zielort geschieht ein schrecklicher Unfall: Der Chauffeur steuert den Wagen in eine Gruppe von Kindern.  Es bietet sich ein Bild des Grauens:  Einige Kinder wurden tödlich verletzt. Andere schweben in  Lebensgefahr. Viele von ihnen sind schwer verletzt.

Der Chef und sein Chauffeur steigen unverletzt aus dem Wagen. Sie überlegen, was sie nun unternehmen. Sie beraten darüber, ob sie die Flucht ergreifen oder doch lieber die Polizei verständigen sollen.  Aber was wollen sie der Polizei sagen, und wie können sie sich am besten herausreden?  Sie entscheiden sich dafür, dass sie sich beide vorab detailliert absprechen müssen,  falls die Polizei eintreffe und sie zu dem Unfallhergang befrage. Schließlich beginnen sie damit, ihre Aussagen abzusprechen. Hinweise, die auf den Alkoholkonsum des Chauffeurs hinweisen (wie z.B. der Flachmann in der Jackentasche) müssen schnellstens entsorgt werden. Der Chef reicht seinem Chauffeur sogar Pfefferminzbonbons - damit nicht jeder gleich merken soll, dass der Chauffeur den Wagen alkoholisiert fuhr. Sie treffen keinerlei Vorkehrungen, die Unfallstelle abzusichern. 

Nach und nach treffen die ersten Personen am Wagen des Chefs ein. Der Chef und sein Chauffeur werden von den Hinzukommenden umringt.  Die ersten Stimmen werden laut: Der eine schimpft über den Kapitalismus, der es dem Chef überhaupt erlaube, sich chauffieren zu lassen. Ein anderer, der sich als Experte ausgibt, bemängelt, man müsse das Frühwarnsystem in den Autos verbessern, dann hätte der Unfall vermieden werden können. Das habe er schon immer gesagt.  Eine weitere Stimme ertönt: "Ich kann euch nur raten, von eurem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen! Grundsätzlich! Ich spreche da aus Erfahrung!". Der nächste schimpft über mangelnde Geschwindigkeitskontrollen, die Straße sei schließlich wegen ihrer Unfallhäufigkeit bekannt. Ein anderer weist daraufhin, dass seine Gartenhecke bei dem Unfall beschädigt worden sei. Ein weiterer Zwischenruf ertönt:"Lasst uns Gott danken und lobpreisen, dass dem Chef und seinem Chauffeur nichts passiert ist!" Ein hinzukommender Versicherungsvertreter wittert sein Geschäft und weist alle inzwischen Anwesenden auf die Wichtigkeit einer Police hin. Und eine Frau schüttelt nur noch den Kopf und sagt: "Von wegen, Frau am Steuer ...".  Inzwischen versammeln sich auch immer mehr "selbsternannte Experten" unter den Anwesenden: Lackschädenbeseitiger und Autokarosseriebauer bieten dem Chef umgehend Hilfe an. Ein Autowerkstattbesitzer legt dem Chef einen sofortigen Austausch der Windschutzscheibe nahe, die durch den Aufprall der Kinderkörper zerstört wurde.  Ein Experte für Straßenbau, begutachtet die Leitplanke, die bei dem Unfall beschädigt wurde, und verspricht, sich persönlich darum "zu kümmern".  Selbst ein Anwalt für Verkehrsrecht steht plötzlich neben dem Chef und möchte einen Termin vereinbaren.  Es kommen auch andere Filialleiter herbeigeeilt, nachdem sie von dem Unfall erfahren haben. Schaut man genauer hin, kann man feststellen, dass auch ihre Limousinen Unfallschäden aufweisen.  Sie beteuern  aber, dass die Kratzer und Beulen von dem Vorbesitzer stammen.  Sie selbst seien für diese Schäden nicht verantwortlich.  Und so entwickeln sich endlose Gespräche, Dialoge, Empfehlungen, aber auch Zankereien untereinander,  die schier endlos erscheinen, je mehr Personen sich einfinden. - Der Chef und sein Chauffeur mittendrin. Sie bereden, beraten und diskutieren die ganze Nacht hindurch. Selbst am nächsten Morgen stehen sie noch an dem verunfallten Wagen und beraten ihr weiteres Vorgehen ...

... während die Unfallopfer allein gelassen und verletzt am Straßenrand liegen und um ihr Überleben kämpfen.

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Donnerstag, 22. November 2018

Bistum Trier: ehemaliger Generalvikar und heutiger Limburger Bischof Georg Bätzing lehnt es ab, Betroffene persönlich zu begrüßen

Foto: Boris Roessler/dpa, zeit.de

Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat Opfer sexuellen Missbrauchs um Mithilfe bei der Aufklärung gebeten. „Sprechen Sie mit uns, erzählen Sie uns Ihre Geschichte, wir wollen Sie kennen“ appellierte Bätzing am Ende der Sendung an die Zuschauer.

"vaticannews.va"


In der  Sendung "mal ehrlich .... darf die Kirche machen, was sie will?" geht es um die Frage, ob die Amtskirche Fälle sexuellen Missbrauchs gezielt vertuscht, verheimlicht, verdrängt und die Aufklärungsarbeit massiv behindert hat. Zu den eingeladenen Gästen gehören u.a. Betroffene des Johanneums Homburg sowie der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg. Die Betroffenen gewähren sichtlich erschüttert einen Einblick in ihre Leidensgeschichten. Auch über die  leidvollen Erfahrungen, die Betroffene mit den Bistümern machten, wird gesprochen. Wie reagiert der ehemalige Trierer Generalvikar auf die Vorwüfe?  Als Bischof versucht er erst einmal  - wie gewohnt - seine persönliche Betroffenheit zu beteuern,  spricht diese aber nicht einmal gegenüber den anwesenden Betroffenen aus, sondern wendet seinen Blick dabei unmissverständlich zur Seite ab.  Auch meidet Bätzing es,  auf die Schilderungen der Betroffenen einzugehen.  Am Ende der Sendung ruft er groteskerweise betroffene Zuschauer dazu auf, sich an der "Aufklärung" zu beteiligen und sagt dasselbe, was er bereits fünf  Jahre zuvor denselben Betroffenen gegenüber sagte: "Wendet euch an das Bistum!". -  Von der Möglichkeit, auf die anwesenden Betroffenen zuzugehen, ihnen konkrete Hilfestellung oder Unterstützung anzubieten, oder zumindest ein Gespräch mit ihnen zu suchen,  nimmt Bätzing dann aber gleichzeitig Abstand. Auch nicht im Anschluss an die Sendung: Bätzing reicht den Betroffenen weder zur Begrüßung noch im Anschluss an die Sendung die Hand. -  Ein trauriges, aber dennoch sehr plakatives Beispiel dafür, wie Bischöfe mit Betroffenen umgehen, wenn sie ihnen gegenüberstehen. Widersprüchlicher geht es kaum: Betroffene dazu aufrufen, sich bei den Bistümern zu melden, aber den persönlichen Umgang mit ihnen meiden. Betroffene selbst erleben diesen unhaltbaren Umgang mit ihnen übrigens seit inzwischen acht Jahren. - Und nebenbei bemerkt: Über sein eigenes Versagen als Generalvikar im Bistum Trier verlor Bätzing kein Wort. / ca



Hintergrund: Februar 2013. In Trier findet die Frühjahrstagung der Vollversammlung der deutschen Bischöfe statt. Ein Bündnis von 8 Organisationen, darunter auch Betroffene vom Johanneum in Homburg, demonstrieren vor dem Tagungshotel der Bischöfe.  Der Einzige, der - offensichtlich "pro forma"  - von den Bischöfen entsendet wird, um sich für wenige Minuten Demonstranten und der Presse zu stellen:  der damalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing. In seinem knappen Statement verweist Bätzing die Betroffenen auf die Kontaktmöglichkeit zum Bistum Trier. 



Dienstag, 20. November 2018

Sendehinweis


Mittwoch, 21. November 2018

"mal ehrlich...darf die Kirche machen, was sie will?"

Der SWR Bürgertalk mit Florian Weber

22:00 - 23:00 Uhr 

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Der Missbrauchsskandal hat nicht nur die katholische Kirche selbst, sondern die Welt erschüttert. Schlimm genug, dass in der vermeintlich geschützten, gesegneten klerikalen Welt über Jahrzehnte Kinder und Jugendliche von Geistlichen misshandelt und sexuell missbraucht wurden. Die Amtskirche hat dann sogar diese Fälle gezielt vertuscht, verheimlicht, verdrängt. Sie hat die Aufklärungsarbeit massiv behindert. Das ist aber nur ein Beispiel für das abgeschlossene, dringend reformbedürftige System Kirche.

Gäste: 
  • Bernd Held, Betroffener "Johanneum Homburg"
  • Britta Held, Ehefrau und Co-Betroffene
  • Christian Fischer, Betroffener "Johanneum Homburg"
  • Claudia Mönius, Betroffene 
  • Raphael Hildebrandt, Betroffener aus dem Erzbistum Freiburg  (Oberharmersbach)
  • Prof. Dr. Harald Dreßing, Mannheim, Leiter der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche
  • Dr. Georg Bätzing, ehemaliger Trierer Generalvikar und heutiger Bischof von Limburg
  • Sascha Binder (SPD), Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg
  • Marlies Kohnle-Gros (CDU), Landtagsabgeordnete in Rheinland-Pfalz
  • Ute-Beatrix Giebel, Redakteurin der SWR-Redaktion Religion, Kirche und Gesellschaft.


die Sendung auf "ardmediathek.de" ansehen

Bistum Trier: "Unabhängige Aufarbeitung" soll die Frage beantworten "Wer trägt die Verantwortung - außer den Tätern?" - Verantwortlich für die Umsetzung: ausgerechnet Bischof Ackermann

Bei der Sitzung des Ständigen Rats einigten sich die Bischöfe auf das weitere Vorgehen nach  der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie. Unter der Aussage: "Wir werden uns schon jetzt zu folgenden Schritten verpflichten, die wir zeitnah umsetzen",  heißt es unter anderem:

"Ohne eine unabhängige Aufarbeitung gibt es keine wirksame Veränderung und Gerechtigkeit. Wir wollen klären, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in unserer Kirche getragen hat."

Verantwortlich für die Umsetzung:  Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann.


Sonntag, 18. November 2018

In stillem Gedenken



In stillem Gedenken

In stillem Gedenken an die unzähligen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen,
die durch Angehörige der katholischen Kirche sexuell missbraucht wurden.

Deren Leben dadurch zerstört wurden.

Denen man kein Gehör schenkte.
Die denjenigen gegenüberstanden, die nicht den Mut aufbrachten,
 sie zu unterstützen und zu begleiten, sondern schweigen und weg sahen.
- Auch heute noch.

Die in ihrem Schmerz und ihrer Einsamkeit allein gelassen wurden.
Die keine Hilfe und Auswege aus ihrer Not erfahren haben.

 Und die von der Kirche bis heute unerwähnt bleiben.

An derer die Kirche heute nicht gedenkt.

Von der Kirche vergessen.
Aber nicht von uns.


ca.














Samstag, 17. November 2018

Bistum Trier: Bischof Ackermann kritisiert Bischöfe

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, kritisiert den Umgang mancher Bischöfe mit der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche. "Man hat das Thema offensichtlich nicht in allen Diözesen so prioritär behandelt, wie es erforderlich gewesen wäre", beklagt Ackermann in der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL. "Wenn ein Bischof die Thematik nicht zur Chefsache erklärt, bleibt die Umsetzung schwierig." 

Ackermann kündigt an, die kirchlichen Archive externen Forschern zu öffnen: "Es ist klar, dass die nun folgende Aufarbeitung keine interne Sache mehr sein kann. Unabhängig heißt für mich, dass der jeweilige Bischof die weitere Untersuchung aus der Hand gibt." Außerdem will er künftig enger mit Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten: "Wir werden volle Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden zeigen."

spiegel.de

In welch eine Krise müssen die deutschen Bischöfe geraten sein,  dass der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte, Bischof Ackermann,  zu einem medialen Rundumschlag ausholt und erstmals seine eigenen Bischofskollegen in aller Öffentlichkeit  kritisiert? / ca

Freitag, 16. November 2018

Bistum Trier: Bischof Ackermann will Geheimarchive öffnen lassen

Zur weiteren Untersuchung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche will der Trierer Bischof Stephan Ackermann die Archive für unabhängige Fachleute öffnen. Ackermann kündigte an, dass er dazu einen Arbeitsplan vorlegen werde.

"Es ist klar, dass die nun folgende Aufarbeitung keine interne Sache mehr sein kann", sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz in einem "Spiegel"-Interview für die Samstagsausgabe. "Unabhängig heißt für mich, dass der jeweilige Bischof die weitere Untersuchung aus der Hand gibt und alles zur Verfügung stellt, was dafür nötig ist

Weiter führte der Trierer Bischof aus, dass die Kirche schon jetzt in Härtefällen auch mehr als 5.000 Euro an Betroffene von Missbrauch zahle. Bei der Übernahme von Therapiekosten richte man sich nach den Vorgaben des vom Bund eingerichteten Systems. Er wisse, dass es gleichwohl Unzufriedenheit gebe. "Ich halte das System insgesamt aber nicht für verfehlt."

domradio.de

Eine Meldung, die m.E. nach mit allergrößter Vorsicht zu genießen ist. Bereits 2013 hieß es: "Die Missbrauchsakten aus dem Geheimarchiv könnten auch bei einer künftigen Aufarbeitung eingesehen werden."  Daraufhin berichtete u.a. der Kriminologe Pfeiffer über die Hürden, mit denen er konfrontiert wurde, und dass Richter und Staatsanwälte nur mit Hilfe eines "Tricks" in die Bestände aus dem Geheimarchiv Einsicht bekamen.  Zudem müssen laut Kirchenrecht bei Sittlichkeitsdelikten jährlich alle Akten, die älter als zehn Jahre sind oder wenn der Angeklagte gestorben ist, vernichtet werden - bis auf einen kurzen Bericht über die Taten und das Urteil. - Ackermann gibt außerdem an, dass "unabhängig" für ihn bedeute, dass "der jeweilige Bischof die weitere Untersuchung aus der Hand gibt und alles zur Verfügung stellt, was dafür nötig ist.": Er schweigt allerdings darüber, in wessen Hände und wem er diese Akten zur Verfügung stellen will. / ca

Bischof Ackermann über Missbrauch in der Kirche: "Ich war nicht überrascht"


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Donnerstag, 15. November 2018

Was hinter dem Gedenktag der katholischen Kirche für Missbrauchsopfer steckt - Ein Interview mit Bischof Stephan Ackermann

Der kommende Sonntag wird erstmals in der katholischen Kirche Deutschlands als Gedenktag für die Opfer sexuellen Missbrauchs begangen. Warum dieses Datum? Und was soll der Gedenktag bewirken? Bischof Stephan Ackermann mit den Antworten.




Quelle: domradio.de