Samstag, 28. Juni 2025

Bistum Trier: Warum man im Bistum Trier von einem "pädokriminellen Netzwerk" sprechen darf


Die Bezeichnung „pädokriminelles Netzwerk“ im Bistum Trier
 ist angesichts der belegten Muster nicht nur berechtigt, sondern notwendig, 
um das Ausmaß institutioneller Verantwortung klar zu benennen.

Im Bistum Trier sind alle Merkmale für ein solches Netzwerk belegt." 

 


Claudia Adams, 28.06.2025



Edit: In der ersten Version dieses Beitrags verwandte ich den Begriff "pädophiles Netzwerk". Doch dies trägt der Tragweite kaum Rechenschaft. "Pädophilie"  bezeichnet die sexuelle Neigung eines Erwachsenen zu Kindern, die bei Betroffenen oft zu großem Leid führt – sie ist aber nicht strafbar, solange sie nicht ausgelebt wird. Pädophilie wird erst dann zu Pädokriminalität, sobald ein Kind zum Objekt realer sexueller Handlung, Kommunikation, Darstellung oder Fantasie wird – egal, ob physisch anwesend oder digital. - Da es sich in diesem Kontext um strafbare Handlungen durch kirchliche Angehörige im Bistum Trier handelt und somit die Merkmale eine pädokriminellen Netzwerkes erfüllt sind, werde ich zukünftig auch nur noch den Begriff "pädokriminell" anwenden. (ca)

Freitag, 27. Juni 2025

Bistum Trier: Pädophilen-Netzwerk im Bistum Trier: Warum diese Frage erlaubt sein muss - und was dafür spricht




„Können Sie etwas zur Vermutung eines Pädophilen-Netzwerks sagen?“
„Nein, das ist zu früh. Es ist offen, ob wir da einen Fuß in die Tür bekommen.“
(Oberstaatsanwalt Hromada zur Causa Dillinger, SZ, 15.05.2023)




Wenn  ein ehemalige Generalstaatsanwalt  auf die naheliegende Frage nach einem pädophilen Netzwerk so ausweicht – dann lässt diese Aussage tief blicken. Und es ist klar: Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. 

Gibt es ein pädophiles Netzwerk im Bistum Trier?

Die bekannten Fakten sprechen eine Sprache, die kaum noch anders zu deuten ist:

Donnerstag, 26. Juni 2025

Bistum Trier: "In dem Verfahren sollen mindestens vier Angehörige der katholischen Kirche, von denen einige noch leben, eine Rolle spielen. Die Personen seien von verschiedenen Opfern Dillingers benannt worden." - Hält die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Akten bewusst zurück? - Ein Kommentar

Wenn lebende Kirchenmänner beschuldigt werden, schweigt der Staat besonders laut

Es gibt Verfahren, bei denen das Schweigen der Justiz lauter ist als jede Pressemitteilung des Bistums Trier. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des "Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern sowie den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen" gehört genau in diese Kategorie. Brisant ist dabei nicht nur, was untersucht wird – sondern vor allem, wer darin eine Rolle spielen soll.

Bistum Trier: Causa Dillinger: erneut sorgt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Irritation: Sondermittler erhielten bis heute keine Akteneinsicht




direkt zum "Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" von Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada, 10. April 2025  / direkt zur Pressemitteilung des Bistums Trier


Der Abschlussbericht im Missbrauchsfall um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger liegt vor. Der Versuch, Betroffene in Afrika ausfindig zu machen, blieb erfolglos.

Donnerstag, 5. Juni 2025

Kommentar: Bischof Ackermann - Ein weiteres Meisterstück der Ignoranz gegenüber Betroffenen und gegenüber sexuellem Missbrauch






Wir halten fest:

Ein heute 64-jähriger Betroffener, der als Schulkind von einen Trierer Bistumspriester über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht wurde und bis heute unter den Folgen leidet, beabsichtigt, das Bistum Trier auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Summe von  300.000 Euro scheint eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid.

Doch der Betroffene ist auf Prozesskostenhilfe angewiesen und sein Antrag auf diese Hilfe wurde nun auch in zweiter Instanz vor dem Koblenzer Oberlandesgericht abgelehnt. Das Gericht schließt sich der Argumentation der Ersten Instanz,  des Trierer Landgerichts,  an: Die Taten lägen bereits 50 Jahre zurück und seien verjährt. Zudem habe das Bistum Trier die „Einrede der Verjährung“ erhoben – mit der Begründung, "dass sich aus der Personalakte des beschuldigten Priesters keine Hinweise auf Fehlverhalten" ergäben.

Mittwoch, 4. Juni 2025

Bistum Trier: Nach Erhebung der Einrede der Verjährung durch Bischof Ackermann wegen "Nichtwissens" - Missbrauchsklage gegen das Bistum Trier scheitert an Prozesskostenhilfe: Bistum schweigt

"Ein Mann aus dem Bistum Trier gibt an, als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein. Weil der Vorwurf aber so lange zurückliegt, scheint eine Klage auf Schadenersatz aussichtslos. Deswegen gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Fall äußern.

"Dass in diesem Fall die Einrede der Verjährung erhoben wurde, ist nicht als generelle Linie für eventuelle weitere Klagen gegen das Bistum Trier zu verstehen." Die Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", hieß es laut Bistum in einer Erwiderung. 

Dienstag, 3. Juni 2025

Bistum Trier: Schwere Vorwürfe gegen Bistum Trier im Fall des ehemaligen Trierer Diözesanrichters H.

Ein wegen Missbrauchs bestrafter prominenter Trierer Bistumspriester hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das zwei Jahre zurückliegende Urteil eines Trierer Richtergremiums bestätigt:

Das Pikante an dem Fall: Der Geistliche war selbst viele Jahre lang Diözesanrichter und leitete einst 
die Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat. 

Nach früheren Aussagen der Opfervereinigung MissBit soll er sogar selbst mit der Erfassung und Beurteilung von Vorfällen sexualisierter Gewalt in der Kirche befasst gewesen sein.

Bistum Trier: Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil: Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen

28.05.2025

Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen. Ein Kölner Kirchengericht hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Kirchengericht hatte den Geistlichen im Ruhestand im April 2023 wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen für schuldig befunden und den kirchlichen Strafprozess damit abgeschlossen.

Der Priester legte Berufung ein, doch das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln bestätigte jetzt das Urteil und die Strafen, teilte das Bistum Trier mit.