Freitag, 30. Juni 2023

Bistum Trier: Die neuesten Entwicklungen in der causa "Edmund Dillinger"

  • Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird im Fall des im vergangenen Jahr verstorbenen Trierer Bistumspriesters Edmund Dillinger kein Ermittlungsverfahren einleiten. Nach Auswertung des sichergestellten Materials mit mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten habe sich „kein Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte an konkreten verfolgbaren Straftaten“ ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Damit bestehe auch keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
  • Auf die Frage, ob sich auch schon mutmaßliche Opfer Edmund Dillingers gemeldet hätte, wollte sich Brauer nicht äußern. Über diese Dinge werde er zunächst der Aufarbeitungskommission berichten.
  • Für Ende August ist ein erster öffentlicher Zwischenbericht der beiden Sonderaufklärer vorgesehen. Allzu viel Überraschendes dürfte dabei allerdings noch nicht zu erwarten sein. „Wir werden dann sagen, welche Maßnahmen wir bislang ergriffen haben“, sagte Jürgen Brauer gegenüber der Redaktion des "Volksfreund". Für eine Bewertung des Falls Edmund Dillinger sei es noch zu früh.
  • Unterdessen überprüft die Staatsanwaltschaft Mainz, ob sich der Neffe schuldig gemacht haben könnte. Dieser hatte das Material mit den mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten erst nach fünf Monaten der Polizei übergeben. Bislang kamen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis. Der Anwalt des Neffen wolle Stellung beziehen.
  • Die Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger schlugen hohe Wellen. Zuletzt tauchte ein Dokument auf, das die Vermutung nahelegt, dass das Bistum Trier davon gewusst und die Vorwürfe sogar vertuscht haben könnte.

(Quellen: "volksfreund.de", "sol.de")

Mittwoch, 28. Juni 2023

Bistum Trier: Neuer Rekord bei Kirchenaustritten - Im Durchschnitt traten allein im Bistum Trier im vergangenen Jahr täglich 43 Gläubige aus der katholischen Kirche aus

Damit lag in Deutschlands ältestem Bistum die Steigerung sogar noch um sechs Prozentpunkte über dem Bundesschnitt.

Im Bistum Trier, das im Saarland und in Rheinland-Pfalz rund 600 Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften sowie 35 Pastorale Räume gegliedert ist, haben sich 28.137 Katholiken für diesen Schritt entschieden. Das sind noch einmal rund 10.000 Menschen mehr als 2021. Damals waren 18.599.  (tagesschau.de)

Im Saarland kehrten im vergangenen Jahr 11 462 Menschen der katholischen Kirche den Rücken. Die Zahl der Mitglieder sank dort auf knapp 505.000, das waren etwa 18.000 weniger als ein Jahr zuvor. Im Saarland leben knapp eine Million Menschen. In Rheinland-Pfalz waren es 28.137 Mitglieder, die aus der Kirche austraten.

Generalvikar von Plettenberg äußert sich - der Bischof schweigt

„Die Zahlen sprechen für sich: Die katholische Kirche wird auch im Bistum Trier kleiner.“ So hat Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, Generalvikar des Bistums Trier, die Statistik des kirchlichen Lebens kommentiert, die am 28. Juni veröffentlich wurde. „Das gilt es – so schmerzlich es ist – erst einmal zu akzeptieren. Und dann müssen wir damit umgehen. Das tun wir, indem wir unsere pastorale Arbeit reflektieren und weiterentwickeln, aber auch, indem wir uns durch ein Haushaltssicherungskonzept finanziell handlungsfähig halten.“ Von Plettenberg ist überzeugt, dass die Kirche im Bistum Trier lebendig ist: „Wer unseren Newsletter abonniert hat, erfährt jeden Tag, in welcher Form Menschen sich engagieren, wo sie für andere da sind, wie sie ihren Glauben leben.“ Das sei für ihn Ansporn, die Kirche mit- und umzugestalten.

Der ehemalige Missbrauchsbeauftragte und derzeitige Bischof von Trier, Stephan Ackermann, äußerte sich weder schriftlich noch mündlich zu den Zahlen.

Lange Wartezeiten für Kirchenaustritte

Nach Meldungen aus den regionalen Standesämtern ist die Nachfrage nach Terminen für Kirchenaustritte auch in diesem Jahr unverändert hoch. In Trier war streckenweise sogar kein übers Internet zu buchender Termin mehr verfügbar. 

Trotz der hohen Austrittszahlen ist im sich über das nördliche Rheinland-Pfalz und weite Teile des Saarlands erstreckende Bistum Trier immer noch jeder zweite der insgesamt 2,46 Millionen Bürger katholisch. 

Bundesweit traten mehr als eine halbe Million Menschen im Jahr 2022 aus der katholischen Kirche aus. Das sind so viele wie noch nie und deutlich mehr als im bisherigen Rekordjahr 2021. Damals waren es 359.338. Es bleiben in Deutschland noch rund 21 Millionen Katholiken, die damit ungefähr ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen.

direkt zu der Kirchenstatistik der DBK

Samstag, 24. Juni 2023

Bistum Trier: Missbrauchspriester Claus Weber fand auf seiner Flucht Unterstützung durch ebenfalls aus dem Bistum Trier stammenden Priester Paul Krischer

Im Fall des mit neuen Missbrauchsvorwürfen konfrontierten Trierer Bistumspriesters Claus Weber sind jetzt weitere Details bekannt geworden. Demnach hielt sich der jahrelang in Südamerika tätige katholische Geistliche zumindest eine Zeitlang bei dem ebenfalls aus dem Bistum Trier stammenden Priester Paul Krischer in Paraguay auf. (Paul Krischer selbst hatte sexuellen Missbrauch begangen und floh vor der Strafverfolgung nach Paraguay,  Anmerk. ca) Das bestätigte jetzt eine Bistumssprecherin.

Der 2020 verstorbene Claus Weber soll in Bolivien Mitte der 90er Jahre in mindestens einem Fall einen Minderjährigen missbraucht haben. Deswegen ermittelten seinerzeit auch die Staatsanwaltschaften Aachen und Mainz gegen den promovierten Theologen. Das Verfahren wurde später mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt. Auch in Deutschland gab es mehrfach Missbrauchsvorwürfe gegen den Priester. Von einem staatlichen Gericht wurde Weber zwar nie verurteilt – auch weil angezeigte Übergriffe verjährt waren. Doch bei einem kirchenrechtlichen Verfahren wurde der Geistliche am Ende bestraft, durfte ab Herbst 2019 sein Priesteramt nicht mehr öffentlich ausüben. Wenige Monate später starb der aus der Nähe von Bad Kreuznach stammende Mann. 

Wie im Fall des saarländischen Priesters Edmund Dillinger werden auch im Fall Claus Weber jetzt mögliche weitere Missbrauchsopfer gesucht – auch in Bolivien. (den vollständigen Bericht auf "volksfreund.de" lesen)




Causa "Paul Krischer"

Die Causa Paul Krischer wurde als  gravierender Fall im Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission (UAK) zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier dokumentiert. Er beschreibt laut der Kommission die damalige "Praxis der Bistumsleitungen, Fälle sexuellen Missbrauches intern zu regeln und vor der Öffentlichkeit, ja sogar vor dem Zugriff der staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu verbergen".

Der Priester Paul Krischer aus dem Bistum Trier floh demnach 1959 vor Strafverfolgung nach Paraguay und machte dort im Bistum Encarnacion Karriere, unter anderem ab 1976 als Generalvikar. In Kirchenkreisen sei bekannt gewesen, dass Krischer sich durch die Flucht nach Paraguay einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs entzogen habe. "Die Akten legen nahe, dass das Bistum die Staatsanwaltschaft bewusst hinters Licht geführt hat", heißt im Kommissionsbericht.

Krischer habe "nachweislich mindestens in der Zeit von Ostern 1958 bis Dezember 1959 wiederholt sexuellen Missbrauch an sieben Oberklassenschülern begangen".

Dass Krischer in Paraguay, wo er von 1959 bis zu seinem Tod 1997 wirkte, keinen erneuten sexuellen Missbrauch an den ihm überantworteten Kindern und Jugendlichen mehr begangen haben soll, "erscheint im Licht seines bisherigen Verhaltens und seiner wiederholten Taten kaum wahrscheinlich", so die Kommission. Dieser Fall illustriere, dass das Schicksal der Opfer sexuellen Missbrauchs von den Verantwortlichen so gut wie keine Beachtung erfahren habe.

Die Akten legten nahe, dass das persönliche Schicksal des Priesters und letztlich auch das "rein zu haltende Ansehen der Kirche als Weltkirche" für das Handeln der Verantwortlichen im Mittelpunkt gestanden habe. Krischer starb am 28. Juni 1997.

(Quelle: "Erster Zwischenbereicht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen     Missbrauchs m Verantwortungsbereich des Bistums Trier", 08/2022


      

Samstag, 17. Juni 2023

Bistum Trier: Causa Klaus Weber: weiterer folgenschwerer Fehler des Bistums Trier: Kirchliches Voruntersuchungsverfahren hätte bereits 2002 eingeleitet werden müssen - Pfarrer konnte dadurch über ein Jahrzehnt weiter in Deutschland und Bolivien Kinder und Jugendliche missbrauchen - Zuständige Bischöfe: Josef Spital, Reinhard Marx, Stephan Ackermann



  • 2002 meldet sich eine betroffene Person mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs über einen längeren Zeitraum, der sich auf die Zeit bezieht, in der Weber Pfarrer von Koblenz-Metternich war also vor seinem zweiten Bolivienaufenthalt sowie auf die Zeit Webers als Vizerektor an der Anima in Rom. 
  • Diesen Vorwurf meldet das Bistum an die Staatsanwaltschaft Koblenz, die das Ermittlungsverfahren wieder einstellt wegen Verjährung – offensichtlich wird dort keine Verbindung hergestellt zu dem 2000 eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz. 
  • Eine formale kirchenrechtliche Voruntersuchung wird nicht eingeleitet, weil die damals Verantwortlichen der (irrigen) Auffassung gewesen sind, dass auch nach kirchlichem Recht der Fall verjährt gewesen ist.
  • Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren wird erst aufgrund eines weiteren Vorwurfs, der sich auf die frühen 1980er Jahre bezieht, im Dezember 2015 eröffnet. Zwei weitere Vorwürfe, die sich auf die Zeiträume 1978/79-84 (Pfarrer in Koblenz-Metternich) und Heimaturlaube Webers zwischen 1988 und 1994 beziehen, werden in den Jahren 2019 und 2020 beim Bistum erhoben.
  • Das kirchenrechtliche Strafverfahren endet nach mehreren Rekursen im Herbst 2019 mit der folgenden dauerhaften Strafe: dem Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes und dem Verbot, sich in der Öffentlichkeit als Priester zu präsentieren.

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Das Bistum Trier informiert über Vorfälle sexuellen Missbrauchs durch einen in Bolivien und dem Bistum Trier tätigen verstorbenen Priester und bittet um Hinweise zum Fall

Personen, die Informationen haben, sind gebeten, sich unter intervention@bistum-trier.de zu melden.

"Ziel der Veröffentlichung und der weitergehenden Recherche ist es, einen Beitrag zur Aufarbeitung insgesamt zu leisten und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und ihren Projekten zur Verfügung zu stellen. Zudem will das Bistum gemäß der Interventionsordnung die bislang vorhandenen Kenntnisse an die bolivianischen Bischöfe geben und diese so bei ihrer Aufarbeitung unterstützen.   


Um wen geht es?

  • Dr. Claus Weber, geboren am 24. Juli 1940, wird am 21. Juli 1968 zum Priester des Bistums Trier geweiht. 
  • Nach einer einjährigen Kaplanszeit wird er im Januar 1970 für einen pastoralen Dienst in der Erzdiözese Sucre in Bolivien freigestellt. Er wird dort Pfarrer der Pfarrei Monteagudo. 
  • 1975 kehrt er nach Deutschland zurück und wird im Bistum Trier Pfarrer in Koblenz-Metternich.
  • 1984 wird er freigestellt zum Studium (! Anmerk. ca)  an der Päpstlichen Universität Urbaniana in Rom mit Wohnsitz im Päpstlichen Institut Santa Maria dell’ Anima, wo er auch eine Zeitlang als Vizerektor fungiert. 
  • Nach zweijährigem Studium schließt er im Juni 1986 seine Studien mit dem Grad des Lizentiaten der Theologie ab. Unmittelbar anschließend erhält er an der Katholischen Universität in Cochabamba in Bolivien einen Lehrauftrag für Exegese des Alten Testaments. In dieser Zeit baut er zwei Waisenhäuser – „Arco Iris“ (vormals „Santa Rosa“) und „Muyurina“ – auf und leitet diese zeitweise auch. 
  • Am 24. Januar 1990 wird er in Rom zum Dr. theol. promoviert.
  • Im Februar 1995 kehrt er von Bolivien nach Deutschland zurück. 
  • Offiziell wird er zum 31. Mai 1995 von seinen pastoralen Aufgaben in Bolivien entpflichtet
  • Zum 1. Januar 1996 übernimmt er eine Aufgabe beim Katholischen Akademischen Ausländer-Dienst (KAAD) in Bonn. Dieser Einsatz wird zum 28. Februar 2003 beendet. 
  • Zum 1. Oktober 2003 wird er in den Ruhestand versetzt. 
  • Weber stirbt am 29. Januar 2020. 

Die Zeit in Bolivien

Im September 1994 setzt sich Weber aus Bolivien ab nach Paraguay. Bis zu dem Zeitpunkt sind keine Vorwürfe gegen Weber bekannt, auch nicht aus seiner vorausgegangenen Zeit als Pfarrer in Koblenz-Metternich.

Die Information über seine Flucht gibt Weber selbst an den damaligen Bischof Spital, mit dem Hinweis, er werde erpresst und entziehe sich durch Flucht, weil er glaubt, sich Vorwürfen sexuellen Missbrauchs nicht erwehren zu können. Gegenüber Bischof Spital bringt Weber zum Ausdruck, dass er einen Anwalt beauftragt habe, der vor Ort die Vorwürfe klären soll.

Im Auftrag des Bischofs steht Weihbischof Leo Schwarz im Kontakt zu Weber. Die damals Verantwortlichen unternehmen keine eigenen Schritte zur Klärung der Situation, sondern überlassen die Klärung Weber selbst. Dieser kehrt Mitte Oktober 1994 nach Bolivien zurück, hält sich kurze Zeit in Cochabamba auf und übernimmt dann für einige Wochen eine Pfarrvertretung in Tomina (Erzbistum Sucre). Im Februar 1995 kehrt er nach Deutschland zurück. Während seiner Zeit in Bolivien gibt es keine Hinweise auf Ermittlungen der staatlichen Strafverfolgungsbehörden gegen ihn, auch keinen Haftbefehl. Keiner der damals Verantwortlichen fragt nach der Rückkehr nach, was der angeblich beauftragte Anwalt erreicht hat oder ob es einen Bericht dazu gibt.


Staatliches Ermittlungsverfahren in Deutschland

Seit Juni 1997 – zu dem Zeitpunkt ist Weber wieder in Deutschland – gibt es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen gegen Weber, das im September 1998 an die Staatsanwaltschaft Mainz übergeht. Dieses Verfahren geht auf eine Anzeige aus Bolivien zurück. Demnach soll Weber nach seiner Rückkehr aus Paraguay und vor seiner Rückkehr nach Deutschland einen Minderjährigen sexuell missbraucht haben. Das Verfahren wird im Jahr 2000 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft informiert das Bistum Trier nicht über die Einstellung des Verfahrens. 

Von diesem Ermittlungsverfahren erfährt Weihbischof Schwarz nach dessen Einstellung durch Weber selbst, der angibt, fälschlicherweise beschuldigt worden zu sein. Weihbischof Schwarz gibt diese Information erst im September 2002 in einer Notiz an den damaligen Trierer Bischof Marx weiter. Dem Hinweis wird nicht weiter nachgegangen.


Vorwürfe, die dem Bistum gemeldet werden und kirchenrechtliche Voruntersuchung

2002 meldet sich eine betroffene Person mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs über einen längeren Zeitraum, der sich auf die Zeit bezieht, in der Weber Pfarrer von Koblenz-Metternich war – also vor seinem zweiten Bolivienaufenthalt – sowie auf die Zeit Webers als Vizerektor an der Anima in Rom. Diesen Vorwurf meldet das Bistum an die Staatsanwaltschaft Koblenz, die das Ermittlungsverfahren wieder einstellt wegen Verjährung – offensichtlich wird dort keine Verbindung hergestellt zu dem 2000 eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz. Eine formale kirchenrechtliche Voruntersuchung wird nicht eingeleitet, weil die damals Verantwortlichen der (irrigen) Auffassung gewesen sind, dass auch nach kirchlichem Recht der Fall verjährt gewesen ist.

Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren wird aufgrund eines weiteren Vorwurfs, der sich auf die frühen 1980er Jahre bezieht, im Dezember 2015 eröffnet. Zwei weitere Vorwürfe, die sich auf die Zeiträume 1978/79-84 (Pfarrer in Koblenz-Metternich) und Heimaturlaube Webers zwischen 1988 und 1994 beziehen, werden in den Jahren 2019 und 2020 beim Bistum erhoben. Das kirchenrechtliche Strafverfahren endet nach mehreren Rekursen im Herbst 2019 mit der folgenden dauerhaften Strafe: dem Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes und dem Verbot, sich in der Öffentlichkeit als Priester zu präsentieren.   


Weitere Schritte des Bistums

Im September 2020 wird dem Bistum Akteneinsicht über die staatlichen Ermittlungen im Jahr 2000 gewährt. Noch vor der Akteneinsicht wendet Bischof Ackermann sich an den Erzbischof von Cochabamba und an den Erzbischof von Sucre und bittet sie um Unterstützung bei der Untersuchung möglicher Vorfälle in Bolivien, insbesondere zu den Vorgängen 1994. Dazu gibt es bislang keine Rückmeldungen im Sinne von verwertbaren Informationen. 

Nach der Auswertung der Ermittlungsakten und weiteren Recherchen und Rückfragen bei Zeitzeug*innen und Weggefährt*innen gibt es im Mai 2023 eine erneute Kontaktaufnahme zum Erzbischof von Sucre, um mit ihm das weitere Vorgehen abzuklären.

Die dauerhaften Strafmaßnahmen gegen Weber werden mit einer Pressemeldung im Januar 2020 auch öffentlich gemacht, entsprechend des Persönlichkeitsschutzes jedoch ohne Namensangabe. Kurz danach stirbt Weber. Nicht zuletzt durch die aktuellen Ereignisse in Bolivien sehen die heute Verantwortlichen im Bistum es nun als geboten, den Fall auch mit der Namensnennung öffentlich zu machen."

(paulinus-bistumsnews.de)

Donnerstag, 15. Juni 2023

Betroffener aus dem Bistum Trier musste um Übernahme der Therapiekosten kämpfen

Der Trierer Thomas Kiessling war als Kind von einem Benediktinerpater  der Abtei St. Matthias vergewaltigt worden. In einer Notsituation  (Retraumatisierung Ende vergangenen Jahres) half ihm eine Traumatherapeutin. Auf den Kosten für die Therapie sollte Kiessling  jedoch erst einmal sitzenbleiben. 

Laut Krankenkasse waren die gesetzlichen Forderungen nicht erfüllt worden:  Die Psychotherapeutin war weder staatlich anerkannt noch hatte sie eine Kassenzulassung. Laut Kiessling war sie jedoch  die Einzige, die ihm sofort Hilfe anbot: „Sonst hätte ich sechs bis acht Monate warten müssen“, sagt er.

Nach der Absage seiner Krankenkasse  (wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen) wandte sich Kiessling dann ans Bistum Trier. Das Bistum wiederum verwies ihn an die Trierer Abtei St. Matthias. Doch auch die Abt weigerte sich, die Therapiekosten in Höhe von 500,00 Euro zu übernehmen. Auch er verwies auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. 

Kiessling schrieb daraufhin dem Abt, es sei ein Notfall gewesen, es gebe auch eine moralische Verpflichtung. „Ich habe mir die Vergewaltigung nicht ausgesucht, und das Leid, das mir von dem Pater angetan wurde, ist durch nichts, aber auch gar nichts wieder gut zu machen.“ - Doch der Abt berief sich weiterhin auf die gesetzliche Bestimmungen und schmetterte Kiessling erneut ab. 

Erst, nachdem Kiessling sich an die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) gewandt hat, konnte  unter Mitwirkung des Bistums eine Lösung gefunden werde: Gerhard Robbers, Leiter der UKA teilte Kissling schließlich mit, dass man ihm  in dieser Sache kurzfristig und unbürokratisch helfen würde. 

den vollständigen Artikel auf volksfreund.de lesen

Mittwoch, 7. Juni 2023

Bistum Trier: Prozess zwischen Bistum und Missbrauchs-Opfer - Termin verschoben

Karin Weißenfels wurde  über Jahre hinweg von einem Priester sexuell genötigt und später zur Abtreibung gedrängt. Das Trierer Arbeitsgericht beschäftigt sich mit dem Fall, weil der Bischof vor einem Jahr in einer Diskussionsrunde den Klarnamen der Frau genannt hatte.

Stephan Ackermann hat sich dafür zwar öffentlich entschuldigt und auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Aber Karin Weißenfels will von ihm Schmerzensgeld haben, weil durch die Namensnennung die traumatischen Erlebnisse wieder hochgekommen seien. Ein vom Trierer Arbeitsgericht unlängst unterbreiteter Vergleichsvorschlag (10.000 Euro Entschädigung für Karin Weißenfels, 5000 Euro für eine Opferhilfsorganisation) ist gescheitert.

Der für den 14. Juni anberaumte Verhandlungstermin muss wegen Erkrankung der Vorsitzenden verschoben werden. Ein neuer Termin steht nach Auskunft des Gerichts noch nicht fest. (volksfreund.de)


Hintergund:

  • Fall Weißenfels: Trierer Bischof angeblich durch Anschuldigungen der missbrauchten Frau traumatisiert: Der Trierer Bischof sei durch die wiederholten Anschuldigten einer unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretenden Frau traumatisiert. Mit dieser überraschenden Aussage hat Stephan Ackermanns Anwalt am Donnerstag für Aufsehen gesorgt. Es werde versucht, aus Opfern Täter zu machen, konterte die Gegenseite.(volksfreund.de)
  • Ausgerechnet während eines Gesprächs mit Mitarbeitern des Bistums über sexualisierte Gewalt nennt Stephan Ackermann, Bischof von Trier und Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, den echten Namen von Karin Weißenfels. Der Fall Weißenfels hat bundesweit Aufsehen erregt (der TV berichtete): Eine junge Mitarbeiterin des Bistums Trier war Ende der 80er Jahre von einem Priester, der auch ihr Dienstvorgesetzter war, schwanger geworden. Er riet ihr, abzutreiben. Sie beichtete bei einem Freund ihres Vorgesetzten. Auch dieser Beichtpriester riet ihr zur Abtreibung. Kardinal Reinhard Marx sprach in seiner Zeit als Bischof von Trier (2002 bis 2008) den beiden beteiligten Priestern die „Irregularität wegen Beihilfe zur Abtreibung aus. Das heißt, sie durften etwa keine Messen mehr halten und Sakramente spenden. Beide Priester stellten danach in Rom einen Antrag auf Dispens, auf Aufhebung der „Irregularität“. Die dafür Zuständigen des Vatikans gewährten sie ihnen. Auch über die Begründung des Bischofs und Missbrauchsbeauftragten sollen viele entsetzt gewesen sein: Wenn jetzt schon offen über Namen gesprochen werde, dann nenne er auch den Namen der beteiligten Person. Zudem sei Weißenfels’ bürgerlicher Name vielen Menschen im Bistum bekannt. So soll der Bischof das Aufheben des Pseudonyms gerechtfertigt haben. (volksfreund.de)

Donnerstag, 1. Juni 2023

Missbrauchs-Skandal Dillinger: bisher keine konkreten Hinweise auf Mittäter von Edmund Dillinger im Saarland - Ermittlungen gegen Neffen dauern an - Gesetzesänderung gefordert - Kontakte zu mutmaßlichen Opfern von Dillinger

  • An der Saar prüfen Fahnder, ob im Saarland noch Mittäter von Dillinger leben, der jahrzehntelang Minderjährige missbraucht und die Opfer fotografiert haben soll. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Schardt, der Rhein-Zeitung sagt, gibt es dafür bisher keine konkreten Hinweise.
  • Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt unterdessen gegen den Neffen des verstorbenen Priesters, Er stehe in Verdacht, dass er „aufgefundenes jugendpornografisches Material weder vernichtet noch einer Strafverfolgungsbehörde abgeliefert“ habe, erklärt die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller. „Die Ermittlungen gegen den Neffen dauern an. Derzeit ist die Ermittlungsakte an dessen Verteidiger versandt“, berichtet sie unserer Zeitung.  Um Einzelfälle je nach jeweiliger Besonderheit tat- und schuldangemessen zu ahnden, müsse der bloße Besitz vom Verbrechen wieder als Vergehen herabgestuft werden.
  • Der frühere Generalstaatsanwalt und nun als Aufklärer für die Aufarbeitungskommission im Bistum Trier tätige Jürgen Brauer hat einige Kontakte zu mutmaßlichen Opfern von Dillinger knüpfen können – ebenfalls noch ohne konkretes Ergebnis, wie er unserer Zeitung sagt. Er erklärt sich die Zurückhaltung auch damit, dass es für Opfer nicht einfach ist, sich zu erlittenen Taten zu äußern, die Jahrzehnte zurückliegen. Sie müssten womöglich ihrem persönlichem Umfeld auch ihr langes Schweigen erklären. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen, der den Artikel mit freundlicher Genehmigung der Rhein-Zeitung veröffentlicht hat)