Karin Weißenfels wurde über Jahre hinweg von einem Priester sexuell genötigt und später zur Abtreibung gedrängt. Das Trierer Arbeitsgericht beschäftigt sich mit dem Fall, weil der Bischof vor einem Jahr in einer Diskussionsrunde den Klarnamen der Frau genannt hatte.
Stephan Ackermann hat sich dafür zwar öffentlich entschuldigt und auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Aber Karin Weißenfels will von ihm Schmerzensgeld haben, weil durch die Namensnennung die traumatischen Erlebnisse wieder hochgekommen seien. Ein vom Trierer Arbeitsgericht unlängst unterbreiteter Vergleichsvorschlag (10.000 Euro Entschädigung für Karin Weißenfels, 5000 Euro für eine Opferhilfsorganisation) ist gescheitert.
Der für den 14. Juni anberaumte Verhandlungstermin muss wegen Erkrankung der Vorsitzenden verschoben werden. Ein neuer Termin steht nach Auskunft des Gerichts noch nicht fest. (volksfreund.de)
Hintergund:
- Fall Weißenfels: Trierer Bischof angeblich durch Anschuldigungen der missbrauchten Frau traumatisiert: Der Trierer Bischof sei durch die wiederholten Anschuldigten einer unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretenden Frau traumatisiert. Mit dieser überraschenden Aussage hat Stephan Ackermanns Anwalt am Donnerstag für Aufsehen gesorgt. Es werde versucht, aus Opfern Täter zu machen, konterte die Gegenseite.(volksfreund.de)
- Ausgerechnet während eines Gesprächs mit Mitarbeitern des Bistums über sexualisierte Gewalt nennt Stephan Ackermann, Bischof von Trier und Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, den echten Namen von Karin Weißenfels. Der Fall Weißenfels hat bundesweit Aufsehen erregt (der TV berichtete): Eine junge Mitarbeiterin des Bistums Trier war Ende der 80er Jahre von einem Priester, der auch ihr Dienstvorgesetzter war, schwanger geworden. Er riet ihr, abzutreiben. Sie beichtete bei einem Freund ihres Vorgesetzten. Auch dieser Beichtpriester riet ihr zur Abtreibung. Kardinal Reinhard Marx sprach in seiner Zeit als Bischof von Trier (2002 bis 2008) den beiden beteiligten Priestern die „Irregularität“ wegen Beihilfe zur Abtreibung aus. Das heißt, sie durften etwa keine Messen mehr halten und Sakramente spenden. Beide Priester stellten danach in Rom einen Antrag auf Dispens, auf Aufhebung der „Irregularität“. Die dafür Zuständigen des Vatikans gewährten sie ihnen. Auch über die Begründung des Bischofs und Missbrauchsbeauftragten sollen viele entsetzt gewesen sein: Wenn jetzt schon offen über Namen gesprochen werde, dann nenne er auch den Namen der beteiligten Person. Zudem sei Weißenfels’ bürgerlicher Name vielen Menschen im Bistum bekannt. So soll der Bischof das Aufheben des Pseudonyms gerechtfertigt haben. (volksfreund.de)