- Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird im Fall des im vergangenen Jahr verstorbenen Trierer Bistumspriesters Edmund Dillinger kein Ermittlungsverfahren einleiten. Nach Auswertung des sichergestellten Materials mit mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten habe sich „kein Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte an konkreten verfolgbaren Straftaten“ ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Damit bestehe auch keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
- Auf die Frage, ob sich auch schon mutmaßliche Opfer Edmund Dillingers gemeldet hätte, wollte sich Brauer nicht äußern. Über diese Dinge werde er zunächst der Aufarbeitungskommission berichten.
- Für Ende August ist ein erster öffentlicher Zwischenbericht der beiden Sonderaufklärer vorgesehen. Allzu viel Überraschendes dürfte dabei allerdings noch nicht zu erwarten sein. „Wir werden dann sagen, welche Maßnahmen wir bislang ergriffen haben“, sagte Jürgen Brauer gegenüber der Redaktion des "Volksfreund". Für eine Bewertung des Falls Edmund Dillinger sei es noch zu früh.
- Unterdessen überprüft die Staatsanwaltschaft Mainz, ob sich der Neffe schuldig gemacht haben könnte. Dieser hatte das Material mit den mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten erst nach fünf Monaten der Polizei übergeben. Bislang kamen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis. Der Anwalt des Neffen wolle Stellung beziehen.
- Die Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger schlugen hohe Wellen. Zuletzt tauchte ein Dokument auf, das die Vermutung nahelegt, dass das Bistum Trier davon gewusst und die Vorwürfe sogar vertuscht haben könnte.
(Quellen: "volksfreund.de", "sol.de")