Donnerstag, 15. Juni 2023

Betroffener aus dem Bistum Trier musste um Übernahme der Therapiekosten kämpfen

Der Trierer Thomas Kiessling war als Kind von einem Benediktinerpater  der Abtei St. Matthias vergewaltigt worden. In einer Notsituation  (Retraumatisierung Ende vergangenen Jahres) half ihm eine Traumatherapeutin. Auf den Kosten für die Therapie sollte Kiessling  jedoch erst einmal sitzenbleiben. 

Laut Krankenkasse waren die gesetzlichen Forderungen nicht erfüllt worden:  Die Psychotherapeutin war weder staatlich anerkannt noch hatte sie eine Kassenzulassung. Laut Kiessling war sie jedoch  die Einzige, die ihm sofort Hilfe anbot: „Sonst hätte ich sechs bis acht Monate warten müssen“, sagt er.

Nach der Absage seiner Krankenkasse  (wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen) wandte sich Kiessling dann ans Bistum Trier. Das Bistum wiederum verwies ihn an die Trierer Abtei St. Matthias. Doch auch die Abt weigerte sich, die Therapiekosten in Höhe von 500,00 Euro zu übernehmen. Auch er verwies auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. 

Kiessling schrieb daraufhin dem Abt, es sei ein Notfall gewesen, es gebe auch eine moralische Verpflichtung. „Ich habe mir die Vergewaltigung nicht ausgesucht, und das Leid, das mir von dem Pater angetan wurde, ist durch nichts, aber auch gar nichts wieder gut zu machen.“ - Doch der Abt berief sich weiterhin auf die gesetzliche Bestimmungen und schmetterte Kiessling erneut ab. 

Erst, nachdem Kiessling sich an die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) gewandt hat, konnte  unter Mitwirkung des Bistums eine Lösung gefunden werde: Gerhard Robbers, Leiter der UKA teilte Kissling schließlich mit, dass man ihm  in dieser Sache kurzfristig und unbürokratisch helfen würde. 

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