Montag, 9. Dezember 2019

Bistum Trier / DBK: "Sexual-straffällig" gewordene Priester dürfen weiterhin eingesetzt werden




"Zwar dürfen Kleriker, die Schutzbefohlene missbraucht haben, nicht mehr in den Seelsorgedienst zurückkehren, wenn „dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein Ärgernis hervorruft“. Ein ausnahmsloses Beschäftigungsverbot für sexual-straffällig gewordene Priester nach dem Beispiel der US-Kirche lehnt die Bischofskonferenz aber weiter ab."

kirche-leben.de

Dass die Behauptung "nicht mehr in der Seelsorgedienst, wenn dieser ein Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein Ärgernis hervorruft" in der Praxis nicht durchführbar war,  haben die letzten Jahre bewiesen.  Dies zeigen einige Beispiele aus dem Bistum Trier, von denen öffentlich berichtet bzw. recherchiert wurden:  Ein Priester,  fand sich in einem Kloster wieder. Dort hatte er Kontakt zu kleinen Mädchen, mit denen er "Flötenspielen" übte. Ein weiterer Priester, der in die Klinikseelsorge versetzt wurde, durfte dort den Nikolaus spielen und mehrere Kinder auf den Schoß nehmen.  Ein anderer Priester, der bereits vorbestraft war, durfte als Ersatzpfarrer die Erstkommuninion-Kinder zum Altar führen. Weitere Priester, die mit den Vorwürfen sexuellen Missbrauchs konfrontiert wurden, zelebrierten weiterhin Messen und führten die Sakramente aus (sie tauften, schlossen Ehen und beerdigten - unter anderem auch Angehörige von Betroffenen.)  Die Versetzung von sexuell auffällig gewordenen Priester in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen ist besonders verheerend: Hier kann ein Priester, der des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, nicht nur weiter Kontakt zu Kindern pflegen, sondern auch bei älteren und behinderten Menschen, die sexuell missbraucht wurden und diese Erfahrungen bis ins hohe Alter in sich tragen, schwerste  Retraumatisierungen hervorrufen.