In zweiter Instanz ist am Dienstag der ehemalige Pfarrer aus Belair zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird komplett zur Bewährung ausgesetzt. In erster Instanz war der Beschuldigte noch freigesprochen worden.
Der 61-jährige Emile A. musste sich für den Vorwurf verantworten, während einer Pilgerfahrt nach Taizé (F) im Jahr 2008 einen Messdiener missbraucht zu haben. Im Dezember 2016 war der suspendierte Geistliche dafür in erster Instanz freigesprochen worden. Das Berufungsgericht kam nun aber zu einer völlig gegensätzlichen Entscheidung. Laut diesem gebe es ausreichend Beweise dafür, dass die sexuellen Handlungen zwischen dem Erwachsenen und dem Kind unter Zwang erfolgten.