Nachdem die Anschuldigungen bekanntgeworden waren, die drei Frauen gegen Jansen erhoben, hatte Woelki den Geistlichen vom Dienst beurlaubt. Nach anfänglichem Leugnen gab dieser sexuelle Übergriffe und Grenzüberschreitungen zu, die sich vor mehreren Jahrzehnten zugetragen haben.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller nannte die Entscheidung „ausgesprochen klug und umsichtig“. Sie falle für Jansen vergleichsweise milde aus, weil er sein Priesteramt behalten dürfe.
Hätte Jansen sich dem angebotenen Vergleich verweigert, wäre in Rom ein kirchlicher Prozess gegen ihn eröffnet worden. Ein Freispruch wäre nicht zu erwarten gewesen, weil Jansen sich geständig gezeigt hatte.
Hätte Jansen sich dem angebotenen Vergleich verweigert, wäre in Rom ein kirchlicher Prozess gegen ihn eröffnet worden. Ein Freispruch wäre nicht zu erwarten gewesen, weil Jansen sich geständig gezeigt hatte.