"Die späte Reue des "Pumpgun-Paters""
Die Anklage wirft dem mittlerweile laisierten, ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster Angriffe gegen die körperliche und sexuelle Integrität von 24 seiner ehemaligen Schüler vor. Neben sexuellen Übergriffen soll es Schläge, teils mit einer Ochsenpeitsche, Tritte, "Stereowatschen", das Ausreißen von Haaren oder das "Vogelfrei-Erklären" gegeben haben. Bei Letzterem seien die Mitschüler dazu ermuntert worden, den Betreffenden zu drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Anklage wirft dem mittlerweile laisierten, ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster Angriffe gegen die körperliche und sexuelle Integrität von 24 seiner ehemaligen Schüler vor. Neben sexuellen Übergriffen soll es Schläge, teils mit einer Ochsenpeitsche, Tritte, "Stereowatschen", das Ausreißen von Haaren oder das "Vogelfrei-Erklären" gegeben haben. Bei Letzterem seien die Mitschüler dazu ermuntert worden, den Betreffenden zu drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
"Der Angeklagte dürfte ein Gespür dafür gehabt haben, wen er sich aussuchte", führt Staatsanwältin Geroldinger aus. Viele der Opfer hätten schulische oder soziale Probleme gehabt: "Er hat sich als Helfer und Schutzpatron dargestellt." Die Auswirkungen der schützenden Hände von Pater A. schildert dann im Prozess Opferanwalt Helmut Blum: "Ich vertrete neun der 24 Opfer. Und meine Mandanten haben alle eines gemeinsam: Sie leiden bis heute unter dem, was ihnen der Angeklagte angetan hat."
In dem für vier Tage und unter Ausschluss der Öffentlichkeit anberaumten Prozess dürfte es demnach vor allem um die Frage der Verjährung gehen. Plöckinger: "Wir werden in den kommenden Tagen schreckliche Dinge hören. Aber so schlimm diese Taten auch gewesen sein mögen - die Frage ist, ob der Angeklagte von einem Strafgericht noch verurteilt werden kann."