Im Bistum Dresden-Meißen sind seit 2002 insgesamt 18 Anträge wegen sexuellen Missbrauchs eingegangen.
Davon wurden 13 Fälle abschließend bearbeitet und als relevant eingestuft. Diese bezogen sich auf acht Täter, von denen fünf bereits verstorben sind. Insgesamt wurden in diesen Fällen als Ausgleich für erlittenes Leid 72.000 Euro als Entschädigung gezahlt. Soweit möglich, hat das Bistum von den Tätern die Rückerstattung dieser Zahlungen eingefordert, was auch erfolgt ist.
Ein Antrag war offensichtlich unbegründet und wurde nicht weiterverfolgt. Bei zwei Anträgen konnte kein Zusammenhang mit dem kirchlichen Dienst festgestellt werden. Ein weiterer Antrag endete mit dem Freispruch des Priesters durch das zuständige kirchliche Gericht.
Ein Vorgang ist noch offen und befindet sich im Stadium des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens.
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