Am Rande des Strafprozesses wurde am Mittwoch bekannt, dass Opferanwälte den angeklagten Pater und weitere unbekannte Klosterbrüder wegen Wiederbetätigung angezeigt haben. Demnach mussten die Schüler im Internat des Stiftes von Hakenkreuz-Tellern essen. „Ich hol die Pumpgun und erschieß dich, du Jud“, soll der Konviksdirektor einem Zögling gedroht haben. Oder: „Ihr seid lebensunwertes Leben, das auszumerzen ist.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.
Pater Alfons habe außerdem einen SS-Dolch mit der Inschrift „Meine Ehre heißt Treue“ besessen und gegenüber den Schülern mit einer „Geheimen Stiftspolizei“ (GeStiPo) gedroht. Ein Teil der Vorwürfe ist bereits in einem Zivilverfahren gegen das Stift Kremsmünster bekannt geworden, das immer noch anhängig ist.