Unser „Ich-bin-wirklich-Doktor“ und Pressesprecher des Bistums Trier, Stephan Kronenburg, äußert sich zum Fall Lebach wie folgt:
„Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, nichts desto trotz ermittelt die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken und das ist für uns dann schon Anlass genug, um da auch Maßnahmen zu ergreifen. Es sind vorläufige Maßnahmen: Er ist also vorläufig beurlaubt, bis der Sachverhalt dann wirklich geklärt ist. Aber wir hielten es wirklich für notwendig, aufgrund dieser staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, jetzt schon diese Maßnahmen zu ergreifen.“
Grundsätzlich: Wir schließen uns selbstverständlich der Unschuldsvermutung an, bis das Gegenteil bewiesen sein sollte.
Aber dann behauptet Kronenburg doch tatsächlich: „Wir hielten es für notwendig, aufgrund dieser staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, jetzt schon diese Maßnahme zu ergreifen.“
Holy shit! Was für eine Aussage?! Denn genau diese Behauptung hat es in sich: „Wir hielten es für notwendig (…) aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (…).“ Umkehrschluss: Gäbe es keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, hätte das Bistum Trier es folglicherweise auch nicht für notwendig erachtet, diese Maßnahme einer „vorläufigen Beurlaubung“ zu ergreifen!
Hätte sich die Familie des Opfers nicht an die Staatsanwaltschaft gewandt, sondern direkt an das Bistum Trier, wäre hier wohl nichts passiert. So zumindest sind die Erfahrungswerte, die belegen, dass manch ein Opfer an Eides statt versichert hat, sexuell missbraucht worden zu sein, doch der mutmaßliche Täter weiterhin Messen zelebrieren darf und weiterhin Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hat. Während manch mutmaßlicher Täter sich selbst aus der Öffentlichkeit zurückzieht, bis die Angelegenheit geklärt ist und manch anderer – trotz Vorwurf des sexuellen Missbrauchs - weiter zelebriert, ist es dem Bistum Trier offensichtlich bis heute nicht gelungen, eine klare Regelung zu finden, was passiert, wenn ein mutmaßliches Opfer Vorwürfe gegen einen Priester erhebt.
Vielleicht wäre es in diesem Zusammenhang auch hilfreich, wenn der „Missbrauchsbeauftragte“ im Bistum Trier, Peter Rütten, einmal öffentlich klarstellt, wo seiner Meinung nach lediglich eine „Distanzunterschreitung“ vorliegt und wo sexueller Missbrauch beginnt. Nicht ohne Grund, Herr Rütten!
Aber zurück zu der Vorgehensweise des Bistums Trier:
Das Bistum Trier hat bis heute noch keine Meldung zur Thematik des sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier "freiwillig" herausgegeben. Es geschah bisher ausschließlich auf Druck der Öffentlichkeit. Verwertbare Daten, so z.B. die Anzahl der Täter oder die Anzahl der Opfer, liegen bis heute nicht vor. Man darf sich also berechtigterweise fragen, was sich hinter dieser Meldung verbirgt.
Nachtigall, ick hör dir trapsen!
Auf der Seite des Bistums Trier ist nachzulesen: "Gemäß der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz hat Prälat Werner Rössel, der Stellvertretende Generalvikar des Bistums Trier, die kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und den Pfarrer am 30. Juli beurlaubt. Zudem wurde ihm untersagt, öffentlich die Heilige Messe zu feiern und andere Sakramente zu spenden."
Wenn das Bistum Trier in diesem Fall tatsächlich am Montag, dem 30.07.2012 den Priester, bzw. ehemaligen Dechanten, beurlaubt hat und ein Zelebrationsverbot ausgesprochen hat, wie kann es dann sein, dass er am Dienstag, dem 31.07.2012 noch eine Messe zelebrierte? Um im Kirchenjargon zu bleiben: "Ein Wunder?!"
Wenn das Bistum Trier in diesem Fall tatsächlich am Montag, dem 30.07.2012 den Priester, bzw. ehemaligen Dechanten, beurlaubt hat und ein Zelebrationsverbot ausgesprochen hat, wie kann es dann sein, dass er am Dienstag, dem 31.07.2012 noch eine Messe zelebrierte? Um im Kirchenjargon zu bleiben: "Ein Wunder?!"
Dass ein Priester in seinem Urlaub Messen zelebriert ist nichts Ungewöhnliches. Allerdings nicht unter diesen Umständen. Welchen Eindruck erweckt das Bistum denn nun mit dieser Vorgehensweise? Wird da nicht ein hochgefährliches Signal gesandt: Priester, die sich offiziell „im Urlaub“ befinden und Messen zelebrieren (Urlaubsvertretung inklusive), können mutmaßliche Täter sein! Hoppala?! Sie sind zwar vom Bistum „beurlaubt“, allerdings, weil gegen sie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
Offensichtlich wollte das Bistum Trier im Fall Lebach demonstrieren, wie schnell es reagieren kann – wenn es denn möchte.
Hinzu kommt, dass es irritiert, dass diese Meldung innerhalb weniger Stunden nicht nur von den großen deutschen Tageszeitungen und Fernsehanstalten übernommen wurde, sondern selbst „Provinzblätter“ deutschlandweit über den Fall Lebach informierten.
Alles in allem: ein netter Versuch des Bistums, sich um eine demonstrativ konsequente Vorgehensweise und "Null-Toleranz" zu bemühen. Jedoch wäre es mit Sicherheit einfacher gewesen, die Gläubigen davon zu überzeugen, die Erde sei eine Scheibe.
Übrigens erschien ein Tag zuvor die Meldung: "Ein anderer Priester aus dem Bistum Trier, dessen pädophile Neigungen bekannt wurden, sei von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden." Wo bleibt also hier die Konsequenz? Weiterer Einsatz und somit der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ist demnach vorprogrammiert.